Protocol of the Session on May 18, 2022

Ich habe mich gerade gewundert, warum wir nicht wenigstens zu diesem Tagesordnungspunkt einen Gebärdendolmetscher eingeladen haben, um das Ganze auch vereinfacht darzustellen. Ich möchte das an dieser Stelle bemängeln. Ich hatte vor einigen Jahren schon einmal darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich wünschenswert wäre, wenn der Sozialausschuss einen Gebärdendolmetscher für seine Ausschusssitzungen an Bord hätte.

Im Sozialausschuss haben wir uns bereits über den Bericht ausgetauscht und die Kenntnisnahme des Berichts in seltener Eintracht einstimmig beschlossen. Wir werden auch heute dem vorgelegten Entschließungsantrag zustimmen. Wir sind es den über einer halben Million behinderten Menschen in Brandenburg schuldig, dass ihnen jetzt endlich - angesichts des bereits seit vielen Jahren vorherrschenden technischen Fortschritts - zügig eine verbesserte Teilhabe am digitalen Leben und Arbeiten ermöglicht wird.

Allerdings ist die Aussage in der Begründung des Ausschussantrags zur Beschlussempfehlung, Brandenburg sei auf einem guten Weg, doch etwas vollmundig. Ich würde eher sagen, Brandenburg begibt sich jetzt endlich einmal auf einen guten Weg.

Das Ziel, dass bis 2025 alle Inhalte auf der Startseite - Herr Baaske hat es gerade angesprochen, es geht nur um die Startseite - der öffentlichen Einrichtungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stehen sollen, ist durchaus lobenswert. Aber bis 2025 sind immer noch drei Jahre Zeit. An der

Stelle kann man ruhig bemängeln, dass es sich hierbei nur um die Startseite handelt und das Ganze schon längst viel aktiver hätte angegangen werden können.

Wir stimmen auch dem im Ausschuss aufgekommenen Gedanken zu, dass man die Überwachungsstelle Barrierefreies Internet und die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit noch stärker bewerben müsste - vor allem unter den Betroffenen. Die Hinweise hierauf im Rahmen der Behindertenpolitischen Konferenz waren sicherlich richtig. Aber wir bezweifeln, dass sie allein ausreichen, und sind der Meinung, dass für eine starke Verbreitung - damit sehr viel mehr Menschen davon profitieren können - wesentlich mehr Werbung notwendig wäre.

Deswegen, meine Damen und Herren, stimmen wir Ihrem Antrag und der Beschlussempfehlung zu. Ich freue mich auf die weiteren Kommentare. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Augustin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erspare mir jetzt auch den Titel der Verordnung und werde sie abgekürzt „Verordnung“ nennen. Ich bin meinem Vorvorredner Günter Baaske auch dankbar, dass er bereits erläutert hat, worüber wir hier eigentlich sprechen. Das Thema ist nämlich nicht nur für die fachpolitischen Sprecher ein sehr komplexes. Ich möchte jedoch die Gelegenheit heute nutzen, in meiner Rede für dieses Thema zu werben, denn es kommt noch viel zu selten vor.

Wenn sie das Wort „Behinderung“ hören, haben die meisten Menschen schnell ein spezielles Bild vor Augen. Viele denken an den Rollstuhlfahrer. Andere denken beim Wort „Behinderung“ unmittelbar an geistige Einschränkungen. Das aber, was sich an Einschränkungen hinter dem Wort „Behinderung“ in Gänze verbirgt, ist sehr vielfältig und bedeutet für die Menschen mit Behinderungen sehr individuelle Herausforderungen, um ihren Lebensalltag zu bestreiten.

Frau Bessin, in Reaktion auf Ihre Rede: Ja, ich fände es gut, wenn wir oft Gebärdendolmetscher bei den Sitzungen dabeihaben könnten; das wäre begrüßenswert. Aber gerade dieses Thema und der Bericht zeigen deutlich, dass wir damit bei Weitem nicht alle Menschen mit Behinderungen erreichen, weil das Spektrum so vielfältig ist.

(Frau Bessin [AfD]: Aber mehr als ohne!)

Es gibt kognitive Einschränkungen, es gibt motorische Einschränkungen und auch seelische Behinderungen. Die WHO geht davon aus, dass 15 % der Bevölkerung eine Behinderung haben - 15 %! Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und spätestens dem im Bundesteilhabegesetz klar definierten Auftrag zur Schaffung von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist nicht zuletzt auch ein Anspruch auf Teilhabe im Internet begründet. Gerade in diesen Zeiten, wo vieles digital geschieht, liegt ein besonderes Augenmerk auch auf diesem Bereich.

Sehr geehrte Damen und Herren, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen gerade auch Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe an der heutigen Informationsgesellschaft. So ist es dank elektronisch verfügbarer Unterlagen beispielsweise einem Blinden möglich, ein Hochschulstudium zu absolvieren oder Behördengänge papierlos und ohne fremde Hilfe zu erledigen. Gleichzeitig schaffen die neuen Technologien aber wiederum neue Barrieren, und zwar dann, wenn Web-Angebote oder -applikationen nicht barrierefrei sind. Wie viele stellen auf ihren Websites noch PDFs ein und bedenken gar nicht, wie viele Menschen das ausgrenzt!

Wie man „Barriere“ dabei definiert, hängt von der Behinderung bzw. Einschränkung des Nutzers ab. Eingangs hatte ich beschrieben, wie vielfältig die Arten der Behinderungen sind - und dadurch auch die Anforderungen an eine komplett barrierefreie Umsetzung einer Website oder App. Dass viele Websites nicht barrierefrei sind, liegt daher nicht an bösem Willen oder Gleichgültigkeit, sondern oftmals an den umfangreichen Herausforderungen. Es gibt für barrierefreie Angebote keine Patentrezepte. Jede Seite und jedes Angebot ist individuell, und die Bedürfnisse der Nutzer mit Behinderungen sind sehr unterschiedlich.

Diese Vielfältigkeit gilt es bei der Entwicklung eines barrierefreien Angebots zu berücksichtigen. Die Richtlinie erteilt damit einen Auftrag zur Gestaltung behördlicher Websites und Apps, der - das ist nachvollziehbar - schwer umzusetzen ist. Aber vor dem Anspruch, dies zu erfüllen, dürfen und wollen wir nicht zurückschrecken. Das sollte in unser aller Interesse sein.

Dies wurde nun überprüft, was der vorliegende Bericht darlegt. Eine Website gilt als vollkommen barrierefrei, wenn alle gesetzlich festgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Die Anzahl der Anforderungen schwankt zwischen 50 und 91 Prüfschritten, je nach Funktion und Inhalt der Website sowie Überwachungsverfahren. Wir mussten feststellen, dass keines der geprüften Medien als komplett barrierefrei nach den gesetzlichen Vorgaben anzusehen ist. Daher ist die aktuelle Umsetzung der gesetzlich geforderten digitalen Barrierefreiheit im Land Brandenburg nur unzureichend.

Wir haben den Bericht im Rahmen eines Fachgesprächs im zuständigen Ausschuss behandelt und uns Gedanken gemacht, wie wir dem Ansinnen barrierefreier Websites Vorschub leisten können - mein Vorvorredner Günter Baaske hat schon einiges dazu gesagt. Angesichts des Themas ist es mir vor allen Dingen ein Anliegen, für mehr Verständnis für diesen Auftrag an sich zu werben. Wer Interesse an der Auswertung insgesamt hat, der - da kann ich Günter Baaske nur beipflichten - sollte wirklich den kompletten Bericht lesen.

Nein, die Ergebnisse haben mich nicht zufriedengestellt. Sie stellen einen Zwischenstand oder auch Auftrag dar, wo wir genauer hinsehen sollten, und zeigen, was verbesserungswürdig ist.

Es ist gut, dass wir mit diesem Einblick sowohl Verständnis für die Überprüfung als auch Ergebnisse erhalten und uns im Fachausschuss bereits intensiver mit dem Thema beschäftigt haben. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir den Weg weiter beschreiten. Daher bitte ich um Zustimmung. Wir bleiben an dem Thema dran. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht der Abgeordnete Kretschmer.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes und auf Grundlage der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik gibt es rechtliche Vorgaben zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Alle Träger der öffentlichen Verwaltung und öffentliche Stellen müssen die in § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes beschriebenen Angebote der Informationstechnik barrierefrei gestalten. Diese müssen also grundsätzlich uneingeschränkt von allen Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.

Aber wenn wir uns den Bericht des Ministeriums dazu anschauen, müssen wir feststellen, dass keines der digitalen Medien den gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit entspricht. Die Umsetzung der gesetzlich geforderten digitalen Barrierefreiheit im Land Brandenburg ist leider unzureichend.

Dabei muss man zunächst positiv festhalten, dass 54 der geprüften Websites in Hinblick auf über 50 % der anwendbaren Anforderungen bestanden haben und dass bei keiner Website das Thema Barrierefreiheit außer Acht gelassen worden ist.

Gleichzeitig - darauf hat auch Kollege Baaske hingewiesen - muss man aber feststellen, dass von 518 öffentlichen Stellen, die vom Ministerium angeschrieben wurden, nur ein Drittel geantwortet hat. Damit zeigen zwei Drittel der öffentlichen Stellen, dass ihnen ein barrierefreier Zugang anscheinend nicht so wichtig ist.

Positiv ist auch zu bewerten, dass responsive Designs zur Anwendung kommen, die eine funktionsverlustfreie Darstellung von Websites auf mobilen Endgeräten ermöglichen. Negativ muss man aber bewerten, dass Alternativtexte, Kontraste und Tastaturbedienbarkeit fehlen.

Das bedeutet ganz klar: Anforderungen, die der Bedienung durch den typischen Handynutzer dienen, werden beachtet. Spezielle Anforderungen, die sich ausschließlich auf Menschen mit spezifischen Behinderungen beziehen, werden nicht erfüllt. Im Vordergrund steht also nicht die Inklusion, sondern die Massentauglichkeit und damit nicht das Menschenrecht, sondern die Vermarktung oder aber die Erfüllung notwendiger Anforderungsschritte mit geringstem Aufwand.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig ist, dass Barrierefreiheit von Anfang an mit gedacht und mit geplant wird, denn ein späteres Aufrüsten ist - ebenso wie im baulichen Bereich - teurer bzw. schwieriger, wenn nicht gar unmöglich.

Wichtig ist auch das Hinzuziehen der Experten in eigener Sache: Der beste Prüfer ist der Nutzer mit Behinderung selbst. Nur ein

Mensch mit Lernschwierigkeiten ist in der Lage, einen Text auf Leichte Sprache zu überprüfen, und ein blinder Nutzer beherrscht die gängige Assistenztechnik oft deutlich besser als sein sehender Kollege. Die Ignoranz gegenüber behinderungsspezifischen Kompetenzen ist gerade an dieser Stelle fatal. Und nein, Menschen mit Behinderungen müssen nicht immer auf Ehrenamtsbasis beteiligt werden. Sie sind oftmals ausreichend qualifiziert, um gerade in diesem Bereich sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu werden.

(Beifall DIE LINKE)

Das alles zeigt, meine Damen und Herren, dass wir hier noch viel Spielraum haben. Der Entschließungsantrag der Koalition weist in die richtige Richtung, und deshalb werden wir ihm auch zustimmen. - Herzlichen Dank.

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Kniestedt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitmenschen in Brandenburg! Liebe Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster, die von der Tribüne aus zuhört! Ich muss Ihnen sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir heute diesen Entschließungsantrag einbringen können. Es war ein ziemliches Gezerre, bis wir an diesen Punkt gekommen sind, weil dennoch viel diskutiert werden musste. Das wurde getan.

Barrierefreiheit - es soll ja Menschen geben, die damit nach wie vor ausschließlich abgesenkte Bordsteine und ähnliche Erleichterungen für Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, verbinden, zum Beispiel barrierefreie Wohnungen. Wobei ich an dieser Stelle hinzufügen möchte, dass da noch ordentlich Luft nach oben ist. Ich werde nie verstehen, warum bei Neubauten nicht grundsätzlich und immer diese Form der Barrierefreiheit mit geplant werden muss. - Aber gut, anderes Thema.

Im Falle des Entschließungsantrags geht es um die vielen anderen Hürden, die Menschen überwinden müssen, um vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Sie können das selbst ausprobieren, ohne eine Behinderung zu haben: Angenommen, Sie rufen den Medizinischen Dienst an, um für einen kranken, pflegebedürftigen oder eingeschränkten Menschen irgendetwas zu organisieren oder Auskünfte zu bekommen. Dann warten Sie erst mal in der Leitung; der nächste freie Kollege ist gleich für Sie da - Sie kennen das. Wenn Sie nicht warten wollen, haben Sie auch die hübsche Möglichkeit, www.irgendwas einzugeben, wie es am Telefon angesagt wird. Dort gebe es auch ein hübsches Formular, in das Sie alles eintragen könnten. - Wenn Sie diesen herrlichen Rat befolgen und auf die Seiten gehen, egal wo, dann bin auch ich - das gebe ich zu, und Sie alle sind es bestimmt auch - häufig hoffnungslos damit überfordert, zu verstehen, wer da was von mir will.

Wie muss es erst jemandem gehen, der kognitiv eingeschränkt ist, der schlecht oder gar nicht sehen oder hören kann usw.? Diese Menschen haben das gleiche Recht wie alle anderen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und für sich selbst zu sorgen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Die EU fordert, dass Homepages wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen.

Der Bericht sagt uns, dass es da noch erhebliche Defizite gibt. Ich wiederhole jetzt nicht alles, was Günter Baaske oder Kristy Augustin völlig zu Recht angemerkt haben.

Ich bin jedenfalls sehr froh, dass es mit diesem Entschließungsantrag deutliche Verbesserungen geben wird - im richtigen Leben und für viele, viele Menschen in Brandenburg, die sich auf den Seiten der öffentlichen Verwaltung informieren und mit Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen wollen, aber noch immer häufig genug scheitern. Wenn wir es ernst meinen mit Inklusion, müssen wir erkennen: Es ist hohe Zeit, so etwas auf den Weg zu bringen. Für 10 % der Brandenburgerinnen und Brandenburger ist die digitale Barrierefreiheit übrigens wirklich unentbehrlich, für 30 bis 40 % ist sie notwendig, und, wenn ich das noch hinzufügen darf, für 100 % ist sie komfortabel - also für uns alle.

Wir haben einen Antrag eingebracht, der den Zugang erleichtern wird, und das ist immerhin ein Schritt. Auf eine sehr spezielle Variante, die zur Barrierefreiheit gehört, die geradezu die Basis für den gleichberechtigten Zugang zur Information ist, möchte ich an dieser Stelle noch ganz kurz eingehen. Ein österreichischer Schriftsteller hat einmal gesagt:

„Nichts ist einfacher als sich schwierig auszudrücken, und nichts ist schwieriger als sich einfach auszudrücken.“

So ist es. Es gibt schon im richtigen Leben viele Menschen, die lieber sagen, dass sie etwas „peripher tangiert“, als schlicht zu erklären, dass sie irgendetwas nicht interessiert. Sie wissen, was ich meine: Es geht zunächst einmal um einfache Sprache. Der einfachen Sprache sollten wir uns alle befleißigen. Es geht um eine Sprache, die auch für uns, in unseren Reden und im Alltag, zwingend sein sollte, damit uns jeder verstehen kann. Übrigens würde ich mich auch sehr freuen, wenn die Antworten aus den Ministerien auf mündliche Anfragen so formuliert wären.

(Heiterkeit und Beifall B90/GRÜNE)

Egal, anderes Thema.

Es gibt aber auch die Leichte Sprache, und um die geht es bei Homepages. In diesem Zusammenhang an alle hier im Saal ein kleiner persönlicher Tipp am Rande: Jede und jeder von uns Abgeordneten kann mit gutem Beispiel vorangehen und die eigene Seite in Leichte Sprache übersetzen lassen. Es ist eine Übersetzungsleistung, denn es gibt Regeln, die befolgt werden müssen. Lassen Sie das einmal machen!

Ich habe sehr viel gelernt bei diesem Prozess, zum Beispiel - da bin ich ganz bei dem Kollegen - dass die Seiten, die Sie in Leichte Sprache übersetzen lassen, von Menschen mit Behinderungen geprüft werden müssen. Das ist die Bedingung - ein, wie ich finde, gutes Beispiel für Inklusion: Nicht ich entscheide, ob ein Text verständlich ist, sondern das entscheiden die Menschen, die ihn nutzen werden und wissen, welchen Anforderungen dieser Text genügen muss. Ich lerne also von ihnen. Ich finde, das ist ein guter Anfang für uns alle, und deshalb bitte ich sehr darum, dem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.