Für die Landwirtschaft ist der Transformationsprozess zur Bewirtschaftung der Moorböden besonders schwierig. Er darf nicht allein auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werden,
denn Moorschutz ist durch die effektive CO2-Bindung in nassen Mooren eine Klimaschutzleistung für die ganze Gesellschaft. Wir werden deshalb einen Ausgleich zahlen, wenn Landbesitzer mit einem zeitlich begrenzten Nutzungsverzicht einverstanden sind und eine Wiedervernässung ihrer Flächen zulassen.
Für die Umsetzung des Ökoaktionsplans und die Ankurbelung der Qualitätsprogramme „regional bio“ und „regional“ haben wir zusätzlich 900 000 Euro pro Jahr eingeplant. Damit wollen wir die Vermarktung regionaler Produkte fördern und faire Preise für die Produzenten erreichen. Um alte Nutzpflanzen langfristig zu erhalten, zu rekultivieren und der Allgemeinheit zugänglich zu machen, werden wir auch den VERN in Zukunft unterstützen. Sie können übrigens bereits jetzt für das nächste Gartenjahr Samen und Pflanzen alter Kultursorten aus einem Sortiment von 2 000 Sorten beim VERN e. V. bestellen.
Noch ein Punkt zur Landwirtschaft: Wir werden auch die Natura-2000-Teams besser ausstatten, um die Umsetzung der FFH-Managementpläne im Dialog mit den Landnutzern voranzubringen.
Zur Umweltbildung: Wir haben uns im Haushaltsplan wieder dafür eingesetzt, dass das Ökofilmfestival in der bewährten Qualität mit der Präsentation von Umweltfilmen und Filmgesprächen fortgesetzt werden kann. Am 13. Januar findet übrigens die Eröffnungsveranstaltung für die Ökofilmtour 2023 statt. Mehr Geld gibt es auch für neun Besucherinformationszentren in Trägerschaft von Verbänden und Vereinen in den Nationalen Naturlandschaften. Sie haben auch einen großen Anteil daran, dass unser Land immer mehr zu einem Touristenmagnet wird.
Es ist auch gelungen, die Kontinuität der Bildungsarbeit im Wettermuseum in Lindenberg für das nächste Jahr zu sichern. Darüber freue ich mich besonders, denn hier ist mit ganz viel Engagement und Herzblut etwas aufgebaut worden, was in Sachen Wetter, Klima und Klimaschutz wegweisend ist.
Zur Kofinanzierung der KoMoNa-Richtlinie hat Wolfgang Roick schon ausgeführt, aber lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zum Wald sagen: Er leidet nicht nur unter Hitze und Trockenheit. Der Wald leidet auch, weil hier zunehmend Müll abgeladen wird - und nicht nur im Wald! Wir stellen deshalb pro Jahr zusätzlich eine Million Euro für die Beräumung illegaler Abfall- lager zur Verfügung.
Aber der Wald leidet auch, weil junge Laubbäume zu stark von Reh,- Dam- und Rotwild verbissen werden. Eine Lösung für dieses Problem liegt auf der Hand: ein modernes Jagdgesetz. Also, liebe Koalitionspartner, lasst den Entwurf für das Jagdgesetz das Kabinett passieren! Lasst uns diesen Entwurf im Parlament diskutieren. Das kostet uns im Haushalt nämlich gar nichts. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die oppositionelle Kritik an der Aufstellung eines Doppelhaushaltes ist ungehört verhallt. Es kann nun nur darum gehen, das Land Brandenburg für die anstehenden Aufgaben der nächsten zwei Jahre zu wappnen und uns wider besseres Wissen damit auch auf Haushaltsansätze bis 2024 festzulegen. An Problemlagen, die es dabei zu lösen gilt, mangelt es nicht. Neben den finanziellen Ressourcen spielt Zeit eine entscheidende Rolle. Besonders deutlich wird dies beim Waldumbau und bei der Grundwasserproblematik in Brandenburg.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 lässt nicht klar erkennen, dass diese Herausforderungen dem Ernst der Lage entsprechend wahrgenommen werden. Die meisten meiner Vorredner haben sich mit der aktuellen Lage beschäftigt - und mit den Millionen, die dieser Haushalt enthält. Ich habe mir einmal die Haushaltspositionen und deren Erläuterungen angeschaut und wollte herausfinden, zu welchem Zweck welcher Empfänger welche Mittel bekommt.
