- Ja, aber wir reden hier offensichtlich über Fälle, die die Frau Ministerin zwar vorstellt, die es aber nicht gibt: Vergewaltigung in Hinterzimmern, in Cafés sowie Totschlag und Mord. Darum geht es hier aber nicht. Es geht auch nicht um die Daten des Täters, sondern um die Daten aller, die zum Beispiel in diesem Restaurant gesessen haben. Das ist nicht zulässig.
Der Rechtsstaat setzt Grenzen, weshalb man eben nicht alles nutzen darf, was man könnte. Das gilt für KESY, für die Luca-App und auch für andere Dinge. Zum Beispiel gilt das auch für die Maut. Auch die Daten aus Mautstellen dürfen nicht genutzt werden, weil es dafür eine gesetzliche Regelung gibt - ähnlich wie bei der Luca-App. Daran hat sich in einem Rechtsstaat auch die Justizministerin des Landes Brandenburg zu halten. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Ministerin, möchten Sie darauf reagieren? - Nein, sie möchte nicht. Dann setzen wir fort. Es hat noch einmal der Antragsteller das Wort. Kollege Vida, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Noch einmal zu der Diskussion: Abstrakt oder konkret? - Der Landtag erfährt, dass in Brandenburg die Justizbehörden das Gesetz so auslegen, dass man die Daten abstrakt nutzen kann. Deswegen ist das Kontrollorgan der Landesregierung - Landtag genannt - dazu berufen, darüber zu diskutieren und die Einhaltung der aus unserer Sicht klaren gesetzlichen Regelung einzu-
fordern, und zwar unabhängig davon, ob es einen Fall gegeben hat, sondern vielmehr aus Vorsorge für die Zukunft.
Frau Ministerin, da Sie auf den Justizausschuss referenzieren, kann ich Ihnen sagen, dass ich Sie nicht gefragt habe, ob Sie mir das Gesetz erklären können, sondern wie die Rechtsanwendung in Brandenburg ist und ob es eine diesbezügliche Weisung gibt. Dazu haben Sie gesagt: Es gibt keine Weisung. - Jetzt erfahren wir: Es ist zwar keine Weisung, aber eine abgestimmte Regelung zwischen Polizeipräsidium und Generalstaatsanwaltschaft. Diese Auskunft hätten Sie im Rahmen der erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung geben müssen. Das haben Sie aber nicht getan.
Deswegen können Sie auch die Nebelmaschine wieder ausmachen, dass diese Weisung zu einem Zeitpunkt ergangen sei, als noch die alte Regelung galt. Die Auskunft des Pressesprechers des Polizeipräsidiums lautet: „Die bisherige, mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmte Regelung beinhaltet“. - „Die bisherige“ und nicht „die damalige“. Diese Auskunft ist von jetzt. Das heißt, sie gilt fort, und das kritisieren wir.
Zudem hören wir jetzt wieder: Bei bestimmten, weniger schwerwiegenden Straftaten würde ich das nicht so sehen. - Es gibt keine klare Definition. Jedem Staatsanwalt wird die Entscheidung überlassen und nicht den Gerichten. Der Staatsanwalt entscheidet: Hat er die Daten? - Da hilft es ihm auch nicht, dass er auf der Eichelbaum’schen Rechtsskala sozusagen warten muss, bis die Gerichte entschieden haben. Das hilft dann auch nicht mehr.
Im Übrigen: Hören Sie mit der Aussage auf, Luca laufe aus. Es geht um die generelle abstrakte Möglichkeit technisch vergleichbarer Einrichtungen.
Meine Damen und Herren, wer hier immer nur populistisch von den grausamsten Straftaten spricht, von Terroranschlägen in der Eckkneipe faselt und insgesamt populistisch immer nur das Schlimmste an die Wand malt, verhindert, dass eine Rechtsgüterabwägung so stattfindet, wie sie das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat. Wenn zur Suche von Teilnehmern und Zeugen die Verwendung der Daten möglich wird, dann wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das uns lieb, teuer und das gerade nicht beliebig ist, zerstört. Aussagen wie „Wer nichts zu verbergen hat, kann doch problemlos Auskunft geben“ gehören in die Mottenkiste der grauen datenschutzlosen Vorzeit der 60er-Jahre.
