Eins noch: Es gibt zehn „Grundsätze des ehrbaren Kaufmanns“. Der siebente Grundsatz des ehrbaren Kaufmanns lautet: Man fühlt sich an das gesprochene Wort gebunden, und das Wort zählt. - Wir sollten das aufnehmen. Unsere Erwartung an das Ministerium ist, dass Sie alles dafür tun, für die Soloselbstständigen und die kleinen Betriebe einzustehen, und dass wir jegliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Wir hatten das alles schon einmal hier im Plenum, nämlich im Frühsommer 2020 - Herr Walter hat es in Teilen schon gesagt. Ich hatte mir überlegt, ich wäre geneigt zu sagen: Same procedure as last year!
Noch einmal kursorisch zur Erinnerung: Wir hatten im Frühjahr 2020 die ökonomischen Folgen des sogenannten Shutdowns oder Lockdowns; damals wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie von allen Beteiligten, auch vom Minister, gesagt: Wir wollen einen Überbrückungszuschuss - keinen Kredit, einen Zuschuss - geben, um die Unternehmen, unsere Wirtschaftsstruktur über die - damals angenommenen - drei Monate der Krise zu bringen. - Auf diese Weise wollten wir zusammen das Überleben der Strukturen - so wurde es damals formuliert - ermöglichen und die Unternehmen erhalten, sodass sie nach der Krise durchstarten könnten.
Alles gut, könnte man denken - aber weit gefehlt! Das war fast wörtlich auch in meiner Rede von vor noch nicht ganz zwei Jahren enthalten. Leider haben wir nicht mit der Kaltschnäuzigkeit dieser Landesregierung und Willfährigkeit der Koalitionsfraktionen gerechnet. Damals, am 28. April 2020, wurde ernsthaft plötzlich das Laienschauspiel „Ihr solltet doch schon immer auch Hartz IV beantragen“ aufgeführt - damals bekanntlich in der Hauptrolle: Herr Minister Steinbach. Hinzu gesellten sich die Sekundanten und Fähnchen im Wind von den Koalitionsfraktionen.
Die wesentliche Veränderung der neu gefassten Landesrichtlinie bestand darin - das haben wir heute schon gehört -, dass die Zuschüsse ausdrücklich nicht mehr für den Lebensunterhalt der Unternehmer und der Selbstständigen vorgesehen waren, sondern eben nur noch für nachweisbare Betriebskosten wie Mieten usw. zu verwenden waren.
Hier ging es damals und geht es jetzt wieder und vor allem um Vertrauensschutz und die Glaubwürdigkeit der Landesregierung, eigentlich der gesamten Landespolitik, denn viele der Soloselbstständigen, Kleinstunternehmen und Freischaffenden haben sich bei der Antragstellung auf die Richtlinie verlassen und gesagt: Okay, so, wie das da steht, können wir den Zuschuss rechtmäßig beantragen. - Und ein Zuschuss ist eben ein Zuschuss und nichts, was man zurückzahlt.
Jetzt aber, fast zwei Jahre später, bekommen sie plötzlich alle, die 63 500 Antragsteller - das sind nicht wenige unserer Kleinstunternehmer -, das Schreiben der ILB und sind nicht nur verunsichert, sondern oftmals schockiert. Darin steht nämlich plötzlich: Du musst das jetzt genau abrechnen, und wenn Du das nicht machst, kannst Du mit einer Anzeige wegen Subventionsbetrugs rechnen. - Sprich: Die, die damals guten Glaubens den Antrag gestellt und gesagt haben: „Ja, das ist für mich eine Hilfe, eine Nothilfe, ein Zuschuss; ich bin antragsberechtigt“, werden jetzt plötzlich als Subventionsbetrüger hingestellt. Das ist genau das, was nicht akzeptabel ist.
Ganz besonders haben wir es hier mit denjenigen zu tun, die während der fast zwei Jahre mehr oder weniger massiver coronabedingter Einschränkungen, Maßnahmen und Lockdowns mühsam ihr Unternehmen, ihre Selbstständigkeit, ihre ein, zwei, vielleicht drei Mitarbeiter über die Runden gerettet haben, die das geschafft und ihre Rücklagen dafür aufgebraucht haben, die manchmal sogar ihre private Altersvorsorge aufgebraucht haben, um die Leute in Lohn und Brot zu halten, um weiter selbstständig sein zu können. Diesen Soloselbstständigen und Kleinstunternehmern gilt unsere ganz besondere Hochachtung für diese herausragende Leistung und den Erhalt der entsprechenden Arbeitsplätze!
