Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mittlerweile befinden wir uns im zweiten Jahr der sogenannten Coronapandemie und zugleich im zweiten Jahr der staatlich angeordneten Zwangsmaßnahmen. Diese willkürlich erscheinenden Zwangsmaßnahmen gestalten mittlerweile unser aller Alltag, ohne Sinn und - ich hätte jetzt fast gesagt: ohne Verstand - Nachvollziehbarkeit. Im Großen und Ganzen ist das auf die gesamte Coronapolitik auszuweiten.
Jetzt spreche ich zu unserem Antrag „Sämtliche verfassungswidrigen Zugangsbeschränkungen auch für Sportschützen aufheben“. Herr Kretschmer - wenn er denn hier ist; nein, er ist weg -, im Neudruck ist die Dritte Eindämmungsverordnung beschrie-
ben, nichts anderes. Ungeimpfte Sportler werden diskriminiert. Nun könnte man sagen: Ab dem 4. März wollen Sie dieses Land wieder verfassungstreu führen, doch nein, Sie erlassen neue Zwangsmaßnahmen: 3 G innerhalb geschlossener Räume und - ich zitiere - „das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Sportausübenden außerhalb der Sportausübung“. Das ist Irrsinn und gehört sich nicht für ein demokratisches Land. Nein, es ist sogar verfassungswidrig.
An Herrn Kretschmer: Ein Gutachten von Prof. Dr. Dietrich Murswiek vom 4. Oktober 2021 sagt ganz klar: Ihr Handeln ist verfassungswidrig. Ich zitiere daraus:
„Alle Benachteiligungen der Ungeimpften durch die 2G- und 3G-Regeln sowie durch die Vorenthaltung einer Quarantäneentschädigung lassen sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen und müssen sofort aufgehoben werden.“
Deshalb stellen wir diese Anträge. Die Diskriminierung betrifft einerseits die 2G-Regel, aber auch die 3G-Regel. Lesen Sie sich dieses Rechtsgutachten mal durch, dann werden Sie es vielleicht verstehen können. Sie werden doch auch verstehen, wenn Sportler sich in unserem Bundesland keiner experimentellen Therapie mit erheblichen schwerwiegenden Nebenwirkungen unterziehen wollen, wie Herr Dr. Berndt es schon gesagt hat. Doch bei Sportschützen gibt es eine Besonderheit: Sie sind gesetzlich verpflichtet, zu trainieren; das ist in § 14 Waffengesetz geregelt. Auch da können Sie gerne mal nachlesen.
Ich habe nicht mehr viel Zeit und komme jetzt zum Abschluss. Ich appelliere an Ihren Sachverstand: Nehmen Sie diese Maßnahmen zurück, wie auch alle anderen sogenannten Coronaschutzmaßnahmen! Machen Sie Sportstätten in Räumlichkeiten für alle zugänglich - alles andere wäre Schikane.
Frau Nonnemacher, ich komme ganz kurz noch einmal auf Ihre Äußerungen zurück. Wir haben gestern in Cottbus dem Oberbürgermeister 238 Berufsurkunden übergeben. Das sind Berufsurkunden von Menschen, die im Pflegebereich und im Gesundheitsbereich arbeiten. Diese Menschen werden ab dem 16. März fehlen.
Ich lasse erstens über den Antrag „Keine gesetzliche einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus - Drohende Verschärfung der Personalprobleme im Gesundheitssektor abwenden“ der AfD-Fraktion, Drucksache 7/5018, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zweitens zum Antrag der AfD-Fraktion, „GenesenenZertifikat auch nach Antikörper-Nachweis ermöglichen“, Drucksache 7/5020. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.
Ich komme drittens zum Antrag der AfD-Fraktion „Sämtliche verfassungswidrige Zugangsbeschränkungen auch für Sportschützen aufheben“, Drucksache 7/5059, Neudruck. Wer diesem An
trag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und darf Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen sich verständigt haben, dass die Tagesordnungspunkte 5, 7, 10 und 12 entfallen. Möchten Sie, dass ich die Titel dazu aufrufe? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch gegen die Verschiebung dieser Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Der Einfachheit halber sollten aber die Tagesordnungspunkte, die wir jetzt behandeln, die jeweiligen Ziffern behalten, dann kommen wir nicht durcheinander. - Ich übergebe damit an Herrn Vizepräsidenten Galau.
