Protocol of the Session on May 18, 2022

Gut. - Ich möchte mich trotzdem bedanken, dass wir im Ausschuss eine sehr inhaltsreiche und, Herr Zeschmann, sehr kontroverse - das gehört dazu - Debatte hatten. Denn ich bleibe bei dem Spruch von Herrn Weiser: Der Landesrechnungshof prüft. - Dann beraten wir, und dann wird verbessert - und verbessern können Landtag und Landesregierung. Da sind wir, denke ich, auf einem guten Weg. - Danke.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Teichner.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz besonders möchte ich dem Landesrechnungshof wieder für seine akzentuierten Analysen, die guten Zusammenfassungen und die hilfreichen Hinweise und Vorschläge, wie man es tatsächlich besser machen könnte, danken.

Neben den jährlich wiederkehrenden Aufgabenfeldern Haushaltsrechnung und Haushaltslage hat uns der Landrechnungshof diesmal elf besondere Prüfergebnisse ins Aufgabenheft geschrieben. Wie praktisch in allen zurückliegenden Jahren hat sich der Hof auch nicht zum ersten Mal sehr besorgt über die erreichte Höhe der Verschuldung des Landes und den Umfang der zukünftigen Pensionslasten gezeigt, für die nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde und wird.

Ganz konkret wurde die Anlage von Reserven mittels Kreditaufnahme kritisiert. Mit dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ wurden überjährig Mittel beiseitegelegt, auf deren konkrete Verwendung der Landtag als Haushaltssouverän dann keinen Einfluss mehr nehmen kann.

Auch das strukturelle Defizit des Haushalts stieg im Jahr 2020 auf 1,6 Milliarden Euro an, ohne dass wirkliche Konsolidierungsbemühungen erkennbar waren.

Unter den elf besonderen Prüfergebnissen stachen drei ganz besonders ins Auge: So wurden im Umweltministerium über Jahre hinweg Rückstellungen von jeweils 50 Millionen Euro zur Beseitigung von Altlasten aus Umweltschäden, welche bereits in DDRZeiten verursacht wurden, gebildet. Im Nachgang stellte sich heraus, dass aber immer nur ein Drittel für diesen Zweck und der Rest für andere Ausgaben verwendet wurde. So hat sich das Umweltressort eine sonderbare eigene Spardose angelegt.

In einem weiteren Prüfbericht monierte der Hof die ungenügende Aufsicht des Umweltressorts über die ihm nachgeordneten Gewässerunterhaltungsverbände. Dort wurden massive Verstöße

gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und ein unwirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln in erheblichem Umfang festgestellt.

Auch die sonst nicht zu kritisierende Verkehrspolizei geriet mit ihrer ineffizienten, aber teuren Geschwindigkeitsüberwachung ins Fadenkreuz des Landesrechnungshofes.

Weitere Prüfungen waren mindestens ebenso wichtig: So wurde die IT-Sicherheit an Hochschulen ebenso unter die Lupe genommen wie der Erhaltungszustand der Brücken in unserem Land. Diese Untersuchungen, um nur einige zu nennen, beschäftigen die Mitglieder des Ausschusses seit Jahresanfang intensiv.

Ich habe mich gemeinsam mit dem Kollegen Lakenmacher damit befasst, wie elektronisches Lernen für Gefangene die Wiedereingliederungsperspektiven verbessern könnte. Bei der guten Absicht hakte es jedoch erheblich, wie der Landesrechnungshof feststellen musste. Die dafür bereitgestellte Hard- und Software war nicht angemessen, das Personal war für die technische Betreuung zu knapp bemessen, und das Justizministerium wurde seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht. In der Befassung zwischen dem Ministerium, dem Berichterstatter und dem Landesrechnungshof konnte letztendlich aber erfreulicherweise eine gemeinsame Verständigung über das weitere Vorgehen erreicht werden, die zu einer Verbesserung der Lage in den Haftanstalten führen dürfte, sodass auf eine erneute Berichterstattung in unserem Ausschuss verzichtet werden kann. Dieser Prüfbericht konnte somit einstimmig - von allen Mitgliedern - beschlossen werden.

