Protocol of the Session on May 18, 2022

(Lachen des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Aber erstens nehmen wir die Einzelgehöfte und Splittersiedlungen explizit aus - Sie kritisieren das, wir finden das richtig.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Schweizer Käse! - Vida [BVB/FW]: Die Gießkanne!)

Wir beziehen den Abstand auf den sogenannten Innenbereich; dort legen wir den Start der Messung fest.

Zweitens ermöglichen wir es den Kommunen, wenn es vor Ort gewollt ist, den Mindestabstand zu unterschreiten, nämlich über den Weg der Bauleitplanung mit Bebauungsplänen.

(Vida [BVB/FW]: Yes!)

Das ermöglicht insbesondere das Repowering von Bestandswindparks, für die bereits größtenteils Bebauungspläne existieren.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Schweizer Käse, Teil zwei!)

Das ist im Übrigen aktuell nicht möglich, wenn die Regionalplanung die 1 000 Meter vorgibt. Diese Möglichkeit gibt es zurzeit also nicht. In gewissem Sinne könnte man deshalb auch davon sprechen, dass das, was wir vorlegen, aufgrund der Flexibilität eher ein Windkraftermöglichungsgesetz ist.

(Beifall B90/GRÜNE)

Und schließlich haben wir ein weiteres Sicherheitsnetz eingebaut: Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Klausel, die wir nach der Anhörung im Ausschuss hinzugefügt haben. Herr Barthel hat dazu schon zitiert. Das Gesetz muss nun unverzüglich angepasst werden, wenn es die Erreichung der Flächenziele, die demnächst von der Bundesregierung vorgegeben werden, behindert. Ich bitte also um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Walter [DIE LINKE]: Weiß die CDU das auch?)

Darüber hinaus lassen wir das Gesetz nicht für sich allein stehen, sondern haben ein Gesamtpaket entwickelt. Dieses Paket finden Sie im Entschließungsantrag. Es beinhaltet zum Beispiel die Ausweitung des Ausbauziels für Windkraft auf mindestens 11,5 Gigawatt bis 2030 und die Einführung der Solardachpflicht zunächst für gewerbliche und öffentliche Gebäude sowie für Parkplätze. Damit reihen wir uns bei diesem Thema in die Spitzengruppe der Bundesländer ein. Es beinhaltet drittens eine Überarbeitung der Regionalplanung, um die Rechtssicherheit der Planung zu vergrößern und Genehmigungen zu vereinfachen.

Frau Schwarzenberg hat einige Punkte angesprochen, die in diesem Prozess noch zu klären sind. Aber das ist ja heute nicht abschließend, sondern wir sagen, dass wir diesen Prozess angehen wollen. Dabei werden sicherlich auch Übergangsregelungen ein Thema werden. Das haben wir beim Windenergieanlagenabstandgesetz auch so gemacht. Das kann hierbei also auch möglich sein.

(Abgeordneter Domres [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Abgeordneter Rostock, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein.

(Heiterkeit - Walter [DIE LINKE]: Besser nicht!)

Ich möchte auch Folgendes klarstellen: Ja, da haben wir uns wirklich etwas vorgenommen; das wird nicht schnell gehen - das haben Sie, Frau Schwarzenberg, ausgeführt. Für uns ist aber klar, dass es nicht so weitergehen kann, wie es jetzt ist, dass die Aufstellung der Regionalpläne länger dauert als die Zeit, die die Pläne gültig sind, bis sie vor Gericht gekippt werden. Da denken wir langfristig, auch wenn das jetzt ein längerer Weg ist, auf den wir uns begeben. Wir hoffen, damit langfristig die Rechtssicherheit der Planungen zu erhöhen und die Genehmigungen zu vereinfachen.

Ein vierter Punkt ist die weitere Verbesserung der finanziellen Beteiligung nicht nur der Gemeinden, sondern auch der Bürgerinnen und Bürger an der Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien.

