Protocol of the Session on March 23, 2022

Sie versuchen gerade, Zwietracht zu säen. Das wundert mich nicht wirklich, aber es muss einmal ausgesprochen werden. Den Änderungsantrag bitte ich abzulehnen, ansonsten bitte ich, zuzustimmen. - Danke.

Damit sind wir beim Wortbeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Frau Wernicke spricht zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Dezember haben wir diesen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, eine Anhörung erfolgte im Februar. Heute liegt uns ein überarbeiteter Entwurf vor. Und ich frage immer noch, warum heute sinnvollerweise das Parlament die Auflösung des Amtes Oder-Welse entscheiden muss.

Warum war die Amtsverwaltung seit der Abwahl des Amtsdirektors nicht mehr in der Lage, die Aufgaben für die amtsangehörigen Gemeinden zu erfüllen? Warum wurde kein neuer Amtsdirektor gewählt und ihm der Auftrag erteilt, die Auflösung des Amtes in Angriff zu nehmen? Was haben die Mitglieder des Amtsausschusses getan?

Ausführlich wurde in der Anhörung aufgezeigt, warum Schwedt in der Lage sei, die Gemeinden des Amtes Oder-Welse aufzunehmen und mitzuverwalten. Die Gemeinde Pinnow erklärt ausdrücklich, dass sie den Weg der anderen Gemeinden vollumfänglich respektiere, für sich aber die Mitverwaltung durch die Stadt Schwedt ablehne. Auch die Auflösung der Gemeinde durch ein Gesetz lehne sie mit dem Hinweis auf den Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ab.

Genau dies ist mit dem überarbeiteten Entwurf korrigiert worden: Die Gemeinde Pinnow bleibt eigenständig und kann in den nächsten Jahren die Entscheidung zu einer Mitverwaltung oder einer Eingemeindung in aller Ruhe treffen, ohne dass die von der Gemeinde zu erfüllenden Pflichtaufgaben und die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung nicht gesichert sind.

Nur ein paar Worte zum kassatorischen Beschluss. Die Gemeindevertretung Pinnow hat im Oktober 2020 den Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich einer Mitverwaltung durch die Stadt Angermünde gefasst. Ich wiederhole es gerne: über die Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Mitverwaltung. Nur dieser Beschluss wurde vom kassatorischen Verfahren kassiert. Das müssen wir fachlich berücksichtigen.

Zum Zeitpunkt der Abwahl des Amtsdirektors im Dezember 2020 war die Amtsverwaltung in der Lage, alle Aufgaben zu erfüllen. Wer hat was dazu beigetragen, dass dies bis zum Sommer 2021 anscheinend nicht mehr gewährleistet war? Dazu habe ich von

den Bürgern in den letzten Wochen viel erfahren, ohne es werten zu wollen.

Ging es um die Ablösung von Amtsdirektor Krause nach über 28 Jahren? Ging es darum, die Einwohnerzahl von Schwedt über 30 000 zu halten? Oder ging es darum, ein kleines fachliches und erfolgreich gegenüber dem Landkreis nicht nur zur Kreisumlage agierendes Amt abzuschaffen? Die Bürger achten sehr genau darauf, wie sich was in den Gemeinden entwickelt und welche Positionen von wem und wo besetzt werden.

Viel Vertrauen ist leider verloren gegangen. Der Hinweis des Städte- und Gemeindebundes zeigt uns den richtigen Weg. Nur weil irgendwo eine Führungsschwäche besteht oder eine Gemeinde schlecht ausgestattet ist, kann dies kein Grund für ihre Auflösung sein. Da die Konstellation im Amt Oder-Welse zu keinem Ergebnis führen kann, ist dieses Gesetz notwendig. Es sollte aber ein Einzelfall bleiben. Der Antrag der AfD-Fraktion ist nicht notwendig. Bitte stimmen Sie dem Gesetz zu. - Danke.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt Staatssekretär Schüler. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines langen und mitunter sehr zähen Prozesses. Die Aktensammlung in meinem Haus zum Thema Neugliederungsabsichten Amt Oder-Welse fasst inzwischen insgesamt 1 500 Dokumente. Wie kam es dazu? Zum Teil ist es schon angesprochen worden: Ende 2020 traten zwei Gemeinden an das MIK heran, die sich schnellstmöglich in die Stadt Schwedt/Oder eingliedern wollten. Kurze Zeit später äußerte eine dritte Gemeinde das gleiche Anliegen.

