Protocol of the Session on February 23, 2022

Als letzter Punkt, weil meine Redezeit jetzt dem Ende entgegengeht: Alles, was wir vorschlagen, ist kein Hexenwerk; andere Länder haben weitere Programme aufgelegt. Und ich frage Sie, Herr Bommert: Wenn Sie heute nicht handeln, wie wollen Sie das eigentlich in Ihrer Handwerkskammer darstellen? - Ich frage Sie,

Herr Barthel: Wie wollen Sie das, was Sie hier tun, eigentlich gegenüber den Wirtschaftsverbänden darstellen? - Und ich frage auch Sie, Herr Klemp: Wie wollen Sie das eigentlich darstellen, wenn sogar Ihr eigener grüner Bundeswirtschaftsminister sagt, dass er die Länder bittet, bei den Rückzahlungen ein Moratorium einzuführen? - Ich sage Ihnen: Unser Antrag liegt wieder auf dem Tisch. Haben Sie den Mut, das Problem zu lösen! Wir stehen bei dem Punkt an Ihrer Seite. - Herzlichen Dank.

Wir kommen zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Barthel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste am Livestream! Kollege Walter, „Gut gebrüllt, Löwe!“, kann ich da nur sagen. Nur die Töne waren für mich an einigen Stellen zu schrill und zu weit von der Realität entfernt.

Auch für uns ist Vertrauen ein grundlegendes Thema. Es geht uns bei den Coronahilfen darum, betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen unbürokratisch, aber rechtssicher zu helfen. Auch wir wollen keine mühsam und mit viel persönlichem Einsatz über die Tücken der Pandemie hinweggeretteten wirtschaftlichen Existenzen erneut in Gefahr bringen.

Wofür wir aber stehen, ist der rechtskonforme Umgang mit Steuermitteln. Deshalb erfolgen an dieser Stelle noch einmal einige Klarstellungen. Ja, es ist richtig: die Brandenburger Regierung und Politik wollten den besonders Geschädigten schnell und unbürokratisch helfen; der erste Schritt war die Richtlinie vom 24. März. Dann kam der Bund mit seinem deutlich größeren Portemonnaie; die damit verbundenen Regeln wurden in die Richtlinie vom 31. März gegossen.

In jedem Fall handelt es sich um Wirtschaftshilfe - und das sollte man immer im Kopf haben - zu Überbrückung von Liquiditätsengpässen für drei Monate. Auf welche Richtlinie sich die Gewährung der Soforthilfen bezog, ergibt sich eben nicht in erster Linie aus der veröffentlichten Richtlinie, sondern dem Bewilligungsbescheid. Schon da wurde auf die Überprüfungsmöglichkeit der Billigkeitsleistung aufmerksam gemacht, also nicht erst in diesem Schreiben.

An der Stelle sei noch erwähnt, dass es sich bei der Billigkeitsleistung um eine freiwillige staatliche Leistung zum Ausgleich oder zur Abmilderung von Schäden oder Nachteilen handelt. Eine Billigkeitsleistung ist kein vollumfänglicher Schadenersatz bzw. Ausgleich von Umsatzverlusten. Grundsätzlich waren Personal-, Lohn- und Gehaltskosten in der Soforthilfe nicht erstattungsfähig. Richtig ist: Die nachträglich vom Bund eingeräumte Möglichkeit bezog sich allein auf Personalkosten, die mit dem Hochfahren von Geschäftstätigkeit verbunden waren. Davon haben einige Bundesländer Gebrauch gemacht. Ob es tatsächlich so kommt oder diese Hilfen, die von den drei Ländern gezahlt wurden, zurückzuzahlen sind, wird letztlich der Bundesrechnungshof entscheiden.

Zur Einordnung der Soforthilfen gehört auch die Tatsache, dass seit März 2020 ununterbrochen Wirtschaftshilfen für Selbstständige und Unternehmen zur Verfügung gestanden haben und gestellt wurden. Nach den ersten Soforthilfen schlossen sich die Überbrückungshilfen I bis V, die Neustarthilfe sowie außerordentliche Wirtschaftshilfen an.

