Protocol of the Session on March 23, 2022

(Vereinzelt Beifall)

- Genau, das hat wirklich Beifall verdient, weil es auch im Bundesvergleich beispielgebend ist.

Inzwischen haben vier Runde Tische für gute Saisonarbeit stattgefunden. Der nächste ist für März geplant - vielleicht hat er sogar schon stattgefunden, und wir wissen es nur noch nicht. Dieses Format soll auch fortgesetzt werden, weil natürlich noch nicht alle Schwachstellen bei der Unterbringung und Beschäftigung

von ausländischen Saisonarbeitern beseitigt sind. Diese aufzudecken und Lösungen dafür herbeizuführen sehe ich in erster Linie als Aufgabe der Teilnehmer des Runden Tisches.

Wie wir an gleicher Stelle im vergangenen Jahr schon festgestellt haben, ist es auch ein Bedürfnis der Teilnehmer des Runden Tisches, dass gute Saisonarbeit ein echtes Qualitätsmerkmal der Landwirtschaft und des Verarbeitungsgewerbes in Brandenburg wird.

Der von den Linken eingebrachte Antrag enthält nun eine Liste sehr weitgehender Forderungen, die im Rahmen eines Antrags hier im Landtag nicht unbedingt zielführend sind - deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu alles gesagt. Ich möchte nur hinzufügen, dass es vor allem um den direkten Dialog mit den wenigen Betrieben geht, bei denen die Rahmenbedingungen für die Saisonarbeit eben noch nicht stimmen. Ich denke, hierzu bietet der Runde Tisch für gute Saisonarbeit die entsprechenden Ansätze.

Abschließend möchte ich feststellen, dass wir die ausländischen Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter im Land Brandenburg ausdrücklich willkommen heißen und es als Selbstverständlichkeit ansehen, dass sie hier gut behandelt und ordentlich entlohnt werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Zu uns spricht nun für die Landesregierung Herr Minister Vogel. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab in der Aussprache eine umfassende Würdigung der Saisonarbeit im brandenburgischen Obst- und Gemüsebau, der ich mich anschließen möchte. Und ja, Herr Domres, Saisonarbeit kann eine Win-win-Situation sein, wenn die Voraussetzungen stimmen - und das heißt: faire Spielregeln sowie angemessene Bedingungen. Das zu schaffen hat sich die Landesregierung gemeinsam mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden vorgenommen. Deswegen haben wir den Runden Tisch für gute Saisonarbeit ins Leben gerufen.

Ein Runder Tisch ist keine Kaffeetafel - um das einmal zu betonen. Wir treffen uns nur dann, wenn es als erforderlich angesehen wird und Themen zu besprechen sind. Diese Art sozialpartnerschaftlichen Zusammenwirkens trifft in Brandenburg im Übrigen auf eine gute Tradition ähnlicher Initiativen, insbesondere ist hier das Bündnis für Gute Arbeit unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten zu nennen.

Ziel der Landesregierung ist und bleibt es, zu einvernehmlichen Regelungen hinsichtlich der Beratung der Saisonarbeitnehmer zu kommen. Durch die Zusammenarbeit der Fachstelle Migration und Gute Arbeit, die im Übrigen von uns mit 300 000 Euro unterstützt wird - und zwar nicht nur 2022; durch Verpflichtungsermächtigungen ist auch die Finanzierung bis 2025 gesichert -, des PECO-Instituts, der IG Bau und der Arbeitgeberorganisationen wollen wir das erreichen. Deswegen wollen wir auch den Runden Tisch für gute Saisonarbeit fortführen. Wir wollen außerdem - das hat auch Frau Hiekel angesprochen -, dass gute Saisonarbeit ein Qualitätsmerkmal für Brandenburg ist. Best-Practice-Beispiele haben wir, und wir wollen damit einen bundesweiten Maßstab setzen.

