Protocol of the Session on March 23, 2022

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei den Verhandlungen mit dem Bund. Andere könnten sicher auch noch etwas dazutun. Wenn wir das nicht machen, haben wir am Ende eine inkonsistente Angebotssituation im Land. Dann haben wir zwar auf den SPNV gesetzt, aber der kommunale ÖPNV fällt im Zweifel hinten runter. Das kann es natürlich nicht sein.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie alle, wenn Sie ehrlich sind, den Antrag sehr schweren Herzens ablehnen, weil Sie alle wahrscheinlich erkannt haben, dass das Problem wirklich dringend ist. Da werden die Haushaltsberatungen nicht ausreichen, und das wissen Sie. Aber dann sind Sie den kommunalen Aufgabenträgern gegenüber in der Erklärsituation. - Herzlichen Dank für die Debatte.

Wir sind damit am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Sechstes Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes, Drucksache 7/4217, Neudruck, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse dann direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Sechstes Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes, Drucksache 7/4217, Neudruck, abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt. Damit hat sich der Gesetzentwurf erledigt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Gesetz zur Errichtung einer Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) in Eisenhüttenstadt

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/5149

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat Frau Ministerin Hoffmann für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt hat in den letzten Jahren einen überdurchschnittlichen Rückgang der Verfahrenszahlen zu verzeichnen, der inzwischen seit mehreren Jahren mit drei richterlichen Arbeitskräften eine für die Funktionsfähigkeit kritische Größe erreicht hat; denn mit drei richterlichen Arbeitskräften lassen sich Krankheits- und Urlaubszeiten innerhalb des Gerichtes nicht mehr hinreichend abdecken.

Aber auch die Gesamtmitarbeiterzahl von etwas mehr als 19 ist angesichts des vielfältigen Aufgabenspektrums eines Amtsgerichtes und der erforderlichen Spezialisierungen für die verschiedenen Bereiche von - sonst größeren - Amtsgerichten nicht mehr ausreichend. Insoweit besteht seit mehreren Jahren ein Wunsch des Geschäftsbereichs, ein Wunsch des Oberlandesgerichts und des Landgerichts Frankfurt (Oder), das Amtsgericht Eisenhüttenstadt in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) umzuwandeln.

Diesem Wunsch kommt der vorliegende Gesetzentwurf nach. Er sichert die Funktionsfähigkeit dieses Justizstandortes. Angesichts einer Luftlinie zwischen Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) von weniger als 30 km wird das für die allermeisten Bürger nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Dass wir es mit der Sicherung dieses Standortes in Eisenhüttenstadt aus Sicht der Justiz ernst meinen, zeigt auch, dass wir dort in den nächsten Jahren über 4 Millionen Euro investieren wollen, um das Gebäude umzugestalten und zu modernisieren.

Der Gesetzentwurf soll den Justizstandort in Eisenhüttenstadt also für die Zukunft sichern. - Danke.

Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Kotré.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung beabsichtigt, das in Eisenhüttenstadt bestehende Amtsgericht in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) umzuwandeln. Auch an dieser Stelle zeigt sich wieder einmal, dass auch zweieinhalb Jahre nach der Amtsübernahme der neuen Justizministerin von der CDU die durch DIE LINKE in den zehn davor liegenden Jahren kaputtgesparte Justiz und das Gerichtswesen in Brandenburg bei Weitem noch nicht in allen Bereichen auskömmlich und funktionsfähig sind.

Die Verfahrenseingänge beim Amtsgericht Eisenhüttenstadt sind laut Mitteilung des Justizministeriums in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Dies wiederum habe zur Folge, dass durch die Verringerung der Zahl der Geschäftsfälle der Personalbedarf und das Personal erheblich reduziert worden seien. Hier fragen wir uns, ob das in diesem Ausmaß überhaupt notwendig war. Es bestehen erfahrungsgemäß erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des durch das Justizministerium verwendeten Personalbedarfssystems PEBB§Y.

So ist allein aufgrund der aktuellen Gesamtsituation, resultierend aus den fehlerhaften Coronamaßnahmen, mit einem Anstieg der Verfahren zu rechnen. Zudem müsste das verbleibende reduzierte Personal das gesamte Aufgabenspektrum eines Amtsgerichts übernehmen. Das wiederum führt naturgemäß dazu, dass durch die Aufgabenvielfalt das Personal übermäßig beansprucht wird und dadurch die Funktionsfähigkeit des Amtsgerichts bzw. der Zweigstelle gefährdet würde.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Redmann zu?

Bitte.

Bitte sehr, Herr Dr. Redmann.

Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie eine Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade vermutet, dass durch die Beklagung von Coronamaßnahmen mit einem Anstieg der Zahl der Verfahren beim Amtsgericht zu rechnen sei. Jetzt sind die Coronamaßnahmen durchgängig öffentlich-rechtlicher Natur, sodass nach meinem Verständnis der Gang zum Verwaltungsgericht angezeigt wäre. Auf welche Weise sehen Sie einen Verfahrensanstieg bei der Zivilgerichtsbarkeit, also beim Amtsgericht? Könnten Sie das vielleicht noch mal erläutern?

