Dieses Engagement ist auch in diesem Jahr notwendig. So hat der Haushaltsausschuss in einer der vergangenen Sitzungen weitere 74 Millionen Euro für den Rettungsschirm freigegeben. Darüber hinaus wird geprüft, inwiefern die zusätzlichen Förderungen der Barrierefreiheit künftig über das ÖPNV-Gesetz erfolgen sollen.
Das ÖPNV-Gesetz wird derzeit aber insgesamt evaluiert; mit den Ergebnissen wird in der nächsten Zeit gerechnet. Im Anschluss werden wir mögliche Neuerungen beraten und bewerten - so sieht es jedenfalls das normale parlamentarische Verfahren vor. Dem sollten wir nicht vorgreifen, auch wenn ich die Ungeduld der Fraktion DIE LINKE durchaus nachvollziehen kann.
Fest steht aber: Für 2022 ist die Finanzierung gesichert, und bis 2023 werden wir die Novelle des ÖPNV-Gesetzes beraten, bewertet und verabschiedet haben. Diesen Prozess werden wir nun Schritt für Schritt angehen, daher lehnen wir den Gesetzentwurf aktuell ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! In der Problembeschreibung des hier in Rede stehenden Gesetzentwurfs sind die Situation und die Entwicklung der Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit in der Nahverkehrsplanung der letzten Jahre vollumfänglich und richtig dargestellt.
Wie wir schon gehört haben, sagt das Personenbeförderungsgesetz des Bundes in § 8 Abs. 3, dass die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 herzustellen ist. Da die Aufgaben des ÖPNV in der Regel bei den Kreisen oder den Kommunen liegen, was Busverkehre und Straßenbahnen angeht, müssen diese natürlich dazu befähigt werden. Schauen wir in den Kalender: Wir haben jetzt Ende März 2022, die Bestimmungen des Gesetzes hätten also auch in Brandenburg seit fast drei Monaten erfüllt werden müssen. Doch offensichtlich interessiert das diese Koalition und die Landesregierung nicht so richtig.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, auch hier in Brandenburg, und zwar vor allem dahin gehend, die kommunalen Aufgabenträger auch finanziell zu befähigen, wenn eine schnellstmög
liche Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden soll. Das ist absolut klar der zentrale Punkt; es geht also ums Geld.
Noch einmal ein paar kleine Zitate von Fachleuten aus dem Bereich; zum Beispiel sagte der SVF-Geschäftsführer Christian Kuke im RBB:
„Wir haben die Herausforderung in Brandenburg, dass das Land sich bei der Finanzierung von Bussen und Bahnen hier vor Ort zurückhält.“
So übernehme das Land Brandenburg zum Beispiel bei der Straßenbahnförderung 20 % der Kosten, in anderen Bundesländern seien es aber 75 % und mehr, was an Förderung zu erwarten sei. Herr Kuke sagte weiter:
Auch der Deutsche Bahnkunden-Verband stellt fest: Was nach wie vor fehlt, sind Personal und Geld in den Kommunen, um die schrittweise Umrüstung und eventuell sogar den Neubau von Straßenbahn-, U-Bahn- und Bushaltestellen sowie von Fahrzeugen zu beginnen - nicht zu Ende zu führen, Herr Rüter, sondern zu beginnen. Scheinbar ist ja doch noch nicht so viel Geld zur Verfügung gestellt worden, wenn der Deutsche BahnkundenVerband sagt, es müsse erst einmal begonnen werden.
Wenn dem also so ist, wie soll dann das Ziel des Bundesgesetzes in Brandenburg umgesetzt werden, werte Koalition, werte Landesregierung? Sollten Sie an dieser Stelle mit dem allzeit beliebten Totschlagargument kommen - darauf warte ich ja eigentlich: Das ist doch sowieso kommunale Aufgabe, die sollen das mal machen -, dann muss ich sagen: Das verwundert uns gar nicht.
