Protocol of the Session on January 23, 2020

kann man auch einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und im zuständigen Ministerium anrufen.

Man kann mit Leuten sprechen, die sich direkt damit befassen, statt einfach so einen Antrag rauszuhauen, mit dem man sich nur blamiert.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass in Frankfurt (Oder) weitere Behörden angesiedelt und weitere Investitionen getätigt werden. Das passiert im Übrigen schon. Sie sollten sich vielleicht einmal anschauen, was da passiert, und sich hier nicht mit solch flachen Anträgen blamieren.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Kollege Möller, möchten Sie reagieren? - Nein?

(Domres [DIE LINKE]: Schade!)

Damit sind wir am Schluss der Aussprache. - Er kommt doch noch einmal. Bitte schön.

Ich möchte es sachlich sagen: Ich hatte mit dem damaligen Innenminister Schröter und mit Menschen vor Ort, Polizeibeamten und Bediensteten des Messegeländes gesprochen. Sie alle sagten: Eigentlich ist die Idee nicht schlecht. Warum soll man das nicht diskutieren und einen Antrag im Landtag stellen, der meinetwegen im Innenausschuss beraten wird? Wenn am Ende nur ein Prüfungsauftrag herauskommt, wäre das schon etwas. Mehr will ich doch gar nicht. - Danke.

(Beifall AfD)

Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/434, „Frankfurt (Oder) als Standort für das geplante Polizeiaus- und -fortbildungszentrum wählen“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Brandenburg am 1. September 2019 erhobenen Wahleinsprüchen

Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses

Drucksache 7/486

Es wurde vereinbart, dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses für eine kurze Berichterstattung das Wort zu erteilen und im Übrigen auf eine Debatte zu verzichten. Herr Abgeordneter Hünich, bitte schön.

(Beifall AfD)

Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses Hünich:

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Liebe Besucher! Liebe Brandenburger! Gemäß § 42 Brandenburgisches Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 1 Wahlprüfungsgesetz liegt die Zuständigkeit für die Prüfung der Wahlen zum Landtag Brandenburg beim Landtag. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Brandenburg am 1. September 2019 zu entscheiden.

Mit dem heutigen Vorschlag liegt Ihnen die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vor, über fünf von sechs gegen die Gültigkeit der Wahl erhobene Wahleinsprüche abschließend zu entscheiden. Hinsichtlich des sechsten Wahleinspruches steht noch eine vom Wahlprüfungsausschuss erbetene Stellungnahme des Landeswahlleiters aus. Wir haben Sie deshalb um eine Fristverlängerung ersucht und werden Ihnen dazu voraussichtlich in der kommenden Plenarsitzung einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Hinsichtlich der fünf Einsprüche, über die heute abschließend zu befinden ist, spricht sich der Wahlprüfungsausschuss im Ergebnis seiner Beratungen dafür aus, die Zurückweisung zu empfehlen.

Ich möchte betonen, dass die Voten des Wahlprüfungsausschusses in jedem Einzelfall einstimmig erfolgt sind. Die Zurückweisung der Wahleinsprüche beruht auf unterschiedlichen Gründen. In einem Fall fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Begründung. In einem anderen Fall fehlte es dem Beschwerdeführer bereits an der erforderlichen Einspruchsberechtigung. In einem dritten Fall beschränkte sich der Wahleinspruch darauf, die Rechtmäßigkeit der innerparteilichen Aufstellung und die spätere Zulassung eines Wahlvorschlages zur Landtagswahl zu rügen. Nach § 4 Abs. 2 Wahlprüfungsgesetz kann jedoch genau darauf kein Anspruch gestützt werden.

In den zwei übrigen Fällen wurde unter anderem argumentiert, dass bestimmte Vorschriften des Landeswahlgesetzes verfassungswidrig seien. Der Landtag hat im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens jedoch lediglich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl unter Anwendung der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzuprüfen. Gegenstand des parlamentarischen Wahlprüfungsverfahrens ist nicht die verfassungsrechtliche Prüfung bestimmter gesetzlicher Vorschriften. Diese obliegt im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens allein dem Verfassungsgericht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie vor dem skizzierten sachlich-fachlichen Hintergrund der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgen können.

