Protocol of the Session on May 18, 2022

Ich wollte nun auf die einzelnen Prüfungsergebnisse eingehen. Die sind aber von meinen Vorrednern im weitesten Sinne schon kommentiert worden. Ich will nur noch darauf eingehen, dass bei der Überprüfung der Normenkontrolle tatsächlich in den wenigsten Fällen die Auswirkungen finanzieller Art dargestellt worden sind. Wir sind froh, dass das nun vom Ministerium stärker beachtet werden soll und dass vor allem Vorschläge gemacht werden sollen, wie die Nachhaltigkeits- und Klimaaspekte stärker Berücksichtigung finden können.

Auch bei den Gewässerunterhaltungsverbänden war eine Reihe von Problemen entdeckt worden. Auch da war der Ausschuss der Meinung: Was das Umweltministerium in dieser Hinsicht einleitet, ist gut. Frau Johlige, im Übrigen war nicht das Vergaberecht das Problem, sondern das Problem war die unklare Rechtslage zu der Frage, wie mit den Gewässerunterhaltungsverbänden umzugehen ist. Von daher hätte die von Ihnen erwähnte Vergabestelle nichts gebracht.

In diesem Sinne werbe ich dafür, die …

(Frau Johlige [DIE LINKE]: Aber Sie gehen schon davon aus, dass wir künftig das Vergabegesetz anwenden, ja?)

- Ja, das ist jetzt geklärt. Aber das Problem war nicht eine fehlende Vergabestelle, sondern eine Rechtsunsicherheit bei dem Punkt. - Also, ich empfehle, die Vorlagen dazu anzunehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Leider muss ich feststellen: Erstmalig habe ich in diesem Jahr erlebt, dass ein Berichterstatter jegliche Form von Austausch oder gar gemeinsamer Beratung zu einem Kapitel des Landesrechnungshofberichts grundlegend verweigert hat. Kollege Bischoff reagierte leider über fast zwei Monate hinweg nicht auf meine diesbezügliche Bitte. Auch Änderungswünsche zu meinem Entwurf für eine Beschlussvorlage gingen bei mir nie ein.

Dieses Verhalten empfinde ich als umso bedauerlicher, weil gerade das Kapitel II - Haushaltslage - des Landesrechnungshofberichts Abschnitte zum Finanzierungssaldo, zu Zinsausgaben und zum Schuldenstand, zum strukturellen Defizit, zur Überwachung der Schuldenbremse und zum Personalhaushalt inklusive der Entwicklung der Versorgungsaufwendungen enthält.

Dabei geht es hier nicht um irgendwelche parteipolitischen Spielchen oder ein Katz-und-Maus-Spiel von Regierung und Opposition, sondern darum, von jeder Landesregierung, jedem Finanzminister, jeder Finanzministerin eine vorsorgende Finanzpolitik mit Weitblick einzufordern und sicherzustellen, damit wir auch mittel- und langfristig noch Handlungs- und Gestaltungsräume im Landeshaushalt haben und nicht zuschauen müssen, wie ein immer größerer Teil der verfügbaren Einnahmen durch Zins für ein strukturelles Defizit und dessen Tilgung sowie exponentiell steigende Versorgungslasten reserviert wird.

War die explodierende Kreditaufnahme aufgrund der Coronakrise nicht vorhersehbar, so ist die exponentielle Entwicklung der Versorgungsaufwendungen schon lange bekannt und schlicht erschreckend. Die Steigerungsrate allein von 2016 bis 2021 betrug laut Landesrechnungshof 83,7 %. Von 2022 an gerechnet kommt es laut kürzlich vorgelegtem Versorgungsbericht der Landesregierung bis 2031 - also in genau elf Jahren - erneut zu einer Verdoppelung der Lasten durch Versorgungsaufwendungen im Haushalt von jetzt 444 Millionen Euro pro Jahr auf dann 891 Millionen Euro.

Deshalb hat der Haushaltskontrollausschuss erneut festgestellt und zur Kenntnis genommen, dass für die vorhersehbar weiter überproportional steigenden Versorgungslasten keine ausreichende Vorsorge getroffen wird, was den Gestaltungsspielraum von Politik und Verwaltung weiter einschränkt. Der Haushaltskontrollausschuss fordert auch weiterhin vom Finanzministerium, eine Analyse dazu vorzulegen, mit welchen Instrumenten die zukünftigen Versorgungsausgaben gedeckt werden können.

