Fehler anzuprangern, sondern um die Erarbeitung konstruktiver Lösungen, damit in der Zukunft achtsamer mit unser aller knappen Haushaltsmittel umgegangen wird. Dies spiegelt sich auch in den vorliegenden Beschlüssen zu den 22 Beiträgen des Jahresberichts des Landesrechnungshofes wider.
Nun lassen Sie uns ganz kurz auf den Haushaltsvollzug 2019, die Haushaltslage im Jahr 2020 und die im Bericht 2021 aufgeführten besonderen Prüfergebnisse und die hierzu im Ausschuss für Haushaltskontrolle geführten Beratungen blicken:
Das Motto bei der Vorstellung des Jahresberichts im Dezember 2021 lautete: Die schweren Jahre kommen noch. - Dieses Motto war bereits im Dezember, insbesondere vor dem Hintergrund der Folgen der Coronakrise, und im Jahr 2020 aufgrund des bereits auf rund 1,6 Milliarden Euro angewachsenen strukturellen Defizits sowie eines Schuldenstands von 20,4 Milliarden Euro gut gewählt.
In der heutigen Zeit des Krieges ist dieses Motto aktueller denn je. Hieran kann weder die positive Mai-Steuerschätzung der vergangenen Woche noch die Tatsache, dass manche Akteure in der Finanzpolitik hoffen, dass die gegenwärtig hohe Inflation der bestehenden Verschuldung langfristig entgegenwirkt, etwas Grundsätzliches ändern. Vielmehr dürften sich die am Horizont abzeichnenden Wolken mit Blick auf die Gefahr einer möglichen Stagflation weiter verdunkeln und unsere zukünftige Finanzlage wohl keinesfalls verbessern. Demgegenüber kann man rückblickend die Haushaltsrechnung des Jahres 2019 fast mit paradiesischen Zuständen vergleichen.
Neben der Haushaltsrechnung 2019 und der Haushaltslage 2020 befasste sich der Haushaltskontrollausschuss mit elf weiteren besonderen Prüfergebnissen der acht geprüften Ministerien.
Die im Ausschuss bestimmten Berichterstatter für die einzelnen Beiträge haben die Beschlussvorschläge in zahlreichen Besprechungen und Abstimmungen erarbeitet. Dabei befasste man sich mit einer breiten Palette des Verwaltungshandelns, drang sehr tief in die jeweilige Materie ein und versuchte, in intensiven Beratungen im Detail auch - sage ich jetzt einmal - Beschlussempfehlungen zu erarbeiten. Dabei ging es zum Beispiel um die Defizite bei der Verkehrspolizei, eine großzügige Zuwendung an den Landessportbund, die Vergabe von Mikrokrediten durch die ILB, eine kreative Haushaltswirtschaft des Umweltministeriums und dessen unzureichende Aufsicht über die Gewässerunterhaltungsverbände, den Zustand von Brücken im Straßennetz, das Risikomanagementsystem der Finanzämter bei der Veranlagung zur Einkommensteuer bis hin zur Gesetzesfolgenabschätzung.
Obwohl in den abschließenden Ausschussberatungen erwartungsgemäß zu einigen Beiträgen wieder kontroverse, aber konstruktive Debatten geführt wurden, konnten die meisten Beschlussvorschläge im Ausschuss erneut einstimmig angenommen werden. Ich danke insofern allen Ausschussmitgliedern herzlich für die gute Vorbereitung des diesjährigen Verfahrens. Im Vergleich zum vergangenen Jahr gab es nämlich keine gravierenden Änderungsbegehren der berichterstattenden Kolleginnen und Kollegen, die dem Ausschuss erst in der Sitzung vorgelegt wurden.
Ich erspare Ihnen an dieser Stelle eine ausführliche Darstellung der Beschlussempfehlung, die in Form von 21 Seiten vorliegt. Die Details zu den Beiträgen werden Sie sicher gleich von den weiteren Rednerinnen und Rednern, den Ausschussmitgliedern, hören.
Ich danke abschließend dem Präsidenten des Landesrechnungshofes, Herrn Weiser, sowie den weiteren Mitgliedern und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die gute Arbeit. Ebenfalls danke ich allen Regierungsvertreterinnen und -vertretern für die konstruktive Zusammenarbeit.
Daneben mündete unsere Arbeit in diesem Jahr natürlich auch in die Ihnen vorliegenden Empfehlungen zur Entlastung.