So konsensorientiert - das wurde bereits gesagt - ging es aber nicht bei allen Prüfberichten zu. Es wurde teilweise heftig in der Sache diskutiert, ihnen dann aber - leider - nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich zugestimmt. Belastend kam wie im letzten Jahr dazu, dass Vertreter der Regierungsfraktionen noch einen halben Tag vor der Ausschusssitzung eine neue, unabgestimmte Version des Prüfungsberichtstextes vorlegten. Diese Änderungen konnte niemand mehr zeitnah auswerten; sie konnten nicht vernünftig und sachgerecht in die Beratung einfließen. Somit wurde dieser Prüffall dann nur von einem einzigen Berichterstatter - obwohl es eigentlich drei Berichterstatter unterschiedlicher Fraktionen gab - unterzeichnet und nur mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Die Kompromissvorschläge der Opposition für einen Berichtstext, dem alle hätten zustimmen können, fielen leider durch. Das ist schade, unnötig und wird auch dem sachorientierten Arbeitsstil dieses Ausschusses leider nicht gerecht. Da wünsche ich uns für das nächste Jahr wieder etwas mehr Termintreue, etwas mehr Disziplin und Kollegialität im Umgang miteinander.

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle werden wir daher nur in Teilen zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall AfD)

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Lakenmacher.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wir alle wissen, ist dieser Tagesordnungspunkt inhaltlich sehr umfassend. Er ist

letztlich zu umfassend, um ihn hier in einer Fünf-Minuten-Rede so würdigen zu können, wie er es verdient. Deshalb möchte ich mich auf einen wesentlichen Punkt beschränken, der mir auch in der kürzlich durchgeführten Sitzung des Haushaltskontrollausschusses und in der Vorbereitung dazu wieder deutlich geworden ist: Politik, Exekutive, Verwaltung und Gesellschaft müssen sauber, ehrlich und transparent zusammenspielen, damit wir Brandenburg voranbringen können. Der Landesrechnungshof leistet mit seinen Prüfberichten und dem Jahresbericht einen wesentlichen, essenziellen Beitrag dazu, dass unsere Ministerien und vor allem wir als Abgeordnete wissen, wo und wie die Zusammenarbeit im Land verbessert werden kann.

Die Themenbandbreite hierzu war erwartungsgemäß groß: Sie reichte von Gewässerunterhaltungsverbänden über IT-Sicherheit an Hochschulen bis zur Haushaltsrechnung, zu der wir hier ja bereits einige Ausführungen von den Kollegen gehört haben. Ich selbst durfte der Berichterstatter dreier Prüfberichte sein, die sich mit dem Informationssicherheitsmanagement, der Verkehrspolizei - der Kollege hat es schon erwähnt - sowie den Wiedereingliederperspektiven für Gefangene beschäftigten, und ich habe diese Aufgabe wie alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss gern wahrgenommen.

Die einzelnen Prüfberichte, die uns der Landesrechnungshof jedes Jahr vorlegt, bestechen - auch das ist mir aufgefallen - immer wieder durch ihren ganzheitlichen Ansatz. Sie lassen erkennen, mit welch hohem Engagement die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofes sowie dessen Präsident hier an ihre Arbeit gehen. Dafür auch in meinem Namen und im Namen meiner Fraktion einen ganz herzlichen Dank!

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Als Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle, als Abgeordnete haben wir dieses Engagement und die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes aufzugreifen und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich bin mir sicher - ich habe registriert -, dass wir alle uns große Mühe gegeben haben, diesem Auftrag gerecht zu werden und die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes sowie die Stellungnahmen der Ministerin in entsprechende Beschlussempfehlungen zu überführen.

Und ja - na klar! -, hier und da wurde etwas intensiver darüber diskutiert, wie nun das weitere Vorgehen aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse sein sollte. Aber gerade das gehört ja zu unserem Auftrag im Haushaltskontrollausschuss. Auch wenn die Diskussion einmal leidenschaftlicher wird, sollten wir nie das gemeinsame Ziel aus den Augen verlieren.

Meine Damen und Herren, die vorliegenden Beschlussempfehlungen hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle lang und intensiv beraten. Ich bitte daher jeweils um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich auch in diesem Jahr intensiv mit den

Prüfungsfeststellungen und Kritikpunkten im Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofs auseinandergesetzt. Natürlich

möchte auch ich mich zu Beginn dafür bedanken, dass dieser Bericht vorgelegt wurde. Herzlichen Dank dem Landesrechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Ministerien - und auch den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss! Ich glaube, es waren in diesem Jahr sehr konstruktive Beratungen; es hat nicht ganz so oft gehakt wie im vergangenen Jahr, als wir Beschlussempfehlungen der Koalition immer sehr kurzfristig erhalten haben. Insofern kann ich mich Herrn Teichner nicht anschließen.

