Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat 2019 ein Förderprogramm für Blühstreifen aufgelegt. Es ist damit Forderungen sowohl des Berufsstands als auch der Umweltverbände nachgekommen. Für die Jahre 2020 bis 2024 stehen insgesamt 6 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsschluss für den Gesamtzeitraum war der 31. Dezember 2019. Die konkrete Ausgestaltung des Programms wurde wegen bürokratischer Vorgaben und Risiken für die Landwirte stark kritisiert. Der Landesbauernverband bezeichnete es in einer Presseerklärung als „unpraktisches bürokratisches Monstrum“.
Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe - es geht also um die Gesamtkosten bis 2024 - wurden Förderanträge für das Blühstreifenprogramm gestellt?
Mit dem Programm bietet Brandenburg erstmals eine Förderung von Strukturelementen auf Ackerland an, und ich kann Ihnen - das muss ich zugeben - mit großer Begeisterung mitteilen, dass das Blüh- und Ackerrandstreifenprogramm von den landwirtschaftlichen Betrieben außerordentlich gut angenommen wird: Es sind insgesamt 424 Förderanträge für rund 10 000 ha eingegangen. Das macht ein Fördervolumen von 7 Millionen Euro pro Jahr aus und ergibt für den Verpflichtungszeitraum 2020 bis 2024 eine Summe von 35 Millionen Euro, die hierfür aufgewendet werden soll. Die Finanzierung der gestellten Anträge ist gesichert. Von daher relativiert sich Ihre Einschätzung sehr stark.
Aus Sicht des Landes handelt es sich nicht um ein „bürokratisches Monster“. Die Antragstellung für flächenbezogene Maßnahmen erfolgt online, und den Antragstellern stehen entsprechende Instrumente zur Verfügung - zum Beispiel ein Werkzeug zum Einzeichnen der Streifen. Soweit die Nichtverfügbarkeitserklärung für die anspruchsvollen Blühmischungen als bürokratisch empfunden wird, ist auszuführen, dass wir auch ein anspruchsvolles Programm haben wollen. Sollten diese Blühstreifenmischungen tatsächlich nicht verfügbar sein, ist auch die Aussaat einfacherer Mischungen möglich. Damit hat das Land unbürokratisch auf eine Forderung des Berufsstandes reagiert.
Der Befürchtung, es komme zu komplizierten Kontroll- und gegebenenfalls Sanktionsverfahren, wird dadurch begegnet, dass parallel ein Monitoring stattfindet, sodass zum Beispiel Witterungseinflüsse - wie Ausfallerscheinungen aufgrund von Dürre - bei der Bestandsbegutachtung berücksichtigt werden.
Gleichfalls merke ich an, dass beim Programm auch die Regelungen des Naturschutzgesetzes beachtet werden müssen, da ab dem 01.03.2020 nur noch gebietseigenes Saatgut für Blühstreifen verwendet werden soll. In diesem Zusammenhang haben wir die für Brandenburg zulässigen Herkunftsgebiete für gebietseigenes Saatgut von zwei auf sechs Gebiete erweitert. Dies sollte die Bereitstellung von Saatgut erleichtern.
Auf den Hinweis der Berufsstände auf nicht vorhandene Saatmaschinen möchte ich entgegnen, dass die Mischungen Lichtkeimer enthalten und dafür keine spezielle Saatmaschine erforderlich ist.
Ist die Aussage, dass im Falle der Nichtverfügbarkeit von Saatmischungen auch einfachere Mischungen angewendet dürfen, so zum jetzigen Zeitpunkt schriftlich veröffentlicht?
- Ich werde prüfen, ob das schon in einer schriftlichen Fassung vorliegt. Wenn das noch nicht der Fall ist, wird es als schriftliche Bekanntmachung nachgereicht. Ich habe es aber hiermit bekannt gegeben, und wir werden dafür sorgen, dass es alle erfahren.
Herr Minister, Bauern brauchen Planungssicherheit. Gibt es in Ihrem Hause schon Überlegungen, wie nach dem Zeitraum bis 2024 damit umgegangen wird? Ich weiß, dass das eine sehr anspruchsvolle Frage ist. Wir wissen aber auch, dass wir uns in der Vorbereitung der neuen Förderperiode befinden. Da ist es schon eine Frage, ob wir dieses Element im Bereich Blühstreifen, Insektenschutz usw. weiterverfolgen.