Ich will Ihnen hierzu ein paar Beispiele geben: Für die Umsetzung des Tierschutzplanes und der Nutztierstrategie sollen im Titel 526 85 anstelle der im Jahr 2022 verwendeten 305 000 Euro nunmehr 600 000 Euro jährlich in Ansatz gebracht werden. Zitat aus dem Einzelplan 10:
„Zur Weiterführung des Dialogprozesses zum Tierschutzplan sind die an der Erarbeitung des Tierschutzplans beteiligten Interessengruppen in Arbeitsgruppen weiterhin mit einzubeziehen, damit diese die Forderungen nach geförderter Forschung zu Einzelfragen der Tierhaltung weiter hinreichend konkretisieren können.“
Auf meine Nachfrage, welche Interessengruppen in welchen Arbeitsgruppen hier konkret beteiligt sind, wurden zwar zehn Verbände aufgeführt, die im Beirat zum Tierschutzplan vertreten sind, darunter NABU und BUND, aber auch das Aktionsbündnis Agrarwende und der Landesbauernverband.
Interessengruppen, die in Arbeitsgruppen tätig sind, wurden jedoch nicht benannt. Der Erläuterung im Plan ist zu entnehmen, dass nun die Lösung von Fragestellungen aus dem Dialogprozess mittels Abschluss von Werkverträgen erfolgen soll. Da sei doch einmal die Frage erlaubt, wer diesen Bedarf dafür wie ermittelt hat und welchen Mehrwert die Interessengruppen in Arbeitsgruppen, die es nicht gibt, für Brandenburg mit diesen 1,2 Millionen Euro über die nächsten zwei Jahre erzielen wollen.
Im darauffolgenden Haushaltstitel, 683 85, sind zur Unterstützung von betrieblichen Maßnahmen und Projekten zur tierwohlgerechten Nutztierhaltung ebenfalls Mittel im Umfang von jährlich 600 000 Euro pro Jahr vorgesehen. Da es hier um die Unterstützung von Betrieben bei der Einführung tiergerechter Haltungsverfahren geht, ist doch die Umsetzung des Tierschutzpla-
nes schon im Gange. Das Geld aus dem Titel davor wäre sinnvoller über diesen Ansatz in die konkrete Umsetzung von Maßnahmen zu investieren als in Interessengruppen in Arbeitsgruppen, die es offensichtlich nicht gibt.
Interessant ist auch der Titel 684 10 im Kapitel „Klimapolitik“: Hier sollen die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen mal eben auf 2,75 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt werden. Meine Nachfrage ergab einen offenbar deutlich gestiegenen Finanzbedarf zur Förderung der Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik und des Forschungsinstitutes für Bergbaufolgelandschaften in Finsterwalde. Ich frage Sie: Sind das soziale oder ähnliche Einrichtungen?
Im Titel 526 72, im Kapitel des Landesamts für Umwelt, sollen die Kosten für Sachverständige sowie Gerichtskosten von bislang 12 100 Euro auf jährlich 402 100 Euro steigen.
Welche Sachverständigen- bzw. Gerichtskosten denn bei der Umsetzung von Planungen für Modellvorhaben der nachhaltigen Regionalentwicklung und des Klimaschutzes hier zusätzlich entstehen könnten, wurde vom MLUK bisher nicht mitgeteilt. Den Erläuterungen im Einzelplan ist stattdessen zu entnehmen, dass aus dieser Haushaltsstelle offenkundig Planungen für Konzepte und Modellvorhaben in größerem Umfang finanziert werden sollen, unter anderem für die Ermittlung potenzieller Dachflächen für Photovoltaikanlagen am Beispiel einer Naturpark-Kommune. - Kennen Sie den Solaratlas von Brandenburg? Anscheinend nicht. Ebenso geht es um die beispielhafte Planung und Umsetzung der Pflanzung von klimaresistenten und insektenfreundlichen Pflanzen im öffentlichen Raum - Hinweis von mir: Damit beschäftigt sich das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung schon seit Jahren.