Ich bitte Sie nun, den vorgelegten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle Ihre Zustimmung zu erteilen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Zeschmann hat es gerade gesagt: Der Jahresbericht 2021 befasst sich mit elf Einzelprüfungen aus acht Ressorts. Auf einige von ihnen werde ich später eingehen. Die Haushaltslage des Jahres 2020 - Herr Zeschmann hat es gerade angesprochen und Sie haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde darüber debattiert - stand wegen der finanziellen Folgen der Coronapandemie im Fokus unserer Darlegungen. Die finanziellen Herausforderungen für Bund und Länder haben sich wegen des Kriegs in der Ukraine noch einmal verschärft, und diese Herausforderungen werden durch die Schuldenbremse nicht einfacher.
Der Landesrechnungshof hat sich zur Reichweite der Schuldenbremse mehrfach positioniert. Ich räume ein: Nicht alle verfassungsrechtlichen Fragen sind abschließend geklärt. Ein Urteil des hessischen Verfassungsgerichtshofs verdeutlicht: Es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. - Andererseits hat das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht die rechtlichen Zügel nicht so straff angezogen.
Mir ist an dieser Stelle wichtig, für den Landesrechnungshof Brandenburg eines klarzustellen: Wir achten auf die Einhaltung der Regeln der Schuldenbremse, aber wir äußern uns nicht dazu, ob diese Regeln gut oder schlecht sind.
Die Konferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat sich mehrfach mit der Schuldenbremse in Zeiten der Pandemie befasst. Alle Rechnungshöfe in Deutschland stellen fest: Es wird gestaltet - und das am Rande der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Der „Tagesspiegel“ beschrieb die Haushaltspläne des Bundesfinanzministers daher erst jüngst mit „Abrakadabra“ und „Hokuspokus“. Aber auch die Länder sind einfallsreich: mehrjährige Sondervermögen, Feststellungen einer Notlage für mehrere Jahre, Übertragung nicht ausgeschöpfter Kreditermächtigungen, Kreditaufnahmen auf Vorrat.
Mit anderen Worten - das ist vielleicht auch ihre Aufgabe -: Finanzministerien sind kreativ. Offensichtlich ist das der politische Preis der Schuldenbremse. Es ist daher die Sache der Politik, Ihre Sache, das ehrlich zu realisieren und daraus sinnvolle und
Ungeachtet dieser Grundsatzfragen werden wir uns im Rahmen künftiger Prüfungen die coronabedingten Mehrausgaben in Brandenburg und ihren Bezug zur Pandemie genau anschauen. Hier sind sich Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe nämlich sehr einig: Der Verursachungszusammenhang zwischen pandemiebedingten Mehrausgaben und Neuverschuldung muss transparent dargelegt werden und nachweislich gegeben sein.
Von den Einzelbeiträgen in unserem Jahresbericht greife ich das Haus des Sports, die Gewässerunterhaltungsverbände und die Gesetzesfolgenabschätzung auf. Das Sportministerium berief sich bei der Förderung des Hauses des Sports auf den Koalitionsvertrag. Aber der Koalitionsvertrag entbindet das Ministerium nicht davon, mit Steuergeldern sparsam umzugehen. Voraussetzung für eine Förderung ist nun einmal, zu prüfen, ob Fördergeldempfänger auch in der Lage sind, sich mit Eigenmitteln finanziell zu beteiligen. Der Landessportbund war dazu in der Lage, er hatte genug Eigenmittel. Die Förderung hätte deshalb um eine Million Euro geringer ausfallen können.
Ich begrüße, dass der Ausschuss diesen Grundsatz der Subsidiarität in seinen Beschlussvorschlag aufgenommen und das Ministerium angemahnt hat, künftig gründlicher zu prüfen, ob Eigenmittel vorhanden sind.
Fehler können passieren, das ist vollkommen klar. Es ist aber bedauerlich, dass das Sportministerium auf unsere rechtzeitigen Hinweise auf vorhandene Eigenmittel beim Landessportbund nicht reagierte. Unsere Prüfung hat aber verhindert, dass sich das MBJS zusätzlich an den im weiteren Verlauf erheblich gestiegenen Mehrkosten für den Bau beteiligte.
