Sie haben dies nicht gefordert. Geht’s Ihnen am Ende vielleicht gar nicht um den freien Parkeintritt, Frau Vandre?
(Beifall des Abgeordneten Hoffmann [CDU] - Frau Dannen- berg [DIE LINKE]: Bleiben Sie doch mal locker! - Walter [DIE LINKE]: Bleiben Sie mal ganz entspannt! Das ist nicht Ihre Fragestunde!)
Frau Ministerin, es gibt Nachfragen. Bleiben Sie bitte hier vorn. - Frau Abgeordnete Vandre, bitte sehr.
Vielen herzlichen Dank für die Antwort und auch für den Einblick, dafür, dass Sie deutlich gemacht haben, dass Ihre Antwort insbesondere als Replik auf die gestrige Debatte zu werten ist.
Ich habe keine unterkomplexe Entweder-oder-Frage gestellt, sondern ich habe in meiner Frage ein Spannungsverhältnis aufgemacht: das Spannungsverhältnis zwischen dem drohenden Parkeintritt auf der einen Seite und der einen Million, die Potsdam aufbringen muss, auf der anderen Seite. Mir ist durchaus bewusst, dass das Land sehr viele finanzielle Mittel aufbringt. Diese haben Sie gerade zutreffend noch einmal zusammengefasst. Darüber diskutieren wir auch regelmäßig im Ausschuss. Aber verkürzt muss ich Ihren Redebeitrag so interpretieren, dass Sie sagen: Wir können als Land nicht noch mehr leisten; das ist eine Frage, die Potsdam klären muss. - Richtig?
Ich finde es verantwortungsvoll, wie viele Stadtverordnete von Potsdam argumentieren und wie auch der Oberbürgermeister
Potsdams argumentiert. Diese sagen, es ist die gemeinsame Aufgabe der Zuwendungsgeber und der Landeshauptstadt, eine Lösung zu finden, die für die Potsdamerinnen und Potsdamer, aber auch für die Menschen darüber hinaus tragbar ist. Ich bedanke mich an dieser Stelle beim Oberbürgermeister, der, wie gesagt, nach meinem Empfinden sehr verantwortlich argumentiert.
Das Wort erhält die Abgeordnete Dr. Oeynhausen von der AfDFraktion, die Gelegenheit hat, die Frage 1342 (Vereinbarung der Landesregierung mit Landkreisen und kreisfreien Städten mit Bezug zu öffentlichen Impfangeboten) zu formulieren. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! In der Antwort auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 7/6373, berichtete die Landesregierung, dass sie einen Basis-Impfbetrieb mit öffentlichen Impfangeboten in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt plane und dazu Vereinbarungen mit diesen abschließe bzw. abgeschlossen habe. Vorgesehen seien eine „Impfstraße“ pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt sowie ein möglicher Stand-by-Modus bis März 2023. Auf wiederholte Nachfragen im Ausschuss, mit welchen Kreisen diese Vereinbarungen getroffen wurden und mit welchen nicht, konnte die Landesregierung nicht konkret antworten.
Ich frage daher die Landesregierung noch einmal: Mit welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wurden zu welchem Zeitpunkt für welche konkreten öffentlichen Impfangebote welche Vereinbarungen getroffen? Ich bitte darum, nach Impfstellen, mobilen Impfteams bzw. Stand-by-Modus aufzuschlüsseln.
Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Ranft vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur Durchführung von Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 im Rahmen der Nationalen Impfstrategie der Bundesregierung wurden mit den Landkreisen Barnim, Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming, Oder-Spree sowie den kreisfreien Städten Potsdam und Frankfurt (Oder) geschlossen. Die Vereinbarungen mit den Landkreisen Uckermark, Dahme-Spreewald und Prignitz befinden sich noch im abschließenden Unterzeichnungsverfahren. Die abgeschlossenen Vereinbarungen umfassen den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum Ende dieses Jahres.