Mein Beschlussvorschlag enthielt einen Vorschlag zur Unterstützung eines einfacheren Ausgleichs späterer Versorgungslasten durch den Überschuss aus Erstattungen durch andere Dienstherren aufgrund des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags - das waren im Jahr 2020 immerhin 29,9 Millionen Euro, die dann grundsätzlich jährlich dem Versorgungsfonds zugeführt werden sollten. - Abgelehnt - obwohl es 2019 einmalig schon so praktiziert wurde! „Viel Spaß also mit den weiter exponentiell wach-

senden Versorgungslasten!“, kann man dieser Landesregierung und den nachfolgenden da nur wünschen, denn auch die laufenden Personalausgaben sind exorbitant hoch. So wies der Landesrechnungshof darauf hin, dass ein Drittel des Landeshaushalts für Personalausgaben aufgewendet wird - im Kernhaushalt sogar 56,6 % - und die Anzahl der Personalstellen stetig stieg, die Besetzungsquote jedoch seit 2019 auffällig sank.

Auch die krisenbedingte Entwicklung des strukturellen Defizits kritisiert der Landesrechnungshof zutreffend. Diese Kritik wird von der aktuellen Koalition und Landesregierung jedoch schlicht ignoriert. Dabei schreibt die Landeshaushaltsordnung sogar vor: Bevor zu unser aller Lasten und zulasten zukünftiger Generationen zusätzliche Kredite aufgenommen werden, sind vorhandene Rücklagen zu nutzen. Was aber tat die Landesregierung? Sie schonte die Rücklagemittel weitestgehend zugunsten einer zusätzlichen konjunkturellen Nettokreditaufnahme. Lediglich 15 % des geplanten Betrags wurden den allgemeinen Rücklagen entnommen.

Allein im Jahr 2020 türmte sich das strukturelle Defizit somit zu 1,611 Milliarden Euro und verursachte damit einen Gesamtschuldenstand - den höchsten überhaupt - von 20,4 Milliarden Euro. Das ist das absolute Gegenteil von verantwortungsvoller, vorausblickender und auch generationengerechter Finanzpolitik. Das hat der Landesrechnungshof auch genau so in seinem Bericht beschrieben.

Auch hinsichtlich der vom Bund zur Verfügung gestellten Ausgleichsmittel für die Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen hat der Landesrechnungshof kritisiert, dass diese nicht zweckgebunden verwendet, sondern noch zusätzlich Kredite in genau dieser Höhe aufgenommen wurden. Daher hat der Haushaltskontrollausschuss das Finanzministerium aufgefordert, zukünftig sicherzustellen, dass solche Zuweisungen wirklich immer zweckgebunden verwendet werden.

Eine besondere Mogelpackung dieser Landesregierung aber ist der Ende 2019 aufgelegte ZifoG - also der „Zukunftsinvestitionsfonds“ -, die vorgebliche Investitionsoffensive der Koalitionsfraktionen. Sie stellt sich bei genauerem Hinsehen als das Gegenteil heraus, denn in die Finanzierung investiver, strategisch bedeutsamer Projekte in verschiedenen Bereichen wurden vom Volumen von 1 Milliarde Euro - kreditfinanziert - genau 14,4 Millionen - also 1,4 % - wirklich investiert.

Ich gehe auf die restlichen Punkte jetzt nicht mehr ein; die anderen Teilberichte - ich war Berichterstatter für vier Teilberichte - haben die Kollegen schon dargestellt. Ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr wieder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit kommen und sich nicht einzelne Berichterstatter der Erarbeitung von gemeinsamen Berichtsvorschlägen verweigern. - Danke schön.

(Beifall BVB/FW)

Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Noack angezeigt.

(Münschke [AfD]: Sprechen Sie doch mal für Herrn Bischoff!)

Frau Präsidentin! - Herr Zeschmann, Mike Bischoff ist jetzt zwar anwesend, aber er war, als Sie den Redebeitrag gehalten haben, nicht hier. Und Sie haben einen Vorwurf in den Raum gestellt, den ich so nicht stehen lassen kann. Warum Sie hier so ein Gift versprühen und die gemeinsame Arbeit im Haushaltskontrollausschuss, die nämlich wirklich sehr gut war, schlechtreden, ist mir völlig unverständlich.

