Wer jetzt aber meint, dass wir durch wären mit der Überlastung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, den warne ich. Davon muss weiterhin die Rede sein, auch wenn sich der Schwerpunkt der Problematik verschoben hat; das ist wohl wahr. Jetzt geht es um die Menschen, die dort arbeiten. Ich empfehle Ihnen - Sie sind aber leider nicht mehr da; ich kann Ihnen nichts mehr empfehlen -, sich den Verfahrensablauf anzuschauen, der schon am 18. Februar veröffentlicht wurde. Ihm ist zu entnehmen, dass kein Mensch vorhat, am 15. März alle Mitarbeitenden, die noch nicht geimpft sind, rauszuschmeißen. Das steht da nirgendwo. Diesem Papier ist zu entnehmen, dass sich alle handelnden Personen sehr wohl darüber im Klaren sind, wie schwierig die Situation mancherorts ist.
Es gibt Dinge, die den Pflegenden sehr helfen würden. Sie fragen mich Folgendes: Mit welcher Begründung sollen allein wir geimpft sein, wenn zum Beispiel die besuchenden Angehörigen nicht unbedingt geimpft sein müssen? Das ist immerhin eine berechtigte Frage.
Frau Abgeordnete, einen Moment! Wenn ich Sie unterbreche, wäre es schön, wenn Sie mir auch das Wort geben würden. - Ist das eine Zwischenfrage? - Dann lasse ich erst die Abgeordnete zu Ende sprechen. Bitte sehr.
Also, diese Frage ist sehr berechtigt. Die Pflegenden sagen auch: Wir würden uns sehr viel besser fühlen, wenn alle in die
sem Land erkennen würden, dass es in unser aller Verantwortung liegt, auch in der Zukunft vulnerable Gruppen zu schützen und die kritische Infrastruktur nicht zu gefährden. - Das sind, wie ich finde, sehr berechtigte Fragen, die da gestellt werden.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: In meiner Wahrnehmung wäre die allgemeine Impfpflicht nun wirklich keine bejubelte Wunschkonstruktion, aber sie scheint mir nötig - angesichts der eindeutig zu geringen Impfquote in einer im Vergleich alten, ergo gefährdeten Bevölkerung. Noch ist nichts entschieden, aber so sehe ich das nach vielen Gesprächen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein paar Worte zur neuen Eindämmungsverordnung verlieren. Derzeit wird gelockert, und das ist etwas, das nun wirklich jede und jeder in diesem Land sehnsüchtig erwartet. Ich warne dennoch davor, einen falschen Eindruck ins Land zu senden, wonach nun alles schick ist und sich das Virus erschrocken zurückzieht. Richtig ist: Wir müssen mit diesem unsichtbaren Krankheitserreger zu leben lernen. Das wird noch viele Unwägbarkeiten mit sich bringen. Kein Mensch kann momentan sicher sagen, wie sich die Situation entwickeln wird, wenn der Sommer 2022 vorbei ist. Wir sollten also vor allem die Kinder - vor allem die Kleinsten - in der Kita, in den Grundschulen, in den Förderschulen und die grundsätzlich gefährdeten Gruppen der Älteren nicht aus dem Blick verlieren. Sonne und vermutlich niedrige Inzidenzen hin oder her: Wenn die Impfquote so niedrig bleibt, wie sie ist, könnte es auch deshalb in einigen Monaten neue Probleme geben.
Jetzt hätte ich fast den dritten Antrag vergessen, aber ich glaube, da kann ich mir jedes Wort sparen. Dazu hat die Ministerin ausgeführt, Prof. Schierack ebenfalls. Insofern komme ich jetzt zum Schluss. Ich bitte dringend, die Anträge abzulehnen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte Sie bitten, zukünftig darauf zu achten, dass man hier im Landtag angemessen auftritt. Ich möchte daran erinnern, dass die Kollegin Kniestedt der Tagesordnung heute zugestimmt hat, wenn ich es richtig mitbekommen habe. Wenn hier von „blöden Anträgen“ gesprochen wird, mit denen man sich auseinandersetzen muss, ist das meiner Meinung nach kein angemessenes Auftreten eines Abgeordneten.
