Jawoll, Frau Vizepräsidentin. - Sie sollten Ihren Entwurf selbst einkassieren, noch einmal darüber nachdenken, unseren Entschließungsantrag zur Hand nehmen und dann einen neuen Entwurf vorlegen, der auch zustimmungsfähig ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger an den Bildschirmen! Als Koalition haben wir verabredet, eine Polizeibeauftragte einzuführen. Heute liefern wir; wir als Koalition bringen unseren Gesetzentwurf auf den Weg. Mir ist dieses Gesetz eine Herzensangelegenheit; denn damit wird unser Staat moderner, direkter, bürgernäher.
Warum ist das so wichtig? Weil die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten für eine bessere Balance zwischen dem Gewaltmonopol der Exekutive und der Kontrollfunktion der Legislative im Bereich der Polizei sorgen wird. Bei uns darf nur der Staat unmittelbaren körperlichen Zwang anwenden; denn wir wollen sicherstellen, dass sich nicht der Stärkere durchsetzt. Alle Menschen in unserem Land sollen das gleiche Recht auf Schutz und freie Entfaltung genießen können.
Gleichzeitig muss aber sichergestellt sein, dass dieses Gewaltmonopol nicht willkürlich, unverhältnismäßig oder gar erniedrigend ausgeübt wird. Das ist die Kontrollfunktion, die wir als Gesetzgeber haben, und die nehmen wir sehr ernst!
Damit sich hier kein falscher Zungenschlag einschleicht: Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die Brandenburger Polizei gute Arbeit macht. Aber unsere Aufgabe ist es, dies auch zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese Kontrolle unmittelbar, effektiv und bürgernah funktioniert. Diese Kontrolle ist nicht Ausdruck von Misstrauen, sondern sie ist die Grundlage, das Fundament für Vertrauen. Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, ob mit oder ohne Uniform, müssen darauf vertrauen können, dass die Polizei ein Garant für Sicherheit ist - ein verlässlicher Garant -, und auch darauf, dass Polizistinnen und Polizisten vor falschen Verdächtigungen und schlechter Behandlung geschützt werden.
Diese Kontrolle ist kein Misstrauen, sondern sie soll Bürgerinnen und Bürger sowie Polizistinnen und Polizisten vor Willkür, Vorverurteilung und erniedrigender Behandlung schützen.
Wir haben uns deshalb dafür entschieden, die Polizeibeauftragte als Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Polizistinnen und Polizisten einzurichten. Sie soll als Schiedsstelle zur Versachlichung in der Diskussion um vermeintliches Fehlverhalten beitragen. Darum ist sie niedrigschwellig angelegt und mit soliden, weitreichenden Befugnissen ausgestattet.
Wichtige Aspekte der Arbeit der Beauftragten sind folgende: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich direkt an die Polizeibeauftragte wenden. Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten ermittelt selbstständig und unabhängig. Alle staatlichen Stellen sind dazu verpflichtet, die Arbeit der Polizeibeauftragten zu unterstützen. Den Beschwerdeführern werden die Ergebnisse der Ermittlungen schriftlich mitgeteilt. Bei gravierenden Sachverhalten, die das Ansehen der Polizei beschädigen könnten, muss sofort die Polizeibeauftragte durch das Ministerium - das ist uns sehr wichtig, Herr Möller: durch das Ministerium - selbst informiert werden.
Die Polizeibeauftragte muss bei gravierenden Verfehlungen selbstverständlich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Und noch einmal: Die Polizeibeauftragte unterliegt keiner Weisung, sondern arbeitet unabhängig und ohne politische Einflussnahme. Sie ist dabei selbstverständlich der Verschwiegenheit und dem Datenschutz verpflichtet.
Damit ist die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten einerseits Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger im Land, wenn sie sich von der Polizei ungerecht behandelt fühlen. Sie soll Sachverhalte aufklären, eventuelle Fehleinschätzungen korrigieren und darauf hinwirken, dass tatsächliches Fehlverhalten abgestellt wird und Straftaten auch angezeigt werden.
Andererseits ist die Stelle für Polizistinnen und Polizisten eine wichtige unabhängige Ansprechpartnerin, die sicherstellen soll, dass falsche Anschuldigungen korrigiert, Missstände sorgfältig aufgeklärt, Fehler benannt und korrigiert werden, dass das Konfliktmanagement funktioniert und dass Beschwerden nachgegangen wird.
