Protocol of the Session on March 24, 2022

Wer dem Entschließungsantrag „Für eine wirklich unabhängige und bezahlbare Energieversorgung in Brandenburg“ der AfDFraktion auf Drucksache 7/5303 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.

Wer dem Antrag „Energiepolitische Veränderungen ernst nehmen: Sicherheitsbereitschaft für Brandenburger Braunkohlekraftwerke verlängern“ der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/5236 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.

Wer dem Antrag „Preisexplosion bei Energie und Kraftstoffen stoppen - Verbraucherinnen und Verbraucher sofort entlasten“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5249 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.

Wer dem Antrag „Grundfreibetrag deutlich anheben damit Existenzminimum steuerfrei bleibt“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/5260 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die

Gegenstimmen! - Enthaltungen! - Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf.

TOP 2: Fragestunde

Drucksache 7/5278

Wegen eines Tauschs wird die erste Frage von Herrn Stefke für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion gestellt. Es handelt sich um die Frage 1003 (Personelle Situation bei der BER-Flughafenfeu- erwehr). Bitte.

In den Medien wurde im Februar darüber berichtet, dass der Flughafen mit Verweis auf die ab 15. März dieses Jahres geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht ungeimpften Feuerwehrleuten Beschäftigungsverbote, einen Lohnstopp und arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht hat.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist, insbesondere seit dem 15. März, nach der Androhung von Beschäftigungsverboten, eines Lohnstopps und arbeitsrechtlicher Konsequenzen gegenüber den Beschäftigten der Flughafenfeuerwehr dort die aktuelle personelle Situation im Hinblick auf die Gewährleistung des Brandschutzes am BER?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Herr Prof. Dr. Steinbach. Bitte sehr.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Stefke! Die Flughafenfeuerwehr unterliegt als Trägerin des flughafeneigenen Rettungsdienstes gemäß § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In Erfüllung entsprechender Pflichten übermittelt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH gemäß § 20a Abs. 2 dieses Gesetzes dem Gesundheitsamt des Landkreises DahmeSpreewald die personenbezogenen Daten derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die bis einschließlich 15. März 2022 einen Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung nach Maßgabe der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nicht beigebracht haben. Das betrifft konkret weniger als 3 % der Kolleginnen und Kollegen der Flughafenfeuerwehr. Es ist nunmehr Sache des Gesundheitsamtes des Landkreises DahmeSpreewald, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Einsatzbereitschaft der Flughafenfeuerwehr ist nach Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nicht gefährdet. Das gilt selbst dann, wenn das Gesundheitsamt den betroffenen 3 % der Kolleginnen und Kollegen Betretungsverbote für die Räumlichkeiten der Flughafenfeuerwehr ausspräche.

Dazu gibt es eine Rückfrage. Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister Prof. Steinbach, für die Antwort. Ist bei den 3 %, die davon betroffen sind, von dem angedrohten Beschäftigungsverbot, Lohnstopp oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen Gebrauch gemacht worden?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich hatte eben ausgeführt, dass der Landkreis Dahme-Spreewald mit seinem Gesundheitsamt jetzt weitere Maßnahmen ergreifen muss. Darüber, wie diese aussehen, habe ich noch keine Information.

Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Freiherr von Lützow. Bitte schön.

Sie sprachen ja von 3 Prozent. In Zahlen ausgedrückt würde das ja bedeuten, dass tatsächlich 10, 20, 30 Kollegen davon betroffen sind, die in der Ausbildung sehr teuer waren, die spezialausgebildet sind für Flugzeugbrände. Die würden dann fehlen. Wir als Land sind zu 37 % an der Flughafengesellschaft beteiligt, also auch indirekter Arbeitgeber dieser Feuerwehrleute. Werden Sie sich für diese Feuerwehrleute starkmachen, dafür, dass diesen 3 % der Arbeitsplatz erhalten bleibt? Oder sagen Sie: Okay, wenn das Gesundheitsamt entscheidet, lassen Sie es so stehen?

Ich kann Ihnen die Frage, wie die Konsequenzen aussehen - das ist dasselbe, was ich Herrn Stefke eben gesagt habe -, nicht beantworten. Bevor ich die Rückmeldung aus dem Gesundheitsamt Dahme-Spreewald habe, wie die Maßnahmen aussehen, kann ich hier auch nicht irgendeine Wertung der Auswirkungen der Maßnahmen abgeben.