Bereits damals, im Frühsommer 2020, haben wir im Landtag gefordert: Kommen Sie, Herr Minister Steinbach, zurück zu dem,
was Sie ursprünglich gesagt haben! Setzen Sie per Erlass die Richtlinie wieder auf den Stand vom 24. März, sodass die Soloselbstständigen ihren Zuschuss von bis zu 9 000 Euro behalten können, so, wie es ihnen zugesagt wurde. - Das haben Sie und die Koalitionsfraktionen aber hartherzig verweigert. Wir haben diese Diskussion ja von April bis Juni 2020 hier sehr intensiv geführt.
Aktuell, nach der Überwindung von gut zwei Jahren Durststrecke und Überlebenskampf, stehen wir vor der Situation, dass viele dieser Selbstständigen und Kleinstunternehmer massenhaft in die Insolvenz gezwungen werden - zumindest besteht die Gefahr -, weil sie jetzt plötzlich erfahren, dass das kein Zuschuss mehr ist, und sie das Ganze möglicherweise zurückzahlen sollen. Wenn sie es nicht tun, sondern sich tot stellen, laufen sie Gefahr, als Subventionsbetrüger an die Wand gestellt zu werden.
Nennen Sie das einen redlichen Umgang mit unseren Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen, die Sie doch eigentlich retten wollten - so eine Aussage von Ihnen, Herr Minister Steinbach? Zerstören Sie also nicht den letzten Rest von Vertrauen in diese Landesregierung und in Sie persönlich! Retten Sie eine wichtige Säule unserer Wirtschaft! Der vorliegende Antrag ist nach unseren Anträgen vom Frühsommer 2020 Ihre zweite Chance dazu. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich habe mich gerade ein bisschen gewundert: Ich dachte, wir reden hier über einen Antrag; ich habe mich aber wie in einer Aktuellen Stunde gefühlt. Ich werde versuchen, zum Antrag zu sprechen.
Ehrlich gesagt, Herr Walter, ich habe mit dem Neudruck dieses Antrags absolut gerechnet. Ich saß quasi vor dem Rechner und habe immer auf „Aktualisieren“ gedrückt, bis die Änderung des Antrags gestern kam. Dann durfte ich meine Rede neu schreiben; so ist das halt.
Es geht ja gerade nicht um die Personen, deren Anträge nach der Richtlinie vom 24. März beschieden wurden - so stand es nämlich im Ursprungsantrag -, denn die sind sowieso „safe“. Das war immer klar und wurde von der ILB in der vergangenen Woche mit einem Schreiben bestätigt.
Nein, es geht um die, die vor dem 2. April beantragt haben, aber erst nach diesem Datum zu neuen Bedingungen beschieden wurden. Wir haben die Problematik vor zwei Jahren ja in aller Ausführlichkeit hier im Landtag diskutiert. Also hätte man als Betroffener durchaus wissen können, dass sich die Zuwendungsbedingungen geändert haben. Aber natürlich gibt es Menschen, die keine Zeitung lesen, keine aktuellen Nachrichten schauen und die Debatten, die wir hier führen, überhaupt nicht mitbekommen. Das ist schade, aber man kann es ihnen auch nicht vorwerfen.
Man muss noch weiter differenzieren: Noch im April 2020 hat die ILB alle Antragstellenden nach der ersten Richtlinie, die noch kei
nen Bescheid hatten, per E-Mail informiert, dass sich die Richtlinie geändert hat. Das waren 40 000 Mails und betraf damit die übergroße Mehrheit der Fälle.
Insofern geht es heute um diejenigen, die vor dem 2. April beantragt und ihren Bescheid zwischen dem 2. und 21. April bekommen haben - und die unsere Landtagsdebatten nicht verfolgt haben. Das Problem ist durchaus vorhanden, aber vielleicht kleiner, als es manchmal erscheint. Diesen Antragstellerinnen und Antragstellern wurde zwar die neue Richtlinie auf ihrem Bescheid aufgedruckt - insofern ist rechtlich alles sauber -, aber natürlich liest das keiner so genau. Ich überlese so etwas meist auch - und mal ehrlich, vielleicht sollten wir uns generell mal über verständliche Behördenschreiben unterhalten. Das ist aber auch gar nicht so einfach.
