Protocol of the Session on January 23, 2020

Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Kündigungssperrfristverordnung vorbereitet werden. Die Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg ist erfreulich positiv. Nach vielen Jahren des Bevölkerungsrückgangs wächst die Einwohnerzahl. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geht davon aus, dass zum Jahresende 2019 mehr als eine Million Menschen im Berliner Umland lebten. Dies entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Bevölkerungszunahme von mehr als 1 000 Personen.

Das Bevölkerungswachstum ergibt sich aus einem Geburtendefizit von etwa 12 000 Geburten im gesamten Land und einem gleichzeitigen Zuwanderungsgewinn durch Zuzügler von

ca. 24 000 Personen - zum Großteil aus Berlin. Im Berliner Umland konnten 44 Gemeinden ein Bevölkerungswachstum verzeichnen. In diesen Gemeinden besteht der größte Wohnungsbedarf. Im ländlichen Raum war die Bevölkerungszahl in 188 der 366 Gemeinden dagegen rückläufig.

Anlass für Optimismus ist in unseren Augen, dass der Bevölkerungsrückgang im ländlichen Raum abnimmt und nur noch bei ca. 2 000 Personen liegt. Auch im ländlichen Raum sind Zuzügler die Hauptursache dieser positiven Entwicklung. Die zuziehenden Familien benötigen in den Umlandgemeinden und im

ländlichen Raum zusätzliche Wohnungen. Für viele Familien in Brandenburg ist das ein Problem. Für sie müssen wir Wohnungen in den Gemeinden mit der besten Daseinsvorsorge - Kita, Schule, Ärzte, ÖPNV - schaffen. Zusätzlich muss die Ausstattung der Gemeinden im ländlichen Raum verbessert werden, um dort die Ansiedlung von Familien zu fördern und den Bevölkerungsrückgang endgültig zu stoppen.

Infolge der wirtschaftlichen Entwicklung, zum Beispiel durch das Tesla-Werk in Grünheide und die voraussichtliche Inbetriebnahme eines zu trauriger Berühmtheit gelangten Flughafens, werden mehr Arbeitskräfte benötigt und wird damit ein Bevölkerungszuwachs mit ansteigendem Wohnungsbedarf erwartet. Viel zu spät hat die Landesregierung auf die steigende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum reagiert und seit 2014 Schritte unternommen, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen. So wurde am 8. August 2014 die Kappungsgrenzenverordnung veröffentlicht. Sie verhindert unangemessene Mietsteigerungen in 30 ausgewählten Gemeinden Brandenburgs.

Die Antragstellerin strebt jetzt zusätzlich eine Kündigungssperrfristverordnung an. Mit dieser Verordnung soll die Kündigungsfrist für Wohnraum in privater Hand über drei Jahre hinaus auf bis zu zehn Jahre ausgeweitet werden können. Damit erfolgt ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Der Eigentümer muss jedoch über seine Immobilie im Rahmen der geltenden Gesetze verfügen können. Eine Kündigungssperrfristverordnung würde Investoren abschrecken und der Zielstellung der Antragstellerin diametral entgegenstehen. Alle Einwohner mit einem Mietvertrag in den betroffenen Gemeinden wären zwar besser gegen eine Kündigung ihres Mietvertrages geschützt. Die Wohnungssuchenden hätten allerdings noch mehr Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Investoren würden sich zurückhalten, weil die Nutzung der Immobilie für den Eigentümer erheblich erschwert würde. Insbesondere im Berliner Umland würde eine Kündigungssperrfristverordnung den verstärkten Wohnungsbau, zum Beispiel für die Zuzügler aus Berlin und für die zukünftigen Mitarbeiter der genannten Großunternehmen, nur behindern. Auf keinen Fall wird damit die soziale Situation der Familien verbessert, die auf der Suche nach Wohnraum sind. Die soziale Lage der Mieter kann verbessert werden, wenn neue Wohnungen gebaut und zu bezahlbaren Preisen auf dem Markt angeboten werden.

