Protocol of the Session on January 19, 2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in Ihrer Beschlussempfehlung bekennen Sie sich zum Agrarstrukturgesetz - immerhin. Das kann dann auch eine der wesentlichen Gemeinsamkeiten von Koalition und Linken sein. Ich hoffe nur, dass Sie es genauso ernst meinen wie wir.

Mit unserem Änderungsantrag möchten wir zwei Sachen erreichen: Erstens möchten wir, dass sich der Landtag doch noch zum Leitbild positioniert. Ein Durchwinken des Regierungsentwurfs wird der Sache nicht gerecht. Unser Vorschlag liegt nach wie vor auf dem Tisch.

Zweitens geht es um die Share Deals. Da schrillen bei mir nämlich die Alarmglocken. Es geht darum, dass vielfach gar nicht landwirtschaftliche Fläche den Besitzer wechselt, sondern der ganze Betrieb mitsamt seinen Flächen durch Anteilskäufe. Das umgeht bisher die Regelungsmöglichkeiten für den Bodenmarkt.

Um diese Umgehung zu vermeiden, müssen wir auch eine Regelung für diese Share Deals finden. Das ist unstrittig, und Sie haben es ja auch in Ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zugegebenermaßen ist das eine juristisch schwierige Angelegenheit. Wenn Sie diese Regelung nun per Bundesratsinitiative auf den Bund schieben wollen, kann ich nur sagen: Das geht nicht. Diese Nebelkerze sollten Sie nicht zünden. Sie wissen ganz genau, dass das verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Entweder das Land regelt das im Agrarstrukturgesetz oder es wird eben nicht geregelt. Ich fürchte, dass Ihr Antrag an dieser Stelle bedeutet, dass Sie sich bereits von einer Regelung für Share Deals verabschiedet haben. Dann aber wird das ganze Gesetz massiv an Wirksamkeit verlieren.

Ich stelle abschließend fest: Eigentlich sind wir uns im Ziel doch einig. Wir alle wollen keine anonyme Investorenlandwirtschaft, sondern ortsverbundene Betriebe mit regionaler Wertschöpfung. Es geht um den richtigen und rechtssicheren Weg dahin. Deshalb kann ich nur an Sie appellieren, unsere Bedenken ernst zu nehmen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Hiekel. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Kollege Senftleben hat das Thema bereits sehr passend umrissen. Ich möchte dennoch auf einige Aspekte eingehen. Zunächst möchte ich meiner großen Freude Ausdruck verleihen, dass wir hier und heute nun endlich den Auftrag zur Erarbeitung eines Agrarstrukturgesetzes auf den Weg bringen können.

Fast genau auf den Tag vor zwei Jahren, nämlich am 22. Januar 2020, hatten wir den Beschluss gefasst, ein agrarstrukturelles Leitbild erarbeiten zu lassen, das als Grundlage für das dringend notwendige Agrarstrukturgesetz dienen soll. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, die es Landwirtinnen und Landwirten immer schwerer machen, den von ihnen bewirtschafteten Grund und Boden zu halten, ihre Betriebe zu erweitern oder Existenzen zu gründen.

Der Anstieg der Kauf- und Pachtpreise steht in keinem Verhältnis mehr zu dem, was in der Landwirtschaft von den Flächen erarbeitet und erwirtschaftet werden kann. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind allein die Pachtpreise durchschnittlich um ca. 75 % gestiegen. Agrarholdings haben in Brandenburg inzwischen mehr als 22 % der landwirtschaftlichen Flächen eingenommen. Auch der Verkauf der BVVG-Flächen an den Meistbietenden hat zur Preissteigerung beigetragen und ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte oft in den Schatten gestellt.

Der Landesbauernverband hat deshalb an Stelle fünf seiner 20 Thesen zum agrarstrukturellen Leitbild gefordert, diese Praxis zu ändern. Bereits mit Schreiben vom 4. März 2020 hatten sich neben unserem Agrarminister Axel Vogel fünf weitere Agrarminister an den damaligen Bundesfinanzminister Scholz gewandt und ein Ende dieser Ausschreibungspraxis für die BVVG-Flächen sowie deren Übertragung an die Länder gefordert - ohne Erfolg.

(Zuruf)

- Herr Dr. Berndt, können Sie jetzt einfach mal Ruhe geben, damit man hier in Ruhe reden kann? Das wäre sehr schön. Danke.