Oder - die Krönung -: 200 000 Euro für das Modellvorhaben „Bürgermeisterschule zu klimarobusten Gemeinden“, um Bürgermeistern und Gemeindevertretern niedrigschwellige Exkursionsangebote zu Best-Practice-Beispielen zu dem Thema „Wie bringe ich mehr Klimaschutz in die Gemeinde?“ anzubieten. - Echt die Krönung!
Das passt ganz hervorragend zu dem Haushaltstitel „Sachverständigen- und Gerichtskosten“. Ich frage mich: Wo sind wir hier eigentlich, und wer soll hier womit versorgt werden?
Das hat sich auch bei dieser Haushaltsplanung gezeigt: Allein die parlamentarische Mehrheit, meine Damen und Herren von der Koalition, ist kein Garant für die Richtigkeit der getroffenen Entscheidungen.
Der von uns eingebrachte Änderungsantrag zur Unterstützung des flächendeckenden Einbaus einer vierten Klärstufe zur Aufbereitung des Abwassers und zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung und grundwassersichernder Versickerung sollte eine Prioritätenliste anführen.
Mit einem weiteren Änderungsantrag schlägt die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zum Thema Wasser vor, durch eine interkommunale Kooperation zwischen den Zweckverbänden ein Ausgleichsystem zwischen den Regionen zu schaffen. Es ist allemal sinnvoller, jetzt Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zu etablieren, als später, in akuten Notsituationen, Gelder als Rettungsschirm auszugeben.
Getreu dem Sprichwort „Schaffe in der Zeit, dann hast du in der Not“ hoffe ich auf ein Überdenken der bisherigen Positionen. So erfreulich die weitere gemeinsame Unterstützung des Kleingartenwesens auch ist, dies reicht nicht aus, um diesen Einzelplan zu befürworten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute der Entwurf des Einzelplans 10 für die Jahre 2023 und 2024 vor. Ich kann Ihnen versichern: Er bietet eine solide Basis für die Arbeit meines Ministeriums in den restlichen Jahren dieser Legislaturperiode, denn durch diesen Einzelplan haben wir Planungssicherheit für die Umsetzung wichtiger und zentraler Anliegen meines Hauses, wie der Umsetzung des Klimaplans, der Klimaanpassungsstrategie, der Beschleunigung der Digitalisierung, der Maßnahmen zur Absicherung der wasserwirtschaftlichen Vorhaben im Zeichen der Klimaveränderungen, aber eben auch der Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt.
Die Abgeordneten, die vor mir geredet haben, haben umfassend zu ihren Änderungsanträgen ausgeführt. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich kurz auf den Entwurf des Einzelplans eingehe, wie die Landesregierung ihn in den Landtag eingebracht hat. Wenn man sich zunächst einmal die grundlegenden Daten ansieht - darauf möchte ich einen etwas längeren Blick werfen -: Wir hatten im Jahr 2021 ein Haushaltsvolumen von 705 Millionen Euro, 2022 ein Haushaltsvolumen von 820 Millionen Euro und gehen jetzt, 2023, auf 797 Millionen Euro zurück, um das Haushaltsvolumen 2024 wieder auf 845 Millionen Euro steigen zu lassen - und das, obwohl Sie, wenn Sie den Zuschussbedarf ansehen, feststellen, dass die Landesmittel seit 2021 gleich geblieben sind: 337 Millionen Euro, 337 Millionen Euro, 337 Millionen Euro und 2024 339 Millionen Euro.
Wie erklären sich diese großen Schwankungen? Recht einfach: Wir sind ein Förderressort. Mehr als 50 % unserer Mittel kommen von der EU und vom Bund, und so, wie die Förderprogramme der EU und des Bundes ausgestaltet sind, steigen oder sinken
unsere Haushaltsmittel. Wenn wir aber einen immer gleich hohen Anteil an Landesmitteln zu verzeichnen haben, zeigt das, vor dem Hintergrund von Tarifsteigerungen und der Inflationsrate, auch, dass wir eigentlich einen real schrumpfenden Haushalt haben. Aber ich möchte deutlich sagen, dass das dadurch abgemildert wird, dass wir im Jahr 2023 - das halte ich für einen großen Erfolg - erstmals keine ressortspezifische globale Minderausgabe mehr haben, sondern das, was jetzt im Haushalt steht, auch das ist, was wir ausgeben dürfen.