Allerdings haben Sie, werte Koalitionsfraktionen und werte Landesregierung, dann ein grundsätzliches Problem. Denn Sie behaupten zumindest, eine landesweite Verkehrswende auf den Weg bringen zu wollen, unter anderem auch, um Ihren Klimazielen näher zu kommen. Wenn Sie beides nicht nur behaupten, sondern wirklich in Umsetzung bringen wollen, gibt es gar keinen anderen Weg, als die kommunalen Träger der Bus- und Straßenbahnverkehre finanziell in die Lage zu versetzen, das auch kurzfristig umsetzen zu können. Tun Sie das nicht, bleibt der Widerspruch zwischen den Zielen der Verkehrswende und Ihren Klimaschutzzielen als Koalition und Landesregierung bestehen, dann ist eine Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben in Brandenburg auf absehbare Zeit nicht möglich.
Wie wollen Sie das dem Bund erklären? Deutschlands ÖPNV wird barrierefrei, nur in Brandenburg nicht? Vorgeblich wollen Sie den Umweltverbund doch auch vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele deutlich attraktiver gestalten und tragen damit eine erhebliche Verantwortung für die Zielerreichung - jedenfalls soweit man die selbst gewählten Ziele in Ihrem Koalitionsvertrag noch ernst zu nehmen gewillt ist. Nehmen Sie sie noch ernst?
Nun hat das Land bzw. hatte zumindest die vormalige Landesregierung das auch erkannt und in der schon angesprochenen Änderung des ÖPNV-Gesetzes vom 14.12.2017 die Finanzierung
festgelegt. Jetzt geht es also nur um eine Fortführung bzw. Verlängerung dieser Regelung. Fachleute sagen übrigens - die Aufmerksamkeit im Raum ist ja außerordentlich beeindruckend -, dass die Förderung nicht nur verlängert, sondern mindestens verdoppelt werden müsste, damit ein wirklicher Effekt eintreten und in Brandenburg wenigstens bis zum Jahr 2030 Barrierefreiheit im ÖPNV geschaffen werden könne. Bekanntlich hätte diese bereits Anfang dieses Jahres erreicht werden müssen.
Jeder von Ihnen, der kommunalpolitisch aktiv ist, weiß aber auch, dass die Ausstattung in den Kommunen nicht ausreicht, um das umzusetzen - Straßenbahnen sind ja nicht gerade billig in der Anschaffung. Daher ist es nur folgerichtig, wenn die Kollegen von der Linken diesen Änderungsantrag vorlegen und feststellen: Für die vollständige Barrierefreiheit sind weiterhin umfassende Investitionen - insbesondere in Infrastruktur, Fahrzeuge und Haltestellen - bei den kommunalen Aufgabenträgern nötig. Sie bedürfen der finanziellen Unterstützung des Landes, weshalb diese Förderung über 2022 hinaus, mindestens bis 2030 zu verlängern ist.
Bekanntermaßen haben sich im Haushalt 2022 erhebliche Spielräume aufgetan. Deswegen als Fazit: Alles andere als eine Fortführung und Anpassung der pauschalisierten Zuwendung für die Umsetzung der Barrierefreiheit würde bedeuten, dass sie auf halbem Wege liegen gelassen wird. Das kann niemand wollen; es stellte auch einen fortgesetzten Verstoß gegen die bundesgesetzlichen Vorgaben dar. Deshalb werden wir dem Änderungsvorschlag zum Sechsten Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes zustimmen und hoffen, dass auch Sie das tun, damit die Barrierefreiheit in Brandenburg vor dem Jahr 2030 umgesetzt werden kann. - Danke schön.
Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Für sie spricht der Abgeordnete Rostock.
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die EU-Verordnung zur Erreichung der Barrierefreiheit im ÖPNV wurde mehrfach angesprochen, und auch ich muss sagen: Wenn ich in den letzten Jahren mit Betroffenen gesprochen habe, habe ich immer wieder Klagen über diesen Verschiebebahnhof zwischen den verschiedenen Ebenen gehört: Der eine sagt, die kommunale Ebene sei zuständig, der andere sagt, es sei die Landesebene, die Dritte verweist auf die Bundesebene.