Zukünftig, so denke ich, können wir alle davon ausgehen, dass die Sitzungsleitung so etwas auch beachtet. Wir beschäftigen uns hier nicht mit blöden Anträgen, sondern wir beschäftigen uns mit Anträgen, die von den Fraktionen eingereicht werden und die aus Sicht der jeweiligen Fraktion auch berechtigt sind. Dem Hohen Haus stünde es gut an, sich mit diesen Anträgen zu befassen und sie nicht unangemessen herabzuwürdigen.
Herr Abgeordneter, Sie wissen vielleicht, dass das Thema Kritik an der Sitzungsleitung auch Gegenstand der letzten Präsidiumssitzung war. Ich möchte Sie daher bitten, dass Sie sich mit Ihren Kollegen, die die AfD-Fraktion im Präsidium vertreten, noch einmal darüber auseinandersetzen. Es ist jedenfalls nicht Inhalt
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Brandenburger draußen an den Bildschirmen! Auch wenn unser Antrag von Frau Kniestedt als blöd empfunden wird, möchte ich darüber reden, nämlich über die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die im Dezember 2021 im Bundestag beschlossen wurde - ein schwarzer Tag für die Gesundheits- und Pflegebranche.
Vor zwei Jahren noch beklatscht, wird dem Gesundheits- und Pflegepersonal heute ein weiteres Grundrecht entzogen, nämlich das Recht auf die durch Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz geschützte körperliche Unversehrtheit. Eine einrichtungsbezogene unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 im Gesundheitsbereich ist unverhältnismäßig und birgt die Gefahr einer Verschärfung von Personalproblemen in einer Branche, die ohnehin seit Jahren mit einem Fachkräftemangel zu kämpfen hat. Das haben die Regierungen der letzten Jahre hier in Brandenburg mit zu verantworten.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf dieses Gesetz eingehen, nur so viel: Wir alle wissen - und das haben auch die Diskussionen der letzten Zeit gezeigt -: Alle derzeit eingesetzten Impfstoffe gegen Covid-19 können zwar den Geimpften unter Umständen vor schweren Verläufen schützen; sie können aber nicht die Weitergabe des Krankheitserregers an die Patienten ausschließen, wie man es in den vergangenen Monaten massiv beobachten konnte; Herr Dr. Berndt ist schon auf das Pflegeheim in Bernau eingegangen. Das bedeutet im Gesundheitswesen vor allem, dass die Patienten durch eine Impfung des Personals wenig geschützt werden können. Frau Nonnemacher, angesichts dieser Tatsache ist Ihr Angriff auf das ungeimpfte Personal eine Frechheit.
Diesem kaum noch existenten Schutz steht weiterhin die Grundrechtseinschränkung des Personals gegenüber. Nun sollen unsere Gesundheitsämter das Gesetz umsetzen, doch auch die Landesregierung, vor allem die CDU, hatte bereits vor einigen Tagen erkannt, dass das nicht einfach möglich ist. So wurde den Menschen in einer Pressemitteilung der CDU am 7. Februar dieses Jahres der Eindruck vermittelt, dass sie nun plötzlich gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei. Das wäre, werte Abgeordnete der CDU, nicht nötig gewesen, denn schließlich haben wir noch keine Wahlen.
Letztendlich konnten Sie sich auch nicht durchsetzen, was die neue Umsetzungsverordnung beweist. Nutzt der sogenannte Brandenburger Weg etwas? Mitnichten! Die Einrichtungen sollen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter an das Gesundheitsamt melden, weitergehend dann eine Bewertung über mögliche Auswirkungen auf den Betrieb der Einrichtung bei Nichteinsatz der ungeimpften Personen abgeben. Zusätzlich prüft aber noch das Gesundheitsamt, ob tatsächlich eine Versorgungsgefährdung besteht.
Das heißt, man traut den Einrichtungen nicht. Besteht eine solche Versorgungsgefährdung - wovon auszugehen ist -, dann gibt es einen Aufschub von sechs Wochen. Verweigern die Beschäftigten die Impfung, wird ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot ausgesprochen, was den finanziellen Ruin der Betroffenen
Die Drohung gegenüber dem Personal bleibt grundsätzlich bestehen; daran ändert auch der Erlass des Gesundheitsministeriums nichts. Die Androhung eines solchen, aus gesundheitlichen Gründen nicht erforderlichen, Betretungs- und Beschäftigungsverbots ist eine potenzielle Bedrohung gegenüber den ungeimpften Mitarbeitern und führt dazu, dass dringend benötigte Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen gedrängt werden.
Die Menschen, die sich gegen die Impfung entschieden haben, die aber für die Versorgung in den Einrichtungen wichtig sind, werden sich umorientieren. Das verschlechtert die medizinische und pflegerische Versorgung im Land erheblich. Dies gilt es zu verhindern! Das dürfte auch der Landesregierung mittlerweile bekannt sein, da sie auf die drohenden Personalengpässe ausdrücklich hingewiesen hat. Und was tut sie dagegen? Nichts! Es gibt lediglich einen Aufschub von sechs Wochen.
Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nichts nutzt, sondern vielmehr schadet. Setzen Sie sie aus, und tun Sie dann über eine Bundesratsinitiative alles, um sie ganz aufzuheben. Da appelliere ich vor allem an die CDU in der Koalition, denn Ihre Abgeordneten auf Bundesebene fordern mittlerweile die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, weil die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen für die Beschäftigten nicht bedacht wurden.
Ich sage es hier nochmals: Für den Schutz der Patienten bringt die einrichtungsbezogene Impfpflicht nichts. Sie ist schon allein durch die Entwicklung der Pandemie überholt und wird nur noch schaden. Helfen Sie mit, den großen Schaden abzuwenden, und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Wir als AfD sind gegen eine Impfpflicht, egal ob einrichtungsbezogen oder allgemein. Ich appelliere an Sie: Hören Sie mit Ihrer Spalterei auf! Hören Sie auf, die ungeimpften Menschen in unserem Land zu schikanieren, zu diffamieren und auszugrenzen! - Vielen Dank.
Werte Frau Vizepräsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Brandenburger! Da mein Kollege vor mir schon etwas mehr Redezeit gebraucht hat und ich noch einen Kollegen nach mir habe, will ich mich kurzfassen.
Mir geht es um den Antikörpertest. Dazu gab es schon einige Ausführungen; deshalb will ich nur noch kurz etwas dazu sagen. Ja, das ist das Schweizer Modell, und ja, es ist am 17. Februar aufgehoben worden, völlig korrekt. Aber die Begründung haben Sie nicht gebracht. Die Begründung ist nämlich der Freedom Day und dass die Schweiz es nicht mehr für nötig hält, weiter daran festzuhalten.
Die Begründung war nicht, dass das etwa ein sinnloser Test gewesen sei, sondern die Begründung ist ganz einfach: Das Ganze ist nicht mehr nötig. - Das würde ich mir für Deutschland natürlich auch wünschen, und dann würde ich mit Ihnen übereinstimmen.
Wenn wir uns darauf einigen könnten, dass wir jetzt sofort Freedom Day begehen, würde ich den Antrag zurückziehen und sagen: Wir brauchen den Antikörpertest nicht mehr.
Ebenfalls angesprochen wurde die völlig willkürliche Kürzung des herkömmlichen Genesenenstatus seitens des RKI von sechs auf drei Monate. Dazu gibt es mittlerweile auch Urteile von einigen Verwaltungsgerichten, aber leider Gottes muss das jeder für sich selbst einklagen. Wir haben vorhin schon gehört - ich glaube, Herr Vida hat davon gesprochen -, dass man die Größe haben muss, Fehler auch mal zuzugeben. Die Landesregierung und auch die Bundesregierung haben nicht die Größe, ihre Fehler zuzugeben, sonst würden sie da zumindest wieder auf sechs Monate gehen. Wir haben nachträglich lediglich gehört, dass man vielleicht die Befugnisse des RKI etwas einschränken möchte. - Gut.
