Protocol of the Session on February 24, 2022

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Landesregierung das Wort. Für sie spricht Herr Ministerpräsident Dr. Woidke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An einem solchen Tag ist es schwierig, wieder zur Tagesordnung überzugehen; das haben vor mir aber schon andere Redner betont. Trotzdem ist es wichtig, dass wir uns auch über die aktuellen Dinge hier in Brandenburg, in Deutschland weiter unterhalten und die entsprechenden Entscheidungen treffen.

Am 3. März des Jahres 2020 wurde in Brandenburg die erste Coronainfektion bestätigt. Das ist jetzt fast genau zwei Jahre her. Wir konnten uns damals, im Frühjahr 2020, nicht vorstellen, dass uns die Bekämpfung dieser Pandemie auch im Jahre 2022, zwei Jahre später, noch beschäftigen würde.

Wir haben in diesen zwei Jahren viel gelernt, wir haben viel lernen müssen. Wir mussten immer wieder Entscheidungen treffen, um unser Gesundheitssystem, die Beschäftigten, aber auch die Menschen im Land zu schützen - Entscheidungen, die häufig auf einer doch „überschaubar guten“ Datenlage basierten und nichtsdestotrotz getroffen werden mussten. Und ja, wir haben auch Fehler gemacht und mussten Fehler korrigieren. Da ging es uns in Brandenburg nicht anders als anderen Bundesländern in Deutschland, und Deutschland wiederum ging es nicht anders als den anderen Staaten weltweit.

Insgesamt aber ist - das kann man nach den fast zwei Jahren konstatieren - Deutschland und ist auch Brandenburg trotz aller Höhen und Tiefen noch relativ gut durch diese schwere Pandemie gekommen. Das ging nicht nur, weil wir zur richtigen Zeit teilweise sehr einschränkende Maßnahmen getroffen haben, sondern auch, weil die Menschen bei uns im Land diese Maßnahmen mitgetragen haben und auch ihr persönliches Verhalten, ihr persönliches Leben, ihr eigenes Umfeld an die Pandemie angepasst und somit die Pandemiebekämpfung persönlich unterstützt haben. Dafür von meiner Seite noch einmal ganz herzlichen Dank!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch heute sind die Infektionszahlen noch hoch. Sie steigen aber - das ist eine gute Botschaft - längst nicht mehr so stark wie in den vergangenen Wochen, und wir können hoffen, dass es schon in den nächsten Tagen und Wochen auch bei der Dynamik der Infektionen eine deutliche Abwärtsbewegung gibt. Summa summarum haben die Menschen im Land mit ihrem Verhalten, aber auch die Coronaregeln, die wir aufgestellt haben, die erhoffte Wirkung erzielt.

Jetzt haben wir eine Situation, die sich langsam, aber sicher entspannt. Deshalb ist nun auch die Zeit, wieder optimistisch nach vorne zu schauen. Deshalb hat die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundesregierung am letzten Mittwoch verschiedene Öffnungsschritte vereinbart. Im Mittelpunkt stand dabei ein Drei-Stufen-Plan. Mit diesem Beschluss sind Lockerun

gen nach und nach möglich, sollen bundesweit abgestimmt erfolgen, und bis Ende März sollen tiefgreifendere Schutzmaßnahmen wegfallen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Einschränkungen, die wir beschlossen haben, brauchten wir Entschlossenheit. Für die jetzt auf der Agenda stehenden Lockerungen brauchen wir Besonnenheit und auch ein bisschen Geduld.

Es gibt Lockerungen für private Feiern und Treffen, es gibt Lockerungen im Einzelhandel, es gibt Lockerungen bei Großveranstaltungen, es gibt Lockerungen für Restaurants, Bars und Klubs. Wir alle können uns in den nächsten Wochen auf neue - alte - Freiheiten freuen. Wir werden als Brandenburger Kabinett die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, die wir gemeinsam mit der Bundesregierung gefasst haben, eins zu eins umsetzen. Die ersten Lockerungen - das konnten Sie den Medien entnehmen - sind bereits gestern in Kraft getreten.

