Unser Ziel ist es, mit der oder dem Beauftragten für Polizeiangelegenheiten jemanden zu haben, die oder der effektiv und zielgerichtet arbeitet und uns einen echten Mehrwert bieten kann. In diesem Sinne möchte ich zusammenfassen: Wir wollen auf der einen Seite, dass die oder der Beauftragte einen Mehrwert bietet. Wir wollen aber auf der anderen Seite keine Parallelstrukturen entstehen lassen. Erst recht wollen wir keine zusätzliche Ermittlungsinstanz schaffen; auch das wurde schon gesagt. Ich betone: Wir wollen keine Beauftragtenstelle einrichten, die in irgendeiner Art und Weise eine neue Ermittlungsinstitution darstellt.
An dieser Stelle möchte ich auf § 2 des Gesetzentwurfs verweisen; dort sind die Grenzen der Befassung klar aufgeführt. Diese sind insbesondere dann erreicht, wenn ein Eingriff in gerichtliche, staatsanwaltschaftliche oder ähnliche Verfahren erfolgen würde oder wenn der Vorgang Gegenstand eines Untersuchungsausschusses war oder ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Ende kommen. Auch ich freue mich auf die intensive Diskussion, die wir sicherlich im Innenausschuss dazu führen werden - hoffentlich wieder mit allen Kolleginnen und Kollegen an Bord. Ich bitte Sie, der Überweisung an den Innenausschuss zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Einrichtung der Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten beim Landtag ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich will hier aber ausdrücklich in Richtung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sagen, dass wir dieses Vorhaben nicht aus Misstrauen oder Zweifel an ihrer korrekten Dienstausübung unterstützen.
Es wäre ein fatales Signal, diesen Eindruck entstehen zu lassen oder denjenigen, die ihn aus unterschiedlichsten Gründen kolportieren, nicht zu widersprechen. Wir können uns in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und damit auch in unserem Bundesland Brandenburg glücklich schätzen, wie bürgerfreundlich und gesetzestreu die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst ausüben. Wir haben hier keinesfalls Überschreitungen polizei- lichen Handelns zu beklagen wie in den USA oder in Frankreich - von Russland und Belarus ganz zu schweigen.
Nein, unsere Polizei ist nicht nur gut ausgebildet, sondern unterliegt auch einer strengen demokratischen Kontrolle, sei es polizeiintern, sei es durch das Innenministerium, sei es durch das Parlament, vor allem aber durch eine kritischer gewordene Bürgerschaft und natürlich durch die Medien.
Keinesfalls will ich damit zum Ausdruck bringen, dass in der Polizei keine Fehler passierten. Aber es gilt auch hier, Maß und Mitte zu wahren. Bedauerliche Einzelfälle sind selbstverständlich unnachsichtig aufzuklären, dürfen aber nicht für unzutreffende Verallgemeinerungen missbraucht werden.
Deshalb plädieren wir für ein gut durchdachtes Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Polizeibeauftragten, für ein Gesetz, das der Praxis einer sehr verantwortungsvollen, konfliktreichen, kräftezehrenden und im öffentlichen Fokus stehenden Dienstausübung gerecht wird, für die ich mich namens unserer Fraktion von dieser Stelle aus noch einmal bei allen Beamtinnen und Beamten ausdrücklich bedanken möchte.
Deshalb verbieten sich unserer Auffassung nach Schnellschüsse. Stattdessen müssen wir uns die Zeit nehmen, diejenigen anzuhören bzw. zu beteiligen, die es betrifft und die sich - wie die GdP - noch skeptisch zu dem Vorhaben äußern. Wenn wir schon eine solche Beauftragtenstelle beim Landtag einrichten - warum soll sie oder er nicht noch andere Befugnisse oder Zuständigkeiten erhalten, beispielsweise uns Parlamentarier zu Organisations- und Strukturfragen zu beraten oder zur Angemessenheit der personellen, räumlichen oder sächlichen Ausstattung, die für die Aufgabenerfüllung der Polizei notwendig ist, zu informieren?
Die Koalitionsfraktionen haben einen Entwurf vorgelegt, der die Grundlage für den Einstieg in die Beratungen über ein entsprechendes Gesetz darstellt. Ich will mich mangels Redezeit nicht zu einzelnen Paragrafen äußern.