Die Mittel werden aus der GAK finanziert und sind erst einmal nicht von den Planungen auf europäischer Ebene berührt. Aber natürlich haben wir ein Interesse daran, dass dieses Programm fortgeführt und nach Möglichkeit auch ausgeweitet wird.
Würde ich Ihnen jetzt irgendwelche Versprechungen über den Zeitraum bis 2024 hinaus machen, wäre das schon sehr verwegen. Meine Amtszeit als Minister geht gerade bis zum Jahr 2024. Ich werde - wer auch immer dann meine Nachfolgerin oder mein Nachfolger wird - natürlich bemüht sein, dieser Person ein aktuelles Blühstreifenprogramm zu hinterlassen, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nur sagen: Bis 2024 ist es gesichert. Dafür, dass es so etwas bisher überhaupt nicht gab, ist das schon ein großer Erfolg. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir haben uns im Präsidium darauf geeinigt, dass im Rahmen der eingereichten Fragen jede Fraktion einmal zu Wort kommt. Das heißt, wir haben in der heutigen Sitzung noch eine mündliche Anfrage zu behandeln. Sie wird vom Abgeordneten Vida gestellt. Er formuliert die Frage 31 (Demokratiedefizit in Liebenwalde). - Bitte, Herr Vida.
Frau Präsidentin! In der Stadt Liebenwalde werden die Ausschussvorsitze entgegen allen demokratischen Regeln nicht proporzgemäß an die Fraktionen entsprechend ihrer Größe verteilt. Ausdrücklich wird nicht der Regelung in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gefolgt, wonach die Vorsitze nach d’Hondt zu verteilen sind, um auch den Minderheitenfraktionen eine entsprechende Mitwirkung zu ermöglichen. Vielmehr wird bereits seit Beginn der letzten Wahlperiode - also seit 2014 - in jedem Ausschuss getrennt ein Ausschussvorsitzender gewählt, sodass sämtliche Ausschüsse von Vertretern ein und derselben Fraktion geleitet werden.
In meiner neuerlichen Kleinen Anfrage habe ich auf dieses weiterhin bestehende Problem hingewiesen. Die Landesregierung wies die Kritik mit der Begründung zurück, dass die SVV Liebenwalde eine eigene Regelung in der Geschäftsordnung getroffen habe, was zulässig sei. Demnach bestimmt die Geschäftsordnung der Stadt Liebenwalde, dass die Ausschussvorsitzenden jeweils zu wählen, hierbei aber die Stärken der Fraktionen zu berücksichtigen sind. Die Landesregierung behauptete, dass es ihr in der Zeit der Beantwortung der Kleinen Anfrage - vier Wochen - nicht möglich gewesen sei, zu prüfen, ob diese Bestimmung auch beachtet worden sei. Bereits eine einfache Recherche auf der Webseite der Stadt Liebenwalde hätte nach ca. einer Minute die Erkenntnis gebracht, dass diese Regelung zwar zulässig ist und demokratisch klingen mag, aber de facto nicht beachtet wird. Entgegen der eigenen Regelung in der Geschäftsordnung wurden die Fraktionen gerade nicht entsprechend ihrer Größe berücksichtigt, sodass weiterhin jeder Ausschuss von einem Vertreter ein und derselben Fraktion geleitet wird. Es wurden also Ausschussvorsitzende unter Ignorierung der eigenen Geschäftsordnung gewählt.
Ich frage die Landesregierung: Wann gedenkt sie sich endlich für die demokratisch gebotene Wahrung von Minderheitenrechten auch in der SVV Liebenwalde einzusetzen, ohne ständig darauf zu verweisen, dass die benachteiligten Fraktionen klagen könnten? Denn in parteipolitisch anders gelagerten Fällen - Wusterwitz - wird wie bekannt regelmäßig unter Ignorierung des Opportunitätsgrundsatzes im Interesse bestimmter Kreise eingeschritten.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Vida, vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass Sie eine Kleine Anfrage - Nummer 151 - dazu gestellt haben, die ich Ihnen vor zwei Wochen detailliert beantwortet habe. Ich will darauf hinweisen, dass das, was ich damals geschrieben habe, auch heute noch richtig ist. Davon können Sie bei mir grundsätzlich ausgehen. Da Sie das Thema nun aber in der Fragestunde erneut aufbringen, möchte ich noch einmal detailliert erklären, was damals passiert ist.