Sie haben ja gerade gesagt, es sei der Bescheid und es seien die Verwaltungsschreiben, die schwierig sind, und es sei rechtlich alles sauber. Mich würde interessieren, wie Sie zu der Annahme kommen, dass rechtlich alles sauber ist, wenn man - noch mal - auf Grundlage einer Richtlinie einen Antrag stellt und auf einmal einen Bescheid bekommt, bei dem es um eine ganz andere Richtlinie geht. Mich würde interessieren, wie Sie darauf kommen, dass das rechtssicher ist; denn das wird ja sicherlich viele Gerichte, denke ich, in den nächsten Monaten oder Jahren in diesem Land beschäftigen. Kennen Sie da Vergleiche mit anderen Richtlinien, wo das schon einmal passiert ist? - Vielen Dank.
Ich kann vielleicht nur eine Analogie nennen. Es ist zumindest die Rechtslage, die ich kenne. Sie haben ja auch keinen Rechtsanspruch. Wenn es eine Richtlinie gibt, und Sie beantragen etwas, haben Sie auch keinen Rechtsanspruch, überhaupt einen Bescheid zu bekommen. Insofern ist der Bescheid nach meiner Kenntnis das, worin es dann steht.
Eine Analogie ist vielleicht - auch das wissen viele nicht -: Wenn Sie in einen Laden gehen und da steht irgendetwas im Regal und daran steht ein Preis, und Sie gehen dann damit zur Kasse und dort wird gesagt, es kostet aber einen Euro mehr, haben Sie auch keinen Anspruch, es zu dem Preis zu bekommen, der am Regal steht, denn das ist im rechtlichen Sinne kein Angebot.
- Sie können auch eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie wollen. - Auch das ist eine Rechtssituation, die viele einfach nicht kennen.
Also, insofern - das habe ich ja gesagt -: Es ist rechtlich sauber, im formalen Sinne, trotzdem haben wir natürlich ein Problem; das habe ich ja gesagt. Und insofern sind diesen Personen - diesem Personenkreis, den ich gerade beschrieben habe - möglicherweise tatsächlich erst durch den Brief der ILB im Januar 2022 die für sie geltenden Bedingungen klar geworden. Das ist natürlich Mist, das muss man ganz klar so sagen. Dass diese Soloselbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmer zwar nicht formal, aber tatsächlich im Ungewissen gelassen wurden, was die Bedingungen der Zuwendungen angeht, war wirklich kein kommunikatives Meisterwerk. Und aus heutiger Sicht wäre es sicherlich viel besser gewesen, in den nach dem 2. April 2020 verschickten Bescheiden deutlicher als nur durch das Datum auf die veränderte Rechtslage hinzuweisen.
Leider ist die entstandene Situation nicht rückgängig zu machen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein gut gemeinter Versuch, den ich absolut verstehen kann. Nur lässt er sich rechtlich nicht umsetzen; wir haben das geprüft. Man kann nicht einfach einigen Antragstellenden andere Bedingungen einräumen als anderen - und nichts anderes wäre das pauschale Erlassen der Rückzahlungen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz würde es dann erfordern, allen, die damals Soforthilfe beantragt haben, dieselben Konditionen anzubieten, und das sind 60 000 Fälle. Und der Rechnungshof würde vermutlich rügen, dass damit in manchen Fällen wiederum eine Überkompensation erfolgen würde, zum Beispiel, wenn die Betroffenen, wie es Ihnen die Bundesregierung nahegelegt hat, Grundsicherung beantragt haben.
In dieser rechtlichen Frage findet man sich schnell in einem Minenfeld zwischen Verwaltungsgericht und Rechnungshof wieder.
Nein, danke, ich möchte jetzt weiter ausführen. - Sie müssen mir das nicht glauben, aber die Abgeordneten der Koalition und das Ministerium haben sich bemüht, Wege zu finden, die rechtlich gangbar sind. Ein pauschaler Erlass von Rückzahlungen ist es nicht.
Was aber geht, ist, alle Ermessensspielräume auszunutzen, die es gibt. Die Hotline der ILB weiß Rat. Der zugrunde gelegte Dreimonatszeitraum kann flexibel vom 11. März bis Ende August 2020 gewählt werden. Rückzahlungen können bis zu 36 Monate gestundet werden, und das zinslos. Damit kommen wir auf eine Rückzahlung bis zum Frühjahr 2025, deutlich länger als bis Oktober 22 oder - Sie haben ja auch einen Neudruck ge-
Meine Damen und Herren, die Corona-Soforthilfe und die seitdem lückenlos anschließenden Überbrückungshilfen waren schnell, sie waren erfolgreich, und sie haben in Brandenburg und Deutschland zusammen mit anderen Maßnahmen die Wirtschaft gut durch die Krise gebracht. Diese Massivität der Unterstützung sucht in Europa ihresgleichen. Sowohl Unternehmensinsolvenzen als auch Gewerbeabmeldungen sind auf einem historischen Tiefstand. Die Kommunikation zu den Soforthilfen war dagegen kein Glanzstück. Das müssen wir heute, wie übrigens schon vor zwei Jahren, offen konstatieren.
