Protocol of the Session on February 23, 2022

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Gesetz über die oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg (Brandenburgi- sches Polizeibeauftragtengesetz - BbgPBG)

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/5013

1. Lesung

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/5130

Ich eröffne die Aussprache. Beginnen wird Frau Abgeordnete Schäffer, die für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Polizei erfüllt als Trägerin des Gewaltmonopols eine besondere und sensible Rolle in unserer Gesellschaft. Eine Polizei, die Grundgesetz und Menschenrechten verpflichtet ist, ist ein essenzieller Grundpfeiler eines freiheitlichen Rechtsstaates. Die tägliche Herausforderung und Aufgabe für Polizistinnen und Polizisten ist nichts Geringeres, als durchzusetzen, dass in der tatsächlichen Lebenswirklichkeit der Menschen gleiches Recht für alle gilt und eben nicht das Recht des Stärkeren.

Vor Kurzem erschütterte der Mord an zwei jungen Polizisten das ganze Land. Die schreckliche Tat hat auch hier in Brandenburg viele betroffen gemacht, und sie zeigt, warum der Polizeiberuf eben nicht ein Job wie jeder andere ist. Deshalb gilt mein Dank zu Beginn dieser Debatte zuallererst den Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich für unsere Sicherheit auf der Straße unterwegs sind und sich dieser Gefahr aussetzen.

(Beifall)

Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um gute Polizeiarbeit zu ermöglichen. Zu dieser Aufgabe stehen wir als Koalition gemeinsam. Dazu gehören eine angemessene personelle Ausstattung, Investitionen in gute Arbeitsbedingungen und Ausrüstung und auch die Förderung von Transparenz und einer modernen Fehlerkultur.

Meine Damen und Herren, bei einer täglichen Vielzahl von Einsätzen in verschiedensten, teils unübersichtlichen Lagen kommt es unweigerlich zu Fehlern und Problemen. Das ist keine steile These oder gar ein Generalverdacht, sondern eine Selbstverständlichkeit. Was einen freiheitlichen Rechtsstaat ausmacht, ist nicht die Abwesenheit von Fehlern, sondern die Frage, wie damit umgegangen wird.

Wichtigster Faktor dafür sind interne Kontrollmechanismen und eine gute Fehlerkultur bei der Polizei. Beides kann nicht von außen ersetzt werden. Aber in einem modernen Staatsverständnis sollte auch eine zusätzliche externe Kontrolle und Begleitung selbstverständlich sein. Vertrauen in eine Institution ist in einer Demokratie nie etwas, was einfach so existiert, sondern es fußt auf wirksamen Mechanismen für Transparenz und Kontrolle.

Das gilt für alle Behörden, aber die Polizei hat hier zu einem gewissen Grad eine Sonderrolle, denn einerseits ist im Vergleich zu anderen Behörden die öffentliche Kontrolle aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzvorgaben nur eingeschränkt möglich, andererseits ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei für ihre Arbeit und für den Frieden im Land noch essenzieller als anderswo. Gerade aufgrund dieser beiden Faktoren ergibt sich immer wieder eine auf allen Seiten hitzige und leider oft auch unsachliche öffentliche Debatte, wenn über Polizeieinsätze diskutiert wird.

Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine unabhängige Stelle beim Landtag schaffen, die weitgehende Rechte hat, Vorgänge und übergreifende Fragestellungen im Bereich der Polizei in Brandenburg zu begleiten, und dabei sowohl für Polizistinnen und Polizisten als auch für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar ist. Damit gibt es erstmals eine neutrale Stelle, die sowohl die besonderen Herausforderungen der Polizeiarbeit

versteht als auch die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern, die sich als Ziel einer unrechtmäßigen Maßnahme sehen und nachvollziehbarerweise manchmal Hemmungen haben, sich diesbezüglich an die Polizei selbst zu wenden.

Oberstes Ziel soll es sein, Verständnis und Verständigung auf beiden Seiten zu fördern. Aber auch in Fällen, in denen ein strafbares Fehlverhalten im Raum steht, kann eine Begleitung durch den oder die Beauftragte für alle Beteiligten sinnvoll sein, denn nur mit einer guten Aufarbeitung von Geschehnissen kann daraus für die Zukunft gelernt werden.