(Beifall SPD und CDU - Vida [BVB/FW]: Sachliche Kritik!)

Ich sehe es aber als meine Pflicht an, diesen Vorwurf gegen meinen Fraktionskollegen nicht im Raum stehen zu lassen. - Ja, Sie hatten unterschiedliche Auffassungen zu dem Bericht, der zu geben ist. Ja, es ist richtig, das war schwierig mit der Terminabsprache, weil nach meiner Kenntnis auch eine Erkrankung eine Rolle spielte. Ja, es ist richtig, es gab mehrere Versuche, aber zum Schluss haben wir uns im Haushaltskontrollausschuss verständigt. Hier den Vorwurf der Arbeitsverweigerung eines Landtagsabgeordneten des Haushaltskontrollausschusses in den Raum zu stellen, ist völlig übertrieben, ist nicht angemessen, und ich möchte, dass Sie das richtigstellen. - Danke.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, möchten Sie erwidern? - Bitte sehr.

(Scheetz [SPD]: Jetzt ist mal eine Entschuldigung fällig, Herr Zeschmann!)

Sehr geehrte Vizepräsidentin! - Werter Kollege Noack, selbstverständlich bleibe ich bei allen Aussagen, die ich hier getroffen habe - vollständig und umfänglich -, weil es absolut keinen Versuch irgendeiner Kommunikation seitens des Kollegen Bischoff gab. Ich habe es zwei Monate lang versucht, ich habe ihm meinen Entwurf zukommen lassen. Es gab dann ganz kurz vor Beschlussfassung einen Entwurf von seiner Seite, wo es dann hieß: Stimmen Sie zu - oder machen wir zwei Einzelentwürfe? - Das war - tut mir leid - für mich erschreckend.

Das habe ich in all den Jahren, die ich jetzt im Haushaltskontrollausschuss arbeite, noch nie erlebt. Es war immer selbstverständlich, dass sich die Berichterstatter zusammengeschlossen haben. Es hat auch zu Coronazeiten per Videokonferenz - gemeinsam mit dem entsprechenden Direktionsmitglied des Landesrechnungshofs - immer funktioniert, dass man da konstruktiv, aber auch konträr diskutiert hat. Manchmal - oder meistens - ist man sogar zu gemeinsamen Vorschlägen gekommen. Manchmal gab es dann trotzdem noch unterschiedliche Aussagen, aber dass man das verweigert - tut mir leid -, finde ich erschreckend, enttäuschend, und das kann ich so nicht hinnehmen. - Danke.

(Beifall BVB/FW)

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Frau Ministerin Lange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zunächst meinen herzlichen Dank an die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses, den Präsidenten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs aussprechen. Sie haben wie immer eine sehr intensive und fachlich ausgezeichnete Arbeit geleistet, und diese Arbeit ist auch eine sehr notwendige und begrüßenswerte Begleitung und Kontrolle der Tätigkeit der Landesregierung.

Der Ausschuss hat sich in diesem Jahr intensiv mit den Kritikpunkten des Jahresberichts 2021 auseinandergesetzt.

Wie in den vergangenen Jahren auch wurden die Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofs erörtert, aufgenommen und, soweit möglich, bereits umgesetzt. Ich freue mich, dass der Landesrechnungshof im Ergebnis seiner Prüfung zum Beispiel anerkannt hat, dass das bei der Bearbeitung von Einkommensteuerausfällen eingesetzte Risikomanagementsystem geeignet ist, die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Brandenburg wirkt zudem auf Bund-Länder-Ebene in verschiedenen Gremien an der Qualitätsverbesserung mit. Über die weitere Entwicklung berichten wir gern.

Meine Damen und Herren, erneut gab der Landesrechnungshof mit seinem Jahresbericht uns allen auch mahnende Worte mit auf den Weg - aus meiner Sicht durchaus zu Recht, jedenfalls in den meisten Fällen. Ich würde sagen, der mahnende Unterton des Berichts des Landesrechnungshofes ist in den letzten Monaten sogar noch richtiger geworden - angesichts einer Rekordinflation und Preissteigerungen auf breiter Front, die nicht wenige im Jahr noch als bloße vorübergehende Erscheinung wahrnehmen wollten. Das war eben eine Fehlwahrnehmung. So berichtete das Handelsblatt erst am Montag über eine neue Umfrage, bei der rund 40 % der Befragten angaben, ihre größte Sorge sei aktuell die Inflation. 34 % der Befragten nannten die Invasion der Ukraine, nur noch 8 % die Covid-19-Pandemie. Besonders ausgeprägt ist die Inflationsangst bei Menschen mit niedrigem Einkommen.