Jetzt habe ich noch ein bisschen Zeit. Ich möchte sie gerne nutzen, um mich bei den beiden Referenten des Ausschusses, Herrn Blümke und Herrn Dr. Jendro, zu bedanken, die hier quasi die Arbeit gemacht haben. - Danke.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Brandenburg am 1. September 2019 erhobenen Wahleinsprüchen auf Drucksache 7/486. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Faire Bezahlung für alle Angestellten der Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten - Tarifverhandlungen aufnehmen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/465

Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Walter von der Linksfraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich freue mich ganz besonders, zu dieser Debatte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Fridericus Servicegesellschaft begrüßen zu können. Schön, dass Sie da sind und diese Debatte verfolgen.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Es war ein richtiges und wichtiges Signal, dass Sie im Sommer begonnen haben, für die Aufnahme von Tarifverhandlungen zu streiken, und das auch heute getan haben. Ich möchte Ihnen die Solidarität zumindest meiner Fraktion, der Linksfraktion, aussprechen. Ich finde das wichtig. Jeder Streik für bessere Arbeitsbedingungen und bessere Löhne in Brandenburg bringt alle Brandenburgerinnen und Brandenburger voran. Deshalb auch dafür einen herzlichen Dank an Sie und euch.

(Beifall DIE LINKE)

Auf der Internetseite der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten wird Sanssouci wie folgt präsentiert:

„Der Park Sanssouci mit seinen Schlössern und Parkbauten zählt zu den bedeutendsten Parkanlagen Europas und gehört zum UNESCO-Welterbe. Kein anderes Schloss ist so mit der Persönlichkeit Friedrichs des Großen verbunden wie Schloss Sanssouci. Der Name Sanssouci - ohne Sorge - ist dabei als Wunsch und Leitmotiv des Königs zu verstehen, denn hierher zog er sich am liebsten zurück.“

Sanssouci - ohne Sorge! Das gilt für viele Angestellte in den Schlössern und Parks der Stiftung leider schon lange nicht mehr. Ohne Angst vor Armut im Alter oder gar in der Gegenwart leben zu können, würde vielen Beschäftigten schon ausreichen. Um genau zu sein, können das die Mitarbeitenden seit 2006 nicht mehr. Damals wurden die Mitarbeitenden, die unmittelbar mit den Besucherinnen und Besuchern der Schlösser zu tun haben, ausgegliedert: Kassenkräfte, aber auch Schlossführerinnen und Schlossführer, Aufsichten und Wachschutz.

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zuvor direkt bei der Stiftung angestellt und wurden damals nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Diese Ausgliederung hatte nur ein einziges Ziel: Lohndumping zu betreiben. Das damalige Versprechen war jedoch, dass man in Zukunft dafür sorgen werde, dass die Kolleginnen und Kollegen der Fridericus Servicegesellschaft in den Tarifvertrag der Länder zurückkehren. Dieses Versprechen ist 14 Jahre alt und bis heute nicht eingehalten worden.

Deshalb ist es richtig, dass Protest erfolgt und Tarifverhandlungen gefordert werden. 14 Jahre sind eine verdammt lange Zeit - selbst für Sie als Kenia-Koalition. Das sollten Sie verstehen.

(Beifall DIE LINKE)

Nun sind die Beschäftigten bei Fridericus im Hinblick auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen deutlich schlechtergestellt. Es wurde ein Zwei-Klassen-System eingeführt. Ein solches Geschäftsgebaren kennt man aus der freien Wirtschaft, doch in diesem Fall handelt es sich um eine Stiftung, die durch öffentliche Gelder finanziert wird. Und gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne sind im öffentlichen Interesse. Deshalb befassen wir uns heute mit dem Thema, das mir als Gewerkschafter besonders am Herzen liegt, und zwar: faire Bezahlung für alle Angestellten im Dienste der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten.