Deshalb ist noch einmal ganz klar zu sagen: Hier sind alle Ebenen gefordert! Es geht um ein Ziel, das offensichtlich nicht schnell genug erreicht wird, deshalb muss man noch einmal an alle Ebenen appellieren: Alle sind aufgefordert, für Barrierefreiheit zu sorgen!
Und ja, das heißt am Ende natürlich auch, dass das Land gefordert ist. Deshalb handelt es sich bei dem, was die Vorgängerregierung getan hat, auch um eine gute Sache; das kann man ohne Umschweife sagen, und das hat hier bisher auch niemand infrage gestellt.
Zu dem Antrag, mit dem das jetzt aufgegriffen und in dem gefordert wird, dass das fortgeführt wird: Da habe ich, sagen wir mal so, schon schlechtere Anträge aus der Opposition gesehen. Die Problembeschreibung ist zutreffend, und zutreffend ist auch,
dass der Weg noch nicht abgeschlossen ist und das Land weiter auf eine bestimmte Art und Weise gefordert sein wird, hier weiter zu unterstützen.
Aber vom Kollegen Rüter wurde gerade noch einmal der Zeitpunkt angesprochen und mit welchen Dingen das zusammengebracht werden muss. Und auch noch einmal der Hinweis auf die verschiedenen Fachpolitiken: Ich kann als Verkehrspolitiker sagen: „Jawoll, da müssen wir hin!“, und renne voraus. Aber ich habe natürlich auch auf andere Politiken in der Landesregierung oder in der Koalition Rücksicht zu nehmen, und da können wir hier nicht mal so mitten im Jahr, zwischen allen Haushaltsverhandlungen, über solche Millionensummen entscheiden; das geht so einfach nicht.
Ich muss zugeben, ich hätte mir gewünscht, der Antrag wäre früher gekommen. Denn je früher er gekommen wäre, desto einfacher hätte man ihn ablehnen können. In der Tat müssen wir umso stärker beachten, je später es wird: Die Verkehrsunternehmen brauchen Planungssicherheit. Das weiß ich, auch aus Gesprächen mit den Geschäftsführern, die natürlich darauf warten, zu erfahren, wie es in der Zukunft weitergeht. Wir werden dem heute nicht zustimmen, aber sehen in der Tat, dass wir da bald Schritte gehen müssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger bei der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im kommunalen ÖPNV ist im Land Brandenburg - nicht erst seit gestern, sondern, ich glaube, seit jeher - ein wichtiges und, wie ich meine, vorrangiges Anliegen. Deshalb hat das Land mit der Finanzreform im Jahre 2005 den kommunalen Aufgabenträgern die Aufgaben und die Ausgabenverantwortung übertragen und gewährt genau auf der Grundlage dieses ÖPNVGesetzes diese pauschalierten Zuweisungen, die über die Jahre - auch schon in der Vergangenheit - eine stetige Erhöhung erfahren haben.
Seit 2014 haben wir in dem Wissen, dass der Betrieb spurgebundener Fahrzeuge ein größeres Investitionsvolumen erfordert und ein Investitionsstau besteht, unbefristet zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro für die betroffenen Aufgabenträger bereitgestellt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2017 - das ist, glaube ich, das, wovon jetzt alle gesprochen haben - weitere 48 Millionen Euro für Investitionen in Barrierefreiheit, befristet bis zum Jahr 2022, zur Verfügung gestellt.
Und ich darf an der Stelle noch einmal sagen, dass die Hälfte dieses Geldes nicht eigenes Landesgeld war, sondern Regionalisierungsmittel waren. Und wir wissen sehr genau, dass die Regionalisierungsmittel zu einem großen Teil mit dem, was wir ab Ende dieses Jahres bestellen werden, gebunden sein werden und dass vor allen Dingen dann ab 2024 im Grunde auch die Rücklagen nicht mehr vorhanden sein werden. Wir wissen aber auch, dass die Regionalisierungsmittel, deren Erhöhung im Bundestagswahlkampf eine nicht ganz kleine Rolle gespielt hat, bis heute in keinster Weise zugesichert wurden. Wir haben am Freitag wieder VMK, und ich glaube, ein wichtiger Punkt wird sein, wie wir uns bei diesem Thema auf Bundesebene weiter verhalten wollen.