Im Dezember 2021 hat nun das bündnisgrüngeführte Bundeslandwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium ein achtwöchiges Moratorium zum Verkauf der BVVG-Flächen erlassen, um ressortübergreifend zu klären, wie mit diesen Flächen künftig weiter verfahren werden soll. Für Brandenburg geht es dabei um knapp 29 000 Hektar. Auch wenn einzelne Aspekte beim Landesbauernverband bereits wieder auf Kritik gestoßen sind, dürfte dies trotzdem eine hoffnungsvolle Entwicklung sein.

Auch wir wollen hier heute einen Meilenstein setzen. Der aktuellen preistreibenden Entwicklung auf dem Bodenmarkt stellen wir ein agrarstrukturelles Leitbild gegenüber. Auch wenn es möglicherweise im Prozess der Erarbeitung des Agrarstrukturgesetzes noch mal angepasst werden muss, möchte ich es hier an ausgewählten Punkten kurz umreißen. Ich möchte sagen, dass es für uns Anker und Richtschnur sein wird, um das Agrarstrukturgesetz auf den Weg zu bringen.

Unser Ziel ist klar eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Region Berlin-Brandenburg leistet, die zur regionalen Wertschöpfung beiträgt, die Arbeitsplätze schafft und sichert, die den Anforderungen des Umwelt-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzes und der Biodiversität gerecht wird, die soziale und ökonomische Stabilität des ländlichen Raumes fördert und die unsere Brandenburger Kulturlandschaft erhält und mitgestaltet.

Deshalb sollen vorrangig regional verankerte Landwirtinnen und Landwirte Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen haben. Der Boden soll nicht der Spekulation oder vorrangig der Kapitalanlage dienen. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sollen vielfältig sein, wie es Ingo Senftleben schon ausgeführt hat, in Bezug auf Betriebsgrößen, Rechtsformen, Betriebskonzepte, hinsichtlich ihrer Produktionseinrichtungen und des Betriebs im Haupt- und Nebenerwerb.

Der kleine Familienbetrieb soll ebenso eine Berechtigung haben wie die große Agrargenossenschaft mit 120 Mitarbeitenden. Besonders wichtig finde ich: In die bestehenden Strukturen landwirtschaftlicher Betriebe wird nicht eingegriffen.

Wir streben eine breite Streuung des Eigentums an Agrarflächen an. Dies entspricht nicht nur unserer Verfassung, sondern ist auch eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige, wirtschaftlich erfolgreiche und generationenübergreifend verantwortliche Landwirtschaft.

Wir wollen, dass Junglandwirte und Betriebsgründer Zugang zu Flächen in Form von Pacht- und Eigenland haben. Denn eines der größten agrarstrukturellen Probleme sind die Betriebsnachfolgen und der Mangel an Existenzgründern in der Landwirtschaft.

An dieser Stelle möchte ich allen danken, die konstruktiv am Beteiligungsprozess zum Leitbild mitgewirkt haben und das im folgenden Arbeitsprozess weiterhin tun werden.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE werden wir ablehnen, weil hier agrarpolitische und agrarstrukturelle Ziele vermengt werden. Ebenso lehnen wir den kurzfristig eingereichten Änderungsantrag ab, da er im Ergebnis in Bezug auf die Einbeziehung von

Share Deals ohne rechtliche Prüfung dem Ergebnis des Agrarstrukturgesetzes vorgreifen würde.

Das, was wir jetzt brauchen, ist ein klar definiertes und vor allem rechtssicheres Agrarstrukturgesetz. Für dessen Erarbeitung bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. - Danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Wernicke. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zwei alte Sprichwörter lauten: „Wo der Bauer arm ist, ist das ganze Land arm“. Oder: „Hat der Bauer Geld, so hat’s die ganze Welt.“ - Dass sie alt sind, merkt man vor allem daran, wie wenig sie heute noch zutreffen.

Das Wichtigste für unsere Landwirte ist der Acker. Dieser bildet die Basis für ihre Landwirtschaft. Bei der Veräußerung der Brandenburger Ackerflächen ging der Besitz in der Vergangenheit jedoch häufig nicht an ortsansässige Landwirte, sondern an zahlungskräftige, aber landwirtschaftsfremde Investoren.

Gleichzeitig ist zu erkennen, dass die Flächenknappheit und mit ihr die Flächenpreise einen weiteren Höhepunkt erreicht haben. 29 000 Hektar, die noch übrig sind, sind ein Klacks in der Uckermark.