Jeder Bürger, der sich vorher vielleicht nicht für Politik interessiert hat, wird aber mitbekommen haben, dass da draußen Willkür herrscht. In diesem Zusammenhang erleben wir, dass diese einfachen Bürger - ja, ich treffe sie jeden Montagabend - spazieren gehen. Dabei nehmen sie auch ihren Schäferhund mit. Schäferhunde sind sowieso die besten Hunde, die man haben kann; das möchte ich hier nur erwähnen …
Dann kommen wir zum Thema Impfung, wofür Sie in der Bevölkerung immer so werben. Weil mir die Felltiere sehr nahe sind, kenne ich zum Beispiel die Tollwutimpfung; das werden Sie vielleicht auch wissen. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, seinen Hund gegen Tollwut zu impfen und dann zu meinen: Wenn der Hund jetzt weiter durch die Gegend läuft, kann er ja andere Hunde mit Tollwut anstecken oder selber an Tollwut erkranken. - Dann würde jeder sagen: Die Impfung ist sinnlos.
Beim Menschen allerdings finden Sie das alles völlig normal, und dafür werben Sie auch noch. Jetzt hören wir auch Ausführungen, dass die allgemeine Pflicht für alle kommen solle, vielleicht ab 18, vielleicht ab 60. Meinen Sie denn, dass Menschen ab 60 kein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben mehr haben? Oder wo setzen Sie die Altersgrenze an?
Denken Sie mal bitte über all das nach! Vielleicht können wir uns die ganzen Diskussionen über Corona ersparen, wenn Sie erstens nicht suggerieren, dass nach dem 20. März ein neues Gesetz in den Bundestag kommt, das weitere Einschränkungen für die Bürger beinhaltet, sondern Sie einfach mal den Mut haben, zu sagen: Das war der falsche Weg - Freedom Day für Deutschland!
Sehr geehrte Frau Muxel! Sehr geehrter Herr Berndt! Ich habe jetzt erwartet, Frau Muxel, dass Sie etwas zum Antikörpertest sagen würden; das hatten Sie so angekündigt. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört, kein einziges Wort. Was war das denn für eine Rede?
Außerdem will ich hier ganz klar sagen: Die Schweiz hat am 17. Februar - Sie haben es gesagt - das Zertifikat, den Antikörpernachweis, vom Markt genommen; aber alle anderen Zertifikate haben in der Schweiz noch Bestand, die sind nicht vom Markt genommen worden. Darauf sollten Sie eingehen und nicht erzählen, dass das keinen Sinn hat. Die Schweiz hat vielmehr erkannt, dass der Antikörpernachweis nicht geeignet ist, den Genesenenstatus klar und deutlich zu machen. Ich habe Ihnen auch erläutert, warum nicht. Sagen Sie hier also die Wahrheit! - Danke.
Darauf möchte ich erwidern. Ich habe es mir gestern auch noch mal angeschaut, und da gibt es ganz klar eine Aussage. Aber das können wir vielleicht nach der Sitzung besprechen; denn ich möchte meinem Kollegen nicht noch mehr Redezeit wegnehmen.
Die Erklärung ist ganz einfach: Alle anderen Zertifikate muss die Schweiz ausstellen, weil ansonsten Schweizer Bürger in der EU nicht mehr reisen könnten. Da die Schweiz gesagt hat, dass dieser Antikörpertest in der EU sowieso nicht anerkannt wird, ist er dort ausgesetzt worden. Das ist die ganz einfache Erklärung. Das können Sie aber auch offiziell auf Schweizer Seiten nachlesen.
Herr Abgeordneter Schieske, der jetzt seinen Redebeitrag halten kann, hat Glück; denn die Erwiderung auf eine Kurzintervention geht nicht von der normalen Redezeit ab. Herr Abgeordneter Schieske, es sind aber nur noch zwei Minuten.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mittlerweile befinden wir uns im zweiten Jahr der sogenannten Coronapandemie und zugleich im zweiten Jahr der staatlich angeordneten Zwangsmaßnahmen. Diese willkürlich erscheinenden Zwangsmaßnahmen gestalten mittlerweile unser aller Alltag, ohne Sinn und - ich hätte jetzt fast gesagt: ohne Verstand - Nachvollziehbarkeit. Im Großen und Ganzen ist das auf die gesamte Coronapolitik auszuweiten.