Punkt eins: Ihre Behauptung, man sei in der Stadtverordnetenversammlung quasi rechtswidrig vorgegangen, ist falsch. Das habe ich Ihnen schon einmal erklärt. Die Stadtverordnetenversammlung hat von der Möglichkeit nach § 43 Abs. 5 Satz 9 der Kommunalverfassung Gebrauch gemacht, ein abweichendes Verfahren der Wahl der Ausschussvorsitzenden vorzunehmen, einschließlich der Vorgabe - das suggerieren Sie auch immer anders -, das d’Hondtsche Verfahren für Minderheitenrechte, das Ausschussvorsitze im Verhältnis zur Größe der verschiedenen Fraktionen vorsieht, zu beachten.
Ich gebe zu, dass mich eines genauso wie Sie überrascht hat, als ich zum ersten Mal davon erfuhr: In diesem Stadtrat mit 15 Mitgliedern besetzt eine Fraktion, die CDU/FDP-Fraktion, mit sechs Mitgliedern alle Ausschussvorsitze. Das sieht auf den ersten Blick komisch aus.
Deswegen habe ich mir genau angeschaut, was dort passiert ist. Ich kann Ihnen daher nun sagen: Bei Ihrem Verweis auf das Demokratieprinzip vergessen Sie etwas. Es gilt in der Tat das Demokratieprinzip - d’Hondtsches Verfahren, Minderheitenrechte unter anderem für die Besetzung von Ausschüssen. Um das umzusetzen, muss sich aber von den jeweiligen Minderheitsfraktionen auch jemand bereit erklären, zu kandidieren. Sonst kann nämlich niemand gewählt werden.
Was ist in Liebenwalde passiert? Der Finanzausschuss hat sich am 10. September konstituiert. Dabei hatte nach d’Hondt eindeutig die CDU/FDP-Fraktion den Vorzug; die Vorsitzende wurde einstimmig gewählt.
Am 16. September hat sich der Bauausschuss in Liebenwalde konstituiert. Dort war es nach der d’Hondtschen Zählung so, dass sowohl die CDU/FDP-Fraktion als auch die LGU- und die BfL-Fraktion Anspruch auf den Vorsitz gehabt hätte. Die CDU/FDP-Fraktion hat darauf verzichtet, einen Kandidaten vorzuschlagen. Bedauerlicherweise hat weder LGU noch BfL einen Kandidaten vorgeschlagen. Dann hat ein Vertreter der
BfL-Fraktion einen Vorschlag gemacht; vorgeschlagen wurde allerdings ein Mitglied der CDU/FDP-Fraktion. Derjenige wurde dann gewählt.
Der Bildungs- und Sozialausschuss hat sich am 25. September konstituiert. Hier war nach d’Hondt eindeutig, dass die LGU- bzw. die BfL-Fraktion Anspruch auf den Vorsitz gehabt hätte. Allerdings hat keine von beiden einen Vorschlag gemacht. Daraufhin wurde ein Mitglied der BfL-Fraktion im Ausschuss gefragt, ob es bereit sei, zu kandidieren. Das hat die Betroffene vor allen laut vernehmbar abgelehnt. Deshalb wurde ein Mitglied der CDU/FDP-Fraktion gewählt, denn der Ausschuss muss arbeitsfähig sein.
Zusammenfassend möchte ich Folgendes sagen: Natürlich wäre es besser, wenn das d’Hondtsche Verfahren dort eingehalten worden wäre. Wir können aber nicht einschreiten, wenn sich von den entsprechenden Fraktionen bedauerlicherweise niemand bereit erklärt, ein so wichtiges Amt wie das des Ausschussvorsitzenden zu übernehmen. Insofern stimmt auch meine Erklärung von vor 14 Tagen noch. - Danke.