Meine Damen und Herren, es ist betrüblich, dass diese Diskussion hier wieder geführt werden muss, aber offenbar ist das bei dieser Landesregierung nötig. Deswegen ist es auch nötig, den Bürgerrechten Geltung zu verschaffen.
Zur Klarstellung: Eine Bundesratsinitiative, Frau Schäffer, kann man starten, wenn es eine Mehrheit im Landtag dafür gibt, aber nicht, wenn es die Koalition möchte. Bis dahin, meine Damen und Herren, ist sicherzustellen - zweiter Punkt des Antrages -: keine Coronadatenverwendung zur Strafverfolgung der Bürger, sondern Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das nicht ohne Grund aus der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Menschenwürde entspringt. Diese zu schützen sollte nun wahrlich unser aller Bestreben sein. - Vielen Dank.
Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat die getrennte Abstimmung der Nummern 1 und 2 des Antragstextes beantragt. Ich erläutere das kurz: In Nummer 1 wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass eine Verwendung von Daten zur Nachverfolgung möglicher SARS-CoV-2-Infektionen für andere Zwecke als die Nachverfolgung von Infektionsketten ausgeschlossen wird.
In Nummer 2 wird die Landesregierung aufgefordert, den Strafverfolgungsbehörden bis auf Weiteres zu untersagen, Daten zur Nachverfolgung möglicher SARS-CoV-2-Infektionen für andere Zwecke als der Infektionskettennachverfolgung zu verwenden.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob es Bedenken gegen die Teilung des Abstimmungsgegenstands in der beantragten Weise gibt? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Ich lasse nun über Nummer 1 des Antragstextes - Bundesratsinitiative zum Ausschluss der Verwendung von Daten für andere Zwecke als zur Nachverfolgung möglicher SARS-CoV-2-Infektionen - des Antrags der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/5046, Neudruck, abstimmen. Ich darf Sie fragen, wer dem zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist Nummer 1 bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir stimmen über Nummer 2 des Antragstextes - Strafverfolgungsbehörden bis auf Weiteres untersagen, Daten zur Nachverfolgung möglicher SARS-CoV-2-Infektionen für andere Zwecke als der Infektionskettennachverfolgung zu verwenden - des Antrags der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/5046, Neudruck, ab. Ich darf Sie fragen, wer diesem Teil des Antragstextes zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Nummer 2 ist damit ebenfalls bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Keine Nutzung von Daten der Luca-App unter anderem zu Zwecken der Strafverfolgung“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5133. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 4. Wir überspringen, wie vereinbart, Tagesordnungspunkt 5. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.
TOP 6: Obduktionsstudie zu möglichen Todesfällen durch die sogenannte Corona-Schutzimpfung initiieren
Impfwerbung für sogenannte Corona-Schutzimpfungen an Brandenburger Schulen und auf Internetseiten der Landesregierung unverzüglich unterbinden
Ich eröffne die Aussprache. Frau Dr. Oeynhausen spricht für die AfD-Fraktion. Das ist ihre erste Rede in einem Parlament. Viel Erfolg!
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger an den Bildschirmen! In ganz Europa werden die Pandemieverordnungen gelockert, Verbote fallen, die Freiheit kehrt zurück. Und Deutschland? Wir gehen wieder einmal einen fatalen Sonderweg, glauben, es besser zu wissen als alle anderen, lassen uns von irrationalen Ängsten leiten, anstatt uns nach Fakten zu richten, setzen auf Verbote statt auf Eigenverantwortung.
Als Ärztin, als Mutter und nun auch als Landtagsabgeordnete erlebe ich täglich diesen Irrsinn: Willkürliche und oft auch völlig sinnlose staatliche Maßnahmen zerstören unser normales Leben. Die Regierung lähmt mit ihrer falschen Politik die Wirtschaft und mischt sich tief in unser Allerheiligstes ein: unser Familienleben und in die Erziehung unserer Kinder. Ein absolutes Tabu!