Hier liegt das agrarstrukturelle Leitbild für Brandenburg vor. Im Ausschuss haben wir uns bereits intensiv mit diesem Entwurf befasst. Wir begrüßen das Vorhaben sehr, den Flächenkauf für Nichtlandwirte zukünftig zu erschweren. Momentan ist es auch aufgrund der beschriebenen Umstände besonders für Junglandwirte äußerst schwierig, sich durch Flächenkäufe oder -pacht in dieser Branche zu etablieren. Sie verlieren diese Möglichkeit also bereits lange, bevor sie sich überhaupt mit der neuen Düngeverordnung, der Afrikanischen Schweinepest oder steigenden Betriebsmittelpreisen auseinandersetzen müssen - und das, obwohl doch sie es sind, die die zukünftige Lebensmittelversorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger und den Fortbestand der Landwirtschaft in unserem Land sichern wollen.

Es muss auch beachtet werden, dass Brandenburg bereits eine Agrarstruktur hat, die zum Teil von Betrieben, welche über sehr große Flächen verfügen, geprägt ist. Es sind gewachsene und hoch professionelle Betriebe, die starke Arbeitgeber in der Region sind und verantwortungsvoll handeln und sich vor Ort engagieren. Diese Struktur darf daher nicht zerstört werden.

Bauern vor Ort - egal, wie viel Fläche dahintersteht - sind unerlässlich für die Entwicklung der ländlichen Räume, denn sie übernehmen Verantwortung vor Ort und sichern die regionale Wertschöpfung.

Es muss daher allen Landwirten möglich sein, durch die Bewirtschaftung ein auskömmliches Einkommen zu erzielen. Das kann nur geschehen, wenn die Kauf- bzw. die Pachtpreise für den Acker angemessen sind und keinen Spekulationen unterliegen.

Es ist auch wichtig, dass die Brandenburger Agrarstruktur weiterhin vielfältig und entwicklungsoffen bleibt. Deshalb gehört Grund und Boden in die Hand ortsansässiger Landwirte und solcher, die es werden wollen.

Den neben dem Entwurf des Leitbildes vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstützen wir. Der Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, die Landesregierung zur Vorbereitung eines Entwurfs für ein Agrarstrukturgesetz auf Grundlage des erarbeiteten Leitbildes aufzufordern, stimmen wir auch zu. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Herr Minister Vogel. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer im Land! Ich danke zunächst für den Dank an meine frühere Staatssekretärin Bender, die, wie dargestellt wurde, in das Bundeslandwirtschaftsministerium wechselte und nun die spezifisch Brandenburger Sichtweise auch auf Bundesebene, wie ich denke, sehr gut einbringen wird. Ich werde diesen Dank sehr gerne an sie weitergeben.

Nachdem in dieser Debatte heute so viel Kluges und Richtiges gesagt wurde, werde ich mich auf einige wenige Punkte beschränken können. Ich möchte aber ausdrücklich vertiefen, was Frau Hiekel zur BVVG dargestellt hat. Der Verkaufsstopp der BVVG-Flächen ist erfolgt - auf Bundesebene. Wir konnten uns die gesamte Legislaturperiode beim Bund nicht das nötige Gehör verschaffen. Der Regierungswechsel in Berlin hat es jetzt ermöglicht. Es ist angesprochen worden: Es geht in Brandenburg um rund 30 000 Hektar. Es geht jetzt darum, klug mit diesen Flächen umzugehen. Da werden wir uns selbstverständlich auch als Land einbringen.

Zu Herrn Domres: Herr Domres, Sie wissen das genauso gut wie ich und Sie haben es ein Stück weit auch dargestellt: Ein agrarstrukturelles Leitbild ist kein agrarpolitisches Leitbild. Da unterscheiden wir uns eben. Das Problem des Flächenentzugs, und das ist der Grund, warum wir ein agrarstrukturelles Leitbild und ein Agrarstrukturgesetz entwickeln, existiert für alle Landwirte und Landwirtinnen - völlig egal, ob groß oder klein. Das ist die akute und aktuelle Gefahr, der wir begegnen müssen. Wir müssen die Gefahren für die Agrarstruktur abwehren, die sich mit der Entwicklung des Grundstücks- und Bodenmarktes ergeben haben.