Ich möchte an dieser Stelle zu einigen Punkten übergehen, die im Antrag der Linken bzw. von Herrn Domres ausdrücklich aufgenommen wurden und meines Erachtens angesprochen werden sollten. Es gibt keine „Lücke“ aufgrund der zwischen dem Zoll und den Arbeitsschutzbehörden geteilten Zuständigkeiten für Betriebskontrollen. Paragraf 23 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz regelt klar, dass die Arbeitsschutzbehörden bei bestimmten Verstößen, zum Beispiel Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die für die Verfolgung und Ahndung der Verstöße zuständigen Behörden unterstützen und unterrichten. Auch § 2 Abs. 2 Nummer 9 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Kooperation und zum wechselseitigen Informationsaustausch. Das funktioniert in der Praxis bestens. So wurden in der Vergangenheit auch Kontrollen in landwirtschaftlichen Saisonbetrieben Brandenburgs zusammen mit den zuständigen Zollbehörden durchgeführt, und die Einhaltung der Arbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz wird im Rahmen von Betriebsbesichtigungen durch die Arbeitsschutzbehörden ebenfalls kontrolliert.

Mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz werden staatliche Aufsichtsbehörden zu einer Mindestquote der Besichtigung von Betrieben verpflichtet. Demnach sollen pro Kalenderjahr mindestens 5 % der im Land vorhandenen Betriebe - da geht es nicht nur um die Landwirtschaftsbetriebe - von den Aufsichtsbehörden der Länder aufgesucht und überwacht werden. Das sind in Brandenburg über 3 300 Betriebe. Die Einhaltung der 5-%-Quote wird ab 2026 verpflichtend. Bis dahin sollen die Aufsichtsbehörden der Länder die Besichtigungsquote schrittweise erhöhen. Das ist in Brandenburg nur mit einem deutlichen Personalaufwuchs zu schaffen. Daher besteht mit dem MdFE wie in der Landesregierung insgesamt grundsätzlich Einvernehmen, dass es von 2022 bis 2025 eines jährlichen Personalaufwuchses um vier Planstellen, insgesamt 16 Stellen, bedarf, um die Mindestbesichtigungsquote von 5 % zu erfüllen. Die Mindestbesichtigungsquote von 10 %, die Sie jetzt fordern, halten wir für überzogen.

Die 5 % wurden 2021 nach zähen Verhandlungen und guten Abwägungen zwischen BMAS und den Ländern im Arbeitsschutzkontrollgesetz als äußerst ehrgeizige Vorgabe festgeschrieben. Wir sehen keinen Anlass, darüber hinauszugehen.

Im Übrigen kann ich immer noch keine Aussage dazu treffen, wie im Rahmen der Konditionalität die soziale Konditionalität ausgestaltet werden soll, weil wir es zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst noch nicht wissen. Sobald ich Genaueres weiß, werde ich im Ausschuss gern darüber unterrichten.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Kollegen Domres zu?

Bitte.

Danke, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Ich möchte auf die Quote von 5 %, die Sie angesprochen haben, zurückkommen. Können Sie bestätigen, dass die gegenwärtige Besuchsquote 2,5 % beträgt und die Zielstellung, wenigstens diese 5 % zu erreichen, eine gemeinsame sein sollte?

Das habe ich gerade gesagt. Ich habe doch gerade gesagt, dass wir die 5 % erreichen wollen.

Sie können also die 2,5 % bestätigen?

Ich kann bestätigen, dass wir bis 2026 5 % erreichen wollen und dafür die entsprechenden personalwirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Ich glaube, ich brauche das hier nicht alles zu wiederholen. Entscheidend für uns ist tatsächlich, dass die Mehrzahl der Betriebe nicht nur von guten Saisonarbeitskräften abhängig ist, sondern dass sie es auch geschafft haben, sie an sich zu binden. Die Probleme im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wurden angesprochen; die können wir von hier aus nicht allein lösen. Aber wir haben es in Brandenburg am Ende immer geschafft, ausreichend Saisonarbeitskräfte zu finden. Das spricht auch für unsere Betriebe, die wir dabei ausdrücklich unterstützen wollen.

Zu dem Antrag selbst: Wie aus meinen Ausführungen deutlich wurde, haben wir schon vieles aufgegriffen. Manches werden wir nicht bewerkstelligen können. Von daher halten wir den Antrag für entbehrlich. - Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Jetzt hat die einbringende Fraktion noch einmal das Wort. - Sie verzichtet. Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Antrag „Gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Saisonarbeit“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5246 ab. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz über die Gebietsänderung der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Ge- bietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse - Ge- bietsÄGOder-Welse)

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4467

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/5273

Auf Drucksache 7/5301 liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor.

