Protocol of the Session on May 18, 2022

Ich persönlich finde es allerdings nach diesen Berichten sowohl im Bund als auch im Land eben nicht mehr legitim, mit einer Mitgliedschaft in der Roten Hilfe zu kokettieren - eher im Gegenteil.

Auch wenn die linksextremistische Szene zersplittert ist und in ihrem klassenkämpferischen Geschwurbel nicht verleugnen kann, dass sie schon im Jahr 1975 gegründet wurde, als es aufgrund des Radikalenerlasses Berufsverbote gab und die Polizei noch ganz anders gearbeitet hat, hält die Rote Hilfe Straftäter systematisch davon ab, wieder sozialisiert zu werden, bis zu dem Punkt, dass Hilfen zurückgefordert werden, wenn Straftäter Aussagen machen oder sich gar im Prozess entschuldigen.

Ich finde daran nichts progressiv und gesellschaftlich fortschrittlich. Das ist meiner Meinung nach eine Haltung, die in Teilen naiv, auf jeden Fall aber verstärkt Zweifel an der Legitimität von Ermittlungsbehörden und Gerichten hervorruft und darum zu Recht im Verfassungsschutzbericht als Gefahr bezeichnet wird. Alle Erkenntnisse sind nämlich eine Warnung - eine Warnung an alle Zuständigen, die auch wir sind, und an diejenigen, die sich vielleicht blauäugig oder im jugendlichen Leichtsinn diesen Bestrebungen anschließen.

„Wir haben diese Extremisten auf dem Schirm. Kehrt um, steigt aus, guckt euch genau an, mit wem ihr unterwegs seid!“

Auch das ist ein Zitat von mir aus der Rede vom 19. Januar.

Aber reicht das für ein Verbot? Ein Blick ins Gesetz zeigt, dass die Sache mit dem Verbot nicht ganz so einfach ist. Artikel 9 Grundgesetz garantiert die Vereinsfreiheit. Verboten sind gemäß Abs. 2 Vereinigungen, deren Zwecke und deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen und die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die Völkerverständigung richten. In § 3 Vereinsgesetz ist festgehalten, dass ein Verein erst dann als verboten behandelt werden darf, wenn durch die Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt wird, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, dass er

sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet und dass die Auflösung angeordnet wird.

(Frau Kotré [AfD]: Genau das wollen wir!)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass Vereinigungsfreiheit grundsätzlich besteht, dass jeder Eingriff an die Verhältnismäßigkeit gebunden ist, also mildere Mittel, so verfügbar, zu nutzen sind, und dass dabei die Verbotsbefugnis streng auszulegen ist, man sich dabei aber nicht einseitig gegen bestimmte politische Anschauungen richten darf. Das Sammeln von Spenden für die Übernahme von Kosten für Rechtsbeistände und das Bezahlen von Geldstrafen oder gar die ideelle Bestärkung der Haltung, nicht mit Ermittlungsbehörden oder der Justiz zu kooperieren, sind nicht strafbar. Dazu wird das MIK sicherlich auch noch eine Einschätzung vornehmen.

Wir als Politik arbeiten seit Jahren daran, diese unsere Gesellschaft spaltenden Feindbilder, die von der Roten Hilfe verbreitet werden, aufzulösen, indem wir unsere Polizei als Ermittlungsbehörden bürgerfreundlicher machen und zum Beispiel gerade ein Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Polizeibeauftragten bzw. eines Polizeibeauftragten in diesem Hohen haben und indem wir sowohl daran arbeiten, dass die Behauptungen der Roten Hilfe, dass dies ein gegen Linke gerichteter Repressionsapparat ist, als reine Propaganda entlarvt werden, als auch gleichzeitig jedem einzelnen Fall von inakzeptablem Verhalten nachgehen, entweder um die Polizeiarbeit zu verbessern oder um Polizistinnen oder Polizisten vor falschen Behauptungen und Verleumdungen zu schützen.

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre der Verbotstatbestand sofort erfüllt, wenn sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten würde, indem sie als solche nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt. Da muss man jetzt ganz trocken konstatieren: Das findet bei der Roten Hilfe derzeit so offensichtlich nicht statt. Daher ist ein Verbotsverfahren in diesem Fall nicht ganz so einfach.

Anders sähe es vielleicht aus, wenn es zum Beispiel einen RoteHilfe-Flügel gäbe, der große Teile von Landtagsfraktionen oder eine Bundespartei dominieren würde, der, regional verankert, regelmäßig gut organisierte Empörungsdemonstrationen durchführen und weitere Gruppierungen à la „Identitäre Bewegung“ damit vernetzen würde, die vor allem die Abschaffung von Grundrechten, zum Beispiel für Vertreter bestimmter Weltanschauungen, fordern würden, der sich dazu noch weitreichende, starke Publikationen, zum Beispiel unter dem Namen „Diffus“, zur Verbreitung dieser Propaganda leisten würde oder gar ein „Institut für Nicht-Staatspolitik“ oder eine Mobilisierungsvereinigung wie „Kein Prozent“ hätte. Außerdem müsste er natürlich durch diese Akteure Zugriff auf Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung und auf die gewählten Abgeordneten zustehenden Personal- und Sachmittel haben, um damit weitere Extremisten zu alimentieren, indem diesen Extremisten Arbeitsplätze bei einer Fraktion verschafft werden. Das kommt dem einem oder anderen hier vielleicht bekannt vor.

