Protocol of the Session on December 14, 2022

„Innerhalb des betrachteten Zeitraums“

- hier: 2017 bis 2021, in nur fünf Jahren -

„stiegen sie um 71,5 %. Der Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen, bis das Niveau der westdeutschen Länder erreicht ist.“

Neben den Ausgabensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses sind in den nächsten Jahren ja auch weitere Steigerungen zu erwarten. Diese beruhen insbesondere auf den Stellenzuwächsen, die Sie auch mit diesem Haushaltsplan beschließen und in den letzten Jahren zum Teil exorbitant vorangetrieben haben, sowie der weiteren systematischen Zunahme der Zahl der Versorgungsempfangenden aufgrund der demografischen Entwicklung. Bei den Versorgungsbezügen ergab sich also eine größte absolute Steigerung in Höhe von 43 Millionen Euro, ergo 11,9 %. Infolge dessen erhöht sich deren Anteil an den Personalausgaben um knapp 1 % auf 12,3 Prozentpunkte. Das hat einen immer weiter wachsenden Anteil der Versorgungsbezüge im Landeshaushalt zur Folge. Es gibt eine sehr geringe - wenn überhaupt existierende - Vorsorge, um diesen Anstieg der Vorsorgeaufwendungen zu dämpfen.

(Beifall BVB/FW)

Mit Blick auf die Versorgungsbelastungen, also das, womit der Haushalt in den nächsten Jahren hier belastet wird, hatte der Gesetzgeber übrigens 2008 das Brandenburgische Versorgungsfondsgesetz verabschiedet. Allerdings wurde ab dem Jahr 2017 diese gesetzliche Verpflichtung zu Zuführungen durch die Änderung von § 5 Abs. 1 des entsprechenden Gesetzes aufgehoben.

„Nunmehr ‚können dem Sondervermögen nach Maßgabe des Haushalts Mittel zugeführt werden‘, wodurch […] notwendige Vorsorgemaßnahmen einer politischen Beliebigkeit unterworfen werden.“

So schön formuliert es der Landesrechnungshof.

Durch Ausbleiben von weiteren Zuwendungen wird dieser Wert allerdings nur langsam steigen, und wesentliche Entlastungen werden dadurch nicht zustande kommen, denn das Vermögen in diesem Fonds beträgt noch nicht einmal eine Milliarde Euro.

Die vom Finanzministerium angestellte Versorgungsprognose eröffnet selbst einen Blick auf die Versorgungslasten, die der Haushalt mittel- und langfristig zu tragen hat: So dürften sich Ende der 2020er-Jahre die Ausgaben allein für die Versorgungsbezüge auf rund 800 Millionen Euro verdoppeln. Mitte der 2030er-Jahre wird die Steigerung auf genau eine Milliarde prognostiziert, die sich in den Folgejahren weiter fortsetzt. Der Landesrechnungshof weist seit mehreren Jahren darauf hin, dass eine fehlende Vorsorge zur Finanzierung der Versorgung mittel- bis langfristig dazu führen dürfte, dass die Spielräume zukünftiger Haushalte deutlich eingeschränkt würden, wenn ausschließlich aus diesen der Großteil der dann anfallenden Versorgung zu erbringen wäre.

(Beifall BVB/FW)

Frau Finanzministerin, wo ist in diesem Haushaltsentwurf die Festschreibung eines festen - oder besser noch entsprechend der Inflation jährlich steigenden - Betrags, der dem Fonds oder einer Rücklage zugeführt wird, wie dies beispielsweise die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen tun? Auch die Zuführung eines monatlichen Betrags pro verbeamteter Person, wie es die Länder Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein tun, wäre sinnvoll, aber auch davon lesen und hören wir nichts. Selbst die prozentualen Bezüge je Beamtem, die es in Brandenburg einmal gab und die heute noch in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert werden, wurden abgeschafft. Warum wird darüber nicht einmal diskutiert und endlich eine Lösung zur langfristigen Vorsorge auf den Weg gebracht? Im Haushaltsausschuss stehen wir bei diesem Thema auf jeden Fall gerne zur Verfügung.