Ich bin fest davon überzeugt, dass genau diese Ausgestaltung der Stelle mit dafür sorgen kann, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken oder wiederherzustellen. Wir setzen damit das Signal: Wir nehmen Beschwerden ernst. Wir organisieren unsere Brandenburger Polizei so, dass Beschwerden schnell, bürgernah und unbürokratisch aufgeklärt werden.
Deshalb ist die Stelle so konzipiert, dass sie direkt und unabhängig in das System hineinsehen kann. Ich wiederhole: Sie ist unabhängig und keinen politischen Weisungen unterworfen.
Die Schiedsstelle wird damit sowohl der Bürgerin und dem Bürger, der Polizistin und dem Polizisten als auch uns, den Parlamentariern, zur Seite stehen, um unsere bürgernahe Polizei noch besser zu machen und das Vertrauen in unsere Polizei zu stärken.
Ich freue mich auf die Beratung im Innenausschuss. Dafür haben wir eine solide und ausgewogene Grundlage geschaffen.
Ich möchte mich an dieser Stelle natürlich dem Dank anschließen: an meine Kollegen, an die Polizei, an die Beamtinnen und Beamten draußen, und selbstverständlich an das Ministerium. Ich bitte auch die CDU und alle anderen, dafür zu klatschen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Block.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Die Linke hatte im Dezember 2020 erstmals einen Gesetzentwurf für einen Polizeibeauftragten vorgelegt. Diesen Gesetzentwurf haben Sie vor etwa einem Jahr, im April 2021, abgelehnt. Das mit der „Herzensangelegenheit“ kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht ganz abnehmen, Frau Kollegin GossmannReetz.
Sie sprachen damals davon, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ganz gewiss in Kürze eingebracht werden solle. Das war vor fast einem Jahr. Wie die Zeit verfliegt! Aber nun denn - was lange währt …
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist erfreulich nahe an dem, was wir als Linke vorgelegt hatten: eine Polizeibeauftragte, die über eine große Durchsetzungsfähigkeit verfügen soll, die unabhängig und beim Landtag angesiedelt ist und über verschiedene eigene Ermittlungsbefugnisse verfügt. Es braucht eine solche Polizeibeauftragte im Land Brandenburg. Das ist aus unserer Sicht eine Maßnahme zur Stärkung des Vertrauens in unsere Polizei. Und Vertrauen braucht es, vor allem in diesem sensiblen Bereich staatlichen Handelns.
Meine Damen und Herren! In der Polizei arbeiten besonders viele Menschen, die sich mit ihrem Beruf identifizieren, sich ihrer gesellschaftlichen Aufgabe bewusst sind und für diese Verantwortung ein großes persönliches Risiko und Einschränkungen im Privatleben - durch Schichtdienst, durch eine starke körperliche und psychische Belastung - in Kauf nehmen. Auch ich möchte mich an dieser Stelle für die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten bedanken.
Dennoch steht die Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols zu Recht in einem besonderen öffentlichen Fokus und muss einer besonderen internen, aber vor allem auch einer externen Kontrolle unterliegen. Dass diese zwar grundsätzlich vorhanden sein soll, aber in der Vergangenheit nicht wirklich immer gut funktioniert hat, möchte ich nur stichpunkthaft an den Verfahren zu dem Tod von Oury Jalloh, zum NSU, zum NSU 2.0, zum Netzwerk um „Hannibal“ und „Nordkreuz“ sowie zu den „Uniter“-Ermittlungen verdeutlichen. Unter anderem diese Vorfälle haben das Vertrauen in staatliches Handeln, ganz besonders auch in das der Polizei, beeinträchtigt.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei sinkt. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal der Polizei; auch gegenüber Lehrerinnen und Lehrern, in der Justiz und der Verwaltung erlebt man das. Wenn allerdings 60 % der People of Colour sagen, dass sie sich durch polizeiliches Handeln diskriminiert fühlen, dann ist das ein Signal, auf das man reagieren muss.
Immer noch werden mehr als 98 % aller Ermittlungsverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten in der Bundesrepublik eingestellt. Auch hier in Brandenburg haben wir einige Verfahren thematisiert, etwa zu abgetrennten Fingerkuppen im Polizeigewahrsam in Potsdam, zu der videografisch festgehaltenen Auseinandersetzung mit einem Journalisten oder zu der schweren Verletzung eines Fußballfans bei einem Spiel in Fürstenwalde, zu der das OLG jüngst die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hat.
Durch das reine Einstellen der Verfahren im justiziellen Bereich und den üblicherweise nur intern folgenden dienstlichen Verfahren entsteht bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit genau das, was wir gerade nicht brauchen: Misstrauen und ein Gefühl der Intransparenz.
Ich möchte hier gleich mit einem Vorurteil aufräumen: Wir stellen die Arbeit der Polizei nicht unter Generalverdacht. Das Gegenteil ist der Fall. Es braucht aus unserer Sicht einen Polizeibeauftragten, da dieser auch aus der Sicht der Betroffenen vorurteilsfrei vorgehen und eine sachliche Informationsbasis sicherstellen kann. Diese Stelle bietet auch die Chance, tatsächliche Fehltritte von unberechtigten Beschuldigungen oder systemischen Fehlentwicklungen zu unterscheiden, dies zu dokumentieren und Lösungen vorzuschlagen. Damit schafft man Vertrauen in staatliches Handeln.
Neben Bürgerinnen und Bürgern soll die Polizeibeauftragte auch explizit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Verfügung stehen; denn die Polizei unterliegt auch nach dem Stand der aktuellen Forschung als Organisationsstruktur mit Hierarchien und Gruppendynamiken - wie andere, vergleichbare Bereiche der Exekutive - der Gefahr diskriminierender Verhaltensweisen und der Nichtaufdeckung von Fehlentwicklungen, etwa rassistischer Einstellungen. Hierfür ist die unabhängige Ansprechpartnerin ein wichtiger erster Anlaufpunkt, und er oder sie kann unbeeinflusst von politischen oder organisationsbedingten Scheuklappen einen Blick auf gegebenenfalls vorhandene strukturelle Zusammenhänge werfen.
Wir finden also, dass man mit dem vorliegenden Entwurf gut arbeiten kann, wenngleich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einiges geklärt werden muss, zum Beispiel die Abgrenzung zum Aufgabengebiet des Petitionsausschusses; denn Petitionen unterliegen dem Verfassungsrecht.
Ansonsten ist wohl hoffentlich allen klar, dass nicht allein das Gesetz über Erfolg oder Misserfolg des Projekts „Polizeibeauftragte“ entscheidet, sondern vor allem die Frage, wie die Person, die erstmals in diesem Land diese Aufgabe übernimmt, all das, was wir uns hier vorstellen, mit Leben füllt. Hierfür braucht es große Kompetenz und Anerkennung auf allen Seiten. Ich sage ganz klar, dass dies kein Posten für ehemalige Fraktionsvorsitzende oder eine sonstige parteipolitische Besetzung ist.
In Bremen hat man die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Wir halten dies für einen guten Weg; denn für Akzeptanz auf beiden Seiten sind Neutralität und fachliche Kompetenz sicherlich die wichtigsten Kriterien.
Wir stimmen also der Überweisung zu und freuen uns auf eine spannende Debatte im Innenausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen: Als fünfter Redner ist es nicht mehr ganz so einfach, Dinge vorzutragen, die nicht schon erwähnt wurden.
Frau Kollegin Schäffer, dankenswerterweise haben Sie schon erwähnt, dass ich heute für den geschätzten Kollegen Lakenmacher spreche - sprechen muss, würde ich fast sagen. Ich hätte mir gewünscht, dass er selber unsere Position hier hätte vorstellen dürfen. Ich wünsche ihm auch von dieser Stelle aus gute Besserung und hoffe, dass er bald wieder dabei ist und uns im Innenausschuss bei der Beratung über diesen so wichtigen Gesetzentwurf begleiten kann.
Nichtsdestotrotz will auch ich im Folgenden versuchen, auf die wesentlichen Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs einzugehen. Lassen Sie mich mit dem groben Rahmen beginnen:
Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien haben wir vereinbart, beim Landtag Brandenburg die Stelle der oder des Polizeibeauftragten einzurichten. Dieser - ich bleibe jetzt einfach bei einer Form, sorry - soll sich mit solchen Vorgängen innerhalb der Polizei befassen, die möglicherweise Unzulänglichkeiten und Defizite im Polizeiapparat bzw. die Verletzung von Rechten einzelner Polizeibediensteter vermuten lassen.
Im Weiteren findet sich im Koalitionsvertrag die Festlegung, eine Bürgerbeschwerdestelle einzurichten. An diese sollen sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, um irgendwelche Dinge, die sie als unrechtmäßig empfinden, wenigstens anzuzeigen.
Wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf anschauen, stellen wir fest, dass wir versucht haben, die verschiedenen Aspekte miteinander zu verknüpfen. Eine Personalunion ist entstanden. Die Bündelung beider Stellen geht auf einen Vorschlag unseres Innenministers zurück. Da wir diesen als sehr sinnvoll erachten, sind wir ihm gern gefolgt, Herr Minister Stübgen.
Wir haben innerhalb der Koalition in den vergangenen Monaten intensiv an diesem Gesetzentwurf gearbeitet. Die hierfür notwendige Zeit haben wir uns genommen. Ich denke, dass der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ die Sache ganz gut trifft. Wir waren außerordentlich gründlich. Ich habe größtenteils an den Beratungen teilnehmen, das heißt diese verfolgen und aktiv begleiten dürfen.
Ich denke, dass uns unter dem Strich ein ausgewogener Entwurf vorliegt. Ich bedanke mich auch für das Lob der Linken. Nicht gemeckert ist genug gelobt - das ist doch mal etwas. Vielen Dank dafür!
Wir betreten hier Neuland - zum einen, weil es eine vergleichbare Stelle im Land Brandenburg schlicht und ergreifend noch nicht gibt, zum anderen natürlich auch deshalb, weil wir hier - das ist schon ausreichend zur Sprache gekommen - über einen öffentlichkeitswirksamen und zugleich sehr sensiblen Bereich sprechen. Es geht um nicht weniger als die Arbeit unserer Polizei. Ich möchte es präzisieren: Es geht um nicht weniger als die sehr wertvolle Arbeit unserer Polizei.
Sie alle kennen die Position meiner Fraktion bzw. der CDU zu den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten: Wir schätzen ihre Arbeit in höchstem Maße. Sie genießen unser vollstes Vertrauen
und unsere Anerkennung. Deshalb - auch das wurde hier dankenswerterweise schon mehrmals gesagt - gilt ihnen unser besonderer Dank, gerade in diesen nicht ganz so einfachen Zeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne und ausgehend von dem geschilderten Leitgedanken war es für uns selbstredend von hoher Priorität, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der geeignet ist, auch das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Polizei zu stärken - weiter zu stärken. Der oder die Beauftragte hat die Aufgabe, sich um - ich würde sagen, wenige - Einzelfälle im Bereich der Polizeiarbeit zu kümmern, die aber augenscheinlich geeignet sind, den guten Ruf, das Ansehen, die tolle Arbeit der Polizei in ein schwieriges Licht zu rücken.
Genau diese sehr wenigen Einzelfälle, die in der Regel auf das Fehlverhalten einzelner Polizeibediensteter zurückgehen, werfen ein mehr als schlechtes Licht auf die Brandenburger Polizei insgesamt und erweisen damit den vorbildlich arbeitenden Beamten einen Bärendienst. Dementsprechend wollen wir genau dort ansetzen und für eine Stärkung des Vertrauens seitens der Bürgerinnen und Bürger sorgen.
Mit der Einrichtung der Stelle des Beauftragten für Polizeiangelegenheiten haben wir neben den Bürgerinnen und Bürgern jedoch auch die Polizeibediensteten selbst im Blick. Die Polizeibediensteten werden künftig die Möglichkeit haben, sich mit innerpolizeilichen Anregungen und Hinweisen direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, an den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten zu wenden. Aus meiner Sicht kann so, wenn erforderlich, direkt und aus berufenem Munde notwendiger Optimierungsbedarf bezüglich innerer Abläufe bei der Polizei aufgezeigt werden.
Ich denke, wir alle können einschätzen, dass die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für einen Beauftragten mit einem derartigen Aufgabengebiet äußerst komplex ist und etliche Verzahnungen in andere Bereiche, etwa das Datenschutzrecht und das Disziplinarrecht, aufweist. Das alles ist nicht einfach zusammenzuführen.
Unser Ziel ist es, mit der oder dem Beauftragten für Polizeiangelegenheiten jemanden zu haben, die oder der effektiv und zielgerichtet arbeitet und uns einen echten Mehrwert bieten kann. In diesem Sinne möchte ich zusammenfassen: Wir wollen auf der einen Seite, dass die oder der Beauftragte einen Mehrwert bietet. Wir wollen aber auf der anderen Seite keine Parallelstrukturen entstehen lassen. Erst recht wollen wir keine zusätzliche Ermittlungsinstanz schaffen; auch das wurde schon gesagt. Ich betone: Wir wollen keine Beauftragtenstelle einrichten, die in irgendeiner Art und Weise eine neue Ermittlungsinstitution darstellt.