Protocol of the Session on December 14, 2022

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin Richstein.

Die Deutsche Schulsportstiftung hat mit dem „Jugend trainiert“Grundschulwettbewerb einen neuen bundesweiten Wettbewerb eingeführt. Neben Frau Richstein würden auch wir uns sehr dafür interessieren, inwieweit das auch in brandenburgischen Grundschulen Umsetzung findet.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Jugend, Bildung und Sport. Frau Ministerin Ernst, bitte.

Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hoffmann! Ich freue mich über das Interesse am Sport in den brandenburgischen Schulen. Der „Jugend trainiert“-Grundschulwettbewerb ist ein Teamwettbewerb, bei dem sich jede Schule einen eigenen individuellen Wettbewerb aus 52 Wettbewerbsaufgaben zusammenstellen kann, die den Bewegungsfeldern der Rahmenlehrpläne zugeordnet werden können. Fünf dieser Wettbewerbsaufgaben sind für die Teilnahme auszuwählen.

Der Wettbewerb kann zwischen einzelnen Mannschaften einer Schulklasse, zwischen verschiedenen Klassen einer Schule oder auch zwischen Teams der ganzen Schule stattfinden und ist kein Qualifikationswettbewerb mit Folgevergleichen auf Kreis-, Regional-, Landes- bzw. Bundesebene. Es ist jedoch immer vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Veranstaltung beteiligt und auch gewertet werden.

Die vielfältigen sportartenübergreifenden Wettbewerbsaufgaben lassen sich sowohl in den Sportunterricht als auch in den außerschulischen Schulsport integrieren und können die Schülerinnen und Schüler auch durch das Schuljahr begleiten. Der Grundschulwettbewerb kann von jeder Schule mit Grundschulklassen durchgeführt werden. Zur personellen Unterstützung können die Eltern der teilnehmenden Kinder oder ältere Lernende eingebunden werden. Möglich ist auch eine Kontaktaufnahme mit örtlichen Sportvereinen, die über die „Kooperation Schule - Verein“ ergänzende Bewegungsangebote schaffen können.

Für das Land Brandenburg ist geplant, den Wettbewerb erstmals zum Schuljahr 2023/2024 zentral zu bewerben und auszutragen. In Vorbereitung wird jeder Grundschule und jeder Schule mit Grundschulteil Anfang des Jahres 2023 jeweils ein Exemplar der Broschüre „Jugend trainiert-Grundschulwettbewerb“ über das zuständige staatliche Schulamt zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Eventuelle Nachfragen können ja nachher noch außerhalb des Plenarsaals geklärt werden.

Wir kommen jetzt zur Frage 1340 (Erlass für differenzierte Hoch- wasserschutzziele im Oderbruch). Sie wird in Vertretung der Abgeordneten Sahra Damus, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von der Abgeordneten Ricarda Budke gestellt - auch wenn hier die Abgeordnete Hiekel angezeigt wird.

Herzlichen Dank. - Frau Abgeordnete Hiekel ist leider auch kurzfristig verhindert, aber ich übernehme das natürlich gerne.

Im Oderbruch wurde rege über den Erlass differenzierter Hochwasserschutzziele diskutiert, und dabei waren leider auch einige unzutreffende Informationen im Umlauf. Dazu gehörte, dass angeblich die Gewässerunterhaltung und der Hochwasserschutz an der Oder reduziert würden. Dabei regelt der Erlass beide Themenfelder explizit nicht und führt demzufolge auch nicht zu einer Verschlechterung bei der Gewässerunterhaltung und dem Hochwasserschutz oder ihrer Finanzierung.

Weiterhin kursiert die Behauptung, dass das Oderbruch nun alle fünf Jahre überschwemmt werden solle, und es wurde gar mit einer Mahnwache gegen die Umwandlung des Oderbruchs in eine Sumpflandschaft demonstriert. Der Erlass sieht aber differenzierte Schutzziele vor, die sich nach dem größten Schadenspotenzial richten. Er gilt für neu zu errichtende Hochwasserschutzanlagen. Eine Änderung bestehender Anlagen sieht der Erlass nicht vor.

Hierzu frage ich die Landesregierung: Ist es unzutreffend, dass durch den Erlass der Hochwasserschutz reduziert wird?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Herr Minister Vogel, bitte.

Frau Abgeordnete Budke, ja, es ist unzutreffend, dass durch den Erlass Hochwasserschutzziele abgesenkt werden.

Erlauben Sie mir noch folgende Anmerkung: Die Anfrage ist ja mit dem Titel „Erlass für differenzierte Hochwasserschutzziele im Oderbruch“ versehen - einen solchen Erlass gibt es nicht.

Es gibt lediglich einen landesweit geltenden Erlass für differenzierte Hochwasserschutzziele, die aber das Oderbruch definitiv nicht betreffen, weil im Oderbruch die Deiche auf ein HW 200 ausgelegt sind. Dazu gibt es eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit Polen, und es ist der deutschen Seite nicht möglich, irgendwelche Veränderungen - weder nach unten noch nach oben - vorzunehmen.

