Besonders wichtig ist, möglichst transparente und niedrigschwellige Formen der Beschwerdekommunikation zu schaffen. Die Installierung einer von Trägern der Einrichtung sowie vom Jugendamt unabhängigen Ombudsstelle ist genau solch ein Mechanismus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber eines klarstellen: Dieser Antrag soll auf keinen Fall die wichtige Arbeit der Menschen in den Einrichtungen unter Generalverdacht stellen.
Eine unabhängige und organisatorisch getrennte Ombudsstelle schafft im Ergebnis viel mehr Vertrauen und kann darüber hinaus das einrichtungsinterne Beschwerdemanagement entlasten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es bereits erste Erfahrungen mit verschiedenen Ombudsstellen gibt. Seit einigen Jahren wurden in vielen Teilen des Landes Beratungs- und Ombudsstellen gegründet - einige durch Kommunen, andere durch Landkreise oder durch selbstständige Vereine. Im 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung werden solche Ombudsstellen ebenfalls als eine wichtige unabhängige Beschwerdeinstanz benannt.
Eine Ombudsstelle, die landesweit als unabhängige Ansprechstelle für Kinder und Jugendliche fungiert, besteht aktuell jedoch nicht. Diese Lücke werden wir mit dem vorliegenden Antrag schließen. Wir geben unseren Kindern und Jugendlichen so ein wirksames Instrument an die Hand, gegen einen eventuellen Missstand in einer Einrichtung vorzugehen. Gleichzeitig - das will ich betonen - professionalisieren wir den Bereich Hilfen zur Erziehung durch ein weiteres Element des Beschwerdemanagements.
Bevor ich meine Ausführungen beende, möchte ich in aller Kürze auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Dieser Antrag greift immerhin zwei wichtige Projekte aus unserem Koalitionsvertrag im Bereich der Jugendhilfe auf: erstens die völlig richtige Etablierung einer oder eines Landeskinder- und -jugendbeauftragten und zweitens die wichtige Verbesserung des Kinderschutzes. Und er fordert eine intensive Beteiligung relevanter Akteure an der Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes für unsere Ombudsstellen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Linken, die Koalition wird sowohl einen Landeskinder- und -jugendbeauftragten installieren als auch dem Landtag den Entwurf eines Kinderschutzgesetzes vorlegen. Sie werden aber Verständnis dafür haben, dass wir und nicht Sie den Zeitpunkt dafür bestimmen.
Eine umfassende Partizipation aller wesentlichen Akteure an der Entwicklung eines Konzeptes für die Ombudsstelle ist, wie Sie wissen, Bestandteil unseres Antrages. In der Konsequenz werden wir Ihren Entschließungsantrag heute ablehnen. Ich möchte Sie dennoch ermutigen, unseren Antrag zu unterstützen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
„Kinder brauchen besonderen Schutz, Förderung und altersgerechte Beteiligungsformen. […] Kinderschutz kann nicht nur die bloße Abwehr von Gefahren bedeuten, Kinder gilt es von Anfang an zu stärken. Die beste Voraussetzung dafür ist, wenn ihre Rechte in allen Lebensbereichen verbindlich umgesetzt werden und sie so weit wie möglich an der Gestaltung ihres Alltags sowie an den Entscheidungen über ihr Leben beteiligt werden.“
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Dieses Zitat von der Webpräsenz der SOS-Kinderdörfer zeigt, dass Kinderschutz durch Gefahrenabwehr und Kontrolle von Kindern zu kurz greift. Kinderschutz muss immer auch auf die Beteiligung und die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen abzielen. Das ist für uns als Linke der Ausgangspunkt, wenn wir heute über den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag reden.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wir begrüßen natürlich den von Ihnen eingebrachten Vorschlag auf Einrichtung einer Ombudsstelle, müssen aber feststellen, dass leider viele wichtige Punkte in diesem Antrag nicht berücksichtigt werden.
Sie beantragen die Erarbeitung eines Konzepts für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe und wollen erörtern, wie ein Netz dezentraler Anlaufstellen in den Landkreisen das unterstützen kann. Das reicht uns nicht aus, und das möchte ich Ihnen an vier Punkten erläutern.
Erstens: Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ist häufig der letzte Schritt nach einer ganzen Reihe von Maßnahmen verschiedener Institutionen und häufig leider auch mit einem langen, leidvollen Weg verbunden. Das A und O ist es deshalb, frühestmöglich anzusetzen und die Kinder zu stärken und zu unterstützen. Hinzu kommt, dass die Problemlagen der Kinder und Jugendlichen durchaus heterogen sind. Deswegen muss die Ombudsstelle auch für Kinder und Jugendliche außerhalb der Jugendhilfe zugänglich sein. Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Ihrem und unserem Antrag.
Wir finden, um mit den Kindern und Jugendlichen bestmöglich zusammenzuarbeiten, muss eine Anlaufstelle auch für Personen aus dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen zugänglich sein; auch sie brauchen eine Anlaufstelle und vor allem Beratung.
Der zweite Punkt: Die regionale Präsenz eines kommunalen Netzwerks darf nicht nur in Form eines Prüfauftrags erwogen werden, sondern ist für uns Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Ombudsstelle.
Drittens: Wir wollen, dass die Beteiligung auf Augenhöhe stattfindet, und fordern deswegen die Einrichtung eines Runden
Tisches zur Begleitung der Konzepterarbeitung, und natürlich - das ist zwingende Voraussetzung - müssen auch die haushalterischen Voraussetzungen dafür im Doppelhaushalt geschaffen werden.
Ich komme zum vierten Punkt: Die Hilfe zur Erziehung ist nur ein Teil dessen, was wir berücksichtigen sollten, wenn wir über die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und den Ausbau des Kinderschutzes reden. Deswegen gibt es nicht nur von uns, sondern auch vom Landesjugendring den Vorstoß, dass wir eine Kinder- und Jugendstelle, angesiedelt bei der Landesregierung, einrichten. Diese Stelle soll die Aufgabe haben, die bereits von den Trägern geleistete Arbeit noch besser zu koordinieren. Sie ist notwendig, weil Kinder- und Jugendpolitik eine Querschnittsaufgabe ist, die bei der Landesregierung anzusiedeln ist, und vor allem auch deswegen, weil mit der Umsetzung der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen eine Beratung der Landkreise zwingend notwendig wird.
Sie sehen, wir haben noch sehr viele wichtige Vorschläge, die wir gerne in den Prozess der Erarbeitung eines Konzepts für eine Ombudsstelle einbringen wollen. Bitte überweisen Sie deswegen mit uns beide Anträge an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport - im Sinne der Kinder und Jugendlichen, um ihnen die bestmöglichen Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten zu geben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten ist uns Maßgabe und Auftrag zugleich. Gerade bei den Kindern, die unseren besonderen Schutz benötigen, vielleicht, weil sie nicht im eigenen Elternhaus leben können oder eine andere Form der Betreuung benötigen, wird dieser Handlungsauftrag umso deutlicher. Es waren nicht zuletzt durch die Berichterstattung bekanntgewordene Vorkommnisse in der Haasenburg, die dringendes Handeln erforderten. Und nicht nur diejenigen, die direkt mit Kindern aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung zu tun hatten, waren alarmiert. Es wurde aufgearbeitet und eine umfangreiche Untersuchung erstellt, die in der Konsequenz auch einen klaren Arbeitsauftrag an die Politik ergab.
Sehr geehrte Damen und Herren, wann immer wir von Vorfällen der Kindesvernachlässigung und Kindeswohlgefährdung erfahren, ist die Betroffenheit groß. Was aber meist zuerst folgt, ist die Schuldzuweisung. Natürlich müssen wir bei Meldungen von Kindeswohlvernachlässigung auch aufarbeiten, klären, woran es lag, und Missstände beheben. Was für mich aber immer im Vordergrund steht und auch stets an erster Stelle stehen sollte, ist das Wohl des Kindes.
Mich interessiert bei Meldungen über Kindeswohlgefährdung: Kann diesem Kind oder diesen Kindern umgehend geholfen werden? Und wenn wir das Thema generell behandeln, interes
siert mich zuvorderst: Wie können wir von vornherein vor Vernachlässigung oder Übergriffen schützen und beides abwehren? Diese Prämisse, am Wohl des Kindes orientiert Konsequenzen aus der Haasenburg zu ziehen, ist für mich in dieser Debatte und in diesem Antrag entscheidend. Schon jetzt haben wir durchaus ein System - es ist heute schon angeklungen -, das solche Vorfälle vermeiden, eigentlich verhindern sollte. Dennoch mussten wir sehen, dass dies in der Praxis noch nicht ausreicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gab infolge der Vorkommnisse in der Haasenburg einige Änderungen. Dazu zählt zum einen - das ist heute schon erwähnt worden - der Dialog von Kindern aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung - das sind hauptsächlich Kinder aus Heimen -, die sich regelmäßig treffen, ihre Wünsche und Forderungen artikulieren. Und - es ist ein gutes Jahr her - im Oktober 2018 trafen sich ca. 80 Kinder und Jugendliche aus ganz Brandenburg und haben ihren Kinder- und Jugendhilfe Landesrat gewählt - ein sperriges Wort, aber ein wichtiges Gremium, schließlich ist er ihr Sprachrohr.