Noch einmal Herr Stefke, bitte.

Empfiehlt das Gesundheitsamt der Flughafengesellschaft die Entscheidung, welche Konsequenzen daraus erwachsen, oder trifft sie die Flughafengesellschaft von sich aus?

Nein, die Entscheidung trifft das Gesundheitsamt.

Danke schön. - Wir kommen zur Frage 1010 (MSGIV-Zielwert für Impfquoten nach Altersgruppen in Brandenburg), die Frau Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen für die AfD-Fraktion stellt. Bitte schön.

Meine Frage an die Landesregierung: In der Plenarsitzung am 24.02.2022 erklärte Ministerin Nonnemacher, die Landesregierung berücksichtige die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Covid-Impfung. Die Ständige Impfkommission - das möchte ich kurz in Erinnerung rufen - spricht für die Gruppe der 5- bis 11-jährigen Kinder ohne Vorerkrankungen keine generelle Impfempfehlung aus. Sie empfiehlt jedoch folgenden Kindern dieser Altersgruppe eine Impfung: Kindern mit Vorerkrankungen, die deswegen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-Verlauf haben, und Kindern, in deren Umfeld sich Personen befinden, die durch eine Impfung nicht bzw. nicht ausreichend geschützt werden konnten und ein hohes Risiko für einen schweren Covid-Verlauf haben, zum Beispiel Personen, die sich gerade einer Chemotherapie unterziehen oder ein Transplantatorgan besitzen.

Im täglichen Covid-19-Lagebild kann man lesen, dass das MSGIV den Zielwert für die Gruppe der 5- bis 11-jährigen Kinder in Bezug auf die Impfquote mit 30 % ansetzt.

Ich frage die Landesregierung: Geht sie davon aus, dass im Land Brandenburg 30 % der Fünf- bis Elfjährigen Vorerkrankungen haben, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf einhergehen, bzw. dass in deren Umfeld Personen leben, die nicht oder nur unzureichend durch eine CovidImpfung geschützt werden können und ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben? - Vielen Dank.

Danke schön. - Es antwortet Frau Ministerin Nonnemacher, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Bitte schön.

Frau Abgeordnete, neben den in Ihrer mündlichen Frage genannten Empfehlungen der STIKO zur Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder kann nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Covid-19-Impfung nach ärztlicher Aufklärung auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen erfolgen. Das steht so auch in den STIKO-Empfehlungen.

Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass Impfungen gegen Covid-19 vor einem schweren Krankheitsverlauf und vor dem Tod schützen. Außerdem gibt es erhebliche Evidenzen, dass sie auch vor Long Covid schützen. Dies betrifft im Rahmen der Zulassung des Impfstoffes alle Altersgruppen. Aus diesem Grund wird bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landes dafür geworben, sich und ihre Kinder impfen zu lassen - ihre Eltern natürlich auch.

Zum Zielwert von 30 %: Sie können unserem täglichen Lagebericht entnehmen, dass es bei den unterschiedlichen Altersgruppen zwei RKI-Zielwerte gibt: 85 % und 90 %. Die sind vor einigen Monaten vom RKI epidemiologisch als Zielwerte definiert worden. Bei den Kindern von 5 bis 11 und bei den Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren steht dagegen der MSGIV-Zielwert. Den haben wir im Impfstab diskutiert, ausgehend von den uns vorliegenden Signalen, wie viele Menschen Interesse an einer Impfung haben könnten und wie die Impfungen in diesen Altersgruppen in anderen Bundesländern angenommen worden sind. Daraus haben

wir einen Zielwert für unsere Impfkampagne entwickelt, der leider nicht erreicht worden ist.

Sie haben eine Nachfrage, Frau Dr. Oeynhausen?

Ja, sehr gerne, Frau Präsidentin.

Bitte schön.