Frau Abgeordnete Kotré.

Ja. Es könnte durchaus zu zivilrechtlichen Klagen kommen, weil beispielsweise einigen Leuten der Zugang zu bestimmten Läden oder zu anderen Dingen durch eine Privatperson verwehrt wurde, und dann ist eben zivilrechtlicher Schutz in Anspruch zu nehmen.

(Zuruf: Kennen Sie einen konkreten Fall?)

- Einen konkreten Fall kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Ich habe aber gesagt, dass damit zu rechnen ist.

(Zurufe und Lachen)

- In Senftenberg bei REWE, sagte mein Kollege Drenske gerade. Aber Sie können ja gerne nach der Debatte noch einmal mit ihm Rücksprache halten.

(Zuruf)

- Würden Sie jetzt bitte ruhig sein? Ich möchte gerne weiterreden.

Ob durch die Umwandlung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) flexibler mit dem Personal und dem Aufgabenspektrum umgegangen werden kann, bleibt zu bezweifeln, denn durch die Umwandlung in eine Zweigstelle Eisenhüttenstadt könnten die Richter zwischen den Standorten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt hin- und herdelegiert werden.

Um uns ein realistisches Bild machen und eine Entscheidung im Sinne aller Betroffenen treffen zu können, freuen wir uns auf die Anhörung im Rechtsausschuss. Dort wird sich zeigen, ob es sich wie bei der Arbeitsgerichtsreform verhält, nämlich dass das Ganze an der Praxis vorbeigeht und zulasten der Bürger vor Ort zu Einschränkungen führt. - Vielen Dank.

Für die Koalitionsfraktionen spricht jetzt Frau Abgeordnete Fischer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justiz, ihre Struktur und ihre Sichtbarkeit sind für diese Koalition wichtig. Ich sage das gleich zu Beginn, damit diese Debatte - das muss man jetzt fast befürchten - gar nicht erst in eine Schieflage gerät. Nach der Arbeitsgerichtsreform wird es keine Amtsgerichtsreform geben, sondern es handelt sich hier um einen Einzelfall, und bei diesem Einzelfall wird es in der verbleibenden Legislaturperiode auch bleiben. Das wollte ich nur mal klargestellt haben.

Lassen Sie uns einen Blick in die Region werfen. Wie ist denn die Situation in Eisenhüttenstadt? Dem Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass es bei dem Amtsgericht seit dem Jahr 2004 zu ganz erheblichen Verfahrensrückgängen gekommen ist: in Zivilsachen von 743 auf 253 Verfahren im Jahr 2020 und in Bußgeldverfahren von 254 auf nur noch 90 Verfahren im Jahr 2020.

Erinnern wir uns gemeinsam an etwas; das festigt ja auch. PEBB§Y ist keine Brandenburger Erfindung; das ist keine Kreation „Made in Brandenburg“, sondern das ist der geltende Maßstab. Wir wissen: Weniger Verfahren bedeuten weniger Richterstellen. Insofern scheint die Lösung sehr plausibel, und es scheint doch auf der Hand zu liegen, dass die Situation bei weniger Verfahren und einem gleichbleibend breiten inhaltlichen Spektrum zu einer extremen Belastung für die dann verbleibenden Richter bei der Dienststelle vor Ort führen wird.

Hinzu kommt, dass im Jahr 2017 bereits Aufgaben vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt nach Frankfurt (Oder) abgegeben wurden, nämlich die Strafsachen. Wir können uns auch die Frage stellen - und das werden wir sicherlich auch bei der Anhörung tun -, ob das bereits zu einer Schwächung dieses Standortes geführt hat.

Die Anregung zu der vorliegenden Lösung des Gesetzentwurfs, nämlich die Umwandlung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt in eine Zweigstelle, kommt - und das hat auch gerade die Ministerin noch einmal deutlich gesagt - nicht originär vom Schreibtisch der Ministerin, sondern das ist ein Wunsch, eine Anregung aus der Region vor Ort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen noch ganz am Anfang dieses Verfahrens. Wir haben im Ausschuss einstimmig - da gab es gar kein Vertun und keine kontroverse Diskussion - eine Anhörung beschlossen, und zwar mit vier Anzuhörenden. Wir laden ein: die Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) , den Bürgermeister der Stadt Eisenhüttenstadt, die Landesvorsitzende der Deutschen Justizgewerkschaft sowie die Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts.

Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, dass wir diese Anhörung schon beschlossen haben, bevor wir überhaupt den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss liegen haben, einfach um der Sache vor Ort zu dienen. In der Anhörung haben wir dann die Möglichkeit, die vorgeschlagene Lösung für Eisenhüttenstadt gemeinsam zu erörtern, und zwar - ich betone es noch einmal - mit den Akteuren vor Ort.