TOP 4: Politik muss auch in Corona-Zeiten verlässlich bleiben: Zweckentfremdung von Corona-Kontaktdaten unterbinden
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es geht um nichts weniger als die Verlässlichkeit des Rechtsstaates - eines Rechtsstaates, der den Bürgern Abwehrrechte gegeben hat, der die Bürger als Träger von Rechten begreift, in dem jedes Individuum zählt; eines Rechtsstaates, der glaubwürdig bleibt und nicht übergriffig wird - kurzum: eines Gemeinwesens, das auf dem Prinzip der Augenhöhe aufbaut. Das wurde durch die Aussagen einiger Justizminister in den vergangenen Wochen erschüttert. Hiernach soll es möglich sein, Corona-Kontaktdaten für Zwecke der Strafverfolgung zu verwenden - etwas, was vor zwei Jahren nicht nur unmöglich schien, sondern allenthalben in allen politischen Kreisen ausgeschlossen wurde. Es geht hier um eine juristische und eine gesellschaftliche Dimension. Juristisch sagen wir: Die Zweckbestimmung im Gesetz ist eindeutig; es baut auf der Verfolgung von Infektionsketten auf, die Daten sollen nur dafür erhoben und verwendet werden. - Das war das Verständnis in der gesamten politischen Kommunikation, und das war in den letzten beiden Jahren eindeutig.
Justizministerin und Innenminister haben beteuert, dass es entsprechende Weisungen und Regelungen nicht gebe. Auf mehr-
fache Nachfrage hier im Landtag - im Rechtsausschuss, im Innenausschuss - wurde beteuert, so etwas gebe es nicht. Nun erfuhren wir gestern Abend in einem Bericht des RBB, dass es bereits seit Herbst 2020 eine zwischen Polizeipräsidium und Generalstaatsanwaltschaft abgestimmte Position zur Verwendbarkeit der Daten gibt. All dies wurde uns sowohl gestern als auch im Rechtsausschuss verschwiegen - durch Unterlassen! Meine Damen und Herren, Sie haben also gegenüber den zuständigen Gremien des Landtages keine volle Information gegeben, Sie haben nicht die volle Faktenlage, Sie haben nicht die volle Wahrheit dargelegt! Dies, meine Damen und Herren, ist auch nicht durch Wortklauberei schönzureden. Der Innenminister hat ja davon gesprochen: der von der Weisung, der von der Regelung. - Nein, meine Damen und Herren, die Fragen waren eindeutig, und Sie haben sich um die volle Wahrheit gedrückt!
Wie ist die Lage in Deutschland? Zwölf Justizministerien - 12 von 16 - sagen, dass die Datenverwendung nicht zulässig sei. Das Bundesjustizministerium - eine durchaus anerkannte Behörde in unserem Land - sagt - Zitat:
„Der Zugriff auf Daten der Luca-App zu Zwecken der Strafverfolgung verstößt gegen ausdrückliche Bestimmungen des Bundesrechts.“
Punkt! - Justizministerin Hoffmann sagt: Na ja, wir haben ja Gerichte. - Frau Ministerin, Rechtsstaat bedeutet, dass schon die Behörde rechtmäßig handelt und das anstrebt und nicht auf die Gerichte verweist.
Die Regelungen des Bundesgesetzes, die Position des Bundesjustizministeriums, die Position von 12 von 16 Landesjustizministerien sind eindeutig, doch die Justizministerin Brandenburgs weiß es wieder besser.
Doch, meine Damen und Herren, es geht hier um mehr: Nähme man an und unterstellte, die Regelung sei unklar - wenn es also so wäre -, dann darf der Staat das nicht ausnutzen. Er darf eine Fehlannahme in der Bevölkerung durch Schweigen nicht ausnutzen. Wenn es das Ziel sein muss, mit dem Vertrauen der Bevölkerung und dem Rechtsstaat sorgsam umzugehen, dann wohl bei Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen.