Da Impfungen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft ein gut geeignetes Verfahren sind, um Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll gegen eine Infektion zu schützen, sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in der Zeit vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022, je nach den Erfordernissen und Gegebenheiten vor Ort, die Angebote des Regelsystems, also der ambulanten Versorgung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung, ergänzend unterstützen. Die Landkreise und kreisfreien Städte
können über die Ausweitung und Ausgestaltung dieser Impfangebote selbstständig entscheiden und festlegen, wie die jeweiligen öffentlichen Angebote konkret ausgestaltet werden.
Ein Monitoring findet durch unser Haus nicht statt, sodass eine Aufschlüsselung, wie von Ihnen erbeten, nicht möglich ist.
Erstens. Im aktuellen Lagebericht steht, dass es in der letzten Woche 63 Grundimmunisierungen und 8 400 Booster-Impfungen gab. Können Sie mir sagen, wie viel Prozent davon in der Regelversorgung und wie viele in diesen öffentlichen Impfstellen vorgenommen wurden? Liegt Ihnen vielleicht eine Schätzung vor?
Zweitens. Welche Auswirkungen hat es für diese Impfstellen, wenn ab Januar 2023 die Kofinanzierung des Bundes ausläuft, bzw. welche Überlegungen haben Sie im Ministerium diesbezüglich?
Zu Frage 1 kann ich Ihnen hier an Ort und Stelle keine Auskunft geben; das können wir schriftlich nachreichen.
Zu Frage 2: Die Meinungsbildung innerhalb des Hauses und zu den kommunalen Akteuren, ob das Land eine Vollfinanzierung übernimmt oder aus der Förderung der öffentlichen Impfangebote aussteigt, ist noch nicht abgeschlossen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde. In bewährter Form werden nicht mündlich gestellte Fragen vonseiten der Landesregierung noch schriftlich beantwortet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3.
TOP 4: Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes sichern - Regionale Entwicklungsachsen in der Regionalentwicklungsstrategie ergänzen
Ich eröffne die Aussprache, und Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann erhält für die antragstellende BVB / FREIE WÄHLER Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Es geht um die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse, und ich finde es bedauerlich, dass das Interesse an diesem Thema in diesem Hohen Hause äußerst bescheiden ausfällt, wenn ich mir die Anwesenheit hier so anschaue.
Ich erinnere mich noch gut an die Haushaltsberatungen beim Antritt der - damals - neuen Landesregierung, als alle Oppositionsfraktionen gesagt haben: Mit der sogenannten Regionalen, die damals einberufen und auf den Weg gebracht werden sollte, und zwar unter Berufung hochdotierter Regionalbeauftragter samt Personal- und Büroausstattung, würden unsinnige Doppelstrukturen zu den vorhandenen Wirtschaftsförderungsstrukturen und den Regionalen Planungsgemeinschaften geschaffen. Das wurde natürlich abgelehnt. Deshalb stellten wir damals die Anträge, das zu streichen und eine Einsparung an dieser Stelle zu realisieren. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung selbst davon Abstand genommen, Regionalbeauftragte einzusetzen; aber die Idee der Regionale lebt immer noch weiter.
Ein kurzer Ausflug in die Geschichte - sage ich jetzt einmal - zeigt: Die Wirtschafts- und Regionalentwicklungsstrategie des Landes war viele Jahre von dem Slogan „Stärken stärken“ geprägt. Jetzt heißt sie „Stärken verbinden.“ Die Regionalen Wachstumskerne - die RWK - sollen also in sogenannten Achsen verbunden werden, damit ihre Ausstrahlwirkung in die Tiefe des Raumes deutlich verbessert wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, würden Sie dafür Sorge tragen, dass sich, wenn über einen Antrag im Landtag beraten wird, hier im Raum wenigstens eine Person im Ministerrange befindet?
(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD - Zurufe der Abgeord- neten Hünich [AfD] und Walter [DIE LINKE]: Unterbre- chung! - Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Das zeigt ja, dass gleichwertige Lebensverhältnisse hier nicht interessieren!)
Die Lebensverhältnisse interessieren natürlich ganz viele. Wir haben zumindest einen Staatssekretär, der die Ministerin vertritt. Aber ich nehme Ihr Ansinnen an.