Warum ist das so wichtig? Wir werden uns politisch natürlich die Frage stellen, ob die Verlängerung der Fahrzeit um ca. 70 Minuten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - so steht es auch im Entwurf - akzeptabel ist, ob das bürgernah ist oder ob es eine Alternative gibt. Wir werden uns damit beschäftigen. Ist das ein Einzelfall, ein Extrem, oder wird das ganz viele Menschen betreffen? Ich bin dem Ministerium außerordentlich dankbar, dass es diesen Punkt selber klar und offen benannt hat. Wir werden schauen, wie wir damit umgehen. Insofern bin ich auf die Anhörung sehr gespannt.

Lassen Sie mich zum Schluss für die Koalition noch einmal sagen: Die gesamte Region und die Menschen dort sind uns wichtig. Durch die geplanten Investitionen - das hat die Ministerin gerade ausgeführt - von über 4 Millionen Euro zeigen wir ganz deutlich: Das Amtsgericht in Eisenhüttenstadt hat eine Zukunft in dieser Stadt. Das ist so, das wird auch so bleiben. - Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Block.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Als im Rechtsausschuss vor knapp zwei Jahren das Arbeitsprogramm der Ministerin vorgestellt wurde, war keine Rede davon, die Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg neu zu strukturieren.

Was dann aber kam, wissen wir: Dieser Landtag hat trotz deutlicher Proteste und Kritik aus der Justiz im vergangenen Jahr eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Das größte Arbeitsgericht im Land Brandenburg wurde geschlossen und Eberswalde zur Zweigstelle gemacht.

Es war bis vor Kurzem nie die Rede davon, die Selbstständigkeit des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt zu beenden. Dieser Landtag wird das heute trotzdem in die Wege leiten. Dieser Schritt ist der Ministerin sicher nicht einfach mal so eingefallen; denn der Standort Eisenhüttenstadt ist schon lange bedroht. Die Debatte um den Erhalt der Gerichtsstandorte in Brandenburg ist alt. Unter linken Justizministern war in den zehn Jahren Rot-Rot aber immer klar: Amtsgerichte sind mit ihren Funktionen prägend für Orte. Hier zeigt sich der Staat in seinen Verantwortlichkeiten und Funktionen. Auch in den entfernteren und weniger besiedelten Gegenden des Landes muss das zuständige Amtsgericht mit zumutbarem Aufwand und in angemessener Zeit erreichbar sein, auch für ältere Menschen und Menschen ohne Führerschein. Da können 30 km schon ein langer Weg sein.

Rechtsschutzgewährung in der gesamten Fläche des Landes und eine bürgernahe Justiz sind ein berechtigter Anspruch jedes Brandenburger Bürgers. Deshalb galt und gilt immer: Alle Gerichtsstandorte müssen erhalten bleiben. Wir reden hier so oft vom notwendigen Vertrauen in den Rechtsstaat und von der nötigen Sichtbarkeit. Nun könnte man sagen: Eine Zweigstelle ist doch ein Gericht. - Ja, vorerst. Die Einrichtung einer Zweigstelle würde nichts anderes bedeuten als das Ende der selbstständigen Geschichte des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt. Wenn dem Gesetzentwurf letztlich zugestimmt wird, ist das ein erster Schritt in Richtung Schließung, die dann womöglich nicht mehr in unserer Hand liegt. Frau Kollegin Fischer, bitte verzeihen Sie mir nach der Arbeitsgerichtsdebatte mein fehlendes Vertrauen darauf, dass das nicht passieren wird. Wir sprechen uns in zwei bis drei Jahren noch einmal wieder.

Die von der Ministerin vorgetragenen Gründe für den geplanten Schritt tragen nicht. Ja, die Zahl der Verfahrenseingänge beim Amtsgericht Eisenhüttenstadt ist zurückgegangen, allerdings über einen Zeitraum von 18 Jahren. Diese Argumentation hatten wir auch schon bei der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden wir noch einmal genauer hinschauen müssen, wie die letzten Jahre aussahen.

Wir haben weitere kleine Amtsgerichte, etwa in Bad Freienwalde oder Zehdenick, die ebenfalls mit wenigen Richterstellen auskommen müssen, die aber ebenfalls erhalten bleiben müssen. Wir wehren uns immer gegen eine rein wirtschaftliche Betrachtung der Arbeit von Gerichten. Die Anregung kam übrigens nicht von vor Ort, sondern, wenn ich es richtig verstanden habe, vom OLG.

Natürlich müssen wir uns die Frage stellen, ob man den Standort Eisenhüttenstadt gestärkt hat, indem Zuständigkeiten nach Frankfurt (Oder) abgegeben worden sind. Das müssen wir hinterfragen. Vielleicht kann man die verlagerten Zuständigkeiten nach Eisenhüttenstadt zurückholen, statt das Gericht zu einer Zweigstelle herabzustufen.