Zur Kritik an dem Begriff „Bazooka“: Ich glaube schon, dass 1,5 Milliarden Euro, die in Brandenburg an Unternehmen und Selbstständige geflossen sind, eine Bazooka sind. Das sind etwa 10 % unseres Landeshaushaltes. Das ist kein Landesgeld, das ist völlig richtig, aber Mittel dieser Größenordnung sind in die Wirtschaft geflossen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke. - Auch viele der Soforthilfebegünstigten erhalten seitdem anhaltend finanzielle Hilfe.

Und nun zum so oft gescholtenen Schreiben der ILB. Wie gesagt, ein Hinweis auf eine Überprüfung der Anspruchsberechtigten gab es schon im Bewilligungsschreiben; nicht jeder Empfänger, jede Empfängerin hat das wahrgenommen. Sinn und Zweck des Überprüfungsverfahrens für die Soforthilfe seitens der ILB ist es, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel festzustellen. Das Verfahren läuft gegenwärtig, es ist eine Selbstprüfung der Zuwendungsempfänger.

Nun kann man sich über Sprache und Stil amtlicher Schreiben trefflich streiten. Von manchem Empfänger wird jedes Schreiben öffentlicher Stellen als Einmischung oder Bedrohung gesehen. Aus meiner Sicht waren die Schreiben verständlich und nachvollziehbar, und für den ersten Teil, nämlich die erste Richtlinie, haben die Betroffenen erneute Schreiben bekommen. Die von der ILB eingerichteten FAQ-Seiten und das Hilfetelefon haben an vielen Stellen geholfen, Ängste zu nehmen und ordentliche Lösungen herbeizuführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht haben das MWAE und die ILB einen guten Job gemacht; das wurde auch vor wenigen Tagen vom Handwerk bestätigt. Es wurde sorgsam und mit Augenmaß mit öffentlichen Mitteln umgegangen; Brandenburg gehört zu den Ländern mit den wenigsten Betrugsfällen. Die vorliegenden Anträge lehnen wir ab.

Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann hat eine Kurzintervention angezeigt.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sie haben ja keine Zwischenfrage zugelassen, deswegen frage ich Sie jetzt hier, Herr Barthel. Sie haben alle möglichen Coronahilfen angeführt. All das ist ja unstrittig, das haben wir ja gemeinsam auf den Weg gebracht; über deren Schnelligkeit und den Abrechnungsmodus will ich mich hier jetzt nicht auslassen, aber: Sie haben am Anfang Ihrer Rede betont, dass Ihnen das Thema Vertrauensschutz auch wichtig wäre. Deswegen frage ich Sie, was Sie jetzt ganz konkret insbesondere für den Vertrauensschutz der Soloselbstständigen und Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, die ja bekanntlich - das hat ja Herr Walter schon vorgetragen - von der Änderung der Richtlinie über Nacht betroffen waren und die jetzt plötzlich alle diesen Brief der ILB erhalten, tun wollen, wenn Ihnen dieses Thema wirklich wichtig und ernst ist. Da würde ich mich über eine konkrete Antwort sehr freuen. - Danke schön.

Herr Abgeordneter Barthel, möchten Sie auf diese Kurzintervention erwidern? - Es kommt keine Antwort, aber der Abgeordnete geht zum Mikrofon. Dem entnehme ich, dass das ein Ja ist.

Herr Dr. Zeschmann, das haben wir bereits getan.

(Zuruf: Ach so?)

Das haben wir bereits getan. Zufälligerweise gibt es in meiner Familie von diesen Soforthilfen Betroffene. Wenn man sich die Bescheide angeguckt, sie gelesen hat, hat man festgestellt, dass in den Bescheiden genau drinstand, auf welche Richtlinie sich das bezog. Und - ich wiederhole es noch einmal - in den Bescheiden stand auch drin …

(Zuruf: Das ist so ein Mist!)