Ich möchte auf zwei Berichte, die wir im Haushaltskontrollausschuss behandelt haben, eingehen. Beide betreffen das Umweltministerium. Wir haben bei einem dieser Berichte gesehen, dass die Feststellungen des Landesrechnungshofs nicht nur in der Blase „Landtag“, sondern auch außerhalb des Landtags wahrgenommen werden, nämlich beim Prüfbericht zu den Haftungsfreistellungen für Altlasten für zu DDR-Zeiten verursachte Umweltschäden. Regelmäßig wird nur ein Drittel der jährlich rund 50 Millionen Euro an eingeplanten Mitteln zweckentsprechend eingesetzt; die übrigen Mittel werden für andere Zwecke wie Grundstückskäufe, Baumaßnahmen oder IT-Ausstattung verwendet oder im Fall der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe gar nicht erst ausgegeben.

Diese jahrelange Vorgehensweise des zuständigen Umweltressorts hat nun sogar den Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg auf den Plan gerufen. Dieser hat Medienberichten zufolge den in der vergangenen Legislaturperiode zuständigen Minister wegen Haushaltsuntreue angezeigt. Zu dieser Anzeige kann man stehen, wie man möchte, aber sie zeigt zumindest, dass die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs auch außerhalb des Landtags wahrgenommen werden.

Beim Lesen der diesbezüglichen Prüfungsfeststellungen kann man schon den Eindruck gewinnen, dass das Umweltministerium bewusst auf Ausgaben für die Sanierung von DDR-Altlasten verzichtet hat, um die Mittel anderweitig zur Verfügung zu haben. Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Phenolblase bei Erkner“ meines Kollegen Thomas Domres, Drucksache 7/5367, teilt der aktuelle Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz auf die Frage Nr. 5 mit, dass die Sanierung technisch nicht möglich sei. Kurz danach teilt er aber in derselben Antwort mit, dass sie nicht zu verhältnismäßigen Kosten machbar sei. Was denn nun - nicht möglich oder zu teuer? Angesichts von hohen zweistelligen Millionenbeträgen, die im Lauf der Jahre bei den Haftungsfreistellungen nicht ausgegeben wurden, kann man sich fragen, ob die Sanierung mit diesen Mitteln nicht doch möglich gewesen wäre.

Meine Damen und Herren! Auch auf einen zweiten Prüfbericht des Landesrechnungshofs, der das Umweltministerium betrifft, möchte ich kurz eingehen. Bei den drei geprüften Gewässerunterhaltungsverbänden hat dieser wie bereits bei Prüfungen in den Vorjahren - ich erinnere beispielsweise an den Landesforst - feststellen müssen, dass das im Brandenburgischen Vergabegesetz festgelegte Mindestentgelt nicht eingehalten worden ist. Dass es diesbezüglich bei den Gewässerunterhaltungsverbänden Grund zu Beanstandungen gab, ist für meine Fraktion in keiner Weise zu tolerieren oder zu rechtfertigen.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist umso unverständlicher, als das Ministerium die Gewässerunterhaltungsverbände als mittelbaren Teil der Landesverwaltung ansieht. Damit ist es für uns zwingend, dass die Gewäs

serunterhaltungsverbände bei ihren Vergaben das Brandenburgische Vergabegesetz anwenden und die Zahlung des Mindestentgeltes von aktuell 13 Euro pro Stunde auch sicherstellen.

Auch diese Prüfungsfeststellung des Rechnungshofs zeigt leider, wie fahrlässig die Brandenburgische Landesregierung mit der Anwendung des Vergabegesetzes und des dort festgeschriebenen Mindestgeltes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen umgeht - zum Nachteil der Betroffenen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass meine Fraktion im Januar den Antrag „Zentrale Kontrollgruppe zur Unterstützung der Landesverwaltung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einrichten“ ins Plenum eingebracht hat. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, lehnten unseren Antrag damals ab, unter anderem weil Sie keinen Bedarf erkannten. Wie falsch Sie mit Ihrer Einschätzung leider lagen, zeigt der Prüfbericht des Rechnungshofs.