Im Innenausschuss sollten wir uns allerdings ausreichend Zeit dafür nehmen. In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn wir fraktionsübergreifend etwas Gutes zustande brächten, was auf breite Akzeptanz auch in den Reihen unserer Polizei stößt und einen womöglich kleinkarierten politischen Streit darüber vermeidet. Wir möchten uns heute noch nicht für oder gegen den vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entscheiden müssen, sondern darüber im Innenausschuss qualifiziert beraten. Deshalb stimmen wir der Überweisung an den AIK zu.
Noch ein Satz zu dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion: Das ist wirklich wieder etwas - man hat ja hier schon oft über Ihre Vorlagen den Kopf geschüttelt -, was alles Bisherige toppt. Sie wollen einen Neutralitätsbeauftragten auf Landesebene einrichten? Mein Eindruck ist, dass Sie einen Säuberungsbeauftragten fordern, der aus den Amtsstuben alles entfernen soll, was nicht Ihrer politischen Rechtsauffassung - oder: politischen Auffassung - entspricht. Das kann es nicht sein.
Ich finde es auch bemerkenswert, wie Sie sich in einem Absatz als Schutzpatron der Polizei gerieren. Ich sage Ihnen: Sie treiben die Polizei in ein Hase-und-Igel-Spiel, indem Sie zu „Spaziergängen“ aufrufen. Sie ermöglichen es nicht, dass die Polizei sich auf diese Einsätze gut vorbereiten kann. Und hier fühlen Sie sich dazu berufen, sich vor die Beamten zu stellen?
Dazu kommt, dass Sie in Ihren Reihen ein Innenausschussmitglied haben, das der Polizei Keile angedroht haben soll. Das verträgt sich nun wirklich nicht mit dem entsprechenden Satz in dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr als ein Jahr haben die Koalitionsfraktionen intensiv und kontrovers über das Vorhaben diskutiert, die Stelle eines oder einer Beauftragten für Polizeiangelegenheiten zu schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt sowohl das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses als auch die Umsetzung eines zentralen Punktes des Koalitionsvertrages dar. Im Grunde geht der Gesetzentwurf sogar über die im Koalitionsvertrag niedergelegte Zielsetzung hinaus; Kollege Schaller hat schon kurz darauf hingewiesen.
Natürlich kann man die Frage stellen: Wozu brauchen wir überhaupt einen Polizeibeauftragten? Einerseits sollen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit erhalten, sich an eine unabhängige Stelle zu wenden, um mögliche Missstände und Probleme zu thematisieren, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Polizeibeauftragte eine zentrale und unabhängige Instanz darstellen, an die sich auch die Bürgerinnen und Bürger wenden können. Außerdem kann der oder die Polizeibeauftragte dazu beitragen, die Erkenntnisse des Parlaments über die Arbeit der Po-
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine staatliche oder private Institution ist vor missbräuchlichen Umtrieben Einzelner gefeit. Solche rechtzeitig erkennen und abstellen zu können muss daher unser aller Bestreiben sein. Es ist aber wichtig, genau abzuwägen, mit welchen Rechten und Pflichten, mit welchen Aufgaben und Werkzeugen wir jemanden in diesem Bestreben ausstatten.