Von diesen bis 2022 zugesagten Mitteln gehen 11 Millionen Euro an die Aufgabenträger sowie 37 Millionen Euro an die Straßenbahn-Aufgabenträger und den Landkreis Barnim für den schon genannten O-Bus in Eberswalde. Die Verteilung der Zuweisungen ist in der ÖPNV-Finanzierungsverordnung geregelt, sie erfolgt grundsätzlich über einen dynamischen Schlüssel. Einzige Ausnahme: Die Mittel für die Investitionen in die Barrierefreiheit werden an die kommunalen Aufgabenträger, die Straßenbahnen und O-Busse betreiben, nach einem festen Prozentsatz verteilt. In beiden Fällen, das ist klar, werden sämtliche Mittel ausgezahlt, und die Transparenz bei der Verteilung führt bei den kommunalen Aufgabenträgern zu Planungssicherheit.
Klar ist aber auch: Wir werden die kommunalen Aufgabenträger weiter finanziell unterstützen, und zwar im Rahmen der finanziellen Spielräume des Landes. So wurde im Jahr 2021 der nichtinvestive Teil der Zuweisungen nach dem ÖPNV-Gesetz - Frau Walter-Mundt hat es angesprochen - um 1,5 % erhöht. Die pauschalierte Zuweisung erhöhte sich damit um etwas über 1 Million auf dann etwas über 86 Millionen Euro. Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ist beabsichtigt, diese Erhöhung ab 2022 fortzuschreiben und auch zu verstetigen. Die Umsetzung des ÖPNV-Gesetzes wird - das haben Sie von Herrn Rüter auch gehört - gerade vorbereitet.
Außerdem hat sich das Land in den Jahren 2020 und 2021 mit den Kofinanzierungen des Corona-Rettungsschirms in einem erheblichen finanziellen Umfang bei der Unterstützung der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger eingebracht. Zur Stabilisierung des ÖPNV in der Coronakrise hat das Land Brandenburg in den letzten beiden Jahren 69,6 Millionen Euro Landesmittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms an die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger ausgezahlt - eine gewaltige Summe, die nötig war, um unseren Verkehrsunternehmen überhaupt das Überleben zu sichern. Denn die Kommunen wären in der Tat auch nicht dazu in der Lage gewesen, die Fehlbeträge ansatzweise auszugleichen. Sie kennen das: 50 % hat der Bund, 50 % haben die Länder gezahlt.
Auch für das Jahr 2022 planen Bund und Länder einen erneuten gemeinsamen Rettungsschirm, damit trotz pandemiebedingter Einnahmeausfälle weiter ein verlässliches Verkehrsangebot gewährleistet werden kann.
Darüber hinaus sind bereits auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage die Zuweisungen für die Barrierefreiheit auch für das Jahr 2022 in Höhe von 8 Millionen Euro abgesichert, sodass für den Haushalt 2022 hierzu keine Änderung des ÖPNV-Gesetzes erforderlich ist.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gegenwärtig eine Evaluierung des Finanzierungssystems des sogenannten übrigen ÖPNV - kommunalen ÖPNV klingt, glaube ich, besser - erfolgt, welche im Jahr 2022 abgeschlossen sein wird. Ziel ist, die kommunalen Aufgabenträger bei der Gestaltung eines effizienten Verkehrsangebotes mit einer anreizorientierten Verteilung der finanziellen Mittel zu unterstützen, ohne die Ausgaben- und Aufgabenverantwortung der kommunalen Aufgabenträger zu beschränken. Gleichzeitig wird hierbei auch die gegenwärtige Höhe der Zuweisungen an die Aufgabenträger gemäß dem ÖPNV-Gesetz betrachtet. Anschließend wird die rechtliche Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung sowie die Neuregelung des Personenbeförderungsgesetzes im ÖPNV-Gesetz geprüft.