Der Antrag der Linken ist gut gemeint, aber rechtlich nicht umsetzbar, und wir werden ihn daher ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Es wurden zwei Kurzinterventionen angezeigt, von Herrn Abgeordneten Walter und von Herrn Abgeordneten Hünich. Ich würde beide nacheinander zu Wort kommen lassen, dann kann Herr Klemp, wenn er möchte, in einem Rutsch antworten. - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Walter.
Sehr geehrter Herr Klemp, wissen Sie, wenn Sie jetzt davon sprechen, dass das ein Kommunikationsproblem war und man das nicht hätte sehen können, bin ich wirklich enttäuscht. Ich habe ja schon gemerkt - das merken wir sicherlich alle -, in welcher Blase wir uns hier in diesem Plenum manchmal befinden; das muss man deutlich sagen.
Ich bin auch überrascht. Ich habe noch einmal nachgezählt: Meine Fraktion hat insgesamt zwölf Anträge zu diesem Thema eingebracht. Das haben leider nicht so viele mitbekommen; da haben Sie völlig recht. Aber Sie können sich jetzt nicht hierhinstellen und so tun, als ob man das damals nicht schon hätte sehen können. Sie hatten in den letzten zwei Jahren mindestens zwölfmal die Möglichkeit, dieses Problem, vor dem wir hier stehen, zu lösen - mit eigenen Programmen für Soloselbstständige, mit dem Unternehmerlohn, mit der Anrechnung von Personalkosten. All das haben wir beantragt, und Sie haben es immer abgelehnt, weil Sie das Problem negiert haben. Sie waren einer derjenigen, die mir erklärt haben, dieses Problem sei überhaupt nicht vorhanden, die Bundesregierung kümmere sich und die Landesregierung kümmere sich auch. Deshalb kann ich Ihnen an der Stelle nur sagen: Seien Sie da wirklich einmal ehrlich! Wenn nicht, helfe ich Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge.
Was wir beantragen, wird nicht zu größerer Rechtsunsicherheit, sondern zu größerer Rechtssicherheit führen - das kann ich Ihnen sagen. Es soll nämlich nicht um einen pauschalen Rückzahlungsstopp oder was auch immer gehen, sondern es geht uns um diejenigen, die auf Grundlage einer Richtlinie Gelder beantragt haben und dann Gelder auf Grundlage einer ganz anderen Richtlinie bekommen. Deswegen passt auch Ihr Beispiel nicht, Ihre Analogie mit dem Laden und der Kasse. Da möchte ich zitieren, was Herr Vida gerade völlig zu Recht dazwischengerufen hat: Es ist nicht der Weg zwischen Kasse und Regal, auf dem sich der Preis ändert, sondern die Menschen sind schon drei Kilometer vom Laden entfernt, und im Nachhinein rufen Sie ihnen hinterher: „Hallo, wir kriegen noch Geld von Ihnen!“ - Das ist das Problem, und deshalb ist unser Antrag die richtige Lösung! - Vielen Dank.
Jetzt hatte ich gehofft, dass mein Pullunder Sie dazu bewegt, meine Frage zuzulassen, aber das haben Sie nicht getan.
Nur eine kurze Frage bzw. die Frage war eigentlich eine andere: Sie sagten, dass es aus irgendwelchen Gründen rechtlich nicht machbar sei. Ganz am Anfang war es ja auch möglich, sich für die Richtlinie Brandenburg oder die Richtlinie des Bundes zu entscheiden. Das hat das Wirtschaftsministerium getan. Das Wirtschaftsministerium hat sich gemeinsam mit der ILB entschieden, zu sagen: Wir nehmen die Richtlinie von Brandenburg weg und machen die Richtlinie nach dem Bund. - Warum soll das jetzt nicht gehen?
Herr Abgeordneter Klemp, möchten Sie auf die Kurzinterventionen erwidern? - Ja. Dann erhalten Sie das Wort.