Es muss ausgeschlossen bleiben, dass Generalverdacht, Gesinnungsschnüffelei und Denunziation durch die Einsetzung eines Polizeibeauftragten ermöglicht werden. Meiner Meinung nach ist dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass durch die Schaffung dieser neuen Stelle unsere Polizistinnen und Polizisten rechtlich nicht schlechter gestellt werden. Das in der Strafprozessordnung verbriefte Recht auf Aussage- und Zeugnisverweigerung der Polizeibediensteten bleibt unangetastet. Die prozessualen Rechte der Polizeibediensteten bleiben gewährt. Ebenso ist der in der Verwaltung gelebte Dienstweg im Gesetzentwurf berücksichtigt: Der erste Ansprechpartner des oder der Beauftragten ist folglich immer das Innenministerium. Und schließlich bestimmen verfassungsschutz- und datenschutzrechtliche Aspekte die Zugriffsmöglichkeiten des Beauftragten auf Vorgänge der Polizei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Stelle der oder des Polizeibeauftragten bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Missständen nachzugehen und diese zügig abzustellen, und sie ist bestens dazu geeignet, die Polizistinnen und Polizisten im Dienst vor willkürlichen Anfeindungen zu schützen. Der oder die Polizeibeauftragte wird allein durch die Existenz dazu beitragen, unbegründete Generalverdächtigungen nachvollziehbar und endgültig zu widerlegen. Dies wird dem Bild der Polizistinnen und Polizisten in der Öffentlichkeit einen großen Dienst erweisen; denn die Schaffung einer solchen Stelle gibt auch nach außen das klare Signal: Wir haben nichts zu verstecken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Drucksache 7/5013, „Gesetz über die oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg (Bran- denburgisches Polizeibeauftragtengesetz - BbgPBG)“, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Die Abstimmung über den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/5130 mit dem Titel „Landesbeauftragten zur Sicherstellung politischer Neutralität staatlicher Institutionen einführen“, erfolgt nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf nach der 2. Lesung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vertrauen - Vertrauen ist das höchste Gut, das wir anderen Menschen geben können. Vertrauen ist aber auch für uns als Politikerinnen und Politiker die Grundlage - das Fundament - unserer Arbeit. Die Menschen verlassen sich darauf, dass wir eingreifen, wenn sie Hilfe brauchen, gerade dann, wenn sie unverschuldet in eine Notsituation geraten sind.
Erinnern Sie sich? Wir hatten zu Beginn der Coronakrise, vor zwei Jahren, so etwas wie einen Deal mit vielen Menschen in diesem Land: Gemeinsam fahren wir das Land zum Schutz der Allgemeinheit und insbesondere der Schwächeren herunter. - Wir wussten immer, dass die Schließung von Betrieben und die faktischen Ausübungsverbote in diversen Berufsfeldern dazu führen würden, dass Einzelne in finanzielle Schieflagen geraten. Hier haben wir immer gesagt - über alle Parteien hinweg bestand hier immer Einigkeit: Wer durch die beschlossenen Maßnahmen Nachteile erleidet, ja gar in existenzielle Nöte gerät, dem wird geholfen. - Und es war der Ministerpräsident, der sagte: Kein Arbeitsplatz soll in Gefahr geraten; dafür werden wir alles tun. - Tatsächlich: Das Land hat dann Hilfeprogramme aufgesetzt. Die ikonische Bazooka von Olaf Scholz, die ja dann auch Frau Lange übernommen hat, ist uns sicherlich gut im Gedächtnis geblieben. Und natürlich - das will ich an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen - war auch immer völlig klar, dass Unternehmen, die die Hilfen zu Unrecht erhalten haben, mit einer Rückzahlungsforderung rechnen müssen; das passiert jetzt in allen Bundesländern.
Also ist doch alles gut, oder? Mitnichten, meine Damen und Herren, mitnichten! Denn die Landesregierung Brandenburgs hat ihr Wort gebrochen, und zwar auf eine so dreiste Art und Weise, dass ich es erst nicht für möglich hielt und dann für ein Versehen, aber jetzt wieder eines Besseren belehrt werde; denn - ich erinnere daran - am 24.03.2020 haben Sie eine Richtlinie erlassen: Enthalten waren laut dieser in den Soforthilfen unter anderem Lebenshaltungskosten, Personalkosten, Betriebskosten etc. Viele Tausend Unternehmerinnen und Unternehmer haben sich darauf - auf Ihre Richtlinie - verlassen, haben auf Grundlage dieser Richtlinie bis zum 2. April 2020 Hilfen beantragt, und alle - oder fast alle - bekamen auch Geld. Was die Unternehmen aber nicht wussten: Die Richtlinie ist Ende März über Nacht einfach mal geändert worden, ohne dass die Betroffenen informiert wurden. Eine neue Richtlinie für die Verwendung der Hilfen erblickte das Licht der Welt. Was war in ihr nicht mehr enthalten? - Richtig, Lebenshaltungs- und Personalkosten! Warum denn das? Weil die Landesregierung die eigene Richtlinie an die Bundesrichtlinie angleichen wollte.