Ich kann Ihnen versichern - und ich glaube, gerade auch hier im Namen des Ministers zu sprechen -, dass mir die finanzielle Unterstützung der Umsetzung der Barrierefreiheit des ÖPNV und die Unterstützung des kommunalen ÖPNV, um den kommunalen
Aufgabenträgern die Mitgestaltung der Verkehrswende mittels eines attraktiven Verkehrsangebots zu ermöglichen, sehr am Herzen liegen. Dazu führen wir auch regelmäßig Gespräche mit den Nahverkehrsgesellschaften, auch dem vorhin angesprochenen Cottbusser Unternehmen. Eine Fortschreibung der zusätzlichen Zuweisungen für die Barrierefreiheit ab 2023 liegt derzeit im Fokus der Landesregierung, sie bleibt jedoch dem Grunde und der Höhe nach den gerade beginnenden Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
Vor diesem Hintergrund vermag es nicht zu überzeugen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ohne entsprechende Grundlage das ÖPNV-Gesetz zu ändern. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wird von der einbringenden Fraktion noch einmal das Wort gewünscht? - Dann haben Sie jetzt das Wort, Herr Abgeordneter Büttner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich hoffe, Sie sind jetzt, nach der Rede des Herrn Staatssekretärs, alle klüger. Herr Staatssekretär, Sie sind der König der Erklärung eines Sachstandes und des Findens von Worten, ohne dabei etwas Inhaltliches zu sagen. Das haben Sie wirklich genial gemacht, wirklich toll! Das war absehbar, aber eine solche Leistung muss man erst mal nachmachen.
Danke für die Debatte, werte Kolleginnen und Kollegen. Kollege Rüter, ich fange mit dir an: Täglich grüßt das Murmeltier - das muss ich, in Anlehnung an Ihre geschätzte Rede, als Überschrift nehmen. Denn genau das, was ich vorhergesagt habe, passiert jetzt, und wir schieben das Problem wieder auf die lange Bank: Wir warten mal ab; jetzt evaluieren wir erst mal, dann wird es zeitnah Ergebnisse geben. - „Zeitnah“ ist ein dehnbarer Begriff. - Wir warten auf die Überarbeitung der Radverkehrsstrategie. - Was hast du noch gesagt? Die Überarbeitung des Klimaplans usw.
Da war es wirklich herzerfrischend, mitzubekommen, wie schwer es dem Kollegen Rostock fällt, diesen Antrag abzulehnen, weil er offensichtlich erkannt hat - und auch Sie haben das erkannt, Kollege Rüter -, dass wir in ein Zeitproblem geraten.
Dieses Verschieben wird für die Kommunen sehr viel teurer werden, weil es nämlich einer neuen Sammelbestellung bedarf, und Straßenbahnen werden dummerweise nicht wie Autos gebaut, sondern da müssen erst mal Produktionsstraßen errichtet werden, und die Preise sind auch noch gestiegen.
Für die Verkehrsunternehmen in diesem Land und für die kommunalen Aufgabenträger war das heute nicht wirklich erkenntnisreich, denn die wissen jetzt immer noch nicht, was sie eigentlich machen sollen. Herr Genilke, Sie haben nichts zugesichert. Von dem, was Sie gesagt haben, ist nichts konkret gewesen. Sie sagen, das Ganze werde fortgeführt, aber wie, dazu sagen Sie nichts.
Ich mache Ihnen noch einmal einen Vorschlag. Sie haben den Bund angesprochen. Ja, wir warten auf den Bund, alles klar. Geplant ist eine Erhöhung von 750 Millionen Euro bei den Regionalisierungsmitteln. Das würde bei dem aktuell geltenden Schlüssel bedeuten, dass das Land 38 Millionen Euro erhalten würde. Dann erwarte ich aber mindestens, Herr Staatssekretär, dass der
kommunale ÖPNV zu den gleichen Anteilen finanziert wird, wie er bisher finanziert wurde. Das wären dann 6 Millionen Euro.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei den Verhandlungen mit dem Bund. Andere könnten sicher auch noch etwas dazutun. Wenn wir das nicht machen, haben wir am Ende eine inkonsistente Angebotssituation im Land. Dann haben wir zwar auf den SPNV gesetzt, aber der kommunale ÖPNV fällt im Zweifel hinten runter. Das kann es natürlich nicht sein.