Deswegen wollen wir nicht in eine große agrarpolitische Debatte eintreten und die Auseinandersetzung führen: Bio oder konventionell, flächenbezogene Tierhaltung mit welchen flächenbezogenen Größen? Wir wollen uns nicht zur Pflanzenproduktion äußern. Wir wollen nicht betriebliche Mitbestimmung, die Sie zum Beispiel in Ihrem Leitbild haben und was sicherlich gut ist, zum entscheidenden Thema erheben oder die Gentechnik, die ich selbstverständlich genauso wie Sie ablehne, zum Kriterium für unsere Fragen zur Agrarstruktur machen, sondern es geht um Agrarstruktur als solche.

Ein Leitbild, das als Grundlage für ein Bodenmarktgesetz dient, sollte sich auf die Aspekte beschränken, die im Zusammenhang mit Fragen des Bodenmarktes stehen. Daran richten sich unser Agrarstrukturgesetz und unser agrarstrukturelles Leitbild aus - und wirklich nur daran.

Das Agrarstrukturgesetz - ich habe es ausgeführt - hat die Funktion, Gefahren für die Agrarstruktur abzuwehren, die mit der Entwicklung des Grundstücks- und Pachtmarkts zusammenhängen. Nach der gleichen Struktur - die darstellt, was die Gefahren und die Ziele sind - sind auch das geltende Grundstücksverkehrsgesetz und das Landpachtverkehrsgesetz des Bundes aufgebaut. Die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht ist auf die Länder übergegangen.

Unsere Aufgabe ist nun, dafür zu sorgen, dass das bundespolitische Leitbild, das im „Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung“ niedergeschrieben ist, abgelöst wird durch eine spezifische Betrachtung der Probleme der Agrarstruktur in Brandenburg und der Ziele, die wir in Brandenburg verfolgen. Und da gibt es eben sehr unterschiedliche Auffassungen, wenn beispielsweise von Bundesseite in erster Linie süddeutsche Bauernhöfe in den Blick genommen werden und wenn ich die spezifisch ostdeutsche Struktur zugrunde lege.

Deswegen ist es überfällig, dass wir ein brandenburgisches Leitbild entwickeln, das unseren Strukturen entspricht. Darüber haben wir breit diskutiert und darüber haben wir mit dem Landesbauernverband Einigung erzielt. Insofern kann ich heute sagen: Wir haben einen guten Dialog geführt. Und auch der Brandenburger Bauernverband stellt fest:

„Der anstehende Landtagsbeschluss zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs beendet den Dialogprozess.“

Jetzt geht es darum, in das Gesetzgebungsverfahren einzutreten. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass ich diesen Auftrag von Ihnen heute erhalten soll.

Durch die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz - es ist jetzt auch wichtig, das deutlich zu formulieren - für das Bodenmarktrecht auf die Länder im Jahr 2006 können nur noch die Länder gesetzgeberisch tätig werden. Der Bund hat keine Kompetenz mehr; da haben Sie recht, Herr Domres.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir bei der Erarbeitung des Agrarstrukturgesetzes genau dieses Thema der Share Deals wesentlich berücksichtigen und bearbeiten werden. Genau dazu besteht seit eineinhalb Jahren - das ist wesentlich - eine Länderarbeitsgruppe, die an einem sogenannten Musteragrarstrukturgesetz arbeitet, in der insbesondere die ostdeutschen Bundesländer vertreten sind, in der aber auch Bayern und der Bund vertreten sind.

Auch wenn der eine oder andere darüber klagt, dass es so lange gedauert hat: Wir haben keine Zeitverzögerung durch die lange und gute Beratung im Ausschuss, sondern weil wir auf Bundesebene noch nicht zum Abschluss gekommen sind. Ich hoffe, wir schaffen das bis zum zweiten Quartal, und dann haben wir auch die Grundlage für ein Gesetz. Früher kann ich es Ihnen sowieso nicht vorlegen. All die Aufträge, die Sie formuliert haben, werden wir gerne abarbeiten.

Ich bedanke mich für die umfassenden Beratungen im Ausschuss und im Plenum. Recht herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen jetzt zur Abstimmung. - Entschuldigung, das ist ein Versehen von mir. Natürlich hat der Abgeordnete Funke die Möglichkeit, noch einmal das Wort zu ergreifen. Er hat noch eine knappe Minute Redezeit dafür. Entschuldigung, das habe ich gerade übersehen. Bitte schön.

(Funke [SPD]: Eine knappe Minute, ja?)

- Ja, eine knappe Minute; ist richtig.