Kein Zweifel: Die soziale Frage meldet sich mit Macht zurück. In Wahrheit war sie auch nie weg. Gestatten Sie mir hierzu noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

Die Coronapandemie erreichte Brandenburg Anfang des Jahres 2020 und war weder in ihrem Verlauf noch in den Auswirkungen auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vorhersehbar. Doch von Anfang an war klar, dass sie nicht ohne Spuren für den Landeshaushalt bleiben würde. Das hat sich auch recht eindrucksvoll bestätigt. Die Coronapandemie hat die finanzpolitischen Anforderungen grundlegend geändert.

Die außerordentlich dynamische Entwicklung der pandemischen Situation erforderte angemessenes und zügiges Handeln. Möglich machten dies der Beschluss des Landtages vom 1. April 2020 zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation sowie der Beschluss über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“. In bei

den Fällen hat der Landtag kluge und mutige Beschlüsse gefasst. Auch wenn der Landesrechnungshof grundsätzlich Kritik insbesondere an der Einrichtung eines Sondervermögens äußerte, hat sich dieser Weg aus meiner Sicht als richtig erwiesen.

Wir hatten gehofft, nach einer entbehrungsreichen und von schwerwiegenden Ausnahmezuständen geprägten Zeit in diesem Jahr nun wieder zu einem Normalzustand zurückkehren zu können. Aber diese Hoffnung hat getrogen. Stattdessen werden wir nun gleich mit zwei Krisen konfrontiert. Zusätzlich zum Ukrainekrieg mit all seinen Konsequenzen wirken die Folgen der Coronapandemie weiterhin fort. Der Weg zur finanzpolitischen und ökonomischen Normalität zieht sich damit in die Länge. Der Ukrainekrieg hat die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in kurzer Zeit nochmals drastisch verändert. Ganz klar: Die Solidarität und Unterstützung des Landes für die vor dem Krieg fliehenden Menschen ist und bleibt wichtig und richtig. Das möchte ich noch einmal mit aller Deutlichkeit betonen.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Meine Damen und Herren, auch wenn die Ergebnisse der aktuellen Mai-Steuerschätzung auf den ersten Blick ein günstiges Bild zeichnen, muss ich an dieser Stelle deutlich sagen: Die voraussichtlichen Mehreinnahmen gewähren letztendlich keinen zusätzlichen Spielraum, nicht in diesem Jahr und auch nicht in den kommenden Jahren. Angesichts der dargestellten Sachlage ist eher davon auszugehen, dass Deutschland in den nächsten Jahren außerordentlich schwierigen Zeiten entgegengeht und dies mit hohen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein wird. Dies trifft einen Staat, der seine finanzpolitischen Möglichkeiten auf allen Ebenen - Bund, Länder und Kommunen - in der Krise der letzten Jahre im Zuge einer expansiven Ausgabenpolitik sehr weitgehend in Anspruch genommen hat. Prioritätensetzungen sind daher unumgänglich. Die nächste Zeit wird hierzu sicherlich noch einigen Diskussionsbedarf mit sich bringen, etwa im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt.

Zu guter Letzt bitte ich Sie als Parlament, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Entlastung der Landesregierung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse als Erstes über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung der Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2019, Drucksache 7/5566, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und die Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2019 entlastet.

Ich komme zweitens zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichts für das Rechnungsjahr 2019, Drucksache 7/5567. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und der Präsident des Verfassungsgerichts für das Rechnungsjahr 2019 entlastet.

Ich komme drittens zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2019, Drucksache 7/5568. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch diese Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und der Landesrechnungshof für das Rechnungsjahr 2019 entlastet.

Ich komme viertens zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung und zum Vermögensnachweis für das Rechnungsjahr 2019, Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa, sowie zum Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofes, Drucksa

che 7/5569. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Stimmenthaltungen und vier Neinstimmen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 entlastet.