Abschließend möchte ich mich nach dem Dank an den Landesrechnungshof ausdrücklich auch bei den Vertretern der Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Haushaltskontrolle bedanken. In diesem Jahr haben wir erlebt, dass man auch konstruktiv zusammenarbeiten und Vorschlägen der Opposition, wenn sie denn zielführend und konstruktiv sind, folgen kann. Das ist ja nicht immer so in diesem Parlament; deshalb wollte ich es noch einmal hervorheben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Wir kommen nun zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter von Gizycki.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die finanzpolitischen Aussichten sind mit der jüngsten Steuerschätzung im Vergleich zum Vorjahr zwar etwas besser, die Finanzministerin weist aber zu Recht darauf hin, dass die prognostizierten Steuermehreinnahmen an sich noch keine neuen Ausgabespielräume eröffnen. Vielmehr ist der Landeshaushalt nicht im Lot, und die Folgen der Coronakrise sind nur ein Teil des Gesamtproblems.

Genau das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hat der Landesrechnungshof Ende letzten Jahres in seiner Presseerklärung zu diesem Jahresbericht hervorgehoben. Der Rechnungshof fordert mit Recht, künftige Haushalte nachhaltiger und strukturell besser aufzustellen.

Von den pandemiebedingten Mehrausgaben in Höhe von fast 1,6 Milliarden Euro wurden 2020 nur 615 Millionen über die Nettokreditaufnahme aufgrund außergewöhnlicher Notsituationen finanziert. 965 Millionen Euro konnten schuldenbremsenkonform aufgrund der von der wirtschaftlichen Normallage abweichenden Entwicklung aufgenommen werden. Der restliche Haushaltsausgleich erfolgte über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von nur 130 Millionen Euro. Im Vergleich zur Planung wurden der allgemeinen Rücklage damit fast 400 Millionen Euro weniger entnommen.

Wie man an der Haushaltsrechnung 2021 sieht, wird die pandemiebedingte Kreditaufnahme auch im Folgejahr bei Weitem nicht im erwarteten Maße benötigt; das ist gut. Im Gegenteil: Durch die wider Erwarten guten Steuereinnahmen im letzten Jahr wurden sogar über 500 Millionen Euro der aufgenommenen Schulden wieder getilgt. Das sieht auch die Schuldenbremse so vor. Mit anderen Worten: Es gibt noch erhebliche finanzielle Spielräume für das Land. Das gilt jedoch nur für Ausgaben, die Einnahmen generieren oder künftige Verluste senken können. Schließlich reden wir hier immer über Kredite. Es ist daher nicht egal, wofür das Geld aus öffentlichen Kassen ausgegeben wird. Schulden sind höchstens dann okay, wenn damit künftige Risiken gesenkt oder Einnahmesteigerungen wahrscheinlicher werden.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zurück zum Jahresbericht 2020. Erstmals werden im Abschnitt „Haushaltslage“ die Zuweisungen des Landes an die Kommunen in einem eigenen Kapitel dargestellt - Herr Noack hat es schon erwähnt. Insgesamt 5,4 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt gingen an die kommunale Familie. Davon entfielen allein 270 Millionen Euro auf den kommunalen Rettungsschirm.

Die gute Finanzierung unserer Städte und Gemeinden soll auch erhalten bleiben. Gleichwohl bedarf es dringend einer Reform der Verteilung dieser Gelder. Zahlreiche Empfehlungen zu einer bedarfsgerechteren Verteilung der Gelder im Finanzausgleichsgesetz liegen auf dem Tisch. Das entsprechende Gutachten ist auch immer noch Grundlage der Verhandlungen über das neue Finanzausgleichsgesetz zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Ministerien. Mit Reformen tun sich die kommunalen Spitzenverbände derzeit aber anscheinend recht schwer. Mit weitreichenden Änderungen ist daher in diesem Jahr wohl leider nicht zu rechnen.

Ich wollte nun auf die einzelnen Prüfungsergebnisse eingehen. Die sind aber von meinen Vorrednern im weitesten Sinne schon kommentiert worden. Ich will nur noch darauf eingehen, dass bei der Überprüfung der Normenkontrolle tatsächlich in den wenigsten Fällen die Auswirkungen finanzieller Art dargestellt worden sind. Wir sind froh, dass das nun vom Ministerium stärker beachtet werden soll und dass vor allem Vorschläge gemacht werden sollen, wie die Nachhaltigkeits- und Klimaaspekte stärker Berücksichtigung finden können.