- Das ist Fakt!

(Zuruf: Nein! Da stand das Datum!)

- Nein, das stimmt nicht! Es stand die Richtlinie drin, auf die sich dieser Bescheid bezieht, und es stand drin, dass es zu einer Überprüfung kommt. Und es wurde auch noch einmal ausführlich erklärt, wofür das Geld ausgezahlt wird. Also bitte, bleiben Sie bei der Wahrheit!

(Zuruf)

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Drenske.

(Unruhe)

Meine Herren, es wäre sehr schön, wenn Sie dem Redner zuhörten oder ihm Ihre Aufmerksamkeit schenkten und keine Zwiegespräche führten. - Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab, Herr Barthel: Man kann eben nicht erst den Antrag stellen lassen und hinterher die Bedingungen diktieren. Da gebe ich Herrn Walter vollkommen recht; er hat die Sachlage hier ganz richtig formuliert.

Es ist beinahe schon ein Skandal, wie mit Menschen ohne ausreichende Lobbyvertretung in Brandenburg umgegangen wird. Jetzt zeigt sich die Schattenseite der angeblich schnellen und unbürokratischen Hilfen, welche im März zur Abmilderung der politisch herbeigeführten Coronapandemie versprochen wurden. Doch, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wie wir heute wissen, kamen die Mittel weder schnell noch unbürokratisch, denn die Landesregierung beginnt, nachdem die Mittelauszahlung mehrfach stockte, im Nachhinein damit, eine er-

neute Überprüfung der Coronahilfen einzuleiten. Erneut werden jene zum Opfer von Unterstellungen, die zu Beginn der Coronapandemie am meisten zu leiden hatten: unsere kleinen und mitteständischen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler.

Wer sich noch fragt, wer hierzulande Populismus betreibt, dem sei gesagt: Das, was hier zu dem ganz speziellen Fall - ich zitiere - in Brandenburg geführt hat, liebe Regierungskoalition, ist das beste Beispiel für ein plumpes populistisches Politikmanöver, um Coronasoforthilfen im Vorfeld der Bundestagswahl zu missbrauchen. Ergebnis: krasse Unterschiede zwischen Antrag und Zuwendungsbescheid.

Was bleibt den Betroffenen nun im Rückblick auf Ihre Coronahilfen und Versprechungen? Die Androhung von Strafverfahren oder die Aussicht darauf, dass sie bitter benötigtes Geld nun Jahre später wieder zurückzahlen müssen? Wieder einmal zeigt die Landesregierung, was sie unter „schneller, unbürokratischer und nicht zurückzahlbarer Hilfe“ wirklich versteht.

Ich frage mich an dieser Stelle, ob Sie es auch wagen würden, auf solch eine Art von den großen Playern Coronahilfen zurückzufordern. Aber das wäre wohl zu viel verlangt, denn die Gewinner der Pandemie zahlen offenbar kräftig bei Vermittlungsprovisionen, Parteispenden und Vorstandshonoraren mit; und da gilt es, Vorsicht walten zu lassen.

Genauer hingesehen wird also nur bei den Kleinen, während die fortwährende Förderung von Konzernen gemeinhin als Globalisierung und Strukturförderung angesehen wird. Hören Sie endlich auf, mit zweierlei Maß zu messen, und erkennen Sie den wirtschaftlichen Beitrag der kleinen und mittelständischen Unternehmen und der Soloselbstständigen in Brandenburg gleichberechtigt an! Nicht mehr und nicht weniger fordern wir von der Landesregierung.

Eine weitere Sache sollte Ihnen zu denken geben: Selbst die Linke prangert Ihr Vorgehen an. Leider widersprechen sich aber die dunkelroten Vettern der SPD im vorliegenden Antrag, denn einerseits ist davon die Rede, Vertrauensschutz herzustellen und vollständig auf Rückzahlungen zu verzichten, anderseits soll die Rückzahlungsfrist der Coronahilfen bis 30. Juni 2023 verlängert werden. Was denn nun, sehr geehrte Damen und Herren von den Linken?