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht der Abgeordnete Bischoff für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gebietsänderungsantrag ist eine notwendige Einzelfallentscheidung. Die Einzelfallentscheidung wurde sehr breit diskutiert, der Sachverhalt wurde ermittelt und auch sehr sorgfältig abgewogen. Die Einzelfallentscheidung ist verhältnismäßig und vor Ort zur Sicherung des allgemeinen Wohls notwendig und angezeigt. Die Auflösung des Amtes Oder-Welse geht nicht vom Landtag aus - das ist ganz wichtig; das möchte ich zu Beginn der Debatte noch einmal betonen. Die Auflösung ist Beschlusslage aller vier noch verbliebenen Gemeinden im Amt Oder-Welse.

Warum jetzt also ein Gesetz? Zum einen: Der schon über ein Jahr währende Auflösungsprozess im Amt Oder-Welse hat in der Amtsverwaltung dermaßen massive und akute personelle Spuren hinterlassen, dass sie jetzt ohne Neugliederung schlicht die Arbeitsfähigkeit nicht mehr gewährleisten kann. Zum anderen warten die Gemeinden Passow, Berkholz-Meyenburg und Landin - über 3 600 Bürgerinnen und Bürger - inzwischen mehr als ein Jahr auf die gewollte und ausverhandelte Eingemeindung nach Schwedt.

Allein in der kleinsten der vier Gemeinden, im Dorf Pinnow, mit 880 Einwohnern, ist die Entscheidung, wohin es künftig geht, im Moment nicht absehbar; sie fehlt. Deshalb ist unser Ansatz: Pinnow bleibt selbstständig und wird von Schwedt mitverwaltet. Für Pinnow mit seinen 880 Einwohnern und Bürgern ist die weitere Selbstständigkeit per Mitverwaltung auch eine Brücke bis zur endgültigen Orientierung. Ich hoffe, dass die Pinnower Bürgerinnen und Bürger bei der entscheidenden Orientierung mitgenommen werden und bei einem Bürgerentscheid auch das letzte Wort erhalten. Die Mitverwaltung durch Angermünde haben die Bürgerinnen und Bürger - übrigens durch einen kassatorischen Bürgerentscheid, ein Instrument, das wir in der Kommunalverfassung fest verankert haben - abgelehnt. Das ist vor Ort in Pinnow und natürlich auch hier im Parlament vom Landtag zu respektieren.

In die Sachverhaltsermittlung, meine Damen und Herren, und in Abwägungen zum Gesetz sind darüber hinaus die Raum- und Siedlungsstruktur, die zentralörtliche Gliederung sowie die Infra- und Verwaltungsstruktur eingeflossen. Neu ist - das betone ich abschließend -, dass mit der Amtsauflösung nunmehr alle vier Gemeinden den Zugang zu Fusionsprämien und auch zur Teilentschuldung erhalten werden. Das Amt Oder-Welse wird mit Datum 19. April 2022 aufgelöst.

Ich danke allen für die umfangreiche Beratung vor allem im Innenausschuss. Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern für die 175 Stellungnahmen zu diesem Neugliederungsgesetz. Die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zum Neugliederungsge-

setz lag übrigens bei 96 %. Ich bitte Sie herzlich, am Ende der Debatte dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Möller für die AfD-Fraktion zu uns. Bitte.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Wir als AfD-Fraktion lehnen dieses sogenannte Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse, wie es jetzt ausgefertigt ist, ab. Unser Änderungsantrag umfasst lediglich die Korrektur, dass die Stadt Angermünde die Mitverwaltung der Gemeinde Pinnow übernimmt. Dann wäre das Gesetz aus unserer Sicht zustimmungsfähig.

Wir als AfD-Fraktion sind erst durch die Anhörung der betroffenen Gemeindevertreter im Innenausschuss darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nicht die Lösung sein kann. Insbesondere die Aussagen des Bürgermeisters von Angermünde und das plötzliche Fehlen des Pinnower Bürgermeisters - nicht einmal ein Vertreter war vor Ort - machten uns nachdenklich.