Ich bin sehr dankbar, dass ich an diesem Tag vor Ort sein und mit André, John und Shirley - die im Rat mitwirken - reden konnte. Auch Ministerin Manja Schüle war anwesend, sie kennt André sehr gut. Das ist das Wichtigste, und ich habe es an dieser Stelle oft gesagt: Bei allen Statistiken, allen Berichten über Dritte oder Vierte - was entscheidend ist und bei der Politik maßgebend sein sollte, ist, diejenigen anzuhören, die es betrifft.
Und die Kinder und Jugendlichen aus den Heimen haben uns viel zu erzählen. Ich würde mich freuen, wenn mehr Abgeordnete diesen regelmäßigen Austausch begleiten würden.
Wenn wir Kindern und Jugendlichen sachgerecht helfen wollen, müssen wir sie einbeziehen - ein sehr wichtiger Punkt im Antrag, der die Leitlinie, am Kindeswohl orientiert Konsequenzen aus der Haasenburg zu ziehen, widerspiegelt. Natürlich kann der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat, können diese Kinder und Jugendlichen nicht das Konzept der Ombudsstelle entwickeln, aber sie sind diejenigen, die es betrifft, und deswegen müssen und wollen wir sie einbeziehen.
In diesem Zusammenhang bin ich über den Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der Linken verwundert. Wir ziehen hier Konsequenzen aus Vorfällen in Heimen, wollen Verbesserungen schaffen, wollen für diejenigen, die eben keine Eltern haben, die für sie sprechen, ein Sprachrohr, eine Ombudsstelle, an die sie sich wenden können, einrichten, weil diese Kinder sich vielleicht über den Träger beschweren wollen, mit dem sie ansonsten nur reden könnten. Und Sie machen in Ihrem Entschließungsantrag das generelle Tor zum Kinderschutz auf. Das ist sicherlich auch wichtig, aber ob die Darstellung, dass quasi die Ombudsstelle nicht weit genug greift, weil sie sich nur auf die Heimkinder bezieht, zutrifft, ist schon fraglich. Es wird dem ernsten Thema nicht gerecht und ist wirklich der Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Sie fordern außerdem einen Runden Tisch. Angesichts der Erfahrungen mit dem Runden Tisch gegen Kinderarmut werden Sie in mir keine Befürworterin des permanenten Redens und Zusammenbringens von Gremien an einem vierbeinigen Möbelstück finden. Mit der Ombudsstelle ist jetzt die Zeit gekom
Sie schlagen in Ihrem Entschließungsantrag auch die Berufung eines Landes-Kinder- und Jugendbeauftragten vor; den hätten Sie quasi lieber gestern als heute. Das verwundert mich ganz besonders, denn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, hatten in der vergangenen Legislaturperiode Gelegenheit, unserem Antrag seinerzeit zu folgen. Sie haben ihn genauso abgelehnt wie bereits einen ähnlich lautenden Antrag in der 5. Legislaturperiode. Der Beauftragte wird aber kommen; das ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute mit der Annahme dieses Antrags, der mir eine Herzensangelegenheit ist, die Ombudsstelle einrichten und damit den Koalitionsvertrag umsetzen.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Dem Entschließungsantrag und der Überweisung stimmen wir nicht zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Dass ein maximaler Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen jeglicher Art gewährleistet werden muss, darüber gibt es wohl keine zwei Meinungen. Wie dieser Schutz gewährleistet werden kann, darüber lässt sich aber trefflich streiten. Hier hilft mehr nicht zwangsläufig mehr, sondern führt unter Umständen zu stärkerer Verwirrung.
Auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg ist aktuell zu lesen:
„Dem Schutz von Minderjährigen vor Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Gewalt oder anderen Gefährdungsformen widmen sich zahlreiche Akteure vor Ort: Jugendämter, Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher in Kindereinrichtungen, Lehrkräfte in Schulen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Jugendhilfeeinrichtungen, Familiengerichte und Polizei. Dazu kommt die Aufmerksamkeit aller Bürgerinnen und Bürger. Wer einen Verdacht auf Kindesvernachlässigung und -misshandlung oder andere Gefährdungen des Kindeswohls in seiner Umgebung hat, richtet sich bitte direkt an das Jugendamt in seiner Region.“
Die Jugendämter haben also die oberste Kontrollfunktion. Sie sind der kompetente Partner, bei dem alle Fäden zusammenlaufen. Das sollte grundsätzlich so bleiben.