In unserem Änderungsantrag treten wir klar für die kleinen Betriebe und Selbstständigen ein, ohne eine ungerechtfertigte Kriminalisierung zu betreiben. Wir wollen eine klare Regelung, dass ausgezahlte Coronasoforthilfen des Jahres 2020, die nach der alten Richtlinie des Landes beantragt wurden, von Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus fordern wir, dass alle Anträge, die nach der neuen Regelung beantragt und bewilligt wurden, nach dem Vorbild des Landes Nordrhein-Westfalen behandelt werden, das heißt, dass für eine mögliche Rückzahlung Zeit bis Ende Dezember 2023 gegeben wird. Auch die vielen kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen haben eine Würdigung ihrer Arbeit während des politisch verordneten Lockdowns mehr als verdient. Und: Der AfD liegt nichts daran, den Bürokratieapparat weiter aufzublähen, nur um Honorarrechnungen von Steuerberatern in die Höhe zu treiben, denn die sind die wahren Nutznießer einer intransparenten Rückforderungspolitik, welche auf dem Rücken der wirtschaftlich aktiven Menschen in Brandenburg insbesondere im ländlichen Raum betrieben wird. Deshalb werden wir, falls Sie unseren Entschließungsantrag - wie üblicherweise - ablehnen sollten, dem Antrag der Linken auch zustimmen. Er sollte

zumindest eine Besserung gegenüber der jetzigen Situation darstellen. Im Interesse der Brandenburger kleinen und mittelständischen Unternehmen bitte ich Sie eindringlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Bommert.

Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Drenske, als Erstes kann ich Ihnen eines mitgeben: Wir schätzen den Mittelstand, wir schätzen die kleinen Betriebe und tun auch alles für sie. Ich bin der festen Überzeugung, dass, egal wie man jetzt zu diesem Antrag steht, der gerade hier diskutiert wird, populistische Klänge, wie Sie ein paar hier gebracht haben, nichts taugen. Ich kann Ihnen auch sagen, dass in der Handwerkskammer die Meinungen darüber gespalten sind - dies auch in Richtung des Kollegen Walter. Es gibt Leute, die es ein bisschen so sehen, dass diejenigen, denen es nicht zusteht, die Hilfen auch nicht bekommen sollten. Aber das ist vielleicht eine Abwägungssache.

Zum Antrag: Der Antrag führt uns zurück ins Jahr 2020, in den März. Die Coronapandemie hatte Europa, Deutschland und auch Brandenburg erfasst. Wir alle, wie wir jetzt hier sitzen, müssen sagen: Niemand konnte zu dieser Zeit einschätzen, wie sich das entwickelt, niemand wusste, wie die Krankheit verläuft. Niemand hatte überhaupt einen Schimmer, was da passiert. Soforthilfen von Bund und Ländern wurden aufgelegt, um das Gröbste abzumildern. Und man muss ehrlich sagen: Wir haben es hier ganz geschlossen, alle einheitlich beschlossen und gesagt: Wir tun etwas dafür. - Und das war auch richtig so.

Nun verschickt die ILB Aufforderungen zur Ermittlung einer möglichen Rückzahlung. Da fühlen sich natürlich Leute hinters Licht geführt, weil sie es damals anders gesehen haben. Und es trifft natürlich kleine Unternehmen. Herr Minister, sehen Sie es mir nach, aber mir wird in der Kammer jetzt auch vorgehalten, dass der Minister am 19.03.2020 im RBB sagte, für Betroffene sei es im Moment fürs wirtschaftliche Überleben wichtiger, einen Zuschuss zu erhalten, dem keine Rückzahlung drohe, statt einen Liquiditätskredit. Die Soforthilfe solle unbürokratisch ausgereicht werden.