Problem: Dem Innenministerium waren die Hände gebunden. Die Rechtslage sah vor - Herr Büttner hat es schon ausgeführt -, dass ein Amt aus mindestens drei amtsangehörigen Gemeinden bestehen muss. Dementsprechend musste ein Konzept für das Amt Oder-Welse erarbeitet werden, das tragfähige Lösungen für alle beteiligten Gemeinden garantierte.

Als sich dann die Personalsituation in der Amtsverwaltung so dramatisch verschlechterte, dass das öffentliche Wohl der amtsangehörigen Gemeinden gefährdet war, musste das MIK einen unliebsamen Schritt gehen: Entsprechend der Regelung der Kommunalverfassung wurde entschieden, den Zusammenschluss des Amtes Oder-Welse mit dem Amt Gramzow anzuordnen. Aufgrund der geografischen Lage hätte neben der Gemeinde Pinnow auch die Gemeinde Mark Landin dem Amt Gramzow zugeordnet werden müssen. Diese hatte sich jedoch bereits für Schwedt/Oder entschieden.

Mit der Anhörung zu diesem Ämterzusammenschluss hat das MIK einen Stein ins Rollen gebracht, denn es wurde deutlich, dass dem Willen der Gemeinden nur durch ein Gebietsänderungsgesetz entsprochen werden kann. Ich bin froh, dass eine von allen Beteiligten ungeliebte Ämterzusammenführung nicht erfolgen musste.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße das Gebietsänderungsgesetz in der vom Innenausschuss vorgeschlagenen Fassung ausdrücklich. Es berücksichtigt weitgehend die in den Anhörungen kundgetanen Wünsche der Bevölkerung und Gemeinden. Insbesondere die Zahlung einer Fusionsprämie in Form einer Einmalkostenpauschale sowie die Teilentschuldung für den Wegfall einer hauptamtlichen Verwaltung halte ich für sinnvoll. Dadurch wird deutlich, dass diese gesetzliche Gebietsänderung den in der Vergangenheit bereits freiwillig erfolgten Gebietsänderungen in nichts nachsteht.

Ebenfalls erfreulich ist, dass der Gemeinde Pinnow die Möglichkeit offengehalten wird, sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch in Richtung Angermünde zu orientieren. Auf diese Weise bleibt eine freiwillige Eingliederung nach Angermünde und Schwedt/Oder oder auch die Mitverwaltung der Gemeinde Pinnow durch Angermünde weiterhin möglich.

Des Weiteren führt das Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse zur Bildung der ersten Mitverwaltung im Land Brandenburg. Wir sind gespannt, wie sich das entwickeln wird. Durch die Bildung dieser Mitverwaltung kann dem großen Wunsch der Gemeinde Pinnow entsprochen werden, trotz der Auflösung des Amtes Oder-Welse seine Eigenständigkeit zu behalten.

Ich hoffe, aber ich bin mir auch sicher, dass Pinnow und Schwedt in dieser Sache gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden, was ausdrücklich zu begrüßen ist.

Abschließend danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Haus, insbesondere natürlich im Kommunalreferat für die geleistete Arbeit. Bei vollem Engagement haben alle einen hervorragenden Job gemacht. - Danke schön.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.

Erstens lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5301, „Mitverwaltung der Gemeinde Pinnow durch die Stadt Angermünde herbeiführen“, abstimmen. Das betrifft die Änderung von § 2 Abs. 2, § 6 Abs. 2, § 14, § 15 Abs. 2 Satz 1 und § 15 Abs. 5 Satz 1, § 15 Absatz 6, § 16 und § 17. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 7/5273 zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und BVB / FREIE WÄHLER, Gesetz über die Gebietsänderung der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, BerkholzMeyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Ge- bietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse - GebietsÄGO- der-Welse). Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Siebtes Gesetz zur Änderung des Brandenbur- gischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4606

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 7/5267

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Poschmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag Brandenburg beschloss im Jahr 2018 die Einführung der im Landesdienst angestellten Lehrkräfte in die Entgeltgruppe A 13 sowie die Einführung einer weiteren Erfahrungsstufe 6 in unsere Landesentgelttabelle. Ich erspare Ihnen erfreulicherweise meinen Zahlensalat, aber so viel sei gesagt: Es ist ein bedeutsamer Schritt für die Fachkräftesicherung im unserem Land und eine klare Verbesserung für die Bedingungen der Lehrkräfte, die egal an welcher Schule eine gute Arbeit leisten.