Die hierzu dringend notwendigen Initiativen der öffentlichen Hand können neuen Wohnraum fördern und auch Sozialwohnungen schaffen. Im Landesentwicklungsplan ist diese steigende Nachfrage nach Wohnraum nicht ausreichend berücksichtigt. Der private Wohnungsbau im Rahmen einer Altersvorsorge wird nur mit der freien Verfügung des Eigentümers über seine Immobilie sinnvoll unterstützt. Der vorhandene Wohnungsbedarf für die Kommunen kann in Gänze nur durch die Zusammenarbeit mit Privatinvestoren gedeckt werden.

Nach Auffassung der AfD sollte die Landesregierung aufgrund der Zuzüge in das Berliner Umland und in einige Gemeinden des ländlichen Raumes die vorhandenen Instrumentarien zum Schutz der Mieter einer Prüfung unterziehen und der aktuellen Situation bedarfsgerecht anpassen. Das Ziel ist gut, der Weg eines neuen Eingriffs in die Eigentumsrechte ist es jedoch für uns nicht. Den vorliegenden Antrag lehnt die AfD daher ab.

(Beifall AfD)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Für sie spricht die Abgeordnete Walter-Mundt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe zwei Gäste! Der vorliegende Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion ist überflüssig. Warum? Zum einen spielt er das wichtige Thema Mieterschutz und das Recht auf Eigentum gegeneinander aus, zum anderen befasst er sich mit einem Instrument, das 2020 ohnehin auf dem Prüfstand der Koalition steht.

Sehr geehrter Herr Vida, die Fristen der Eigenbedarfskündigung zu verlängern wird den wachsenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt nun wahrlich nicht gerecht, denn der Mangel an Wohnraum und steigende Mieten können effektiv nur mit einem Instrument bekämpft werden, das heißt: Bauen, bauen und nochmals bauen. Die Koalition wird sich trotz sinkender Bundesmittel auch weiterhin dafür einsetzen, jährlich 100 Millionen Euro für die Wohnungsförderung zur Verfügung zu stellen. Davon werden besonders die Städte und Gemeinden im Berliner Umland profitieren, denn hier spüren wir die Auswirkungen der verfehlten Berliner Wohnungspolitik sehr deutlich.

Ich kann die Menschen in Berlin gut verstehen, die keine Lust mehr darauf haben, mit weiteren hundert Interessenten für eine Wohnung anzustehen, und ich kann auch gut verstehen, dass sie keine Lust auf überteuerte Mieten haben. Sie kommen deshalb nach Brandenburg, in Städte wie Falkensee, Bernau und Oranienburg; und bei uns sind diese Menschen, diese Familien aus Berlin auch herzlich willkommen. Bei uns sind aber auch private Investoren und private Wohnungsbauunternehmen herzlich willkommen, denn Brandenburg soll wachsen, und es kann wachsen. Deshalb dürfen wir nicht dieselben Fehler wie der Berliner Senat machen. Dieser verzettelt sich derzeit nämlich immer mehr in Verordnungen und hemmt damit den privaten Wohnungsbau. Um dem steigenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, brauchen wir neben unseren kommunalen Wohnungsunternehmen auch die vielen privaten Immobilienentwickler.

(Beifall CDU)

Da hilft es also wenig, die Daumenschrauben zum Beispiel mithilfe des Instruments der Kündigungssperrfristverordnung weiter anzuziehen. Denn: Worüber reden wir eigentlich? Zunächst einmal reden wir über fremdes Eigentum. Wir haben bei der Eigenbedarfskündigung schon jetzt eine Sperrfrist von drei Jahren. Eine Fristverlängerung wurde zudem 2018 - wie Sie gesagt haben - geprüft, in einer Analyse vollumfänglich untersucht und die Empfehlung - mit dem Vermerk der Wiedervorlage im Jahr 2020 -, sie abzulehnen, ausgesprochen. Also, liebe Abgeordnete der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, warten wir doch erst einmal diese Prüfung ab, lassen Sie sie uns auch auswerten und sehen, was diese Ergebnisse hergeben, und das im Fachausschuss beraten. Sie können sich also vorstellen, wie das Plädoyer der CDU-Fraktion lautet: Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD sowie B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Walter-Mundt. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Vandre, bitte schön.

Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Bereits in der vergangenen Legislaturperiode beantragten die Abgeordneten der FREIEN WÄHLER die Erhöhung der Eigenbedarfskündigungsfrist. Die Genese des Antrags ist dokumentiert. Als Reaktion auf den Antrag der Abgeordneten der FREIEN WÄHLER entstand ein Entschließungsantrag, der die Prüfung des Erlasses einer Kündigungssperrfristverordnung zur Folge hatte. Zu unserer Überraschung - und wenig zufriedenstellend für meine Fraktion - kam das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu dem Ergebnis, dass kein Bedarf am Erlass einer solchen Verordnung bestehe. Wir sind jedoch der Auffassung, dass das von der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion hier vorgetragene Anliegen nach wie vor richtig ist. Und: Wir wollen auch keine weitere Prüfung des Bedarfs, weil er sich auch aus der aktuellen Situation auf dem Mietmarkt ergibt, und begrüßen zudem, dass die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion in ihrem Antrag die Differenzierung bezüglich der ortsspezifischen Frist der Eigenbedarfskündigung aufgenommen hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist offensichtlich, dass sich die Wohnraumsituation zuspitzt: Der Wohnraum wird in vielen Teilen des Landes knapper. Mieten steigen und viele Stadtteile, insbesondere im Berliner Umland, haben es bereits mit Verdrängungsprozessen zu tun. Erst gestern diskutierten wir über die Bodenspekulationen in der Landwirtschaft, und auch in Bezug auf den Wohnraum machen uns diese Tendenzen in Brandenburg immer mehr zu schaffen. Doch auch aus jenen Kommunen, die nicht unmittelbar an Berlin grenzen, wissen wir, dass der Handlungsdruck wächst: Zum Beispiel sind die Mieten in Eberswalde in den vergangenen Jahren um 30 % gestiegen und ist in Templin ein Leerstand von unter 0,6 % zu verzeichnen. Wohin wir aktuell steuern, sehen wir auch anhand der vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zur Verfügung gestellten Daten auf Grundlage unserer Kleinen Anfragen. Darin wird deutlich, dass seit 2014 der Anteil der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf bald ein Drittel geschrumpft ist: Von vormals knapp 59 622 sind 2020 noch etwas über 21 893 Wohnungen übrig - und die Zahl sinkt weiter. Deswegen ist es so wichtig, dass das Investitionsprogramm in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau auch eine langfristige Mietpreis- und Belegungsbindung ausweist. Gleichzeit ist der Bedarf an sozialem Wohnraum ungebrochen hoch. Damit meine ich nicht nur, dass die Zahl derjenigen steigt, die einen Wohnungsberechtigungsschein - aufgrund des notwenigen Erlasses des Wohnraumfördergesetzes in der vergangenen Legislaturperiode - beantragen können, sondern auch, dass wir Wohnraum brauchen, für den nicht mehr als 30 % des monatlichen Einkommens der Mieterin oder des Mieters aufgewendet werden müssen. All das verdeutlicht, warum wir uns dem Mieterinnen- und Mieterschutz widmen müssen.

Der vorliegende Antrag ist ein kleiner Teil, der den Mieterinnen- und Mieterschutz stärken kann, aber es ist eben nur ein kleiner Aspekt. Ich glaube, wir brauchen vielfältige Maßnahmen und müssen darüber reden, wie wir insbesondere die Transparenz für Mieterinnen und Mieter verbessern können. In anderen Bundesländern gibt es zum Beispiel Ideen, dass die Gründung von Mieterinnen- und Mieterräten von den Kommunen unterstützt, eine Beschwerdestelle auf Landesebene eingerichtet oder ein Wohnungsaufsichtsgesetz eingeführt wird.

Liebe Abgeordnete, Sie sehen, im Land Brandenburg besteht auch aufgrund des immer schneller wachsenden Drucks auf den Mietmarkt definitiv Handlungsbedarf. Und - mit Verlaub -, Frau Walter-Mundt: Bauen, bauen, bauen allein wird uns nicht weiterbringen. Auch mit Blick auf Berlin können wir durchaus von einigen Initiativen lernen. Ich hoffe, wir werden uns in diesem Landtag jetzt sehr häufig mit der Mieten- und Wohnungspolitik im Land auseinandersetzen. Wir stimmen dem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und BVB/FW)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Rostock, bitte.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich bitte zunächst wirklich darum, die vier verschiedenen Varianten der Eigenbedarfskündigung zu unterscheiden, und zwar danach, ob man im Wohnraummangelgebiet wohnt oder ob es um Bestandsvermieter geht:

Erster Fall: Einem „normalen“ Mieter kündigt der Eigentümer wegen Eigenbedarfs. - Darum geht es hier nicht, weil Eigentum nach § 573 BGB geschützt ist, wenn das berechtigte Interesse des Eigentümers besteht.