Es gehört noch vieles mehr dazu; der Entschließungsantrag liegt Ihnen vor. Ich bitte also auch um Zustimmung zu diesem. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt SPD sowie des Abge- ordneten Bretz [CDU])

Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Frau Abgeordnete Wernicke, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir entscheiden heute, ob wir von einer vermeintlichen Großzügigkeit des Bundesgesetzgebers Gebrauch machen. Ob der Bundesgesetzgeber hier eine seiner Türen öffnet oder vielmehr eine unserer Türen zumauert, wird morgen Thema sein.

Heute geht es darum, wie wir von der Länderöffnungsklausel - die wir für keine halten - Gebrauch machen wollen. Ja, wir müssen ein drängendes Energieproblem lösen. Aber ich zumindest ging davon aus, dass wir aus den vielen Krisen der letzten zwei Jahre gelernt haben,

(Beifall BVB/FW)

dass es erstens kurzsichtig ist, nur auf eine bevorzugte Alternative von vielen zu setzen, und dass zweitens das vorzeitige und unbegrenzte Opfern von Rechten anderer nie langfristig erfolgreich ist, was sich dann bei den Wahlen zeigt.

Warum also machen wir diese Fehler immer wieder? Windkraft ist nicht das Allheilmittel - der Mix macht es, und das Maß ist unbedingt zu halten. Während wir in Brandenburg beim Thema Windkraft zur Spitze gehören, haben wir bei der Photovoltaik erhebliche Reserven, und auch die Stromspeicherung steckt noch immer in den Kinderschuhen. Was aber nicht sein kann, ist Ihre Bereitschaft, hinter der viel zitierten Länderöffnungsklausel auch noch zulasten der Bürgerinnen und Bürger zurückzubleiben.

(Beifall des Abgeordneten Münschke [AfD])

Das begründen Sie mit der Suche nach Akzeptanz - als ob diese sich von selbst entwickelt!

(Beifall BVB/FW)

Diese Akzeptanz in der Bevölkerung können Sie seit Jahren nicht herstellen! Ich darf Ihnen noch einmal sagen: Es geht hier um die Gesundheit der Bürger. Und nur, wenn diese gesichert ist, steigt auch die Akzeptanz.

(Beifall BVB/FW)

Ich habe bereits im Dezember festgestellt, dass das Wort „Gesundheit“ nicht einmal in der Gesetzesbegründung auftaucht.

(Beifall des Abgeordneten Münschke [AfD])

Leider gilt das auch für die dann geführte Debatte, in der keiner von Ihnen das Wort „Gesundheit“ benutzte.

(Münschke [AfD]: Richtig!)

Stattdessen haben Sie, Herr Rostock, die Maske fallen lassen

(Beifall BVB/FW)

und alle Bürgerinnen und Bürger auf Einzelgehöften und in Splittersiedlungen praktisch entrechtet.

(Beifall BVB/FW)

Wörtlich sagten Sie:

„Man kann nicht einfach mitten im Wald ein Haus bauen und den gleichen Schutz verlangen wie andere, die in einer Ortschaft wohnen.“

(Lachen des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Bewohner von Einzelgehöften und Splittersiedlungen bauen aber nicht einfach im Wald; dafür gäbe es gar keine Baugenehmigung.

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Hohloch [AfD] - Zuruf des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE])

Das Grundgesetz, das das Recht auf körperliche Unversehrtheit regelt, gilt auch im Wald, Herr Rostock.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

Ihre Aussagen lassen tief blicken!

Sie sind bereit, für das Ziel einer sehr einseitigen Energieversorgung ganze Landstriche veröden und Menschen, die teilweise schon seit Generationen auf dem Land wohnen, für eine undurchdachte Stromproduktion leiden zu lassen. Mehr noch: Sie erkennen an, dass die Regelungen dem Schutz dienen, wollen diesen Schutz aber beseitigen.

(Einzelbeifall)