Für uns gibt es keinerlei Hinweise, dass das stimmt. Deshalb sollten Sie überlegen, ob Sie so etwas öffentlich sagen, denn die Betroffenen müssten sich dann melden. Nur will ich Ihnen Folgendes sagen: Selbst wenn so etwas der Fall wäre, sollten die Abgeordneten doch den Mumm haben, trotzdem anzutreten. Wenn sie dann nicht gewählt würden und das d'Hondtsche Verfahren nicht angewendet würde, gäbe es auch eine Eingriffsmöglichkeit für die untere Kommunalaufsicht - in diesem Fall des Landkreises -, die bei kommunalen Angelegenheiten immer vor uns agieren muss; vielleicht wäre auch ein Einschreiten meines Ministeriums möglich. Ich kann Ihnen nur versichern: Wir nehmen das Demokratieprinzip sehr ernst, aber wenn es keine Kandidaten von Minderheitenfraktionen gibt, können auch keine gewählt werden. Das gehört genauso zum Demokratieprinzip. - Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und begrüße Schülerinnen und Schüler der Förderschule „Am Grünen Grund“ Bad Belzig und Schülerinnen und Schüler der Lise-Meitner-Oberschule Strausberg auf der Besuchertribüne. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zuerst die Abgeordnete Petra Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Zugeklebte Fenster, angeschraubte Möbel, Matratzen nur nachts, erniedrigende Rituale beim Toilettengang, Zwangsfixierungen - nach dem Skandal um die Haasenburg-Heime 2013 sind im letzten Jahr wieder stationäre Kinder- und Jugendeinrichtungen in Brandenburg massiv in die Kritik geraten. Und es tauchen in den Medien leider immer wieder neue Berichte von Betroffenen auf. In der Tageszeitung „taz“ schildern Jugendliche, wie sie in einem Heim in Jänschwalde drangsaliert und erniedrigt wurden. Sie tun dies, wie sie betonen, damit nicht weitere Jugendliche ein ähnliches Schicksal erleiden. Obwohl es keine Erlaubnis dafür gab, erfolgten Zwangs- und Gewaltmaßnahmen. Inzwischen wurde sogar festgestellt, dass ein Mitarbeiter der rechtsextremen Identitären Bewegung angehörte; sein Name ist auf einschlägigen Internetseiten zu finden. Das sind keine Menschen, denen wir unsere Kinder und Jugendlichen anvertrauen können.
„Das, was die jungen Menschen schildern, ist Gewalt. Vom anfänglichen Freiheitsentzug über die degradierenden Fragerituale bis zu den körperlichen Übergriffen. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung gilt auch in Einrichtungen.“
Zwar hat das Ministerium, als die erneuten Missstände bekannt wurden, umgehend reagiert und Maßnahmen ergriffen. Es wurden Mitarbeiterinnen in die betroffenen Einrichtungen geschickt, ein Aufnahmestopp wurde verhängt und die Heimaufsicht wurde personell um drei auf jetzt sieben Stellen aufgstockt. Auch ist seit 2013 viel passiert: Der fachliche Austausch zwischen den Jugendämtern wurde intensiviert, die Fortbildungsangebote wurden ausgeweitet. Besonders hervorheben möchte ich das Dialogforum für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen erzieherischer Hilfen sowie die Gründung des Kinder- und Jugendhilfe Landesrats, in dem die Betroffenen selbst ihre Interessen vertreten.
Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Einrichtungen mit sehr unterschiedlicher Qualität. Rund 350 Träger betreiben ca. 1 500 Standorte mit 7 000 Plätzen. Hinzu kommen Einrichtungen in anderen Bundesländern und sogar im Ausland. Und, das möchte ich hier ganz ausdrücklich betonen, in den meisten dieser Einrichtungen wird von sehr engagiertem Personal sehr gute Arbeit geleistet, und dafür gilt ihm mein ausdrücklicher Dank.
Die Träger sind auch verpflichtet, ein eigenes Beschwerdemanagement vorzuhalten. Doch das ist meist direkt mit dem betreuenden Personal verknüpft, sodass die betroffenen Jugendlichen Schikanen befürchten, wenn sie sich an sie wenden. Deshalb sind unabhängige Beschwerdestellen nötig, die nicht unmittelbar mit den Einrichtungen in Verbindung stehen.