Im Übrigen verweise ich auf die Erklärung meines Hauses mit dem Titel „Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet“ vom 24. November 2022. Ich könnte das jetzt zwar vollumfänglich ausführen, aber ich glaube, der Verweis auf diese Erklärung dürfte an dieser Stelle reichen. - Danke.

Die Fragestellerin hat keinen weiteren Fragebedarf. Aber Herr Abgeordneter Günther hat eine Nachfrage. Bitte.

Danke, Herr Minister. Um es einzuordnen und vielleicht ein bisschen präziser zu machen: Das Oderbruch ist ja groß. Wie weit müssen landwirtschaftliche Flächen von einem hochwassergefährdeten Bereich entfernt sein? Wo ist die Grenze?

Vielen Dank. - Herr Minister, bitte.

Der Erlass bezieht sich auf den Neubau von Deichen oder gibt an, in welcher Höhe Deiche, die bisher landwirtschaftliche Nutzflächen schützen, errichtet werden müssen, wenn sie saniert werden sollen. Ich rede jetzt nicht von der Oder, ich rede nicht von der Elbe. Ich rede von anderen Gewässern, für die wir bisher keinerlei Maßnahmen ergriffen haben - beispielsweise von der Schwarzen Elster -, an denen es marode Deiche gibt, die im weiteren Verlauf saniert werden müssen. Dabei ist es uninteressant - das regelt dieser Erlass -, ob diese Deiche aktuell rechnerisch auf ein 75-jähriges oder 90-jähriges Hochwasser ausgelegt sind. Für den Schutz von Siedlungen sind sie nunmehr auf ein 100jähriges Hochwasser auszulegen.

Nun zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen: Kein Mensch wird in diesen Zeiten noch landwirtschaftliche Nutzflächen, die bislang nicht eingedeicht sind, eindeichen wollen. Unseren Flüssen müssen wir stattdessen mehr Raum geben. Daher sind dort, wo es bisher schon zu Überschwemmungen gekommen ist, weiterhin einem HW 5 entsprechende Überschwemmungen hinzunehmen.

Vielen Dank, Herr Minister.

(Abgeordneter Günther [AfD] bleibt am Saalmikrofon ste- hen.)

- Herr Abgeordneter, ich kann die Frage nicht zulassen. Ich hatte vorhin erläutert, dass Nachfragen zusammenhängend zu stellen sind, damit kein Dialog entsteht.

(Günther [AfD]: Ja, mein Fehler!)

Das Wort erhält die Abgeordnete Isabelle Vandre, die Gelegenheit hat, die Frage 1341 (Parkeintritt oder finanzielle Belastung der Landeshauptstadt - wie positioniert sich die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur?) zu formulieren.

Frau Präsidentin! Erneut diskutieren der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Landeshauptstadt Potsdam über die Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Der Oberbürgermeister Potsdams hat bereits vor zwei Monaten darauf hingewiesen, dass die weitere Aufbringung von einer Million Euro jährlich aus dem kommunalen Haushalt aufgrund der angespannten Haushaltslage eine immense Belastung darstelle. Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg haben laut Me- dienberichterstattung jedoch den Druck auf die Kommune erhöht

und drohen mit der Einführung von Eintrittsgeldern, sollte Potsdam nicht zahlen. Das schmälert nicht nur den Zugang zum Weltkulturerbe der Parks, die immerhin bereits in der preußischen Monarchie für jede Person offen waren, sondern hat auch ganz praktische Nachteile für die alltäglichen Wege der Potsdamerinnen und Potsdamer, beispielsweise für die Studierenden und Beschäftigten am Neuen Palais der Universität Potsdam.

Ich frage die Landesregierung daher: Welche Maßnahmen hat die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur unternommen, um die Einführung eines Parkeintritts zu verhindern und gleichzeitig die von der Landeshauptstadt wiederholt geäußerten Bedenken ernst zu nehmen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Es spricht Frau Ministerin Dr. Schüle.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Vandre, ich habe in meiner gestrigen Haushaltsrede gesagt, dass ich Entwederoder-Fragen relativ skeptisch gegenüberstehe, weil sie einfach eine Unterkomplexität suggerieren. Deshalb bin ich eigentlich ganz froh, dass Sie heute die Frage stellen, was der Zuwendungsgeber, was das Land Brandenburg alles unternimmt, um die Parks und die Gärten zu erhalten und für die Menschen nutzbar zu machen.

Vorweg: Wir als Zuwendungsgeber fördern die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten jährlich mit 50 Millionen Euro. 50 Millionen Euro stellen wir für Personalausgaben, für Gas und Strom und für den Erhalt und die Pflege der Kulturgüter zur Verfügung. Zu den Kulturgütern zählen selbstverständlich die Gärten. Unsere Gärten sind für die Potsdamerinnen und Potsdamer genauso wie für die Touristen ein Magnet. Sie bieten Kulturgenuss, sie bieten Erholung, sie sind die grüne Lunge unserer Stadt, und sie sind vor allen Dingen intakte Ökosysteme.