Der Rechtsstaat wird seit Monaten auf die Probe gestellt, unklare Maßnahmen gekoppelt mit einem Hin und Her der Experten haben uns allen die psychologisch dünne Decke vor Augen geführt. Seit zwei Jahren werden wir teils mit hanebüchenen Verschwörungstheorien konfrontiert. Dies befördert durch ein unklares Hin und Her der politischen Entscheider weiteren Vertrauensverlust. Viele Bürger waren trotzdem nachsichtig und konnten die Fehler, die nun mal passieren, gut einschätzen. Diese starke und nachsichtige Mitte der Gesellschaft würde aber erstmals ins Grübeln kommen, wenn die Politik den klaren Versprechen widerspricht, die klaren Versprechungen bricht. Doch genau das tut die Landesregierung, und dabei spielt es - sehen Sie es mir nach - keine Rolle, ob es schon einen Fall gegeben hat oder Lockerungen jetzt kommen werden. Es geht um die Rechtsposition, von der die Behörden jederzeit Gebrauch machen könnten.
Im Übrigen ist die Datenaufbewahrungspflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin gültig. Und derartige Ankündigungen bewerten wir nach ihrem Inhalt und nicht erst, wenn etwas passiert, sondern wenn die Rechtslage als solche vermeintlich dargestellt wird. Im Falle von Bürgerrechten tun wir das idealerweise vorher. Und im Hinblick auf mögliche Verschärfun
gen im Herbst, die ja kommen könnten - vor denen uns Gott bewahre, aber die kommen könnten -, müssen wir uns diesem Problem natürlich jetzt stellen.
Meine Damen und Herren, wir sind darauf angewiesen, dass der Bürger die notwendigen Maßnahmen mitträgt und in bestimmten Situationen, die einst Anonymität garantierten, Daten auch offenbart. Das wird der Bürger nur tun, wenn er glaubt, dass der Staat verantwortungsvoll damit umgeht und eben nicht andere Zwecke im Schatten des Offensichtlichen verfolgt. Und selbst wenn der Gesetzgeber diese Nutzung erwägt, dann soll er dies klar sagen, in einem offenen und transparenten Verfahren, und die Bürger über die Nutzung in Kenntnis setzen. Sobald diese Nutzung aber en passant in den Ministerien hinter verschlossenen Türen, mit einer schmallippigen Informationspolitik gegenüber den zuständigen Kontrollgremien und ohne Öffentlichkeit beschlossen bzw. gebilligt wird, verlieren wir das Vertrauen vieler Bürger unwiederbringlich.
Ziel ist es, jedem die Wahl zu lassen, ob er ein gläserner Bürger werden möchte oder nicht. Ausgerechnet im Bereich der staatlichen Tätigkeit mit der größten Grundrechtsrelevanz - Corona - spielen Justiz und Innenministerium ein rechtspolitisches Versteckspiel. Während der Bundesgesetzgeber die Sicherheit der Daten vorspiegelt, behält sich die Brandenburger Landesregierung vor, jede kleine Unklarheit zulasten der Grundrechte der Bürger auszulegen; nicht nur das, man möchte diese Unklarheit auch noch mit allen Kräften verteidigen, entgegen den Hinweisen der allermeisten Justizbehörden. Daher, meine Damen und Herren, ist die Schaffung klarer Verhältnisse zwingend geboten.
Wir sehen uns damit übrigens auch in Übereinstimmung mit dem App-Betreiber, der eine derartige Datenverwendung auch ausschließen wollte und will. Und wir sehen uns im Gleichklang mit den allermeisten Datenschützern, so auch der Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragten, die gestern erklärte - Zitat: Der Vorschlag geht gar nicht, weil das Gesetz eindeutig ist.