Darum appelliere ich Sie an Sie, die Landesregierung: Stoppen Sie diesen Irrsinn! Lassen Sie die Menschen in diesem Land endlich wieder selbst entscheiden, was für sie und ihre Liebsten das Beste ist!
Das bringt mich zum Kern unseres ersten Antrags: Demokratie braucht keine PR-Kampagnen mit bunten Bildchen - eine Kampagne, die Kindern einredet, wie toll eine Impfung sein soll, und Nebenwirkungen verharmlost. Was sollen diese Flyer oder Ministerinnenbriefe, die penetrant versuchen, Eltern und Schüler zu beeinflussen? Unsägliche Briefe, die Sie, Frau Ministerin Nonnemacher und Frau Ministerin Ernst, mit Halbwahrheiten bestücken und in denen Sie wichtige Fakten unterschlagen.
Der Auftrag der Schule ist es, Wissen und keine Meinungen und schon gar keine Regierungspositionen zu vermitteln.
Sie tragen völlig ohne Not Konflikte in die Familien, Sie provozieren Streit und Spaltung - wie wir es in diesen Tagen in der gesamten Gesellschaft beobachten -, ausgelöst von Ihnen und Ihrer irrationalen Pandemiepolitik. Meine Damen und Herren von der Regierung, nehmen Sie zur Kenntnis: Eine Impfung ist und bleibt ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Das lernt man nicht unbedingt im ersten Semester des Medizinstudiums, aber spätestens im fünften.
Es geht bei dieser Kampagne auch nicht darum, irgendwelche Legosteinchen oder Playmobilmännchen zu verkaufen. Nein, es geht um einen schweren Eingriff in das Recht auf die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Darum ist es absolut unredlich, dass Sie mit billigen Werbetricks und Parolen Kinder und Eltern bearbeiten. Nein, darüber entscheidet keine Regierung und kein Parlament, sondern nur der Mensch, seine Familie und der behandelnde Arzt. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über geltendes Recht.
Was passiert in Brandenburg? Die umstrittene Corona-Impfung wird als kleiner Piks verniedlicht, der ganz schnell vergessen sei. Woran haben die Macher dieser Werbebotschaft eigentlich gedacht? Bestimmt nicht an die vielen Menschen, die sich jetzt mit den Nebenwirkungen herumplagen und das auch noch in Zukunft tun werden.
Sind Herzmuskelentzündungen eine Impfnebenwirkung? Sind Langzeitfolgen erforscht? Darauf gibt der Flyer - Herr Vizepräsident, darf ich ihn zeigen? -, den Sie verteilt haben, eine Antwort, die ich Ihnen heute leider nicht ersparen kann.
Dieser Flyer mit einer Auflage von 125 000 Stück, der in den Schulen verteilt wurde, sagt zu der Frage nach Herzmuskelentzündungen und Langzeitfolgen ein eindeutiges Jein. J-E-I-N! Das ist nicht von mir, sondern das können Sie hier nachlesen. Das steht so in diesem Flyer.
Ich folge jetzt einmal dieser Logik: Folgt die Landesregierung in ihren Empfehlungen der STIKO? - Jein. Weiß die Regierung eigentlich, was sie damit ihren Bürgern antut? - Jein. Kein Wort in ihrer Kampagne dazu, dass die Impfstoffe längst überholt sind; denn sie wirken schlecht gegen Delta und kaum noch gegen Omikron. Kein Wort darüber, dass die STIKO bei ihrer Kinderimpfempfehlung kaum medizinische Aspekte anführt. Nein, die STIKO führt in erster Linie soziale und psychologische Aspekte an. Kinder sollen sich also gegen eine für sie in der Regel ungefährliche Erkrankung impfen lassen, damit sie wieder frei sein dürfen - frei von Verboten, die Sie alle hier mitgetragen und mitzuverantworten haben.