Wenn wir schon bei den Details sind, gehört zur vollen Wahrheit dazu, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel, untere Landesbehörde, seit 2014 behauptet - das war in der vergangenen Wahlperiode ganz anders; da gab es Kampfkandidaturen und den Drang, Ausschussvorsitze zu besetzen -, es bestehe kein Grund, einzuschreiten. Die Kleine Anfrage, auf die Sie Bezug nehmen, beinhaltete die Frage, warum hier nicht nach d’Hondt verfahren wird. Darauf erfolgte die Erwiderung Ihrerseits, dass man nicht wisse, wie die Ausschussbesetzung erfolgt sei.
Leider stellen Sie auch nicht dar, dass es noch zwei weitere Ausschüsse in dieser Stadtverordnetenversammlung gibt: den Hauptausschuss, den von Amts wegen der Bürgermeister - CDU - führt, und den Wahlausschuss, der - in völlig unüblicher Art und Weise im Vergleich zu anderen Stadtverordnetenversammlungen - auch nicht von einem Stadtverordneten, sondern von der stellvertretenden Bürgermeisterin geleitet wird. Ich weiß nicht, in welcher anderen Stadt es so etwas gibt. Das heißt: Es gibt nicht nur drei Ausschüsse, sondern fünf Ausschüsse, die allesamt von einer Partei geleitet werden.
Und was ist der Grund, dass sich keiner zur Kandidatur findet? Man deutet den Kandidaten gegenüber - wie 2014 - bereits im Vorfeld an, dass sie nicht gewählt werden, indem man klarmacht, dass man die Mehrheiten durchblockt, weil man sich bestätigt fühlt -
übrigens auch durch die Berichterstattung des „Oranienburger Generalanzeigers“, der sagt, alles sei rechtens, was in Liebenwalde passiert. Die Kommunalaufsicht sieht keinen Grund zum Einschreiten.
Deswegen frage ich mich, warum es sechs Jahre lang so schwer war, dem Bürgermeister einfach einmal in einem Schreiben mitzuteilen, dass das d'Hondtsche Verfahren das grundlegende Verfahren ist, um Minderheiten zu beteiligen. Warum war das so schwer? Uns jetzt zu erklären, er habe sich nicht getraut zu kandidieren, weil ihm gesagt wurde … Ihm wurde gesagt, dass er nicht gewählt wird - so einfach ist das. Deswegen stellt sich die Frage: Wann erfolgt einmal eine Mitteilung, damit auch der Hauptverwaltungsbeamte in Liebenwalde versteht, dass die Einhaltung des d'Hondtschen Zählverfahrens ein ganz normaler demokratischer Vorgang ist und nicht nur von uns oder den Linken dort, die das kritisieren, eingefordert wird, sondern gängige Praxis ist?
Herr Kollege Vida, ich beziehe mich auf die Konstituierung der Ausschüsse nach der Kommunalwahl im letzten Jahr - Punkt eins.
Punkt zwei: Zu Ihrer Behauptung, dass dort Abgeordnete unter Druck gesetzt worden seien, fast bis zur Erpressung, wie Sie sagen:
Für uns gibt es keinerlei Hinweise, dass das stimmt. Deshalb sollten Sie überlegen, ob Sie so etwas öffentlich sagen, denn die Betroffenen müssten sich dann melden. Nur will ich Ihnen Folgendes sagen: Selbst wenn so etwas der Fall wäre, sollten die Abgeordneten doch den Mumm haben, trotzdem anzutreten. Wenn sie dann nicht gewählt würden und das d'Hondtsche Verfahren nicht angewendet würde, gäbe es auch eine Eingriffsmöglichkeit für die untere Kommunalaufsicht - in diesem Fall des Landkreises -, die bei kommunalen Angelegenheiten immer vor uns agieren muss; vielleicht wäre auch ein Einschreiten meines Ministeriums möglich. Ich kann Ihnen nur versichern: Wir nehmen das Demokratieprinzip sehr ernst, aber wenn es keine Kandidaten von Minderheitenfraktionen gibt, können auch keine gewählt werden. Das gehört genauso zum Demokratieprinzip. - Ich danke Ihnen.