Bei der Prüfung der Gewässerunterhaltungsverbände kam eine Menge Unbill zum Vorschein. Das Umweltministerium hatte bislang keinen Überblick über ihr Geschäftsgebaren; den hätte es aber haben sollen. Seine Verantwortlichkeit hat das Ministerium erst nach Einschaltung des Parlamentarischen Beratungsdienstes eingeräumt; es ist erfreulich, dass Minister Vogel dessen Schiedsrichterfunktion mit angeregt und auch akzeptiert hat.
Wir haben bei unserer Prüfung massive Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften festgestellt. Das betraf zum Beispiel die Zahlung von Gehältern und Zulagen an einzelne Beschäftigte einschließlich der Geschäftsführung und deren Umgang mit ihnen zur Verfügung gestellten Dienstkraftfahrzeugen. Dass ein Verband seinem damaligen Geschäftsführer auch noch Miete dafür zahlte, weil er den ihm überlassenen Dienstwagen in seine Garage stellte, zeigt, dass hier einiges im Argen liegt. Minister Vogel hat im Ausschuss angekündigt, die Aufsicht über die Verbände jetzt entschlossen anzugehen; auch das ist sehr erfreulich.
Unsere Prüfung der Gesetzesfolgenabschätzung hat dazu geführt, dass der Ausschuss dem Innenministerium empfiehlt, per Gesetzentwürfen künftig auch Aspekte der Digitalisierung, des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit transparent darzustellen. Das wäre zukunftsgerichtet und ein großer Mehrwert für Sie, den Gesetzgeber.
Der Ausschuss hat wie in jedem Jahr unseren Jahresbericht - Herr Dr. Zeschmann hat darauf hingewiesen - kontrovers, aber konstruktiv beraten. Hierfür bedanke ich mich bei Ihnen, auch stellvertretend für alle anderen Ausschussmitglieder. Selbstverständlich gilt mein Dank auch den geprüften Stellen und meinen eigenen Mitarbeitenden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Noack.
Sehr geehrte Präsidentin! Ich grüße auch den Präsidenten unseres Landesrechnungshofes sehr herzlich! Frau Präsidentin, Sie haben glücklicherweise zu Beginn drei Minuten lang all die Beschlussvorlagen genannt. Deswegen verzichte ich darauf, sie alle noch einmal aufzuführen, denn die Vorlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind sehr umfangreich.
Herr Zeschmann, heute ist der Saal gut gefüllt; im letzten Jahr war das eher nicht der Fall. Das heißt, die Aufmerksamkeit für den Haushaltskontrollausschuss und unsere Jahresberichte - auch wenn sie rückblickender Natur sind - hat deutlich zugenommen.
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: Jedem Mitglied des Landtages sollte es ein Bedürfnis sein, die aktuelle Haushaltslage im Blick zu haben, denn die Ausgabenwünsche kennen zum Teil keine Grenzen. Ein Blick in die Jahresberichte des Landesrechnungshofes kann dabei durchaus hilfreich sein und den Blick für die Realität schärfen.
Ich möchte zu Beginn nur zwei Passagen aus dem Jahresbericht 2021 anführen; Herr Weiser hat schon darauf hingewiesen. Die aktuellen Diskussionen zur Steuerschätzung 2022 lassen zumindest mich vermuten, dass die Bodenhaftung angesichts der Spielräume, die wir haben, verloren gehen könnte. Ich möchte nicht, dass hier der Blitz einschlägt, um bei einer Beschreibung unserer Finanzministerin Katrin Lange von vor einigen Monaten zu bleiben. Wenn man sich Seite 98 des Jahresberichtes anschaut - und man sollte das kritisch beleuchten -, erfährt man:
„Diese strukturellen Probleme im Landeshaushalt haben sich in den letzten Jahren und damit vor der Corona-Pandemie manifestiert, weil sich die Ausgabenlinie stets expansiv entwickelte.“
„Kein Weg wird zukünftig an einem konsequenten Konsolidierungspfad vorbeiführen. Der aktuell vorgelegte Finanzplan des Landes Brandenburg, der auf der Steuerschätzung vom Mai 2021 beruht, weist für den Planungszeitraum 2023 bis 2025 eine Deckungslücke von zusammen 3,5 Mrd. Euro aus. Prioritätensetzungen, Aufgabenkritik sowie der Verzicht auf neue strukturelle Ausgaben sind daher unumgänglich. Andernfalls läuft das Land Brandenburg
Gefahr, auch nach dem Ende der Corona-Pandemie keinen Haushaltsausgleich erreichen zu können, der mit der […]verfassungsrechtlichen Schuldenbremse in Einklang steht.“
In fünf Minuten den Gesamtsachverhalt zu beleuchten gelingt nicht, auch nicht den Jahresbericht, er liegt Ihnen ja auch vor. Wir sollten aber gerade den Punkt, der vom Landesrechnungshof kritisch angemerkt wurde, wirklich im Blick behalten, denn er hat sich im Jahr 2022 nicht wesentlich verändert.