Meine Damen und Herren der Regierung, das alles macht Ihre Schulkampagne unseriös und wirft die Frage auf: Warum dieser Aufwand? - Etwa, um die mit Impfstoffen vollen Lager endlich räumen zu können? Um den Steuerzahlern in einigen Jahren nicht erklären zu müssen, dass Millionen von Euro in den Sand gesetzt wurden? - Bei diesem ganzen Chaos beruhigt mich eines; denn diese Regierung hat mit den georderten Impfstoffen eines gemein: das Ablaufdatum.
Bitte verstehen Sie diesen Antrag so, wie er gemeint ist: eine Einladung auf den Weg zurück zur Vernunft. Hören Sie auf, Kinder und Eltern mit irreführender Regierungspropaganda zu bearbeiten. Berücksichtigen Sie bitte den aktuellen medizinischen Sachstand zu Coronaimpfungen. Dazu gehört auch, dass die STIKO für gesunde 5- bis 11-jährige Kinder keine allgemeine Impfempfehlung ausgesprochen hat. Ich befürchte, diese Information unterschlagen Sie bewusst.
Nehmen Sie zur Kenntnis: Eine Coronaimpfung ist nicht der Weg, den alle Brandenburger mitgehen können und wollen - schon gar nicht, wenn sie mit fragwürdiger Propaganda auf Steuerzahlerkosten dazu gedrängt werden. Die Menschen durchschauen das, und das ärgert sie.
Sorgen Sie für Transparenz: Wer sind die Toten? Woran starben sie wirklich - an Corona, an der Impfung oder an Vorerkrankungen? - Darum geht es in unserem zweiten Antrag. Kaum jemand meldet Nebenwirkungen von Coronaimpfungen. Das konnten Sie gestern in der „Welt“ lesen, als der Vorstandsvorsitzende der BKK ProVita Alarm schlug und Aufklärung forderte. Warum? Weil es viel mehr codierte Impfnebenwirkungen gibt als an das PaulEhrlich-Institut gemeldete.
Ein Schritt hin zu einer besseren Datenbasis wäre eine Obduktionsstudie. Andere Bundesländer haben hier bereits investiert, Brandenburg muss endlich nachziehen. Auf diese Weise schaffen wir echte Transparenz, die dringend nötig ist. Denn anderthalb Jahre nach Beginn der Impfkampagne sind die Impfstoffe noch immer ohne ordentliche Zulassung. Warum? Weil wichtige Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit fehlen. Stattdessen wurde im Sommer letzten Jahres die bedingte Zulassung von der EMA klammheimlich um ein Jahr verlängert. Wir wissen bis heute nicht, was diese mRNA-Impfstoffe im Körper anrichten; denn das mussten die Hersteller bei der Zulassung ihrer Wirkstoffe nicht beantworten. In der Tat ist das für Impfstoffe auch gar nicht vorgesehen. Aber ich frage Sie: Gilt das?
Ich möchte das Jahr 2009 in Erinnerung rufen. Da hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt von der SPD schnell noch vor Ende der Legislaturperiode eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und durchs Plenum gewunken. Da wurden diese genbasierten Arzneimittel mal eben zu Impfstoffen. Das hat genauso ein Geschmäckle wie ein Blick auf die Sponsorenliste der Parteitage von SPD und CDU. Da liest man nämlich auch immer wieder den Namen Pfizer.
Lassen Sie uns Pfizer und Moderna auf die Sprünge helfen: Wir brauchen verlässliche Daten über mögliche Todesfälle durch eine Coronaimpfung. Nutzen wir das, was wir haben: Wir haben die notwendige Forschungsinfrastruktur vor der Haustür sofort zur Verfügung. Wir müssen prüfen: Was machen diese Wirkstoffe in unserem Körper? Wo lagern sie sich ab?
Das ist heute meine erste Rede vor Ihnen, und als Neuling erlaube ich mir, Hoffnung zu haben. Haben Sie den Mut, für unsere Anträge zu stimmen. Die Anträge sind gut für unsere Bürger, für unsere Gesundheit und für unser Land. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Für die Koalitionsfraktionen spricht jetzt Frau Abgeordnete Kniestedt zu uns. Bitte sehr.