(Beifall BVB/FW)

Im Ergebnis dieser generellen Bewertungen des Haushaltsentwurfs in Verbindung mit den aktuellen Entwicklungen bleibt festzuhalten - hier nehme ich auch wieder gerne die Formulierung des Landesrechnungshofs, Seite 93 -:

„Fest steht, […] dass die erneute Kreditaufnahme: - das strukturelle Ungleichgewicht im Haushalt weiter verschärfen wird, - die Gesamtverschuldung weiter erhöhen wird, - einer höheren Zinsbelastung als bisher unterliegen wird und schließlich - mit Tilgungsverpflichtungen verbunden ist, die die Spielräume zukünftiger Haushalte deutlich einschränken werden.“

(Unruhe)

Ihre Aufmerksamkeit ist immer wieder beeindruckend.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Haushalt in dem Gesetzentwurf, über den wir hier heute diskutieren, nur ausgeglichen werden kann, weil er eine globale Minderausgabe im Einzelplan 20, über den wir gerade sprechen, in Höhe von 250 Millionen Euro enthält. Das ist wohl der allseits befürchtete Offenbarungseid, Frau Ministerin. 250 Millionen Euro einfach mal in der Haushaltsdurchführung einzusparen wird wohl schwierig werden.

(Beifall BVB/FW)

Wie Sie, werte Frau Ministerin, mit möglichen weiteren Herausforderungen umgehen wollen, ist nicht bekannt, das haben Sie uns immer noch nicht mitgeteilt oder verraten. Solide und nachhaltige Finanzen bedingen eine ernsthafte Prioritätensetzung. Wo werden diese in diesem Doppelhaushalt erkennbar? Wo haben Sie empfindliche Einschnitte vorgenommen? Wo ist die dafür erforderliche umfassende Aufgabenanalyse und -kritik? Wann wurde oder wird diese im Haushalts- und Finanzausschuss endlich vorgestellt? Nichts davon gibt es.

Beängstigend ist die Entwicklung des Saldos der laufenden Rechnungen. Denn hier sind wir in den nächsten Jahren immer im Minus. Dieser Saldo zeigt eben, dass wir hier sogar Konsumausgaben finanzieren. Er soll ausnahmsweise 2024 einmal positiv sein, danach immer negativ.

Also: Wir haben hier eine extrem große Belastung, mit der wir umgehen müssen. Es ist keinerlei Vorsorge dafür getroffen, wie man damit umgeht. Es sind keine Prioritäten gesetzt und keine Einschnitte gemacht worden - es ist nichts gemacht worden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erklärung der Notlage und die Kreditaufnahme sind nicht gegeben. Deshalb kann man einem solchen Haushalt nicht zustimmen.

(Beifall BVB/FW)

Herzlichen Dank. - Als Nächster steht Herr Abgeordneter von Gizycki von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Redeliste. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Präsident! Jetzt, am Ende einer langen Haushaltsdebatte, werden die letzten Schlachten geschlagen. - Gut, morgen gibt es noch eine Runde; aber schon die intensiven Diskussionen der letzten eineinhalb Tage haben uns noch einmal durch den gesamten Haushalt geführt. Die einen wollten etwas mehr, die anderen etwas weniger. Ich glaube, am Ende ist der Haushalt, so wie wir ihn jetzt vorgelegt haben, genau richtig.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD - Stefke [BVB/FW]: Ganz okay!)

Lassen Sie mich ein kurzes Wort zur Erklärung der Notlage sagen. Glauben Sie mir, Herr Zeschmann, wir haben uns das sehr genau angeschaut und haben die verwendete Formulierung genau geprüft.

(Walter [DIE LINKE]: Merkt man jetzt!)

- Ja, das merkt man jetzt. - Es ist auch wichtig und nötig, dass wir genau hinschauen.