Meine Damen und Herren, diesen Gleichklang gebietet der gesunde Menschenverstand, diesen erwarten die Bürger von uns. Daher müssen wir Bürgerrechte, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung mit dem ihnen gebührenden Stellenwert durch eine Bundesratsinitiative zur Klarstellung des Gesetzes wieder versehen und mit dem entsprechenden Neudruck eine Datenverwendung bis auf Weiteres unterbinden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An Tagen wie diesen bin ich sehr froh, in einer Demokratie zu leben, in der auch das kontroverseste Thema hier im Parlament diskutiert werden kann, egal ob es von Opposition oder Regierung vorgebracht wird. Ich bin auch froh und dankbar für alle, die sich an Regeln halten und dafür sorgen, dass wir alle gut durch diese Pandemie kommen.
Auch die Kontaktverfolgung war ein wichtiges Instrument zur Pandemieeindämmung. Deswegen ist es auch wichtig, das Vertrauen in diese Schutzmaßnahmen zu stärken. Darüber, ob der Beitrag der Freien Wähler heute dazu dient, bin ich mir noch nicht ganz sicher.
- Herr Vida ist schon im Kampfmodus, dabei bin ich mit meiner Rede noch im Einleitungsmodus. Aber das haben wir gestern ja schon in den RBB-Nachrichten gesehen: Herr Vida sieht den Rechtsstaat in Gefahr! - Herr Vida, geht es nicht auch mal eine Nummer kleiner?
Kommen wir mal zur Sachlage: Sie haben in der Zeitung - wahrscheinlich - gelesen, dass es in Rheinland-Pfalz einen Fall gab, in dem Luca-App-Daten von den Justizbehörden genutzt wurden. In Brandenburg ist bisher kein einziger Fall bekannt. Sie haben das Thema im Rechtsausschuss angemeldet und wollten eine Rechtsfrage von der Ministerin geklärt bekommen. Frau Ministerin antwortete rechtskundig auf einen hypothetischen schweren Fall und machte in diesem Fall deutlich, dass ausnahmsweise - als Ultima Ratio, als letztes Mittel - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, der Verwertungsgrundsätze der StPO und aus überwiegendem Interesse des Opferschutzes eine Verwendung durch die Strafverfolgungsbehörden in Betracht kommen könnte. Nun hat der RBB herausgefunden, dass es seit 2020 eine interne Weisung des Polizeipräsidiums zur Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten gebe. Übrigens, September 2020: Wir befinden uns vor der Geltung des neuen § 28a Infektionsschutzgesetz. Deswegen gucken wir jetzt mal auf die Rechtslage, denn der neue § 28a Infektionsschutzgesetz sieht die Kontaktnachverfolgung als besondere Schutzmaßnahme vor. Werfen wir einen genaueren Blick in die Norm, stellen wir fest, dass in § 28a Abs. 4 Nr. 3 eben dieser Verwertungsausschluss formuliert ist, und zwar:
„Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden.“
Das Landesrecht ist bei uns unsere Eindämmungsverordnung. Dort ist in § 5 Abs. 1 Satz 4 geregelt, dass der Kontaktnachweis ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt zu nutzen ist.
Noch deutlicher kann man das eigentlich nicht regeln: ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt. Wir haben also nicht die Lücke, die Sie in Ihrem Antrag erwähnen. Schon allein deswegen ist der Antrag abzulehnen.
Jetzt kommen wir zur Luca-App, die hier ausschlaggebend war: Der Vertrag für die Luca-App ist gekündigt worden. Das Haltbarkeitsdatum ist der 31. März 2022. Schon aus diesem Grund ist also keine hektische Betriebsamkeit angezeigt.
- Kein Defibrillator. - Wir kommen nun zur Corona-Warn-App, der Warn-App der Bundesregierung. Auch hier stellt sich die Frage: Ist eine Nutzung der Daten möglich? - Das ist nicht möglich, weil es bei der Entwicklung der Corona-Warn-App darum ging, die Daten zu anonymisieren. Strafverfolgungsbehörden bekommen also keine verwert- oder nutzbaren Daten aus dieser App. Auch hier geht Ihr Antrag fehl.
Nun kommen wir aus der digitalen in die analoge Welt: Wir alle kennen die Papierlisten in Restaurants. Auch zu den analogen