Ich persönlich bin zuversichtlich, dass wir einen Sommer erleben werden, der wenige Einschränkungen mit sich bringen wird. Lassen Sie uns jetzt also gemeinsam - mit unserer Brandenburger Besonnenheit, aber auch mit unserem Brandenburger Optimismus - nach vorne schauen. - Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung setzt Frau Ministerin Nonnemacher fort.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Trotz aller Bemühungen und umfassender Aufklärung entscheiden sich leider immer noch einige Personen, die täglich mit vulnerablen Personengruppen Kontakt haben und diese eigentlich schützen und unterstützen wollen, gegen eine Impfung - trotz Empfehlungen der STIKO und des RKI. Es betrübt mich, dass diese Personen damit bewusst ein höheres Risiko für diejenigen in Kauf nehmen, die besonders geschützt werden müssen.

Bund und Länder sind sich deshalb einig, dass die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Schutz der vulnerablen Personengruppen notwendig ist. Lassen Sie mich das kurz rekapitulieren: Bereits im November des letzten Jahres hat sich eine Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig dafür ausgesprochen und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine solche einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen. Dies ist am 10. Dezember letzten Jahres im Bundestag geschehen, mit den Stimmen der Ampel-Koalition und von CDU und CSU, und wurde am gleichen Tag vom Bundesrat bestätigt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht jüngst einen Eilantrag gegen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgelehnt hat. Das Bundesverfassungsgericht betont ausdrücklich, dass der Schutzbedarf der vulnerablen Personen auch die Individualinteressen derjenigen überwiegt, die ein Impfangebot nicht wahrnehmen.

Dennoch stimme ich mit vielen von Ihnen darin überein, dass die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durchaus

eine Herausforderung darstellt - der wir uns in Brandenburg aber mit großem Engagement gestellt haben und auch weiterhin stellen werden. Mein Haus hat gemeinsam mit der kommunalen Familie, den Verbänden, die die ambulante Pflege und stationären Pflegeeinrichtungen vertreten, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung einen Verfahrensablauf zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erarbeitet. Ein ermessensleitendes Weisungsschreiben wurde bereits letzten Freitag an die Kommunen verschickt.

Alle genannten Akteure sind sich einig, dass sie weiterhin - auch über den 15. März hinaus - bei der Umsetzung eng zusammenarbeiten und diese Umsetzung begleiten werden.

Ich kann Ihnen allen auch versichern, dass bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Versorgung der Bevölkerung selbstverständlich weiterhin sichergestellt werden wird. Die Frage der Versorgungssicherheit hatte in den Diskussionen einen zentralen Stellenwert.

Der Schutz vor einer erneuten Infektion mit dem SARS-CoV-2Virus ist nach einer bereits durchgemachten Infektion nur temporär; eine zusätzliche Impfung kann für einen längerfristigen Schutz sorgen.

Für die Erteilung des Genesenenstatus sind präzise Methoden notwendig. Bis auf wenige Ausnahmen sind sich die europäischen Mitgliedsstaaten deshalb darin einig, dass der Antikörpernachweis im Gegensatz zum PCR-Test oder zu qualitativ hochwertigen Antigentests kein geeignetes Mittel zur Begründung der Ausstellung eines Genesenenzertifikats darstellt. Der PCR-Test ist und bleibt der Goldstandard für den Nachweis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus. Die Ergebnisse des Antikörpernachweises können aufgrund der Methodik sowie von Person zu Person sehr stark variieren. Es gibt keine Richtlinien, welche Antikörpertests verwendet werden sollen, und keinen Schwellenwert, der erreicht werden muss, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob eine Infektion vorlag. Zudem ist es mit dem Antikörpertest nicht möglich, spezifische SARS-CoV-2-Viren nachzuweisen und den genauen Infektionszeitraum festzulegen. Dies kann jedoch anhand des positiven PCR-Testergebnisses festgestellt werden. Die Verfahrensweise in einem Nachbarland, speziell der Schweiz, ersetzt nicht die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die uns trotz aller Kritik zur Verfügung stehen und auf die ich vertraue.

Es wurde ein weiterer Antrag vorgelegt. Er bezieht sich speziell auf die Gruppe der Sportschützen. Dazu möchte ich sagen: Meine Damen und Herren, weder gefährdet die noch geltende 2G-Zutrittsbeschränkung für Innenräume das Sportschießen als Sportart, noch verliert hier irgendjemand seinen Waffenschein. Im Übrigen sind auch diese Regelungen unserem Öffnungsschema unterworfen und werden gemeinsam mit den Regelungen für andere Sportarten angepasst.