Zum Thema Energieknappheit sage ich: Was, wenn nicht das Drehen an der Gasschraube eines Diktators - und wer weiß, was in den arabischen Staaten irgendwann passiert, ob sich diese nicht etwas anderes überlegen -,

(Zurufe der Abgeordneten Hünich [AfD] und Dr. Zesch- mann [BVB/FW] - Vida [BVB/FW]: Ist das keine Diktatur?)

ist durch das Handeln des Landes Brandenburg beeinflussbar? Das, was auf Bundesebene getan wird, ist ja nicht Thema in diesem Landtag.

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien können wir die Unabhängigkeit von Diktatoren eklatant verringern.

(Zuruf: Sie sind schuld daran, dass die Energiepreise ex- plodiert sind!)

Deswegen ist es richtig, dass dies im Zusammenhang mit der Notlage auch formuliert wird.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Glauben Sie uns, wir haben es geprüft, damit es so formuliert wird, dass dies auch rechtssicher ist.

Ich finde, auch die Einzelpläne 12 und 20 verdienen, dass wir uns kurz mit ihnen beschäftigen. Sie sind auch relevant.

(Zuruf von der AfD: Haben wir doch schon!)

Im Einzelplan 12 geht es zum Beispiel um den Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, um den BLB. Wie man ausweislich des Wirtschaftsplans unzweifelhaft feststellen wird, hat dieser Betrieb im letzten Jahr einen Überschuss von 66 Millionen Euro erwirtschaftet. Dass dort Handlungsbedarf besteht, ist uns allen eigentlich klar. Wenn man sich den Haushalt, der jetzt vorgelegt worden ist, anschaut, sieht man, dass auch etwas passiert: Auf der einen Seite wird massiv Personal aufgebaut, und auf der anderen Seite werden die Ausgaben für Dienstleistungen und externe Aufträge erhöht. Das heißt, wir werden dort massiv umbauen. Ich denke, das ist erforderlich und wichtig. Deshalb fand ich es nötig, dies hier zu erwähnen.

Ein weiterer Punkt ist die Finanzverwaltung, die seit Langem unter zu geringer Stellenbesetzung leidet. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass in der Ausbildungsstelle Königs Wusterhausen nach wie vor eine sehr hohe Ausbildungskapazität festgelegt ist, auch wenn die Finanzplanung ursprünglich vorsah, diese wieder abzusenken. Es ist gut, dass wir dort viele Finanzbeamtinnen und -beamte ausbilden und das Niveau deutlich halten.

Kommen wir zum Kommunalen Finanzausgleich. Das ist ein wichtiges Thema im Einzelplan 20. Festgestellt werden muss, dass die Kassenkredite der kommunalen Ebene deutlich zurückgegangen sind. Das ist ein Ergebnis dieser Koalition, die Geld zur Ablösung der Kassenkredite bereitgestellt hat.

(Beifall B90/GRÜNE)

Nicht nur die kreisfreien Städte, sondern auch die kreisangehörigen Kommunen konnten den Kassenkreditbestand deutlich reduzieren.

Auch das Finanzausgleichsgesetz ist heute Thema. Hierzu muss ich feststellen, dass wir leider nicht den Mut hatten, eine wirklich grundlegende Reform umzusetzen. Die Unsicherheiten waren auf allen Seiten einfach zu groß.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Deswegen der Doppelhaushalt für zwei Jahre!)

Das Problem des Wohlstandsgefälles und des Auseinanderdriftens von Land und berlinnahem Raum bleibt daher nach wie vor bestehen. Das ist schade. Andererseits versuchen wir mit den Schlüsselzuweisungen Plus gegenzusteuern. Wie das genau ausgestaltet wird, werden wir sehen. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir hierbei einen nennenswerten Umschwung erreichen und dass die kleinen Kommunen im Land finanziell deutlich besser dastehen.

Interessant ist das Thema der Verbandsgemeinde, die wir im Finanzausgleichsgesetz besserstellen. Das heißt, die Einwohnerveredelung wird jetzt für Verbandsgemeinden voll angewandt. Vielleicht ist es für die eine oder andere amtsangehörige Gemeinde ein attraktives Modell, sich zu einer Verbandsgemeinde zusammenzuschließen. Auch das stärkt den ländlichen Raum.

(Beifall B90/GRÜNE)