In Brandenburg sind nicht alle Lehrkräfte im öffentlichen Dienst angestellt. Die 183 Freien Schulen Brandenburgs beschäftigen ihre Lehrkräfte im Rahmen eigener Arbeitsverträge. Nicht selten haben sich die Freien Schulen dort gebildet, wo sich öffentliche Schulen zurückgezogen hatten. Entgegen vieler falscher Annahmen sind Freie Schulen also nicht immer nur Eliteschulen, sondern leisten vielerorts auch einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsauftrags in unserem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so war es kaum überraschend, dass die Freien Träger nach Einführung der Erfahrungsstufe 6 eine Anhebung der finanziellen Ausstattung für ihre Schulen forderten, um ihre Lehrkräfte ebenso gut bezahlen zu können. Wenn wir es also mit guter und gerechter Bezahlung ernst meinen, muss dies auch für alle Lehrkräfte in Brandenburg gelten; das ist doch selbstverständlich.

Warum hat es dennoch so lange gedauert? Zahlreiche Gespräche wurden mit den Vertretern der AG Freie Schulen geführt. Meine Fraktion hat dabei immer wieder die verbindliche Zusage der Arbeitgeber gefordert, dass die erhöhten Gelder auch bei den Lehrkräften ankommen und sie von der Anhebung der finanziellen Mittel tatsächlich profitieren werden. Sie können sich vorstellen: Das war alles andere als einfach.

Vier Jahre später liegt uns nun ein tragfähiger Kompromissvorschlag vor - eine faire Lösung, mit der die Freien Schulen gerecht finanziert werden, ohne die staatlichen Schulen dabei zu benachteiligen; das war uns auch wichtig.

Für den fairen und konstruktiven Umgang mit allen Beteiligten möchte ich mich bedanken. Ebenso dankbar bin ich für die Hinweise von Frau Mülhens-Hackbarth, der Vorsitzenden des Landesschulbeirates, während der Anhörung im Ausschuss vor wenigen Wochen. Sie sprach an, dass Wahlen im Landesschulbei-

rat nach derzeit gültigem Recht noch nicht in einem digitalen Format durchgeführt werden können. Diesen Hinweis haben die Koalitionsfraktionen aufgenommen, sodass die heute vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses hierfür ebenfalls eine Änderung des Schulgesetzes beinhaltet, sodass fortan Wahlen in digitaler Form möglich sein werden.

Das ist nicht nur ein wichtiger Fortschritt, sondern auch ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt, auch außerhalb von Pandemiezeiten. Deswegen werbe ich um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Hohloch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier im Landtag über dieses Thema sprechen. Wir haben mehrfach im Ausschuss darüber diskutiert, haben im Landtag schon über das Thema gesprochen, sprechen heute ein weiteres Mal darüber.

Vorneweg: Meine Fraktion bedankt sich natürlich auch erst einmal für diesen ausgehandelten Kompromiss, der ein konstruktiver Zwischenschritt zu einer endgültigen Lösung sein kann, meine Damen und Herren. Frau Poschmann hat es gerade gesagt: Wir haben im Land 182 freie Schulen. Die Lehrer dort sind nicht im öffentlichen Dienst tätig, dementsprechend werden sie nicht nach den Entgeltgruppen bezahlt, die das Bildungsministerium vorsieht, und zwar nach der Entgeltstufe E 13,5 oder nach der Bezügegruppe A 13,5, und dieser Kompromissvorschlag, als Abrechnung im Personalkostenzuschuss die Stufe 4,5 zu nehmen, ist für uns annehmbar. Nichtsdestotrotz finden wir es schade - da möchte ich gern die Kollegen der Linken unterstützen -, dass der im Bildungsausschuss eingereichte Änderungsantrag nicht angenommen wurde, und zwar aus folgendem Grund - ich möchte das gern erläutern:

Wir haben hier eine gesetzliche Regelung geschaffen, die sehr statisch ist. Wir können davon ausgehen - Frau Budke sagte das in einer Landtags- oder Bildungsausschusssitzung auch -, dass das Konfliktpotenzial eigentlich nur in die Zukunft getragen wird. Wir wissen: Wenn es zu Änderungen in den Entgelten in Bezug auf die Gruppen kommt, die das Bildungsministerium zahlt, müssen wir auch wieder an die Gesetzesvorlage ran. Das bedeutet, hier wird keine dynamische Anpassung vorgenommen, und deswegen war der Änderungsantrag, der von der Linken im Bildungsausschuss eingereicht wurde, eigentlich sinnvoll. Wir hätten uns gewünscht, dass er angenommen wird, damit wir dieses Problem zukünftig gar nicht mehr haben und hier im Landtag nicht mehr darüber diskutieren müssen: Wieso werden Lehrer eigentlich für dieselbe Arbeit unterschiedlich bezahlt? - Unserer Meinung nach ist die Losung: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn! - Das hier ist - wie gesagt - ein Zwischenschritt, und wir hoffen, dass wir zukünftig alle Lehrer im Land gleich bezahlen können. - Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Hoffmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Templin ist eine wunderbare Stadt in der Uckermark. Andreas Büttner und Carla Kniestedt können das mit Sicherheit bezeugen. Templin ist bekannt für den Templiner See, eine ehemalige Kanzlerin hat dort ihr Domizil. Darüber hinaus ist Templin aber auch deutschlandweit bekannt für die Waldhofschule. Die Waldhofschule habe ich 2011 besucht, war damals sehr beeindruckt von dem innovativen Konzept, weil sie damals dort den Weg der Inklusion einmal ganz anders angegangen sind. Das war ursprünglich eine Schule für Kinder mit Behinderungen, und man hat dann angefangen, Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zu integrieren. Das war ein ganz tolles Konzept. Es hat so gut funktioniert, dass die Schule 2010 den Deutschen Schulpreis gewonnen hat.

Baek ist ein Ortsteil der Gemeinde Groß Pankow. Er ist nicht ganz so bekannt wie Templin, hat auch keinen See, aber auch eine Schule. Das ist eine ganz kleine Schule, die dort vor 20 Jahren von einer Elterninitiative gegründet wurde. Baek liegt in der Prignitz und dort wurden damals viele Schulen geschlossen. Die Eltern wollten nicht, dass nur die Kirche im Dorf bleibt, sondern sie wollten, dass auch die Schule im Dorf bleibt, und haben deshalb als Initiative eine Schule gegründet, die bis heute dort am Markt ist.

Das, meine Damen und Herren, sind nur zwei Beispiele für die mehr als 180 Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg. Ich will damit vor allen Dingen eines deutlich machen: dass das oft bediente Klischee der freien Schulen als Hort des Elitären für die Reichen und Schönen - nur für die, die es sich leisten können - in Brandenburg nicht begründet ist. Die freien Schulen in Brandenburg sind kein Paralleluniversum, sondern stellen genau die Vielfalt und die Ergänzung für unser Schulsystem dar, die sie so wertvoll machen. Deshalb sind sie auch im Grundgesetz und auch in der Landesverfassung verankert. Und damit, meine Damen und Herren, ist eben auch die Finanzierung der freien Schulen kein Almosen oder eine großzügige Geste, sondern ein verfassungsmäßiger Anspruch.

Nun haben wir vor ein paar Jahren die Finanzierungsgrundlagen verändert. Die Formel gab damals durchaus auch Anlass für eine anfängliche Skepsis. Mittlerweile ist sie sehr akzeptiert und man hat jetzt über einzelne Faktoren darin gestritten - und da liegt genau das Problem der Dynamisierung. Wir haben jetzt zwar keine Dynamisierung mehr, aber haben jetzt eine verlässliche Grundlage, die am Ende auch gerichtsfest ist. Dieser Streit hatte sich tatsächlich so verhärtet, dass wir als Koalition, insbesondere die Grünen und die CDU, gesagt haben: Wir wollen diesen Streit auflösen und den Schulen das zukommen lassen, was ihnen zusteht. - Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass uns das mittlerweile mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch gelungen ist. Denn wir werden damit die freien Schulen nachhaltig besser finanzieren - mit 15 Millionen Euro pro Jahr. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen schreibt auf ihrer Internetseite:

„Die drei Regierungsfraktionen setzen hier ein tolles Zeichen der Wertschätzung der Freien Schulen in Brandenburg - Danke!“

Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. Wir haben hier für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler eine tolle Sache auf den Weg gebracht und, meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir diesen Gesetzentwurf heute hier verabschieden werden. - Danke schön.