Dabei ist absolut klar: Die Polizeibeauftragtenstelle ist keine neue Ermittlungsbehörde und ersetzt in keinem Fall die Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Sie kann weder in Gerichtsverfahren eingreifen noch diese nachprüfen. Dafür gilt selbstverständlich weiterhin der normale Rechtsweg. Sie kann aber durch Akteneinsichtsrechte Fälle begleiten und im Ergebnis zum Beispiel die Beteiligten zu einem klärenden Gespräch einladen oder auch Empfehlungen für strukturelle Verbesserungen ableiten, die helfen, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Besonders wichtig ist mir die Rolle als Ansprechperson und Hilfsorgan des Landtags. Das Parlament bekommt damit eine unabhängige Instanz, die sich tiefgreifend mit Fragestellungen bezüglich der Arbeit der Polizei befassen und zu ihren Erkenntnissen Bericht erstatten kann. Der oder die Beauftragte wird nach dem vorliegenden Entwurf weitreichende Befugnisse haben, um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen. Dazu gehören Akteneinsicht, Befragung von Beteiligten und Zeugen, Betreten von Dienststellen und die Anwesenheit bei Großlagen. Mir ist außerdem wichtig, dass explizit die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen im Gesetz vorgesehen ist.

Ich denke, damit steht ein guter Werkzeugkasten bereit, um Fragestellungen ausführlich von allen Seiten zu betrachten, und ich denke, auf Basis eines umfassenden Berichts von einer Stelle, die unabhängig ist und damit außerhalb der tagespolitischen und parteipolitischen Debatten steht, kann die Qualität der Debatten im Innenausschuss deutlich erhöht werden.

Wir stärken mit diesem Gesetz also die parlamentarische Begleitung und Kontrolle der Polizei, vor allem aber kann der unabhängige Blick von außen deutlich dazu beitragen, aufgeheizte gesellschaftliche Debatten zu befrieden und das Vertrauen in die Polizei zu stärken.

Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr darüber, dass wir heute nach einem intensiven Erarbeitungsprozess in der Koalition nun hier im Landtag in die Debatte zum Gesetzentwurf einsteigen können. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich insbesondere bei Inka Gossmann-Reetz und Björn Lakenmacher für die gemeinsame Arbeit an dem Gesetz bedanken, die manchmal mühsam, aber immer konstruktiv und sehr fair war.

An dieser Stelle auch die herzlichsten Genesungswünsche an Björn Lakenmacher, der heute leider nicht dabei sein kann.

Ein großer Dank geht auch an den Innenminister und die Justizministerin für die fachliche Unterstützung und gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Entwurfs.

Ich denke, mit diesem Gesetzentwurf haben wir eine gute Grundlage für eine Stelle, die mit ihrer Arbeit dabei helfen kann, Strukturen und Herangehensweisen nachhaltig zu verbessern. Nun freue ich mich auf die weitere inhaltliche Debatte hier und auf die

ausführliche Befassung und Anhörung dazu im Ausschuss. - Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Möller.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Polizeibeamte, die zusehen! Jetzt ist es so weit: Die Regierungskoalition will also einen Polizeibeauftragten im Land Brandenburg installieren, nach dem Motto: Andere Bundesländer machen es auch so! - Aber elf Bundesländer haben bisher Nein gesagt oder sich noch gar nicht damit befassen wollen, und der Bund hat auch Nein gesagt.

Die Linken sind bereits letztes Jahr hier in Brandenburg im Landtag mit ihrem Antrag auf Drucksache 7/2487 gescheitert - zu Recht. Auf Bundesebene sind die Grünen mit ihrem sogenannten Bundespolizeibeauftragten zu Recht ebenfalls gescheitert. Dort wurde der Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion auf Drucksache 19/7928 zur Einführung eines Bundespolizeibeauftragten mit den Stimmen der SPD-, AfD- und CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Nun soll auch da in der 20. Legislaturperiode wieder neu diskutiert werden. Aber trotzdem: erst einmal abgelehnt.

Als Vorbild dient wohl der Wehrbeauftragte. Es gibt richtigerweise einen Wehrbeauftragten, der die parlamentarische Kontrolle der deutschen Militärs sicherstellt, denn die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und wird vom Parlament kontrolliert. Rechtsgrundlage ist Artikel 45b Grundgesetz.

Das Amt des Wehrbeauftragten wurde 1956, kurz nach Gründung der Bundeswehr, eingeführt. Der Wehrbeauftragte steht für die Einhaltung der Grundrechte der Soldaten. Weiterhin wacht er über die Einhaltung der Grundsätze der inneren Führung. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr veröffentlicht der Wehrbeauftragte in einem jährlichen Bericht an den Bundestag.

Die Bundeswehr mit ihren 266 000 Bediensteten - etwa 184 000 Soldaten und 82 000 Zivilbeschäftigte - unterliegt der Kontrolle durch das Parlament. Die Truppenstärke kann im Spannungs- und Verteidigungsfall durch 300 000 Reservisten aufgestockt werden. Da liegt auch schon der große Unterschied.

Der Wehrbeauftragte sieht sich selbst als Anwalt der Soldaten und der Zivilbeschäftigten; da gibt es keinen Generalverdacht. Die Bundeswehr unterliegt ganz anderen Zwängen und Gefahren. Nicht ohne Grund spricht man von einer Gefahr durch einen Staat im Staate. Deshalb gehört zu den Kernaufgaben des Wehrbeauftragten die direkte Sicht auf die innere Führung der Bundeswehr. Ich will ein paar Punkte nennen: die Integration in Staat und Gesellschaft, das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform, die Verwirklichung wesentlicher Werte in den Streitkräften, die Grenzen von Befehl und Gehorsam, die Anwendung des Prinzips „Führen mit Auftrag“. Das ist etwas ganz anderes als bei der Polizei.

Im Rahmen meines Dienstes als Dienstgruppenleiter im Bundeskanzleramt lernte ich ein Mitglied der Werthebach-Kommission kennen. Zur Erinnerung: Die Werthebach-Kommission war unter dem damaligen Innenminister de Maizière von der CDU initiiert

worden und befasste sich bis Ende 2010 mit der Neustrukturierung der Polizeien des Bundes: Bundeszollverwaltung, Bundespolizei und Bundeskriminalamt. Der Vertreter sagte damals, dass die Polizeien der Länder, leider auch die des Bundes, zu den politisch am meisten instrumentalisierten Institutionen gehörten.

Das gilt auch für das Land Brandenburg. 30 Jahre SPD-Regierungsbeteiligung und zwei verkorkste Polizeireformen - die zweite, von 2011, ist heute noch nicht verdaut - führten zu viel Frust in der Polizei.

Weitere Reformen machen Sie jetzt nicht; Sie installieren mal eben einen Polizeibeauftragten, der die Polizei unter Generalverdacht stellt. Deutlich wird das in § 3 Abs. 8 Satz 2 des Brandenburgischen Polizeibeauftragtengesetzes. Dort heißt es:

„Bei außergewöhnlichen Vorfällen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Vertrauen in die Amtsausübung der Polizei zu beeinträchtigen, insbesondere bei solchen mit rassistischem oder antisemitischem Hintergrund, ist die oder der Beauftragte für Polizeiangelegenheiten unverzüglich zu informieren.“

Da ist mir fast die Hutschnur geplatzt. Meine Damen und Herren, was soll eine solche Formulierung? Wenn der brandenburgische Normalbürger, der sich noch nie etwas hat zuschulden kommen lassen, durch Polizisten massiv falsch behandelt wird und dadurch zu Schaden kommt, ist das nicht sofort meldepflichtig?

In § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzentwurfs der grünen Bundestagsfraktion steht:

„[…] Fehler und Fehlverhalten in Einzelfällen,“

- das ist doch einmal eine Formulierung -

„die auf eine Verletzung von Rechtsstaatlichkeit, insbesondere von Grundrechten und der Diskriminierungsfreiheit, schließen lassen […]“

Das sind doch kompromissfähige Formulierungen. Warum haben Sie diese nicht genutzt?

Ich finde den Gesetzentwurf der Bundes-Grünen in diesem Bereich sogar besser, das heißt vorurteilsfreier formuliert als Ihren Entwurf. Dazu kommt, dass auf Bundesebene eine ganz andere Sachlage besteht. Denn der Bundespolizeibeauftragte lehnt sich an den Wehrbeauftragten an. Auf der Bundesebene gibt es nicht nur die Bundespolizei, sondern auch den Zoll und das BKA - zusammen fast 100 000 Mitarbeiter.

Unter diesen Polizeibeauftragten werden drei Sicherheitsbehörden subsumiert. Wenn man dann noch die Nachrichtendienste und die Bundestagspolizei - die gibt es auch noch - hinzunimmt, kommt man auf 115 000 Beamte und Angestellte, die für die öffentliche Sicherheit auf der Bundesebene zuständig sind. Bei mehreren solchen Behörden kann es schon erforderlich sein, dass man jemanden hat, der auf diese Behörden guckt. Das ist dann auch unabhängig und behördenübergreifend. Das ergibt irgendwo Sinn; das kann ich nachvollziehen.

Wenn Sie wirklich etwas für die Polizei machen wollen, dann senken Sie endlich die Altersgrenze für Schichtdienstleistende weit unter 60 Jahre!

Sie schaffen es ja noch nicht einmal, die Sollstärke der Polizei auf 8 500 Mann - ich wollte nicht „Mann“, sondern „Beamtinnen und Beamte“ sagen - zu erhöhen. Auch das schaffen Sie nicht.

Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Auch die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Anita Kirsten, sieht in Ihrem Polizeibeauftragten einen massiven Misstrauensbeweis. Das können Sie in einem Pressebericht - Seite 8 der „MOZ“ vom 7. Februar 2022 - nachlesen.

Herr Abgeordneter, Sie müssten bitte zum Schluss kommen.