Ich muss das präzisieren, damit Sie mich nicht falsch verstehen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zwar in den Schlössern der Stiftung und darum herum, repräsentieren die Stiftung nach außen, sind so Botschafterinnen und Botschafter unserer beeindruckenden Schlösser und Parkanlagen hier in Brandenburg, der Dienstherr ist jedoch die Fridericus Servicegesellschaft, eine Tochterfirma der staatlichen Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Nun stellt sich mir die Frage: Wieso sind denn nicht alle wieder direkt in der Stiftung angestellt? - Ich kann es Ihnen sagen: weil man weiterhin die Löhne drücken will. - Und das halten wir für einen Skandal. Es handelt sich um eine öffentliche Stiftung, und wir sollten hier unsere Verantwortung wahrnehmen. Wenn öffentliche Gelder fließen, dann sollte man auch ordentliche Löhne zahlen. Sie haben gestern den Vergabemindestlohn in Höhe von 13 Euro beschlossen, da sollten wir doch wenigstens dafür sorgen, dass in den Unternehmen, auf die wir direkten Einfluss haben, auch gute Löhne gezahlt werden. Das ist im Moment nicht der Fall.

Ja, es stimmt, man müsste auch tiefer in die Tasche greifen, wenn man eine studierte Historikerin fortan entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten bezahlen wollte. Aber genau da hakt es, denn wiederholt haben die verantwortlichen Arbeitgeber die Versuche der Belegschaft - in Vertretung von Verdi -, Tarifverhandlungen aufzunehmen, ins Leere laufen lassen. Wenn jetzt gesagt wird, das sei überhaupt kein Problem, wir bräuchten keine Tarifverhandlungen aufzunehmen, weil es schon einen Tarifvertrag gebe, oder wenn gesagt wird, wir würden mit dem Betriebsrat verhandeln, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ich deutlich sagen: Tarifverträge verhandelt man nicht mit dem Betriebsrat, sondern mit den Gewerkschaften; das ist tatsächliche Tarifautonomie. Und dahinter darf auch eine öffentliche Stiftung nicht zurückbleiben.

(Beifall DIE LINKE)

Bei Gesprächen im Mai, August und Oktober letzten Jahres hat die Arbeitgeberseite, die Fridericus Servicegesellschaft, wiederholt erklärt, dass sie keine Tarifverhandlungen aufnehmen werde. Stattdessen werden weiterhin bei einem Teil der Belegschaft die Regelungen und Löhne des Tarifvertrags des Wach- und Sicherheitsgewerbes angewandt.

Eine Vielzahl der Beschäftigten ist nur geringfügig, mit Stundenverträgen, angestellt. Befristungen und Saisonverträge sind an der Tagesordnung. Wer soll davon leben? Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung als Beteiligte der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gerecht werden und dafür sorgen, dass mit den öffentlichen Geldern gute Arbeitsbedingungen

geschaffen werden. Wir können hier ganz konkret helfen. Das wäre heute hier unsere Verantwortung, und dazu fordern wir Sie, die Kenia-Koalition, auf.

Es gilt, die Beschäftigten der Fridericus Servicegesellschaft in ihrer Forderung nach einem angemessenen Tarifvertrag zu unterstützen; der zurzeit angewendete Tarifvertrag ist nicht angemessen. Daher fordern wir die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung im Stiftungsrat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Fridericus Servicegesellschaft umgehend Tarifverhandlungen mit Verdi aufnimmt.

„Die Weisesten sind, welche lesen, um sich von ihren Fehlern zu befreien.“ Das hat der Alte Fritz gesagt. Ich hoffe, dass Sie unter dieser Maßgabe unseren Antrag gründlich gelesen haben, den Beschäftigten zu ihrem verdienten Recht auf Tarifverhandlungen verhelfen und wir gleichzeitig gemeinsam dafür sorgen, dass die Stiftung und die Fridericus Servicegesellschaft entsprechend finanziell ausgestattet werden.

Ich sagte es schon zu Beginn: Ich weiß, was kommen wird; jetzt wird die Landesregierung erzählen, dass die Anwendung des Tarifvertrags der Länder 1,6 Millionen Euro pro Jahr kosten würde. Wir haben von Verdi ganz andere Zahlen, da geht es um 700 000 Euro. Aber selbst wenn es 1,6 Millionen Euro wären, sage ich ganz klar: Wir haben schon Entwürfe des Nachtragshaushalts gelesen - da sollen 25 Stellen für Regionalbeauftragte geschaffen werden, von denen bis heute niemand weiß, was die eigentlich tun sollen. Die würden uns pro Jahr 2,7 Millionen Euro kosten. Ich finde, dieses Geld wäre bei den Beschäftigten in den Schlössern und Gärten wesentlich sinnvoller angelegt. Deshalb bitte ich Sie dringend um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)