Ihr Angleichen hatte aber ganz konkrete Folgen. Der Künstler beispielsweise, der fahrende Friseur, der Musiker konnten nicht mehr ihre Lebenshaltungskosten decken. Anrechnen konnte er nur noch Betriebskosten oder Mieten. Das hat aber nichts mit der Realität der Menschen zu tun, und das wissen Sie ganz genau. Viele Menschen haben keine Mieten zu zahlen, arbeiten von zu Hause aus oder von überall.
Da war es der Wirtschaftsminister, der damals sagte, er werde dafür sorgen, dass kein Unternehmer in Hartz IV rutscht. Wenige Wochen später empfahl der Wirtschaftsminister den Unternehmerinnen und Unternehmern, Hartz IV zu beantragen. Auch sprach er in der letzten Woche davon, dass unser Vertrauensschutz, den wir hier heute beantragen, ja eine Doppelförderung sei. Da kann ich nur sagen: Das entspricht auch nicht der Realität. Gerade Künstlerinnen und Künstler hatten gar nicht die Möglichkeit, Hartz IV zu beantragen, weil sie dann aus der Künstlersozialkasse herausgeflogen wären.
Auch das Ergebnis der Vermögensprüfung trifft bei vielen einfach nicht zu, gerade beispielsweise bei Eventmanagern, die Technik haben und dadurch locker auf über 30 000 Euro Vermögen kommen und in dieser Zeit zum Beispiel ihre Technik eben nicht verkaufen konnten, weil gar kein Bedarf war. Viele Menschen haben deshalb ihre Altersvorsorge angegriffen oder gar völlig aufgebraucht. Die können nicht einmal mehr müde lächeln, wenn hier davon geredet wird, dass es zu keinen Ungerechtigkeiten gekommen sei.
Der Bäcker kann seine Personalkosten jetzt auch nicht mehr abrechnen. „Es gab ja Kurzarbeitergeld“, sagen Sie. Dieser Bäcker hat die Soforthilfen aber ganz bewusst auch dafür genutzt, beispielsweise das Kurzarbeitergeld aufzustocken oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gar nicht erst in die Kurzarbeit zu schicken - und das kann er jetzt auf einmal nicht mehr abrechnen.
Dieser eine Verwaltungsvorgang, der für Sie vielleicht nur ein bloßer Verwaltungsvorgang ist, ist historisch - mindestens so historisch wie der Satz des Ministerpräsidenten, der, als die Kritik an diesem Vorgehen laut wurde, sagte: Wir können ja das Geld nicht zum Fenster rauswerfen. - Richtig! Sie haben das Geld nicht zum Fenster rausgeworfen, aber ich sage Ihnen - und spätestens jetzt stellen wir fest: Sie haben mit Ihrer Art und Weise, wie Sie hier mit den Richtlinien umgegangen sind, das Vertrauen vieler Menschen in diesem Land zum Fenster hinausgeworfen.
Sie haben mit diesen Hilfen ein Rettungsboot ins Wasser gelassen, bei dem die Menschen, die sich in dieses Rettungsboot gerettet haben, jetzt feststellen, dass da ziemlich viele große Löcher drin sind und sie jetzt abzusaufen drohen. „Pech gehabt!“, könnte man sagen, „da hätten die Unternehmen halt richtig schauen müssen“. Ist das wirklich Ihr Ernst, wenn Sie so etwas sagen?
In der größten Notlage seit der Wende verlassen sich die Menschen auf Sie, beantragen Mittel, und dann ändern Sie, ohne die Menschen zu informieren, rückwirkend die Spielregeln für die Beantragung! Ich weiß nicht, in welchem Vertragsrecht das steht, dass es möglich ist, dass ich rückwirkend eine Richtlinie verändere und dann einfach völlig neue Bescheide herausschicke. Das geht einfach nicht und darf so auch nicht stehen bleiben; woanders würde man so etwas nämlich Taschenspielertrick nennen. Nein, und deshalb ist das nicht hinnehmbar!
Die Unternehmer in diesem Land haben sich mit viel Zeit, Kraft und Geld ihre Existenzen aufgebaut; darauf waren auch Sie, liebe Abgeordneten der Koalition, immer sehr stolz. Aber wenn die Menschen einmal Hilfe brauchen, lassen Sie sie schlichtweg im Stich.
Sie können auch nicht so tun, als ob das einfach nur Briefe mit Rückzahlungsinformationen wären. Wenn Sie Briefe verschicken, in denen Sie die Menschen auffordern, zu prüfen, und darauf hinweisen, dass sie, wenn sie nicht zurückzahlen, der Gefahr ausgeliefert sind, fünf Jahre ins Gefängnis zu kommen, kann man nicht davon reden, dass das einfach nur ein Brief sei, sondern die Menschen nehmen es natürlich ernst, wenn sie von der ILB Briefe bekommen, und deswegen sollte man hier auch aufhören, einfach so zu beschwichtigen.
Sie hätten auch anders handeln können. Andere Länder haben verschiedene Programme aufgelegt, und etwas Vergleichbares haben wir hier zehnmal beantragt, Sie haben es zehnmal abgelehnt; das Geld wäre damals da gewesen.
Ich will Ihnen auch sagen, wie es sich für die Menschen, über die wir gerade reden - die Einzelhändlerinnen, der Bäckermeister und viele andere -, anfühlt, wenn sie jetzt gerade, mitten in der vierten Welle, diese Briefe erhalten: Diese Menschen wissen derzeit oft nicht, ob sie ihren Betrieb im Sommer noch werden aufrechterhalten können, sie wissen nicht, wie es weitergehen soll. - Und dann kommen solche Briefe.
Statt sich aber mit diesen Sorgen zu beschäftigen, schicken Sie die Menschen in die Gefahr des Subventionsbetruges. Mehr noch: Wenn Sie sagen, nicht 3, nicht 2, nein, nur 1 % wird überhaupt geprüft, sagen Sie den Leuten damit nicht de facto: „Warte mal ab, wahrscheinlich kommst du damit durch.“? Ist das wirklich Ihre Absicht? Das ist auch nicht hinnehmbar. Hören Sie deshalb auf, lieber Herr Minister Steinbach, vom ehrlichen Kaufmann zu reden! Was hier in diesem Land gerade abläuft, hat nichts mit einem „ehrlichen Kaufmann“ zu tun. Ich bin mir sicher, dass Sie es nicht mit Absicht tun, aber Sie sind sich dieses Problems bewusst. Handeln Sie deshalb jetzt, an dieser Stelle!
Wir schlagen Ihnen das im Antrag vor; das ist nicht der erste Versuch, und es wird sicherlich nicht der letzte sein. Es gibt Länder, die hier handeln, und auch Sie handeln ja zum Teil. Sie haben jetzt die Rückmeldepflicht um einen Monat bis März verlängert. Sie haben denjenigen, die bis zum 2. April Bescheide erhalten haben, neue Briefe geschickt und im Prinzip mitgeteilt, dass die alte Richtlinie für sie gilt; da geht es um 2 500 Menschen. Damit zeigen Sie, dass es gehen könnte, Vertrauensschutz herzustellen.
Aber erläutern Sie mir bitte, warum Sie das nur für diejenigen, die auf Basis der alten Richtlinie Bescheide erhalten haben, und nicht für diejenigen, die auf Basis der alten Richtlinie Anträge gestellt haben, erklären! Denn sie hatten ganz bewusst Anträge auf Basis einer Richtlinie gestellt, die dann - obwohl sie dafür nichts konnten - auf einmal nicht für sie galt. Tun Sie es deshalb für alle, das fordern wir von Ihnen. Jeder, der auf Basis der alten Richtlinie bis zum 2. April Anträge gestellt hat, soll den Vertrauensschutz bekommen, und die Abrechnung soll auf Basis der alten Richtlinie erfolgen; etwas anderes darf hier nicht sein.
Als letzter Punkt, weil meine Redezeit jetzt dem Ende entgegengeht: Alles, was wir vorschlagen, ist kein Hexenwerk; andere Länder haben weitere Programme aufgelegt. Und ich frage Sie, Herr Bommert: Wenn Sie heute nicht handeln, wie wollen Sie das eigentlich in Ihrer Handwerkskammer darstellen? - Ich frage Sie,