Protocol of the Session on May 18, 2022

(Rostock [B90/GRÜNE]: Nein! - Dr. Redmann [CDU]: Das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt doch, das wissen Sie!)

- Ja, das hoffen wir mal. Aber das Immissionsschutzgesetz ist ja aus den 60er-Jahren und beinhaltet noch überhaupt keine Regelungen für die Berechnung von Windkraftanlagen. Das sind Prognosen.

(Zuruf von der Fraktion B90/GRÜNE)

Die tatsächlichen Beeinträchtigungen werden nur geschätzt. Und wie wir es unter anderem in Bernau gesehen haben, sind 1 000 Meter zu wenig, sodass abgeregelt werden muss.

Sie prüfen ja auch nicht! Wie oft habe ich in diesem Hohen Hause schon darauf hingewiesen, dass es für die Bürger unheimlich schwer ist, solche Immissionseinflüsse messen zu lassen? Das Amt für Immissionsschutz braucht Monate bis Jahre, um eine Messung durchzuführen. Und dann machen sie die Messung, wenn da 50 Hektar Mais stehen und der Wind nicht weht. Das ist doch die Wahrheit. Und deshalb nützt Ihr Gesetz leider nichts. Die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum werden dadurch nicht geschützt. - Danke.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD - Raschke [B90/GRÜNE]: Wider besseres Wissen!)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Beermann.

(Münschke [AfD]: So, jetzt eine flammende Rede!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Energiepolitik kann nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger gemacht werden, sondern nur mit ihnen.

(Beifall CDU)

Sie müssen fachlich und politisch mitgenommen werden, und dabei geht es um Akzeptanz. Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher das Ziel gesetzt, mit einem eindeutigen und rechtssicheren 1 000-Meter-Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einen Ausgleich zwischen notwendigem Ausbau und dem Schutz der Bevölkerung zu ermöglichen. Dabei brauchen wir uns in Brandenburg, was den Ausbau der Windenergie betrifft, überhaupt nicht zu verstecken. Wir werden dem Windkraftausbau weiterhin den nötigen Raum geben. An grundsätzlich geeigneten Flächen - das hat der Abgeordnete Redmann gerade zutreffend beschrieben - mangelt es jedenfalls nicht,

(Lachen des Abgeordneten Vida [BVB/FW] sowie verein- zelt bei der AfD)

wie auch in der Expertenanhörung - und jetzt hören Sie zu, Herr Vida, Sie waren ja nicht dabei - im AIL deutlich geworden ist. Selbst bei Ausschluss von Wald- und Landschaftsschutzgebieten und unter Berücksichtigung eines 1 000-Meter-Abstands wurden von den angehörten Sachverständigen Potenziale im Umfang von etwa 5,5 % der Landesfläche gesehen. Diese Zahl verdeutlicht zugleich, dass die Vorgabe eines pauschalen Mindestabstands von 1 000 Metern ein Erreichen des sich auf Bundesebene abzeichnenden Flächenziels von über 2 % nicht ausschließen wird. Klar ist: Brandenburg wird auch mit diesem Gesetz seinen Beitrag zur Energiewende leisten.

Meine Damen und Herren, diesbezüglich sehe ich auch den vorliegenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen als wichtigen Baustein und große Chance. Auch er enthält in seiner Überschrift die maßgeblichen Herausforderungen: Ausbau der erneuerbaren Energien und Erhöhung der Akzeptanz.

Mit dem Entschließungsantrag werden uns klare Aufträge gegeben, mit denen Brandenburg weiterhin als Antreiber der Energiewende wahrgenommen werden wird. Es freut mich besonders, dass hier Kernthemen aufgegriffen werden, die sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung finden, seien es Vereinfachung und Rechtssicherheit im Artenschutzrecht, eine verstärkte Nutzung der Solarenergie oder die Planungsbeschleunigung im Allgemeinen.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, die schon lange bekannte Problematik der geringen Halbwertszeit von Wind-Konzentrationsplanungen anzugehen. Insbesondere die in der Rechtsprechung stetig weiterentwickelten Anforderungen machen eine rechtssichere Aufstellung entsprechender Pläne

immer schwieriger. Für eine robuste Planung muss daher nicht nur über klare normative Vorgaben, sondern vor allem über eine Anpassung der Heilungsvorschriften nachgedacht werden.

Insgesamt sind wir mit dem von der Koalition vorgelegten Paket als Land meines Erachtens gut aufgestellt - gerade wenn es darum geht, die vor uns liegenden Herausforderungen zielgerichtet anzugehen sowie die Vorreiterrolle Brandenburgs im Bereich grüner Stromerzeugung nebst durchaus generierter Wertschöpfung auszubauen und das auf Dauer zu sichern. Vor diesem Hintergrund werbe ich nochmals um Ihre Zustimmung zu diesem Paket. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Herr Vida hat eine Kurzintervention angezeigt. - Ansonsten hätte die CDU-Fraktion noch Redezeit. Wird sie gewünscht?

(Zuruf von der CDU: Eigentlich nicht! - Allgemeine Heiter- keit)

Und bei der Fraktion der Grünen? - Offenbar auch nicht.

(Walter [DIE LINKE]: Besser nicht! - Frau Walter-Mundt [CDU]: Es ist alles gesagt worden! - Keller [SPD]: Wir war- ten noch!)

Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, Sie hatten jetzt eigentlich die Chance, den Brandenburgern reinen Wein einzuschenken, nämlich: dass dieser Gesetzesantrag eben keinen Abstand von 1 000 Metern belastbar vorsieht. Auch Sie haben es nicht getan. Sie stellen die 1 000 Meter unter einen doppelten Vorbehalt, nämlich unter den einer bestimmten Art von Besiedlung sowie unter den Vorbehalt Ihrer eigenen Zielerreichung. Sagen Sie den Brandenburgern heute ganz deutlich: Es ist keine 1 000-Meter-Regelung. - Da können Sie Ihren Fraktionsvorsitzenden noch so sehr danken. Sie täuschen hier die Öffentlichkeit, und das doppelt, meine Damen und Herren!

(Beifall BVB/FW und AfD)

Ich korrigiere mich: dreifach. Denn Sie sprechen auch von Artenschutz. Sie sprechen von Artenschutz, während die Hälfte der neuen Windeignungsgebiete der Regionalen Planungsgemeinschaften im ganzen Land Brandenburg in Wäldern vorgesehen ist. Und Sie maßen sich an, uns über Artenschutz zu belehren!

(Beifall AfD)

Natürlich muss man da dagegenstimmen.

Und wenn Sie Ihrem Fraktionsvorsitzenden schon so nach dem Munde reden, dann sagen Sie es doch ganz deutlich: Die CDU ist in den Landtagswahlkampf 2019, in die Koalition mit einer 10-H-Regelung gestartet. Das wären bei den neuen Anlagen 2 500 Meter.

(Zurufe von der AfD: Ach! Nee! Oh!)

Das haben Sie gefordert, fordern Sie übrigens bis heute. Die SVV Bernau hat erst letzte Woche eine Resolution verabschiedet, nichts unter 1 500 Metern zu dulden, mit Zustimmung der CDU. Und Sie stellen sich heute hierhin und reden von 1 000 Metern. Die 1 000 sind keine 1 000, sie sind unter einen doppelten Vorbehalt gestellt. Und dann kommt der qualifizierte Zwischenruf: Wir haben ja noch das Immissionsschutzrecht. - Richtig. Und das ermöglicht es dann, Anlagen wie in MOL bis 430 Meter vor die Haustür zu setzen. Diese Möglichkeit eröffnen Sie in Zukunft auch. Sie können mit einem Federstrich sagen: Unsere Ziele sind nicht erreicht, wir fallen wieder zurück auf die reinen immissionsschutzrechtlichen Regelungen, und das ermöglicht den Bau von Windkraftanlagen mit 400, 500 Metern Abstand.

(Dr. Redmann [CDU]: Falsch!)

Der einzige Unterschied zu früher: Die sind dann nicht mehr …

Herr Abgeordneter, die Zeit für Ihre Kurzintervention ist vorbei.

… 100 Meter hoch, sondern 200 Meter hoch. Deswegen täuschen Sie hier doppelt und dreifach die Bevölkerung. Und dafür sollten Sie sich schämen, oder Sie sollten das zumindest richtigstellen und nicht andere darüber belehren, was sie noch als …

(Das Mikrofon wird abgeschaltet. - Beifall BVB/FW und AfD)

Herr Minister, möchten Sie darauf antworten?

Lieber Herr Vida, ich verstehe ja, dass Sie verärgert sind.

(Vida [BVB/FW]: Ja!)

Das kann ich ja wirklich verstehen. Ich meine, der Fraktionsvorsitzende der CDU hat hier natürlich Dinge gesagt, die Ihnen nicht gefallen haben. Ob wir uns schämen müssen? - Nun gut. Ich sage, wir haben ein sehr gutes Gesetz vorgelegt.

Was mich bei Ihnen wirklich mehr ärgert, ist, dass Sie die Dinge ganz bewusst durcheinanderbringen - gerade wenn es um das Thema Einzelgehöfte und Splittersiedlungen im Außenbereich geht.

(von Gizycki [B90/GRÜNE]: Genau! - Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Sie wissen ganz genau, wie die Rechtslage dort ist. Ich finde es an der Stelle von Ihrer Seite wirklich unverantwortlich - wenn wir schon solche Begriffe in den Mund nehmen -, dass Sie hier so tun, als würden wir durch die Regelungen, die wir getroffen ha

ben, und die Nichteinbeziehung von Einzelgehöften und Splittersiedlungen im Außenbereich die Menschen schutzlos stellen. Das ist einfach nicht wahr!

(Vida [BVB/FW]: Schlechterstellen! - Münschke [AfD]: Na- türlich! - Dr. Redmann [CDU]: Lesen Sie noch mal nach!)

Wir können die Regeln ja noch mal nachlesen, aber ich glaube, jeder in diesem Raum versteht, wie Sie es gemeint haben. Denn - das ist wichtig - das Windenergieanlagenabstandsgesetz lässt weitergehende Anforderungen an die Errichtung von Windenergieanlagen unberührt. Gesundheitsschutz, Gefahrenabwehr sind selbstverständlich weiterhin zu berücksichtigen. Und es ist auch wichtig, zu unterscheiden, dass es bei der Abstandsregelung um eine Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit geht und dass die Fragen der Genehmigungsanforderungen damit natürlich völlig unberührt bestehen und einzuhalten sind - ob es um Immissionsschutzrecht geht, um Abstandsvorgaben des Luftverkehrs und Straßenrechts bis hin zum baurechtlichen Rücksichtnahmegebot.

(Vida [BVB/FW]: Das gibt es doch jetzt auch schon!)

- Genau! Und Sie sollten das den Leuten endlich nicht mehr ständig so durcheinandergebracht darbieten. Halten Sie die Dinge auseinander, und reden Sie dieses Gesetz nicht schlecht.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur raten: Überlegen Sie sich es noch einmal. Wenn Sie es mit dem Thema Abstandsflächen und Schutz wirklich ernst meinen, dann stimmen Sie dem Gesetz heute zu!

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE - Zurufe der Abgeord- neten Vida [BVB/FW] und Münschke [AfD])