Wir beantragen daher ein Konzept für eine niedrigschwellige, digital unterstützte Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen. Diese Ombudsstelle soll von der Einrichtungsaufsicht unabhängig und organisatorisch getrennt sein. An der Entwicklung des Konzepts sollen alle relevanten Akteure beteiligt werden: der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat, das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung, weitere Fachleute sowie die kommunalen Spitzenverbände. Im Konzept ist auch zu klären, wie die Kreise und kreisfreien Städte einbezogen werden, die ja für die Jugendhilfe zuständig sind, und welche Kompetenzen die Ombudsstelle haben soll, beispielsweise um selbst Beschwerden nachzugehen.
Selbstverständlich lassen sich mit der Ombudsstelle nicht alle Probleme aller Kinder und Jugendlichen, ihrer Eltern und des mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Fachpersonals lösen, liebe Abgeordnete der Linken. Viele weitere Maßnahmen sind notwendig, um den Kinderschutz weiter zu verbessern. Dazu gibt es gute Vorschläge in Ihrem Entschließungsantrag. Aber ich bitte Sie: Lassen Sie uns doch erst einmal gezielt und schnell etwas für die Kinder und Jugendlichen tun, die sich jetzt in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe befinden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Konzeption dieser Ombudsstelle. - Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Wenn in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Gewaltanwendung, Kindeswohlgefährdung oder Misshandlungen - gleich welcher Art - stattfinden, schockiert das uns alle. Es sind Gott sei Dank Einzelfälle.
In der Regel wird in Kinder- und Jugendheimen und der Jugendhilfe als Ganzes hervorragende Arbeit geleistet. Jeder Einzelfall ist aber einer zu viel und sollte uns Ansporn sein, alles Menschenmögliche zu tun, um ähnliche Fälle zu verhindern.
Um Lücken im Kinder- und Jugendschutz zu schließen, wird immer wieder gerne die Forderung nach einer landesweiten externen und unabhängigen Ombudsstelle erhoben. An diese sollen sich Kinder und Jugendliche im Konfliktfall wenden können, um Hilfe zu erhalten.
Die Regierungsfraktionen fordern in ihrem vorliegenden Antrag nun, dass ein Konzept für eine solche Stelle erarbeitet wird. Es ist nahezu grotesk, dass sieben Jahre nach dem HaasenburgSkandal in Sachen Ombudsstelle immer noch nichts Substanzielles vorzuweisen ist. Dabei zieht sich die Diskussion schon ewig hin.
Zum bisherigen Verlauf: Drei Jahre nach den Vorwürfen der Kindesmisshandlung in den Haasenburg-Heimen fasste der Landtag einen Beschluss mit dem Titel „Konsequenzen aus der Haasenburg: Kinderschutz gewährleisten“. In diesem Beschluss wurde unter anderem die Forderung erhoben, ein unabhängiges Beschwerdemanagement - also eine Ombudsstelle - sicherzustellen. Das war 2016.
Das federführende Ministerium führte in seinem Bericht aus, man habe bundesweit zum Thema Ombudsstelle recherchiert und grundsätzlich seien mehrere Modelle externer Beschwerdemöglichkeiten denkbar. Seitdem hat sich leider nicht viel getan.
Nun, im Jahr sieben nach Haasenburg greifen Sie dieses Thema erneut auf und fordern ein Konzept für die Errichtung einer unabhängigen Ombudsstelle im Land. Sie begründen das damit, dass ein solches Konzept bisher nicht vorgelegt werden konnte, weil, wie es in Ihrem Antrag heißt, die strukturelle Verankerung und methodische Umsetzung einer solchen Anlaufstelle noch erarbeitet werden mussten. Wenn das Ministerium bereits erarbeitet hat, inwieweit eine solche Beschwerdestelle in Brandenburg umgesetzt werden kann, heißt das doch: Es müsste bereits ein Konzept in irgendeiner Schublade liegen. Aber wo ist es?