Zweiter Fall: Der Vermieter verkauft, und der neue Eigentümer kündigt wegen Eigenbedarfs. Dann greift eine längere Frist, nämlich von drei Jahren. - Auch das ist nicht direkt von der Kündigungssperrfristverordnung betroffen, denn auch der neue Vermieter hat ein Recht darauf. Es gibt eben lediglich eine längere Frist.

Dritter Fall: Man wohnt in einem Wohnraummangelgebiet und der Eigentümer - also der Bestandsvermieter - kündigt. - Das ist zwar besonders hart, weil es gerade in Wohnraummangelgebieten besonders schwer ist, einen adäquaten Ersatz zu finden, um in der Gegend zu bleiben, aber auch dieser Fall fällt nicht unter die Kündigungssperrfristverordnung.

Vierter Fall - wenn beides zusammenkommt, wird es interessant -: Man wohnt in einem Wohnraummangelgebiet, der Bestandsvermieter verkauft und der neue Eigentümer meldet Eigenbedarf an. - Nur um diesen Fall geht es. Deswegen reden wir hinsichtlich der Kündigungssperrfristverordnung ausschließlich über den vierten Fall. Es geht eben nicht darum, in bestehendes Eigentum einzugreifen, sondern darum, potenzielles Eigentum - und das nur in Wohnraummangelgebieten -, das man kaufen könnte, ein wenig zu beschränken.

Der Landtag hat sich im Jahr 2018 schon einmal damit beschäftigt und das MIL eine Umfrage durchgeführt, die bereits mehrfach angesprochen wurde. Ich kann nur empfehlen, sie zu lesen. Ihr Inhalt ist relativ interessant: Der Mieterbund sagt: Ja, gute Idee. - Haus und Grund sagt: Nee, schlechte Idee. - So weit, so vorhersehbar. Da stehen auch andere Sachen drin, die hier bereits ausgeführt wurden.

Die eigentliche Hoffnung bestand aber darin, dass die für die Umfrage erhobenen Daten und Fakten einen Bedarf erkennen lassen sollten. Das liefert die Umfrage jedoch nicht. Mehr oder

weniger steht darin: Es liegen keine Daten vor. - Deshalb kann ich das Fazit, die Umfrage liefere keinen Beleg für den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung, nachvollziehen. Aber ich teile nicht die Ansicht, die Umfrage belege auch, es gebe keinen Bedarf. Das ist ein großer Unterschied.

(Beifall der Abgeordneten Ricarda Budke [B90/GRÜNE] und Vida [BVB/FW])

Und den Bedarf - auch das wurde ausgeführt - definiert letztlich das BGB, wann Mieterschutzmaßnahmen möglich sind. Sie sind dort möglich, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Wie Herr Vida ausführte, gilt das sowohl für die Mietpreisbremse als auch für die Kappungsgrenzenverordnung und eben für die Kündigungssperrfristverordnung. Da die beiden anderen Instrumente in Brandenburg genutzt werden, ist klar und unbestritten, dass es Wohnraummangelgebiete gibt. Dann stellt sich nur die Frage, mit welchen Instrumenten man da arbeiten möchte.

Und da möchte ich noch einmal einen Vorteil der Kündigungssperrfristverordnung gegenüber den anderen beiden Instrumenten herausstellen, gerade wenn über Eigentumseingriffe gesprochen wird. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung schaffen eben keinen neuen Wohnraum. Diese Möglichkeit besteht dagegen gerade bei der Kündigungssperrfristverordnung, da sich potenzielle Käufer, die sich eine Wohnung kaufen wollen, im Wissen, dass es einige Jahre bräuchte, bis sie dort einziehen könnten, dann lieber entscheiden, stattdessen zu bauen. Das sind ja Menschen, die Geld haben und entscheiden können, ob sie eine vorhandene, vermietete Wohnung kaufen oder ob sie etwas Neues bauen. - Die Kündigungssperrfristverordnung greift also weniger in Eigentumsrechte ein als die bestehenden und offensichtlich unbestrittenen Instrumente und könnte indirekt auch zum Bauen beitragen.