Deshalb habe ich die Gemeinde Pinnow letzte Woche mehrere Stunden lang besucht und mit Gemeindevertretern gesprochen bzw. telefoniert. Bei der Rundfahrt durch die Gemeinde konnte ich mich von den Vorzügen dieser kleinen, aber reichen und feinen Gemeinde überzeugen. So eine Gemeinde mit fast 900 Einwohnern - Tendenz wahrscheinlich steigend - hätte ich auch gern an meine kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) angeschlossen. Circa 600 000 Euro Gewerbesteuereinnahmen, 200 000 Euro aus Miet- und sonstigen Erträgen führen zu Überschüssen, die dort sehr sinnvoll angelegt werden - Stichworte: Feuerwehr, sozialer Wohnungsbau usw. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über ein Gewerbegebiet mit über 67 Unternehmern, das sich sehen lassen kann.

Nach einer klaren Entscheidung der Pinnower Gemeindevertreter mit 8:1 sollten die intensiven Verhandlungen mit Angermünde in Angriff genommen werden. Nur der Bürgermeister, Walter Kotzian, war für Schwedt/Oder, wohl weil er in Schwedt arbeitet und früher mal SPD-Angehöriger war - kann sein, dass es da noch Verbindungen gibt. Die politische Zusammensetzung der Pinnower Gemeindevertretung ist stark CDU-dominiert: Immerhin sechs der neun Gemeindevertreter, die noch übrig geblieben sind - es waren früher mal elf -, gehören der CDU an. Um die Koalition in Potsdam nicht zu gefährden, haben Sie in Ihrem Gesetz daher als Beruhigungsmittel Pinnow einen Sonderstatus eingeräumt. Denn nicht nur die CDU-Gemeindevertreter haben für Angermünde gestimmt, sondern auch alle Unternehmer im Gewerbegebiet, wie ich hörte. Herr Schaller, auch Sie sollen für Angermünde gewesen sein, habe ich gehört. Also haben Ihre CDU-Kollegen Sie da wohl im Stich gelassen. Das kommt eben heraus, wenn inkompatible Parteien eine Regierung gegen die AfD bilden müssen.

Herr Möller, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bei drei Minuten Redezeit möchte ich geschlossen vortragen. Er kann eine Kurzintervention machen.

Laut Aussage einiger Gemeindevertreter war die sogenannte kassatorische Bürgerbefragung alles andere als deutlich. Allein schon die Formulierung der Fragestellung war umstritten. Einige Pinnower wussten gar nicht, was sie ankreuzen sollten.

Sie, Herr Bischoff, träumen von einem Groß-Schwedt/Oder, das einen zentralen Machtanspruch im Nordosten unseres Bundeslandes ausüben soll. Aus Ihrer Perspektive ergibt das Sinn; ich mache es Ihnen auch gar nicht zum Vorwurf. Sie sind ein überzeugter Deutscher, ein überzeugter Schwedter - das konnte ich Ihren Werbefilmen entnehmen -, also mache ich Ihnen da keine Vorwürfe. Ich täte genau das Gleiche, wenn ich in Ihrer Lage wäre. Als direkt gewählter Landtagsabgeordneter aus Frankfurt (Oder) würde ich genauso das Beste für meine Heimatstadt herausholen wollen wie Sie. Aber das Glück haben wir in Frankfurt (Oder) nicht, wir haben da einen linken Oberbürgermeister.

Sie, Herr Bischoff, machen aus Ihrer Sicht alles richtig. Aber wir müssen das große Ganze sehen. Die SPD neigt dazu, alles zu zentralisieren. Sie wollen Brandenburg auf sogenannte Oberzentren beschränken, und die Peripherie geht leer aus. Angermünde mit seinen 14 000 Einwohnern hat eine Gemeindegrenze zu Pinnow und ist auch noch da. Hätten Sie, Herr Bischoff, nicht einen solchen Druck gemacht, wäre die Auflösung des Amts OderWelse ganz geräuschlos abgelaufen.

Wir als Opposition wollen aber den Ausgleich zwischen den Gemeinden Angermünde und Schwedt/Oder. Bei dem geplanten Gebietsänderungsgesetz darf es keine Verlierer geben. Angermünde hätte es auch verdient, eine Gemeinde wie Pinnow, die wirtschaftlich sehr stark ist, zu gewinnen. Das ist die Verantwortung einer Landesregierung, die über Parteigrenzen hinweg getragen werden müsste. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag: Die Mitverwaltung der Gemeinde Pinnow erfolgt durch Angermünde. - Vielen Dank.