Nun muss man sagen: Heute stand ein Artikel in der „Lausitzer Rundschau“ - das kann man nur so aufnehmen - mit dem Titel „Er kann einem fast leid tun“. Da schrieb der Reporter, dass sich Sprüche wie „Tue Gutes und schreibe nicht darüber“ - oder so ähnlich - bewahrheiten. Denn es ist natürlich der Fluch guter Taten, dass, wenn man irgendetwas sagt, es einen am Ende einholt.

Nun droht vielen Antragstellern eventuell diese Rückzahlung. Ich kann verstehen, dass bei einigen Unternehmen die Empörung und die Enttäuschung groß sind. Man muss auch zur Schreibweise - das wurde schon angebracht - sagen: Wenn man von Subventionsbetrug schreibt und den Leuten etwas androht, kommt ein solches Schreiben, das ehrlich gemeint ist, vielleicht anders an.

Aber man sollte bei dieser Debatte auch innehalten, denn wir reden hier immer noch von Fördergeldern; das ist auch Fakt. Das

ist kein frei verfügbares Geld, sondern das sind Fördergelder - keine Geschenke, sondern Hilfen.

Auf den ersten Blick, Kollege Walter, ist man natürlich geneigt, dem Antrag einfach zuzustimmen, aber auf den zweiten Blick ist man etwas vorsichtiger und muss ein Stück weit abwägen. Natürlich treffen jetzt vielleicht einige Unternehmer diese Rückzahlungen - vielleicht, das haben Sie auch angesprochen. Trotzdem müssen wir uns jetzt damit beschäftigen und schauen, wie die Modalitäten sind. Es kann nicht sein - was auch in der Zeitung stand -, dass einige Juristen es anders sehen und wir am Ende mit solchen Sachen vor Gericht landen. Ich glaube, das wäre für das Land Brandenburg und für die Wirtschaft nicht gut. Und auch die juristische Sicht, dass wir zwei Klassen hätten - Sie sprachen es an -, halte ich für falsch. Wie gesagt: Es gibt eine Antragsfrist, diese sollten wir noch einmal besprechen und danach vorgehen.

Mich erreichen auch bestimmte andere Hinweise. Brandenburg grenzt an Sachsen. Sachsen rechnet die Gehälter mit ab. Es ist unseren Leuten, den Handwerkern dort unten, natürlich schwer zu erklären, dass in Sachsen - zehn Kilometer weiter, hinter der Grenze - abgerechnet wird und hier nicht. Da besteht aus meiner Sicht Prüfungsbedarf, aber - wie gesagt - mit Sicht natürlich. Einfühlungsvermögen gegenüber denen, die das die letzten Jahre durchlebt haben, ist ohnehin wichtig. Und wenn im Einzelfall wirklich Rückzahlungen auf nicht zuwendungsfähige Ausgaben anstehen, die jetzt noch geprüft werden, sollten wir die ILB und das Wirtschaftsministerium ermuntern, alles, aber wirklich alles zu tun, die Maßnahmen auszuschöpfen und alles für die Leute zu tun - etwa Schadensbegrenzung durch zinsfreie, gestaffelte Rückzahlungen oder, oder, oder. Da muss man noch schauen.

Meine Herren - oder Damen -, hier wurden von mehreren Seiten die Begriffe „gute Kaufleute“ und „ehrliche Kaufleute“ verwendet. Diese Begrifflichkeiten suggerieren aber, wenn sie jemand hört, dass es auch schlechte und unehrliche Kaufleute gibt. Ich glaube, das sollte so nicht sein. Wir sollten von Kaufleuten reden, aber nicht differenzieren. Allein von den „guten Kaufleuten“ zu sprechen ist komisch.

Eins noch: Es gibt zehn „Grundsätze des ehrbaren Kaufmanns“. Der siebente Grundsatz des ehrbaren Kaufmanns lautet: Man fühlt sich an das gesprochene Wort gebunden, und das Wort zählt. - Wir sollten das aufnehmen. Unsere Erwartung an das Ministerium ist, dass Sie alles dafür tun, für die Soloselbstständigen und die kleinen Betriebe einzustehen, und dass wir jegliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden.