Protocol of the Session on May 18, 2022

(Einzelbeifall)

Und nein, das ist kein Lapsus und auch keine Einzelmeinung, denn die Signale aus Berlin zeigen, dass der Schutz der Bürger in dünner besiedelten Gebieten Verhandlungsmasse bei der Bewältigung der Energiewende ist.

(Beifall BVB/FW)

Das, liebe Kollegen, ist inakzeptabel. Zum Schutz der Bürger ist unser Änderungsantrag wichtig - so wichtig, dass wir ihn heute erneut und mit erweiterter Begründung eingebracht haben. Weder dürfen wir auch nur einen Zentimeter hinter den Möglichkeiten des Gesundheitsschutzes zurückbleiben noch dürfen wir unsere Gesetzgebungskompetenz als Landtag durch eine Ermächtigung bei der Landesregierung abgeben, wie Sie es mit dem neuen Absatz 3 planen.

(Beifall BVB/FW)

Dieser Absatz ist übrigens verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Wie soll das funktionieren? Im Gesetz steht: 1 000 Meter; und in einer Verordnung auf Grundlage des Gesetzes wird weniger verlangt. Was gilt dann? Seit wann können Verordnungen

höherstehendes Recht aufheben? Das ist handwerklicher Unsinn. Im Sinne der Brandenburgerinnen und Brandenburger im ländlichen Raum müssen wir alle Möglichkeiten, unsere Bürger zu schützen, bis zum Letzten ausnutzen, wie die Fachleute es in der Anhörung verlangt haben. Die Gesundheit der Bürger ist keine Verhandlungsmasse.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

Ohne unsere Änderungen können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Es ist eine Mogelpackung, entrechtet einen Großteil unserer Bürgerinnen und Bürger und wiegt die anderen in falscher Sicherheit.

Der Änderungsantrag der AfD geht in die richtige Richtung, aber er ist nicht zu Ende gedacht. Wollen wir die Beweislast wirklich dem Bürger überhelfen?

Der Entschließungsantrag der Koalition ist ein wortreicher Schaufensterantrag, der nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass die Koalition kein konkretes Konzept dafür hat.

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Und wo wir schon mal beim Täuschen sind: Das hier habe ich heute Morgen gefunden.

(Die Abgeordnete zeigt ein Dokument.)

Da steht auf der Facebook-Seite der CDU-Fraktion:

„Die BVB / Freie Wähler - Fraktion im Landtag Brandenburg wird dieser Regelung nicht zustimmen. Damit stoßen sie ihre Wähler und die Windkraftanwohner vor den Kopf.“

(Münschke [AfD]: Wahlversprechen! - Bretz [CDU]: Rich- tig!)

Einfach mal Ihr Wahlprogramm auf Seite 22 lesen, liebe CDU. Da steht Ihre 10-H-Regel, gefordert aus Gründen des Gesundheitsschutzes.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

Wir lesen auch das Kleingedruckte und haben die fachliche Kompetenz, Anträge ressortübergreifend zu beurteilen - genauso wie ihre Auswirkungen auf andere Bereiche. Und genau deshalb, Herr Rostock, können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich habe mir auch heute noch mal die Mühe gemacht, zu zeigen,

(Die Abgeordnete zeigt ein Dokument.)

wo Ihre Windkraftanlagen sind und wo meine. Sie reden über Dinge, von denen Sie keine Ahnung haben. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Vielen Dank. - Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Dr. Redmann angezeigt.

Liebe Frau Kollegin Wernicke, die Sache ist ja ganz einfach. In der nächsten Woche, am 25. Mai, tagt das Bundeskabinett, und ausweislich des uns bekannten Gesetzentwurfs, der dort beschlossen werden und später vermutlich auch durch den Bundestag gehen wird, endet damit für alle Länder in Deutschland die Möglichkeit, von der 1 000-Meter-Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen.

(Vida [BVB/FW]: Die Aufweichung auch?)

Und die Frage ist: Machen wir hier im Land Brandenburg davon Gebrauch und gelten ab der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt die 1 000 Meter im Land Brandenburg,

(Vida [BVB/FW]: Die gelten ja nicht!)

oder machen wir es nicht? Sie haben sich dazu entschieden, im Ausschuss dagegenzustimmen. Das bedeutet, dass die 1 000 Meter in Brandenburg gar nicht kommen. Sie können jetzt sagen, Sie wollen noch mehr oder irgendetwas anderes; das kann ja alles sein. Aber das Ergebnis Ihres Stimmverhaltens ist, dass gar nichts kommt.

(Lachen des Abgeordneten Vida [BVB/FW] sowie Zuruf: Wir haben keine 1 000 Meter!)

Und das, finde ich, sollten Sie einmal denjenigen erklären, denen Sie landauf, landab das Blaue vom Himmel versprechen, obwohl Sie noch nicht einmal dazu beitragen, das Mögliche im Land Brandenburg zu tun.

(Beifall CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE und SPD)

Und ich sage Ihnen auch gerne noch etwas zum Absatz 3:

(Hünich [AfD]: Scharlatan!)

Machen Sie sich doch mal mit der Situation im Land Brandenburg vertraut - mit den Potenzialflächen, die wir im Land Brandenburg haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, dass die Länder nicht durch 1 000-Meter-Abstände die Ausbauziele des Bundes vereiteln. Schauen Sie sich die Ausbauziele des Bundes doch mal an!

(Zuruf der Abgeordneten Bessin [AfD])

Machen Sie sich damit doch mal vertraut. Das sind 2,2 bis 2,4 % der Landesfläche - etwas, das wir in Brandenburg ohne Weiteres darstellen können. Wir haben in Brandenburg Potenzialflächen, die weit darüber hinausgehen.

(Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

Ich garantiere Ihnen - das sage ich Ihnen heute in dem Bewusstsein, dass das im Protokoll stehen wird -, dass von dieser Rechtsverordnungsermächtigung im Land Brandenburg nicht Gebrauch gemacht werden muss, weil wir die Potenzialflächen auf andere Weise darstellen können und deshalb den Windkraftausbau in Brandenburg voranbringen und die Anwohner schützen - beides!

(Zuruf des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD])

Wie man da dagegen sein kann, verstehe ich nicht.

(Beifall CDU, B90/GRÜNE und SPD - Zurufe von der AfD)

Ich sehe, dass Frau Abgeordnete Wernicke erwidern möchte. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Dr. Redmann, Ihre Erregung in allen Ehren,

(Bretz [CDU]: Leidenschaft!)

aber alles, was bis 1 000 Meter bebaubar ist, ist in der Regionalplanung schon fest für Windkraftanlagen verplant.

(Dr. Redmann [CDU]: Nein, das stimmt doch nicht! Das stimmt überhaupt nicht! - Rostock [B90/GRÜNE]: Das ist doch Quatsch!)

Doch mit dieser beplanten, ausgewiesenen und möglichen Ausbaufläche werden wir auch nicht auf 2 % kommen. Die Fläche reicht dafür auch nicht aus. Wir erreichen sie nur, wenn wir höhere Anlagen im Abstand von 1 000 Metern bauen, und diese höheren Anlagen verursachen eben die Gesundheitsbeeinträchtigungen, von denen wir sprechen.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Das ändert nichts an der Tatsache. Und Ihr Antrag ist deshalb nicht gut - ich habe es heute auch schon im Deutschlandfunk gesagt -, weil er dazu führt, dass bei Splittersiedlungen und Einzelgehöften die Windkraftanlagen bis in den Vorgarten gebaut werden dürfen.

(Rostock [B90/GRÜNE]: Nein! - Dr. Redmann [CDU]: Das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt doch, das wissen Sie!)