Ich möchte mich bei Präsident Weiser und seinen Mitarbeitern bedanken. Sie haben aufgrund der Coronapandemie unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, wobei Herr Weiser zumindest uns im Haushaltskontrollausschuss mitteilte, dass bei den Mitarbeitern sogar eine größere Motivation zu verzeichnen war. Der Landesrechnungshof ist nicht irgendeine Landesbehörde - man könnte fast vermuten, er habe Verfassungsrang; das hat er nicht -, und für uns Abgeordnete ist er von besonderer Bedeutung. Dass hier die Motivation deutlich zugenommen hat und die Prüfergebnisse sicherlich eine noch bessere Qualität bekommen haben, ist von uns Abgeordneten zu begrüßen.
Wir haben durch gutes Wirtschaften - das steht auch im Jahresbericht - und sprudelnde Steuereinnahmen bis 2019 die allgemeine Rücklage gestärkt, was Brandenburg zu Beginn der Coronakrise ermöglichte, eine solide finanzielle Grundlage für alle Bereiche aufrechtzuerhalten. Dennoch standen wir vor einem Problem - Herr Weiser hat es definiert -: Wir standen sprichwörtlich vor der Glaskugel. - Nun hellt sich die Situation langsam auf, denn zwei Jahresabschlüsse wurden unter Coronabedingungen bewerkstelligt, und man kann schon konstatieren, dass wir die Herausforderungen, von denen wir 2019 nicht ahnen konnten, dass sie vor uns stehen würden, bisher zumindest relativ gut gemeistert haben.
Herr Weiser hat auf das strukturelle Defizit hingewiesen. Es gibt höhere Steuereinnahmen, aber Inflationsgefahren egalisieren positive Effekte; das sollten wir im Blick behalten.
Wie unsere Finanzministerin, die ja jetzt die Mai-Steuerschätzung verkünden konnte, mahne auch ich bei uns allen - sowohl Opposition als auch Koalition - an, dennoch behutsam bei der Aufstellung der kommenden Haushalte vorzugehen. Eine Abschaffung der Schuldenbremse zu fordern zeugt angesichts der enormen Herausforderung und der weiterhin unsicheren finanziellen Zukunft aufgrund von Krisen und Kriegen wie dem derzeitigen in der Ukraine von fehlendem Bewusstsein für solides wirtschaftliches Handeln.
Als Sprecher für Kommunalfinanzen habe ich auch unsere Städte und Gemeinden im Blick, und auch hier lohnt sich ein Blick in den Haushaltsbericht 2021: 5,5 Milliarden Euro sind den Kommunen zugeflossen - entweder über das Finanzausgleichsgesetz oder über andere Zuweisungen an die Kommunen. Da sind wir sicherlich Spitzenreiter in der Bundesrepublik Deutschland, wenn man die Flächenländer betrachtet; das ist im Landesbericht auch nachzulesen.
Die Einzelprüfungen von IT, E-Learning, Justizvollzug, Vergabepraxis, Zuwendungen an Bauprojekte, Aufsichtspflicht, Gewässerunterhaltungsverbänden usw. sind erwähnt worden; ich will nicht ins Detail gehen.
Herr Abgeordneter, für die Details fehlt Ihnen jetzt auch die Redezeit; Sie müssten bitte zum Schluss kommen.
Gut. - Ich möchte mich trotzdem bedanken, dass wir im Ausschuss eine sehr inhaltsreiche und, Herr Zeschmann, sehr kontroverse - das gehört dazu - Debatte hatten. Denn ich bleibe bei dem Spruch von Herrn Weiser: Der Landesrechnungshof prüft. - Dann beraten wir, und dann wird verbessert - und verbessern können Landtag und Landesregierung. Da sind wir, denke ich, auf einem guten Weg. - Danke.