Des Weiteren haben wir ein Problem damit, dass wir in der Anhörung gehört haben, dass die Kapazitäten für diese Überprüfungen nicht ausreichen werden. Insofern sind wir dankbar, dass die Verlängerung der Übergangsvorschrift bis zum 01.01.2027 von der Koalition eingebracht wurde. Das geht in die richtige Richtung. Wir halten diese Überprüfungsregelung jedoch für unnötig und die Absätze 2 und 3 des Gesetzentwurfs zum Verzicht und Widerruf der allgemeinen Beeidigung für ausreichend. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank. - Der Abgeordnete Vida hat seine Rede zu Protokoll gegeben. Dementsprechend fahren wir jetzt mit dem Beitrag von Ministerin Hoffmann für die Landesregierung fort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 1. Januar 2023 tritt bundesweit das Gerichtsdolmetschergesetz in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz wird die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern erstmals bundesweit geregelt. Zuvor war das einer Regelung durch Landesrecht vorbehalten. Durch das neue Bundesgesetz tritt erstmals der Zustand sein, dass wir die Berufsgruppen der Sprachmittler unterschiedlich geregelt haben, weil im Bundesgesetz nur die Gerichtsdolmetscher geregelt werden, aber die weiteren Berufsgruppen der Sprachmittler - nämlich vor allen Dingen die Übersetzer und die Gebärdendolmetscher - nicht vom Bundesgesetz erfasst werden. Wir haben hier also eine Aufspaltung der Berufsgruppen in landesrechtlichen und bundesrechtlichen Regelungen.
Um die Einheitlichkeit zu wahren und eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Berufsgruppen der Sprachmittler zu vermeiden, hatten wir deswegen angeregt, das Landesgesetz den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprechend anzupassen. Ein solcher Gesetzentwurf liegt Ihnen hier vor. Zutreffend ist, dass damit auch für die sonstigen Sprachmittler die Standards erhöht werden, weil das Bundesgesetz höhere Standards fordert. Was aber nicht zutrifft, was zum Teil im Rechtsausschuss Gegenstand der Erörterungen war, ist, dass hier etwa die Sprachmittler erneut eine fachliche Prüfung ablegen müssten. Richtig ist, dass sie lediglich nachweisen müssen, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt eine fachliche Prüfung abgelegt haben. Hierfür haben sie eine, wie ich finde, sehr großzügig bemessene Übergangsfrist bis zum 01.01.2027.
Was wir gleichfalls im Gesetz noch geregelt haben - das war ein ausdrücklicher Wunsch des Rechtsanwaltsversorgungswerks -, ist, dass zukünftig Wahlen zu Vertreterversammlungen des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch elektronisch durchgeführt werden können. Auch dies haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen. - Ich danke Ihnen.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/6781 zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und der Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern und zur Änderung weiterer Gesetze - ab. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.
TOP 11: Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Führung eines Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/6718 zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Führung eines Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes - ab. Ich darf Sie fragen, wer der Empfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.
TOP 12: Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberufe- registers als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/6613 zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen - ab. Ich darf Sie auch hier fragen, wer der Empfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.
TOP 13: Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungs- staatsvertrag)
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 7/6613, Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienän- derungsstaatsvertrag), an den Hauptausschuss. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.
TOP 14: Drittes Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg (3. Wahlkreis- änderungsgesetz - 3. WKÄndG)
Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung ihres Gesetzentwurfes auf Drucksache 7/6655, Neudruck - Drittes Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg (3. Wahlkreisänderungsgesetz -
3. WKÄndG) -, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Drucksache 7/6657, Zweites Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg, an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Wer stimmt der Überweisung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen einstimmig an den Ausschuss überwiesen.
TOP 16: Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächen- bedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz - BbgFzG)