Zusätzlich zu den 50 Millionen Euro jährlich gibt es Projektmittel im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms in Höhe von 400 Millionen Euro. Außerdem gab es Corona-Hilfen. Aber trotz dieser enormen Zuwendungen gibt es - das wissen Sie - Pflegedefizite im Umfang von jährlich 4,5 Millionen Euro, ausgelöst durch Klimafolgen und durch Nutzungsschäden, Tendenz steigend.

Was die Klimaschäden angeht, habe ich mir gedacht, hier im Land Brandenburg wird Spitzenforschung betrieben, und habe 250 000 Euro freigegeben, um zusammen mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des ATB, des Max-Planck-Instituts für Kolloid- und Grenzflächenforschung, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Universität Potsdam ein Forschungsprojekt ins Leben zu rufen, bei dem Huminstoffe an das Wurzelgewebe gebracht werden, damit angegriffene Bäume ihr Wasserbindungsvermögen steigern und das aktive Bodenmikrobiom unterstützt wird, sodass die Bäume auch wieder Nährstoffe aufnehmen können. - Dafür also noch einmal 250 000 Euro zusätzlich, nur vom Land.

Ich habe gerade gesagt, dass unsere Parks und Gärten gepflegt und erhalten werden müssen und dass es dafür schlicht Geld

braucht. Von den 4,5 Millionen Euro Parkpflegedefizit übernehmen die Zuwendungsgeber noch einmal 3,5 Millionen Euro. Sodann werde ich mit dem Kollegen Vogel eine gemeinsame Richtlinie für die historischen Parks und Gärten auf den Weg bringen. Dabei geht es um 30 Millionen Euro, um die Schäden zu minimieren und um unsere Ökosysteme, aber auch unsere Park- und Gartenanlagen intakt zu halten.

Bund und Länder stemmen also einen Großteil, unter anderem auch, weil wir Potsdamerinnen und Potsdamer unsere Parkanlagen sehr lieben. Das sehen Sie zum Beispiel daran, dass am Wochenende viele Menschen den Park Babelsberg aufräumen. Batterien von Flaschen, herausgerissene historische Steine, Reste von Grillevents, Pizza-Pappschachteln - die Menschen aus Potsdam machen sauber, und zwar jeden Samstag. Das können Sie nachvollziehen.

Wenn wir diese Parkanlagen erhalten wollen, dann wird das nur gemeinsam funktionieren, liebe Frau Vandre. Das Problem des Pflegedefizits in den Potsdamer Parks ist ja auch kein neues.

Jetzt frage ich Sie: Wenn es hier ein Pflegedefizit gibt, wie macht es Potsdam eigentlich mit seinem stadteigenen Park? Ich kann es Ihnen sagen: Potsdam legt Zusatzkosten um. Das nennt sich Parkeintritt. Und nicht nur das - während Corona hat die Landeshauptstadt Potsdam den stadteigenen Park, den Volkspark mit Eintritt, für die Leute geschlossen und hat gesagt: Wir haben noch die Gärten und Parks der SPSG; dorthin können die Leute doch gehen. - Ich finde, so kann man am Ende des Tages auch nicht miteinander umgehen. Wir müssen diese Zuflucht für die Menschen, für die Potsdamerinnen und Potsdamer, die Gärten und Parks, offen halten, intakt erhalten. Aber das wird, wie gesagt, nur gemeinsam funktionieren. Die Nutzungsschäden und der Vandalismus haben, so glaube ich, seit Friedrichs Zeiten zugenommen.

Liebe Frau Vandre, die Zuwendungsgeber tun alles in ihrer Macht Stehende, um das hohe Gut des freien Parkeintritts zu erhalten und ihrer Aufgabe, die Parks zu pflegen, nachzukommen. Das ist aber nur gemeinsam möglich. Dies betone ich noch einmal. 75 % der Gärten und Parks aus dem Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten befinden sich in den Grenzen der Landeshauptstadt Potsdam.

Aber am Ende meiner Ausführungen wundere ich mich doch ein bisschen über Sie, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn Sie so entschlossen der Meinung sind, dass der Zuwendungsgeber und speziell mein Haus, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, noch mehr Mittel bereitstellen soll, damit kein Eintritt erhoben wird, dann frage ich mich allen Ernstes, warum Sie keinen Haushaltsänderungsantrag dazu eingebracht haben.

(Lachen des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Mit Änderungsanträgen waren Sie ja nun wirklich nicht zurückhaltend, genauso wenig wie Sie gestern mit der Kritik am Einzelplan zurückhaltend waren.

(Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Der Einzige, der gestern eine Erhöhung der Mittel für die SPSG gefordert hat, war der Kollege Stefke.

(Vida [BVB/FW]: Abgelehnt haben Sie es trotzdem!)

Sie haben dies nicht gefordert. Geht’s Ihnen am Ende vielleicht gar nicht um den freien Parkeintritt, Frau Vandre?