Wenn es bis heute trotzdem kein Konzept gibt - wie man wohl annehmen muss -, dann ist das zweieinhalb Jahre nach dem Regierungsbericht, drei Jahre nach dem Landtagsbeschluss und sieben Jahre nach dem Haasenburg-Skandal ein starkes Stück!
Darüber hinaus beweisen Sie in Ihrer Antragsbegründung, dass Sie es auch dieses Mal nicht besonders eilig zu haben scheinen, eine Ombudsstelle einzurichten. Sie schreiben nämlich: „Ziel ist die Umsetzung im Jahr 2021.“ Wissen Sie, Ziele kann man erreichen oder auch verfehlen. Mit Ihrer Zielsetzung 2021 machen Sie nicht gerade den Eindruck, dass dieses Thema für Sie besonders dringlich ist. Eine zeitliche Verbindung zu Ihrem Antrag ist nämlich nicht gegeben. Sie halten sich bewusst eine Hintertür für eine weitere Verzögerung offen. Es ist gut möglich, dass uns diese endlose Diskussion über eine Ombudsstelle über das Jahr 2021 hinaus erhalten bleibt.
Wenn wir die Diskussion um die Ombudsstelle als Konsequenz aus der Haasenburg-Affäre Revue passieren lassen, lässt sich Folgendes feststellen: Sie sind in dieser Frage wie in so vielen Bereichen konsequent inkonsequent. Und überhaupt: Statt Konzepte für eine gänzlich neue, überflüssige Institution erar
beiten zu lassen, sollten Sie lieber die bestehenden Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, finanziell stärken und personell aufstocken. Dort besteht genug Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, wir können keinem Antrag zustimmen, der sieben Jahre nach Haasenburg zum x-ten Mal ein Konzept für eine Phantominstitution einfordert. Außerdem sehen wir die Idee einer landesweiten, vom Ministerium und den örtlichen Jugendämtern völlig unabhängigen Ombudsstelle generell kritisch, weil grundsätzliche Fragen noch offen sind: Weshalb sollte diese Ombudsstelle unabhängig vom Ministerium sein? Wer soll dort arbeiten? Welche Kompetenzen soll diese Ombudsstelle haben? Welchen rechtlichen Status soll diese Ombudsstelle erhalten? Von wem soll eine solche Ombudsstelle finanziell gefördert werden? - Wir werden aber in Zukunft mit Sicherheit noch genug Gelegenheit zum Austausch darüber haben.
Ein Wort zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Er enthält im Vergleich zum Antrag der Regierungsfraktionen wenig Neues. Außerdem hatte sie als Regierungspartei zehn Jahre Zeit, sich um dieses Thema zu kümmern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Ein altes afrikanisches Sprichwort sagt: Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen. - Dieser Satz steht dafür, dass eine gute Erziehung und Begleitung unserer Kinder und Jugendlichen nur dann gelingen kann, wenn sich die ganze Gemeinschaft dafür verantwortlich fühlt.
Meine Damen und Herren, unsere Kinder und Jugendlichen sind unsere wichtigste Ressource und benötigen allein deshalb den besonderen Schutz der Gesellschaft. Die Vorfälle im Jahr 2013 in der Jugendhilfeeinrichtung der Haasenburg haben deutlich gezeigt, wie schnell Missstände auftreten können. Obwohl wir in der Folge der Vorkommnisse viele Maßnahmen ergriffen haben, sind jüngst wieder Presseberichte über mögliche Verdachtsfälle veröffentlicht worden.
Dieser Umstand zeigt auf, dass es selbst bei kontinuierlicher Kontrolle zu pädagogisch problematischen Handlungen bis hin zur Kindeswohlgefährdung kommen kann. Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Die schiere Menge der 1 500 Standorte für Wohngruppen und der damit verbundenen 7 000 Plätze für Kinder und Jugendliche in Brandenburg ma
Besonders wichtig ist, möglichst transparente und niedrigschwellige Formen der Beschwerdekommunikation zu schaffen. Die Installierung einer von Trägern der Einrichtung sowie vom Jugendamt unabhängigen Ombudsstelle ist genau solch ein Mechanismus.