Das Infektionsgeschehen hat sich in Brandenburg glücklicherweise günstig entwickelt. Der Zenit ist überschritten - im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, wo weiterhin ein Zuwachs zu verzeichnen ist. Wir sind aber weiterhin auf einem hohen Niveau, und deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung mit Augenmaß sowie behutsam und immer mit Blick auf das Infektionsgeschehen weitere Öffnungen auf den Weg bringt. - Ich danke Ihnen.

Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Dr. Berndt.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, mit den Regierungsbeschlüssen dieser Woche und deren Kommentierung sowie mit der heutigen Regierungserklärung bleiben Sie sich treu. In dieser instrumentalisierten Coronapandemie treten Sie nicht als Kapitän oder Steuermann auf, sondern geben den Sandmann.

Herr Woidke, Sie behaupten hier in der Debatte, Sie hätten viel gelernt. Ich wüsste nicht, inwiefern diese Regierung viel gelernt hat. Sie haben keine Beispiele gebracht, und ich kenne auch keine. Wir reden von einer überschaubaren Datenlage, aufgrund derer Sie gehandelt hätten. Das ist ein Euphemismus: Sie betreiben Corona-Politik seit zwei Jahren im Blindflug.

Dieses Mal, Herr Woidke, streuen Sie uns ganz besonders kräftig Sand in die Augen, nämlich wenn Sie kundtun: Wir können uns auf neue Freiheiten freuen. - Wer in Kenntnis der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und Ihres Kabinetts so denkt, der hat den Zwang verinnerlicht und versteht sich nicht als Bürger, sondern als Untertan. Ich hoffe, das sind nur wenige im Land.

Wir brauchen keinen Wegfall tiefgreifender Maßnahmen, wie Sie ihn angekündigt haben. Wir brauchen - wie in anderen Ländern um uns herum - den Wegfall aller Ihrer unsinnigen Maßnahmen. Wir brauchen keine neuen Freiheiten, sondern wollen, dass die alten Freiheiten uneingeschränkt wiederhergestellt werden. Davon kann bei Ihren Beschlüssen nicht die Rede sein!

Im Übrigen haben sechs Bundesländer zu dieser Ministerpräsidentenkonferenz Vorbehalte angemeldet. Brandenburg aber hat nicht einen einzigen Vorbehalt angemeldet. Sie sind der Musterknabe der Gefügsamkeit gegenüber den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz.

Sie reden von neuen Freiheiten, Herr Woidke, und tun gleichzeitig das Gegenteil: Sie verlängern die absurde und geradezu böswillige Regelung, nach der sich Ungeimpfte nur mit zwei Personen außerhalb des eigenen Haushalts treffen dürfen. Vermutlich hält sich niemand im Land an diese völlige Willkür. Aber dass so etwas überhaupt von Ihnen und den anderen Ministerpräsidenten beschlossen werden kann, ist ungeheuerlich und finde ich einfach beschämend.

Sie verlängern die willkürliche Benachteiligung Ungeimpfter, zum Beispiel durch ihren Ausschluss vom Besuch von Klubs und Diskotheken - als hätte es in Münster und im Berliner „Berghain“Klub keine Ausbrüche gegeben! Das müssten doch wenigstens Sie wissen, Frau Nonnemacher!

Sie verlängern das quälende und anlasslose Testen von Kindern für den Besuch der Schule. Und was noch schlimmer ist: Sie verlängern die nutzlose und schädliche Maskenpflicht in Schulen. Sie verfügen weiterhin anlassloses Testen Gesunder, das kontraindiziert ist, Frau Nonnemacher, und eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit - zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr - sowie

absurde und nutzlose Abstandsregelungen für Versammlungen, und Sie geben diesem nutzlosen Treiben auch noch den zy- nischen Titel „Basisschutz“.

All das ist Unsinn und wird in immer mehr Ländern der Welt - die meisten mit einem schlechter ausgebauten Gesundheitssystem als Deutschland - verworfen. Es wird in immer mehr Ländern der Welt verworfen, weil all diese Einschränkungen nirgendwo eine Infektionswelle gebrochen haben und auch künftig keine Infektionswelle brechen werden. All diese nichtpharmakologischen Eingriffe sind Unfug, sie haben nichts gebessert. Dazu gibt es große Studien, große Metastudien - übrigens gerade eine von Anfang des Jahres aus den USA.

Vergleichen Sie das Infektionsgeschehen in Deutschland und Schweden, vergleichen Sie Florida und Kalifornien - diese Maßnahmen helfen nicht! „Basisschutz“ und Ihre „neuen Freiheiten“ helfen nicht, brauchen wir nicht, wollen wir nicht - dazu gleich mehr Konkretes von meinen Kollegen Kathi Muxel und Lars Schieske anlässlich der Anträge zum Genesenenzertifikat nach Antikörpernachweis und zur Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für Sportschützen.

Der ungeheuerlichste Ihrer Freiheiten genannten Zwänge allerdings ist die Impfpflicht. Ungeheuerlich ist auch, was Sie, Frau Nonnemacher, hier zu Protokoll gegeben haben. Ich sage Ihnen: Da sind wir noch lange nicht durch! Da werden Sie noch viel Freude haben. Wir werden all das akribisch aufarbeiten.

Ich zitiere aus dem Papier der Ministerpräsidentenkonferenz:

„[N]ur eine hohe Impfquote kann eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern. Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“

Sehr geehrte Damen und Herren, das widerspricht aller Erfahrung im Ausland und im Inland. Im Ausland: Denken wir an Israel oder Großbritannien; schauen Sie sich doch mal an, wie die Infektionszahlen bei den Geboosterten im Vergleich zu den Ungeimpften sind - sie sind in fast allen Altersgruppen doppelt so hoch. Und auch in Deutschland: In Deutschland gab es zu keinem Zeitpunkt der Pandemie eine Überlastung des Gesundheitswesens - im Gegenteil: Die Krankenhäuser waren in dieser ganz besonderen Pandemie historisch niedrig ausgelastet, und jedes Kind weiß inzwischen - die Landesregierung aber offensichtlich nicht -, dass die Impfung keine sterile Immunität erzeugt. Sie erzeugt keine sterile Immunität, hat aber beträchtliche Nebenwirkungen. Hierzu habe ich ein einziges Blatt mitgebracht, um Sie nicht zu überfordern.

(Der Abgeordnete zeigt ein Papier in Richtung der Regie- rungsbank.)

Ich würde Sie bitten, das mal zur Kenntnis zu nehmen. Der Balken, Herr Woidke, den Sie nicht erkennen, steht für die Impfnebenwirkungen pro Quantum Dosen bei konventionellen Impfungen - der Balken, den Sie nicht sehen. Die großen Balken, die Sie sehen und die bei einem Faktor von mehr als 100 liegen, sind die vom Paul-Ehrlich-Institut und von der Europäischen Arzneimittel-Agentur registrierten Impfnebenwirkungen - um über das 100-Fache mehr Nebenwirkungen als bei konventionellen Impfungen! Da eine Impfpflicht durchzusetzen und trotz der Bedenken derjenigen, die eine großartige Arbeit im Gesundheitswesen

leisten und sich aus Kenntnis der Impfung und Kenntnis medizinischer Zusammenhänge dieser unsinnigen Impfpflicht verweigern, Druck aufzubauen, ist einfach schändlich und schäbig, was Sie hier gemacht haben!

Und wenn Sie, Herr Woidke, die niedrige Impfquote in Brandenburg - übrigens eine Quote, auf die wir stolz sein können: dass wir nach Sachsen das Land mit den zweitmeisten kritischen Bürgern sind - mit Sorgen auf den Herbst blicken lässt, wie Sie sagen, streuen Sie nicht nur Sand in die Augen, sondern verabreichen Sie auch Halluzinogene. Denn die Impfstoffe wurden gegen die Wuhan-Variante entwickelt und haben inzwischen einen negativen Effekt - ich sprach davon -, wie er in Großbritannien nachgewiesen wurde. Wie können Sie da zu der Erwartung kommen, Herr Ministerpräsident Woidke, diese Impfungen würden gegen eine unbekannte Virusvariante, die durch Mutationen im Herbst erst noch entsteht, helfen können? Wie können Sie dazu kommen? Diese Annahme ist völlig absurd. Vernünftig ist allenfalls, das Gegenteil anzunehmen.

Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren in der Regierung, aber auch sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete hier im Landtag, ich appelliere an Sie, an uns alle: Beenden Sie die Impfpropaganda! Stellen Sie die Vor- und Nachteile der Impfung realistisch und angemessen dar. Und nehmen Sie die Impfnebenwirkungen ernst, vor allem Sie, Frau Nonnemacher, nehmen Sie das ernst! Ich verweise auf unsere Anträge, die heute noch behandelt werden: Keine einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie „Obduktionsstudie zu möglichen Todesfällen durch die sogenannte Corona-Schutzimpfung initiieren“. Ich verweise im Zuge dieser Warnung auf die Impfnebenwirkungen. Ich verweise auf die Sicherheitswarnung von Prof. Kuhbandner, die Sie auf der Internetseite multipolar-magazin.de nachlesen können.

Und ich verweise auf den Brief von Andreas Schöfbeck, dem Chef der Betriebskrankenkassen, an das Paul-Ehrlich-Institut. Er hat diesen Brief diese Woche - vergangenen Montag - geschrieben; in der „Welt“ wurde darüber berichtet. Ich zitiere aus dem Brief von Prof. Schöfbeck, den er nach der Analyse von Millionen Krankenversichertendaten an das Paul-Ehrlich-Institut geschrieben hat - Schöfbeck spricht von einem heftigen Warnsignal -:

„Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5 - 3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das sehen wir als erhebliches Alarmsignal an, das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss.“

Ich habe Ihnen die Balken mit den Daten vom Paul-Ehrlich-Institut gezeigt, die ausweisen, dass diese Corona-Schutzimpfungen mehr als das Hundertfache an Nebenwirkungen als konventionelle Impfungen verursachen. Nach den Angaben von Herrn Schöfbeck ist dieser Faktor noch zu niedrig angesetzt und wir müssten bei dieser Impfung mit noch mehr schweren Nebenwirkungen rechnen.

Darum appelliere ich an Sie: Nehmen Sie das ernst. Nehmen Sie die Sorgen der Betroffenen im Gesundheitswesen und aller anderen aufmerksamen Bürger ernst. Stoppen Sie die Impfpropaganda! Und stoppen Sie den Impfzwang!

Je länger Sie in der Regierung auf der Impfpflicht im Gesundheitswesen und auf einer allgemeinen Impfpflicht beharren, desto mehr bestätigen Sie unsere Einschätzung vom April 2020.

Ich zitiere aus meinem Redebeitrag im Plenum zu unserem damaligen Antrag zum Sonderausschuss „Corona“: Nicht das SARS-Coronavirus-2 hat die Krise verursacht, sondern eine evidenzbefreite Politik, die ihren religiösen und alternativlosen Geltungsanspruch mit Worten wie „Corona-Zweifler“ oder „Coronaleugner“ bekundet. - Mittlerweile bekundet sie ihn auch durch eine völlig unbegründete und völlig inakzeptable Impfpflicht, auch in Brandenburg.

Sehr geehrte Damen und Herren, dass es bei Corona inzwischen weniger um die Gesundheit als vielmehr um Politik, genauer: unsere Freiheit, geht, sprechen inzwischen selbst führende Politiker von SPD und Grünen ganz unverblümt aus. Das Versprechen, dass ab dem 20. März alle tiefergreifenden Schutzmaßnahmen entfallen sollen - das Herr Ministerpräsident Woidke eben auch noch einmal diskret gab -, rückte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch am Tag der Ministerpräsidentenkonferenz, noch am 16. Februar - selbstverständlich in einer Talkshow - zurecht. Er sagte, man wisse noch gar nicht, was ab dem 20. März gelten werde. Für ältere Menschen, bei denen die Impfungen nicht so gut wirkten, werde es nie eine volle Freiheit geben. - So weit sind wir alle schon: Ein Minister, der auf das Grundgesetz, auf die Verfassung vereidigt ist, spricht in aller Öffentlichkeit davon, dass es für bestimmte Menschen künftig nie die volle Freiheit geben werde. Wo sind wir hingeraten? Wie lange soll das so weitergehen? Wollen wir das einfach so hinnehmen? Ich frage auch Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete.