Protocol of the Session on January 19, 2022

Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete und AfD! Ich kann vorneweg sagen: Die Linksfraktion schließt sich der Einschätzung der Koalitionsfraktionen an und wird den Antrag der AfD-Fraktion natürlich ablehnen. Sie fordern mit Ihrem Antrag die Landesregierung dazu auf, die Uni Potsdam anzuweisen, ungeimpfte Studierende nicht von der Präsenzlehre auszuschließen. Das ist jedoch in mehrerlei Hinsicht eine vollkommen falsche Herangehensweise.

Erstens. Zu Recht hat das Land den Hochschulen eben keine Vorgabe gemacht, sondern es eröffnet den Hochschulen Entscheidungsmöglichkeiten, und das ist, wie Herr Prof. Dr. Schierack gerade schon gesagt hat, auch im Sinne der Hochschulautonomie als konsequente Weiterentwicklung der akademischen Selbstverwaltung vollkommen gerechtfertigt.

Zweitens. Sie vernachlässigen, dass die Durchführung von Präsenzveranstaltungen eine Abwägungsfrage ist. Nach mehr als vier Semestern online mit viel zu vielen Studierenden, die mittlerweile die Hälfte ihres Bachelorstudiums absolviert und noch nie einen Hörsaal von innen gesehen haben, ist es sehr wohl richtig, zu überlegen, wie Präsenz ermöglicht werden kann - das aber nicht um jeden Preis, sondern nur unter der Maßgabe des Schutzes aller Hochschulangehörigen. Genau diese Verantwortung der Hochschulen für die Studierenden, aber auch für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung oder auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studierendenwerke in den Mensen lassen Sie vollkommen außer Acht, und zwar mutwillig, weil Ihnen der Gesundheitsschutz schlicht egal ist, wie Sie es hier regelmäßig unter Beweis stellen.

Statt hier pauschal die Abschaffung der 2G-Regel zu fordern, ist es doch viel relevanter, darüber zu diskutieren, welche Probleme im Zusammenhang mit der digitalen Lehre in den vergangenen Monaten aufgetreten sind und wie wir die Hochschulen darin unterstützen können, Fehler zu korrigieren und Bewährtes weiterzuentwickeln. Wir sehen doch in allen Bereichen des Lebens, dass der Digitalisierungsschub, den die Coronapandemie befördert hat, dazu führt, dass sich die Art unserer Kommunikation und

die Durchführung von Veranstaltungen massiv weiterentwickelt haben. Als ich beispielsweise vor fünf Jahren an der FU ein Onlineseminar zur Klimagerechtigkeit mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besuchen durfte, war das noch ein komplettes Novum. Heute gehört dieser digitale Austausch zum Standardrepertoire.

Und ja, digitale oder weitere Angebote können als Alternativen genutzt werden. Die Frage ist doch, welche qualitativen Anforderungen wir an diese stellen, was die Dozierenden brauchen, um neben ihren regulären Arbeiten Veranstaltungen neu zu konzipieren, und wie wir mit datenschutzrechtlichen Lücken umgehen. Wie gut, dass sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in seiner nächsten Sitzung mit genau diesen Fragen beschäftigen wird!

Noch eine Anmerkung zu Ihrer Begründung - auch wenn Herr Dr. Schierack das gerade schon ausführlich gemacht hat, möchte ich, wenn wir schon einmal die Gelegenheit haben, über Wissenschaft zu reden, dies an dieser Stelle tun -: Nach dem, was mir an der Hochschule vermittelt wurde, entsprechen weder die Aneinanderreihung von Aussagen, die aus ihrem Kontext gerissen werden, noch ein willkürlicher Umgang mit Quellen den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens.

Ich will Ihnen das verdeutlichen: Sie behaupten in Ihrer Begründung, dass Geimpfte für eine Ansteckung mit der Omikron-Variante anfälliger seien als Ungeimpfte. Dabei beziehen sie sich auf eine auf „medRxiv“ veröffentliche dänische Studie von Christian Holm Hansen. Um das hier noch einmal komplett klarzustellen: „medRxiv“ ist ein wichtiger Dokumentenserver, der seit 2019 Preprints aus dem Medizinbereich sammelt. Das hat in der Coronapandemie enorm geholfen, weil Studien und Forschungsergebnisse schnell zur Verfügung standen und die Wissenschaftscommunity Erkenntnisse weiterentwickeln und darüber diskutieren konnte.

Es gibt allerdings das Problem, dass es nicht peer-reviewte Dokumente sind, die hier veröffentlicht werden. Das heißt, die unabhängige Begutachtung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus demselben Fachgebiet fehlt. Deswegen sind die Dokumente immer im Kontext der auf sie folgenden Entgegnungen und Weiterentwicklungen zu betrachten. Genau das muss auch mit den von Ihnen zitierten Studien erfolgen. Ich übernehme das sehr gerne für Sie; Herr Prof. Schierack hat das gerade in Bezug auf die israelische Studie gemacht.

Ich setze bei Christian Holm Hansen an. Christian Holm Hansen erklärte nämlich in einem Interview nach Veröffentlichung der Studie, dass die negativen Werte, die eine vermeintlich größere Anfälligkeit von Geimpften für Omikron beweisen sollen, Ergebnis einer statistischen Verzerrung sind. Diese sieht er unter anderem darin, dass sich Geimpfte häufiger testen ließen als Ungeimpfte. Ganz real wird in der Studie die Infektionsrate von zweifach Geimpften mit der von Ungeimpften in den ersten Wochen nach der Entdeckung von Omikron in Dänemark verglichen. Die Studie unterscheidet zudem überhaupt nicht zwischen leichten und schweren Krankheitsverläufen.

All diese Kritikpunkte und Schwachstellen der Studien sind mittlerweile Teil der öffentlichen Diskussion und müssen beim Zitieren von Quellen berücksichtigt werden. Diese Information auszusparen ist unredlich, hat bei Ihnen aber System. - Wir lehnen den Antrag ab.

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag des Kollegen Vida für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir als BVB / FREIE WÄHLER haben uns schon immer gegen 2G-Regelungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen ausgesprochen, weil wir der Überzeugung sind, dass damit Millionen von Menschen unnötig an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert werden. Und es handelt sich bei diesen Millionen von Menschen nicht um irgendeine kleine Gruppe von renitenten Dummen, sondern um Mitbürger in unserem Land. Deswegen, meine Damen und Herren, sind die Ausweitung von Testkapazitäten, das Einführen von Tests in allen Bereichen die Lösung, und nicht, weitere Erschwernisse in immer mehr gesellschaftlichen Bereichen zu verfügen.

Daher ist auch aus unserer Sicht eine 2G-Regelung gerade an Universitäten nicht verständlich. Bei jungen Menschen nimmt Corona in der Regel einen milden Verlauf. Und wir haben es hier mit sehr gravierenden Grundrechtseinschränkungen zu tun. Es geht um Bildung, Ausbildung, quasi auch Berufswahl. Es handelt sich also um einen massiven Grundrechtseingriff, der weit über den Nichtbesuch einer Oper oder eines Restaurants hinausgeht. Und natürlich muss ich keinem erklären, dass Präsenzunterricht etwas anderes ist als ein Onlineseminar; das versteht sich von selbst.

Die universitäre Selbstverwaltung ist unseres Erachtens ein hohes Gut, aber die Berufswahlfreiheit und die entsprechende qualifizierte Ausbildung der Studenten genauso. Deswegen müssen wir - nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in anderen Bereichen - hiervon wegkommen, und nichts spricht dagegen, hier generell Tests - sozusagen die Testpflicht für alle - einzuführen.

Meine Damen und Herren, natürlich ist es nicht wirklich ernst zu nehmen, wenn gesagt wird: Na ja, es wird ja nicht der Ungeimpfte ausgeschlossen - es wird dem Geimpften ermöglicht, teilzunehmen. Im Endergebnis läuft es auf das Gleiche hinaus.

Ich möchte trotzdem sagen, warum der Antrag aus unserer Sicht in einigen Punkten problematisch ist. Wir haben hier im Landtag eine Methodik, wie wir mit den Coronaregelungen umgehen. Jetzt kann man den Inhalt kritisieren - wir tun das regelmäßig -, aber es gibt ein Prozedere, welches vorsieht, dass die Regierung die Verordnungen vorschlägt, erarbeitet und in Kraft setzt und der Gesundheitsausschuss dann - nach meiner Wahrnehmung sehr qualifiziert, wenn natürlich auch kontrovers - darüber diskutiert und dann auch abstimmt bzw. Widersprüche einlegt oder nicht einlegt.

Von dieser Systematik wird abgewichen, wenn wir jetzt in einem Punkt, der im Übrigen auch kein verbindlicher Punkt ist, sondern ein optionaler Punkt, der von anderen Stellen festzulegende Regelungen vorsieht, eingreifen und eine einseitige Regelung vornehmen. Und es ist auch so - da gebe ich Herrn Schierack recht, in anderen Punkten vielleicht nicht allzu sehr -, dass Ersatzangebote bestehen und viele Universitäten und Professoren sich bemühen, Ersatzangebote zur Verfügung zu stellen.

Aber das, was mich am allermeisten stört, ist die Begründung, die auch heute vorgetragen wurde: dass die Impfung pauschal nicht helfe. Wenn man diese Begründung stehen lässt, speist sie das Narrativ, dass Impfungen hier generell nichts brächten, und trägt zur gefährlichen Erzählung bei, dass es den Menschen aufgrund der Impfungen schlechter gehe - das Gegenteil ist der Fall. Das zu befördern, dabei machen wir natürlich auch nicht mit.

Und deswegen, meine Damen und Herren, sagen wir als BVB / FREIE WÄHLER, dass es eine ganzheitliche Lösung braucht, die uns von den unnötigen Beschränkungen generell wegbringt. Angesichts dessen, dass Omikron immer schneller um sich greift, müssen natürlich auch die Maßnahmen, die Regelungen, angepasst werden. Ich kann mich erinnern, wie noch im Herbst alle Fraktionen davon gesprochen haben, dass wir davon wegkommen müssen, immer wieder nur auf die Inzidenzen zu schauen. Trotzdem stellen wir fest, dass seit einigen Wochen in der medialen Berichterstattung wieder nur die Inzidenzen eine Rolle spielen: 100 000, 80 000. Diese Situation kann so nicht weitergehen. Gerade jetzt wäre es doch aufgrund der offenkundig milderen Verläufe bei Omikron angezeigt, dass die Maßnahmen entsprechend angepasst werden. Wir werden nicht auf Dauer Hunderttausende von Menschen, Millionen von Menschen in Quarantäne haben können, sondern die aktuelle Entwicklung gebietet es, genau dies zu beenden, diese Einschränkungen in weiten Teilen zu beenden und Anpassungen vorzunehmen, die der aktuellen Infektionslage und auch der Wirkung der aktuellen Infektionsarten gerecht werden.

Insbesondere aber müssen wir uns dessen bewusst sein, dass wir alle gesellschaftlichen Bereiche, alle Gruppen von Bürgern brauchen, um aus dieser Krise herauszukommen, und wir werden nicht alle Menschen mitnehmen können, wenn wir beträchtliche Teile der Bevölkerung - und wir reden hier nicht von irgendwelchen kleinen, verschwindend geringen Gruppen, sondern von Millionen von Menschen - ausgrenzen. Auch die dürfen wir nicht verlieren. Deswegen brauchen wir einerseits kein Geschwurbel, auf der anderen Seite brauchen wir aber auch keine unnötigen Ausgrenzungen, wenn es mildere Mittel gibt, die sicherstellen, dass alle im demokratischen Kurs integriert bleiben. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Frau Dr. Schüle zu uns. Bitte sehr.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste am Stream! Wir müssen in dieser Pandemie viele Entscheidungen treffen, oft kurzfristig, meist sehr schwierig. Fast immer erfordern sie, dass wir unterschiedliche Rechte und Interessen abwägen, obwohl die meisten davon völlig legitim und wichtig sind.

Was leitet uns, das brandenburgische Landeskabinett, dann? Was hat die größte Priorität? Diese Antwort ist so schlicht, wie sie existenziell ist - sie lautet: das Leben. Das wissen wir alle, und dennoch müssen wir uns gelegentlich daran erinnern: Es geht im Pandemiemanagement um den Schutz unserer Gesundheit, um unser medizinisches Versorgungssystem, dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen ist.

Aber wie lautet der Vorwurf in dem hier vorgelegten Antrag? Er lautet: Diskriminierung. Auch wenn ich es grundsätzlich ganz gut finde, wenn sich die AfD mal mit Diskriminierung - ich könnte Ihnen da auch andere Betätigungsfelder vorschlagen - auseinanderzusetzen begonnen hat, so verkennt der Antrag doch die fundamentale Bedeutung dieses Begriffs.

„Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist“

- laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ich darf zitieren -

„eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt.“

Wenn sich eine Hochschule nun entscheidet, die 2G-Regelung einzuführen, liegt dafür allerdings ein sachlicher Grund vor - und der heißt: Infektionsschutz. Eine Ungleichbehandlung hingegen liegt nicht vor, da die Anwendung der 2G-Regel gemäß Eindämmungsverordnung nur dann zulässig ist, wenn für Studierende, die aufgrund der Zutrittsbeschränkungen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen dürfen, geeignete Ersatzangebote bereitgestellt werden. Diese Maßgabe haben wir von Anfang an in die Forderungen aufgenommen, damit allen Studierenden - auch unter erschwerten Bedingungen - der Weg zu einem erfolgreichen Studium gleichermaßen offensteht. Aus anderen Bundesländern wissen wir: Verwaltungsgerichte haben diese Regelungen rechtlich geprüft und Ersatzangebote sind geboten. Da muss man sich nur mal das Urteil in Baden-Württemberg angucken.

Brandenburg hat außerordentlich gute Erfahrungen damit gemacht, dass die Hochschulen selbst und situationsangemessen reagieren. Deshalb möchte ich auch einmal ganz klar und deutlich sagen: Wir stehen hinter unseren acht staatlichen Hochschulen, wir stehen hinter unseren Präsidentinnen und Präsidenten und wir stehen auch hinter unserer Universität Potsdam, die die Präsenzlehre auf 2G umgestellt hat. Es geht weniger darum, ob bestimmte Orte als Treiber des Infektionsgeschehens betrachtet werden können. Bei Omikron wissen wir darüber doch noch viel zu wenig. Was wir aber wissen: Ungeimpfte geben das Virus eher weiter, gefährden andere und gefährden sich selbst. Sie erkranken im Schnitt deutlich schwerer. - Das ist das, was uns beschäftigt.

Die Hochschulen wollen keine Studierenden vom Präsenzunterricht ausschließen, sondern sie wollen ihn für die Personen möglich machen, bei denen es trotz des aktuell rasanten Pandemiegeschehens noch vertretbar ist. Deshalb betone ich es hier noch einmal: Bei der 2G-Regelung an Hochschulen geht es nicht um die Ausgrenzung, sondern um den Schutz ungeimpfter Personen. Und nach Auskunft des RKI ist für Ungeimpfte das Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, im Vergleich zu Geimpften 10- bis 20-mal höher. Sie bilden die deutliche Mehrheit der Coronaerkrankten auf den Intensivstationen.

(Zuruf: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Das ist den meisten hier im Raum bekannt. In dem diskutierten Antrag heißt es dennoch, dass 2G-Präsenzveranstaltungen medizinisch unsinnig seien. Sie argumentieren, dass - Achtung, jetzt wird es ganz wild! - Geimpfte für Infektionen mit der Omikronvariante nachweislich sogar anfälliger seien als Ungeimpfte. Und diese These, diese neue These, fand ich dermaßen erstaunlich - Frau Vandre ist ja auch schon darauf eingegangen -, dass

auch ich mir mal die von Ihnen zur Verfügung gestellten Quellen genauer angeschaut habe,

(Gelächter)

in diesem Fall die Fußnote Nr. 5 - Sie können gerne mitlesen -, um ein konkretes Beispiel der Recherchequalität des Antrags zu geben.

In der von Ihnen zitierten Studie dänischer Forscherinnen und Forscher findet sich nicht nur kein Beleg für diese Behauptung, die Studie selbst ist dieser Fragestellung noch nicht einmal nachgegangen - nicht einmal nachgegangen! Sie hat stattdessen die Wirksamkeit von Impfungen bei diversen Varianten verglichen. Und zu welchem Ergebnis kommt sie denn, diese Studie, die Sie in Fußnote Nr. 5 zitieren? Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es einen massiven Bedarf an Impfungen und Boosterimpfungen gibt, eben weil sie den sichersten Schutz bieten. Besten Dank also für diese Lektüretipps! Die Studie ist die beste Werbung für unsere Boosterkampagne und für die 2G-Regelung an unseren brandenburgischen Hochschulen. - Danke für die Aufmerksamkeit.

Es wurde noch eine Kurzintervention vom Abgeordneten Hohloch angezeigt. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Ministerin Schüle! Sie alle reden hier die ganze Zeit über Wissenschaft. Kommen wir doch einmal zur Wissenschaft, nämlich zu einer peer-reviewten Studie von Prof. Ioannidis. Wir reden hier über Studenten, die meisten zwischen 20 und 29 Jahre alt. Ihre Überlebenschancen liegen bei 99,9912 Prozent. Diese Krankheit ist keine Gefahr für Studenten in diesem Alter. Das zum Ersten.

Das Zweite: Die Impfungsrate unter Studenten ist besonders hoch. Das heißt, diejenigen, die sich haben impfen lassen und zur Uni kommen - und die sich anscheinend, wie wir heute gelernt haben, auch noch besonders oft testen lassen, wohl weil sie so großes Vertrauen in diese Impfung haben -, brauchen keine Angst zu haben vor denjenigen, die ungeimpft sind. Laut Ministerin Schüle brauchen nur die Ungeimpften vor sich selbst Angst zu haben, und darüber können sie ja wohl noch selbst entscheiden.

Kommen wir zu weiteren „wissenschaftlichen“ Entscheidungen, die Sie und Ihre Koalitionäre in Berlin treffen: Der Genesenenstatus gilt nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate. In anderen Ländern, zum Beispiel der Schweiz, wo man sich auf Daten stützt, weil man solche vorliegen hat, gilt er jetzt ein Jahr. Wenn ich eine Erkrankung durchgemacht und Antikörper gebildet habe, gilt der Genesenennachweis bei uns aber nur noch ein Vierteljahr. Bei einer Impfung gilt er länger; aber es wird empfohlen, sich nach drei Monaten boostern zu lassen. Da kann doch irgendetwas nicht stimmen! Meine Damen und Herren, das ist Ihre „Wissenschaft“, von der Sie die ganze Zeit faseln. Sie beschließen die ganze Zeit etwas, was den Daten und Fakten absolut nicht entspricht. Die erste Impfung, die zweite Impfung, die dritte Impfung - heute haben wir gelesen, dass auch die vierte Impfung wohl nicht gegen Omikron schützt. Was sind eigentlich die wissenschaftlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen?

Ich wiederhole das, was ich beim letzten Mal hier im Landtag gesagt habe: Zu keinem der Punkte, die wir von Ihnen als Landesregierung erfragen - zu positiven PCR-Ergebnissen, zu Stichproben -, erfassen Sie Daten. Sie erfassen zu nichts Daten, treffen aber ständig Entscheidungen und zeigen mit dem Finger auf diejenigen, die diese Entscheidungen kritisieren. Das ist die Politik, die Sie fahren, Frau Dr. Schüle. Ich muss sagen, das ist eine Politik, die gegen die Wand fährt. Sie sehen es jeden Montag in den Städten Brandenburgs: Der Widerstand regt sich, und der Widerstand wird größer. - Vielen Dank.

Frau Ministerin, möchten Sie reagieren? - Sie möchte nicht.

Dann fahren wir in der Rednerliste fort. Zu uns spricht noch einmal der Abgeordnete Berndt für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr viele Überraschungen gab es nicht. Die Koalition - genauer: die informelle Koalition - hat natürlich versucht, Nebel zu verbreiten - zuvörderst Herr Prof. Schierack -, statt auf die Punkte einzugehen.

Herr Schierack, Sie haben den Versucht gemacht, die Daten schlechtzureden. „medRxiv“ sei - da ein Preprint-Server - eine unseriöse Quelle. Das trifft nicht zu; es ist in der Pandemie eine seriöse, etablierte Quelle, eben weil es Bedarf an schnellen Publikationen gibt. Reviews sind nicht ausgeschlossen, wie Sie hier suggeriert haben, sondern sie können nachgereicht werden. Es handelt sich gegenwärtig einfach um eine beschleunigte Veröffentlichung. Die Daten, die dort veröffentlicht werden, sind in der Regel sehr viel valider als die des RKI, die sich ja ständig geändert haben. Denken Sie nur an die atemberaubende Änderung des Intensivbettenregisters oder an die Bewertung der Zahlen zur Omikron-Variante.

Zweitens. Herr Schierack, ich habe meine Quellen vollkommen korrekt zitiert. Sie haben den Eindruck erweckt, ich hätte falsch zitiert. Sie haben doch alle Quellen gefunden. Das unterscheidet mich zum Beispiel von der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin. Deshalb konnte mir mein Titel nicht aberkannt werden. Sie hätten es gern getan, wenn Sie eine Handhabe gehabt hätten, mir wissenschaftlich am Zeug zu flicken.

(Zuruf)

- Ich weiß das. Sie brauchen es mir nicht zu bestätigen; ich weiß es auch so.