(Beifall der Abgeordneten Ricarda Budke [B90/GRÜNE])

- Vielen Dank. Sie dürfen am Ende klatschen.

(Heiterkeit B90/GRÜNE)

Abschließende Hinweise: Die Kündigungssperrfristverordnung ermöglicht auch die Differenzierung nach Gemeinden. Man kann sich also die Gemeinden einzeln angucken und sagen: Da veranschlagen wir fünf Jahre, hier sechs Jahre oder belassen es gar bei drei Jahren.

Es ist keine Frage der Ideologie. Mit Blick auf die Bundesländer stellt man fest, dass diejenigen, die die Kündigungssperrfristverordnung eingeführt haben, von unterschiedlichen Regierungskonstellationen regiert werden.

Und: Es ist auch keine Frage der Großstädte, wie hier und da anklingt. Bayern hat über 130 Orte in die dortige Kündigungssperrfristverordnung aufgenommen. So viele Großstädte gibt es in Bayern nicht.

Wir haben viel über den Antrag diskutiert; wo wir stehen, ist vielleicht deutlich geworden. Wir werden darüber noch einmal sprechen. Wir wollen das aber in einem eigenen Antrag im Zusammenhang mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung diskutieren, weil diese die gleichen Grundlagen haben, und wegen der bereits angesprochenen Harmonisierung

dieser Instrumente. Wir haben sicherlich nicht zum letzten Mal darüber gesprochen, aber wir werden heute nicht zustimmen. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD, vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Wir kommen nun zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben es gehört: Der Landtag Brandenburg hatte die Landesregierung mit Beschluss vom 25. April 2018 beauftragt, die Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Bedarf an weiteren regulatorischen Maßnahmen zu prüfen. Im Ergebnis einer Abfrage bei Kommunen und Verbänden im Jahr 2018 konnte die Landesregierung seinerzeit keinen Bedarf für eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist feststellen. Dem AIL wurde dazu am 6. Dezember 2018 berichtet.

Der heute von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER vorgelegte Antrag zielt nun darauf ab, die Landesregierung zu beauftragen, eine Kündigungssperrfristverordnung nach § 577a

Abs. 2 BGB vorzubereiten. Mit dieser Verordnung - auch das haben wir gehört - soll die Kündigungsfrist zum Beispiel für Eigenbedarfskündigungen in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, verlängert werden.

Sieben Bundesländer haben bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ich will sie gern nennen, weil das, glaube ich, ganz informativ ist: Das sind die Länder Bayern, Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen. Das zeigt, dass überwiegend Bundesländer mit großstädtisch geprägten Regionen von der Problematik betroffen sind. Neun Bundesländer, darunter auch Brandenburg, haben eine solche Verordnung bislang nicht erlassen.

Wie bereits erwähnt hatte das MIL im Jahr 2018 eine Umfrage zur Datenerhebung und zur Erfassung von Positionen der Kommunen und Interessenvertretungen durchgeführt. Beteiligt wurden die 31 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt laut Kappungsgrenzenverordnung und Mietpreisbegrenzungsverordnung, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Interessenvertretungen der Mieter, Vermieter und Grundstückseigentümer, außerdem der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg. Von 31 befragten Gemeinden antworteten 16. In keiner dieser 16 Gemeinden waren Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung in Wohnungseigentum als Problem bekannt. Der Landkreistag Brandenburg berichtete von zwei Rückmeldungen der Landkreise, die keine Erforderlichkeit einer Kündigungssperrfristverordnung ergaben. Der Deutsche Mieterbund Land Branden-

burg e. V. hielt die Wiedereinführung einer Kündigungsschutzverordnung hingegen für erforderlich, konnte dies jedoch - auch das gehört zur Wahrheit - zahlenmäßig nicht belegen. Der BBU sah keinen Anlass für eine entsprechende Verordnung, das gelte im Übrigen auch für Potsdam und den sogenannten Speckgürtel. Der Landesverband Haus & Grund Brandenburg sah aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen Rechtsverhältnisse ebenfalls keinen Handlungsbedarf.