Ich finde, die Antragstellerin sollte ihr Licht nicht unter den Scheffel stellen.

(Heiterkeit SPD)

Sie sind im Gegensatz zur Roten Hilfe wirklich „professionell“ und wählen sogar erwiesene Extremisten zu Fraktionsvorsitzenden.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE sowie DIE LINKE)

Insofern ist dieser Antrag wieder ein untauglicher Versuch, den die Antragstellerin unternimmt, um von sich abzulenken. Traurig, aber das wird sich ja die Tage noch fortsetzen, nämlich dann, wenn uns der nächste Schaufensterantrag hier die Zeit rauben wird.

Jetzt zitiere ich mich ein letztes Mal:

(Heiterkeit SPD)

Wir guten Demokraten treten Straftätern und Extremisten entschlossen entgegen. Aber wir beugen das Recht nicht. - Und darum lehnen wir als Koalition diesen Antrag ab.

(Beifall SPD, CDU sowie B90/GRÜNE - Frau Kotré [AfD]: Das überrascht nicht!)

Die Abgeordnete Dr. Oeynhausen hat eine Kurzintervention angezeigt.

(Beifall AfD)

Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von der SPD hören wir Lippenbekenntnisse,

(Bretz [CDU]: Was?! Wie?!)

Lippenbekenntnisse, durch die Sie sich mit den linksextremistischen Steinewerfern von Kreuzberg und den brandschatzenden Gewalttätern vom G20-Gipfel in Hamburg gemeinmachen.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE - Scheetz [SPD]: Ui, ui, ui!)

Diese SPD hat ihre unter Helmut Schmidt und Helmut Kohl eingenommene Position längst aufgegeben.

(Frau Fortunato [DIE LINKE]: Haben Sie das vorher so auf- geschrieben?! - Scheetz [SPD]: Haben Sie zu viel Fernse- hen geschaut?!)

Diese SPD redet gewalttätigen Linksextremisten das Wort!

(Beifall AfD - Lachen bei SPD und CDU - Frau Gossmann- Reetz [SPD]: Ja, ja, genau!)

Nichts anderes ist es, wenn Sie den Antrag zum Verbot der Roten Hilfe ablehnen.

(Beifall AfD - Zurufe von der SPD)

Liebe Brandenburger Bürger, schauen Sie genau hin, schauen Sie genau auf die SPD, wenn Sie nächstens entscheiden, welcher Partei Sie das Vertrauen schenken,

(Lachen bei SPD und CDU)

und fragen Sie sich, ob die SPD mittlerweile nicht selbst zu einer Gefahr für die Demokratie geworden ist!

(Beifall AfD - Oh! bei der SPD - Zuruf der Abgeordneten Block [DIE LINKE])

Ich kann nur an die SPD appellieren: Halten Sie es wie unter Herrn Schmidt und bekämpfen Sie Linksextremismus konsequent! Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zur konsequenten Bekämpfung des Linksextremismus zu!

(Beifall AfD - Zuruf der Abgeordneten Gossmann-Reetz [SPD])

Frau Abgeordnete, ich weise Sie darauf hin, dass sich Kurzinterventionen auf die vorausgegangene Rede zu beziehen haben.

(Hohloch [AfD]: Hat sie sich doch!)

Davon konnte man Ihrem kurzen Wortbeitrag nicht allzu viel entnehmen. - Ich frage Frau Abgeordnete Gossmann-Reetz trotzdem, ob sie erwidern möchte. - Sie möchte nicht erwidern.

Gut, dann fahren wir in der Rednerliste fort und kommen zum Redebeitrag von Frau Abgeordneter Johlige, die für die Fraktion DIE LINKE spricht.

(Anhaltende Unruhe)

- Es wäre sehr schön, wenn Sie den Geräuschpegel hier im Saal wieder ein bisschen senken würden, damit wir der Abgeordneten zuhören können. Vielen Dank. - Frau Abgeordnete, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, das ist mittlerweile der vierte Antrag zum Thema Antifa.

(Hohloch [AfD]: Nein, nicht Antifa! Aber egal, das ist eh al- les das Gleiche! - Frau Kotré [AfD]: Das ist auch nicht der letzte!)

Erst wollten Sie, dass der Landtag sich von der Antifa distanziert; das hat der Landtag abgelehnt. Dann wollten Sie das Symbol der Antifaschistischen Aktion verbieten; das hat der Landtag abgelehnt. Dann wollten Sie die Antifaschistische Aktion - in Klammern: Antifa - verbieten; auch das hat der Landtag abgelehnt. Nun ist die der Antifa zuzuordnende Rote Hilfe an der Reihe.

Auch diesen Antrag wird der Landtag ablehnen. Aber, meine Damen und Herren, das wussten Sie auch schon vorher. Eigentlich haben Sie diesen Antrag auch nicht gestellt, weil Sie glauben, dass Sie dafür hier eine Mehrheit bekommen,

(Frau Kotré [AfD]: Sondern?!)

sondern Sie verfolgen mit Ihrem Antrag erneut genau ein Ziel: Sie wollen politische Gegner markieren, diffamieren und letztlich politisch eliminieren!