Frau Ministerin, ich hätte jetzt eigentlich ein Ja oder ein Nein erwartet, denn die Frage war eindeutig. Sie beantworten nicht meine Fragen. Die Empfehlung der STIKO ist sehr eindeutig. Sie empfiehlt bei gesunden 5- bis 11-Jährigen keine Impfung. Sie hat lediglich diesen Zusatz gebracht, weil die EMA eine Zulassung für dieses Präparat ab 5 Jahren beschlossen hat. Daher sah sich die STIKO genötigt, das in diese Empfehlung hineinzuschreiben, ohne dass sie es als Empfehlung ausgesprochen hat. Die Empfehlung gilt für diese ganz spezielle Gruppe der vorerkrankten Kinder bzw. für die, die mit Risikogruppen zusammenleben - das wären nur wenige Prozent -, und eben nicht für gesunde Kinder.

Jetzt frage ich noch einmal: Ist da irgendetwas von der Landesregierung falsch verstanden worden, oder wie kommt diese Differenz zu 30 % zustande?

Ich habe diese Frage ganz klar beantwortet. Gegenstand der STIKO-Empfehlung ist auch die Aussage, die ich eben vorgetragen habe: dass bei individuellem Wunsch von Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung diese Impfung vorgenommen werden kann. Das genau beinhaltet auch die STIKO-Empfehlung. Insofern hat die Landesregierung kein Problem, Empfehlungen zu lesen.

Wir stehen ganz klar dafür, dass wir für Impfungen in diesem Land werben. Sie interpretieren das anders. Und das können wir, glaube ich, so stehen lassen.

Herr Abgeordneter Münschke möchte nachfragen. Bitte sehr.

Es gibt Irritationen. Frau Dr. Oeynhausen wollte noch mal nachfragen.

Bitte, Herr Münschke, so wie ich sage. Danach hat Frau Dr. Oeynhausen noch mal die Möglichkeit.

Gut, okay. - Frau Ministerin, danke für Ihre Ausführung. Für mich ergeben sich zwei Nachfragen.

Wie erklären Sie sich, dass aktuell 8 % der 5- bis 11-Jährigen geimpft sind - und nicht wie von Ihnen avisiert 30 %? Beachten die Eltern die STIKO-Empfehlung im Gegensatz zur Landesregierung?

Herr Abgeordneter, ich hatte in meinen Ausführungen gesagt, dass leider sowohl die Zielwerte des RKI als auch die Zielwerte des MSGIV in Brandenburg nicht erreicht worden sind. Es ist bekannt, dass Brandenburg im Ländervergleich über eine der niedrigsten Impfquoten in ganz Deutschland verfügt; ich bedauere das sehr. Dass die Impfkampagne in den letzten Wochen deutschlandweit leider eher rückläufig ist, ist auch der Fall.

Wie gesagt, wir haben diese Ziele nicht erreicht. Ich würde mir wünschen, wir hätten sie erreicht oder wir würden sie im weiteren Verlauf noch erreichen. Auf jeden Fall halte ich eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung auch gerade im Hinblick auf den vor uns liegenden Herbst 2022 für ausgesprochen wünschenswert. Das sind auch die Empfehlungen, die von der Wissenschaft gegeben werden.

Jetzt würde ich verschiedene Nachfragen zulassen, und danach beantwortet die Ministerin die gesammelten Fragen; das ist jetzt der Zeit geschuldet. - Wir fangen mit Frau Dr. Oeynhausen an, dann folgen Herr Freiherr von Lützow und noch einmal Herr Münschke. Bitte schön.

Frau Ministerin, ich halte fest, dass wir die STIKO-Empfehlungen definitiv anders auslegen. Hier steht eindeutig, dass keine generelle Impfempfehlung für 5- bis 11-Jährige ausgesprochen wird.

Ich denke, Sie kennen die Studie aus den USA, die Ende Februar herausgekommen ist, in denen New Yorker Kinder untersucht wurden. Die Kinder wurden mit dem BioNTech-Impfstoff geimpft. Es kam heraus, dass die Impfwirksamkeit in dieser Altersgruppe bei mageren 12 % liegt. Das ist weit unter dem, was die WHO als wirksamen Impfstoff betrachtet; es ist quasi wirkungslos.

Welche Schlüsse ziehen Sie für Ihre Zielimpfquote und insgesamt für Ihre Empfehlung hinsichtlich der Kinderimpfung aus dieser Studie? Insbesondere diese Studie zeigt, dass das Argument des Fremdschutzes komplett wegfällt.

Bitte, Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow.