Protocol of the Session on January 19, 2022

- Was Sie tun, ist inhuman. Und so etwas an einer Universität - das ist eine Schande.

Sehr geehrte Damen und Herren, größere Schuld als das Präsidium der Universität Potsdam hat die Brandenburger Landesregierung. Denn erst mit ihrer Eindämmungsverordnung hat sie den Universitäten die Möglichkeit einer 2G-Regel für die Präsenzlehre gegeben, und das - ich wiederhole es - gegen jede medizinische Evidenz. Und ich möchte gern wissen, Herr Schierack, wie Sie diese Evidenz in den Ihnen zustehenden 15 Minuten darlegen wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, noch eine Anmerkung: Dass es überhaupt zu so etwas kommen konnte, hat viel damit zu tun, dass sich die Regierung in keiner Weise darum gekümmert hat, die Behörden in Brandenburg den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu lassen, Infektionsquellen und Ausbreitungswege der Infektion zu ermitteln; bis heute gibt es dazu in Brandenburg keine verwertbaren Daten. Sie haben nichts dazugelernt, und deshalb verordnen Sie, wie im März 2020, auf Verdacht und aufs Geratewohl Kontaktbeschränkungen. Und weil diese Kontaktbeschränkungen - naturgemäß - nicht funktionieren, versuchen Sie, die Ungeimpften zu Sündenböcken zu machen. Das ist schäbig und verletzt die hier so oft beschworene Menschenwürde.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie auf, ich appelliere an Sie: Stimmen Sie mit uns gegen die monströse Impfapartheid! - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Koalitionsfraktionen spricht jetzt Herr Prof. Dr. Schierack zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Berndt, Sie haben meinen Namen gerade schon genannt, und 15 Minuten werden tatsächlich nicht reichen, Ihnen nachzuweisen, wie unwissenschaftlich Sie hier reagieren.

Aber ich fange jetzt einfach einmal - ganz untypisch - mit dem Ende des von Ihnen eingereichten Antrags an, und zwar mit Ihren Quellenangaben, weil Sie immer sagen: faktengeleitete Politik. - Ich habe mir Ihre Studien angesehen - es sind vier Studien und zwei Aussagen angegeben - und das Kollegen gezeigt, und wir haben intensiv über Ihre Quellen diskutiert. Bei der Art und Weise, wie Sie das zitieren - wir sind hier nicht im Hörsaal, deswegen versuche ich das etwas verständlicher zu machen, und ich bin auch sicher, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Uni Potsdam sehr genau zuhören, was Sie hier sagen, und sich Ihre Argumentation anhören -, und angesichts der Quellenfülle, die Sie hier angegeben haben, kommt man vielleicht zu dem Schluss, dass Sie auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand unbestreitbarer Analysen sind. Aber glauben Sie mir eins: Unbestritten sind sie nicht. Denn bei Betrachtung der Quellen, die Sie dort angeben, sieht man: Drei von vier sind ausschließlich dem Dokumentenserver medRxiv entnommen, einem Dokumentenserver, welcher wissenschaftliche Publikationen vor der formalen Veröffentlichung als unbegutachtete Manuskripte frei zugänglich macht; das können Sie nachlesen. Hierbei wird der sonst übliche Peer-Review-Prozess außer Acht gelassen, sodass die Plattform - das können Sie auch nachlesen - keine Gewähr für Methoden, Annahmen, Schlussfolgerungen oder die wissenschaftliche Qualität veröffentlichter Manuskripte übernimmt.

(Zuruf: Hört, hört!)

Fürs geneigte Publikum: Normal ist, dass Artikel vor einer formellen Veröffentlichung in einer renommierten Fachzeitschrift - traditionell durch Peer-Review - zertifiziert werden. Das heißt - für alle, die das bisher nicht gehört haben -, die Herausgeber einer Zeitschrift lassen sich von verschiedenen Experten beraten, die das Papier bewerten und Gutachten erstellen und gegebenenfalls Schwachstellen in seinen Annahmen, Methoden und Schlussfolgerungen identifizieren.

Typischerweise veröffentlicht eine Zeitschrift einen Artikel erst dann, wenn die Herausgeber davon überzeugt sind, dass die Autoren auf die Bedenken der Gutachter eingegangen sind und dass die vorgelegten Daten, auf die in der Arbeit Bezug genommen wurde, die Schlussfolgerungen auch stützen. - Das war eine Vorbemerkung. Das sind Ihre Quellen.

Da dieser Prozess natürlich etwas dauert, nutzen Autoren diesen Server - also „medRxiv“, „med-archive“ ausgesprochen -, um ihre Manuskripte vor der Zertifizierung durch Peer-Review als Preprints, also als Vorabdrucke, zur Verfügung zu stellen. Warum machen sie das? Dadurch setzen die Wissenschaftler zunächst

einmal einen Punkt. Zum anderen lassen sie die wissenschaftliche Welt erkennen, woran sie arbeiten - und die Politiker können sich zudem Informationen holen, so auch die AfD. Aber sie müssen sie unter dem Duktus, den ich gerade genannt habe, immer kritisch bewerten.

Die Nutzer in der wissenschaftlichen Welt sind sich einig - darüber bin ich auch mit meinen Kollegen einig; das will ich Ihnen einmal deutlich sagen, darüber sollten Sie sich im Klaren sein -: Wenn Sie aus solchen Artikeln zitieren, müssen Sie wissen, dass darin Informationen enthalten sein können, die von der wissenschaftlichen und medizinischen Gemeinschaft nicht gedeckt sind, die von ihnen nicht akzeptiert werden und nicht bestätigt sind. Deswegen fordert die Plattform - das können Sie unbedingt nachlesen - die Nutzer auf, die Arbeiten, über die dort diskutiert wird, so zu bewerten und davon auszugehen, dass sie möglicherweise fehlerhaft sind.

Deswegen fragen wir alle in der wissenschaftlichen Welt uns: Warum nutzen Sie diese Quellenangabe - auch in Ihrer heutigen Rede wieder - so unkritisch und so unwissenschaftlich? - Das ist zunächst nicht seriös, Herr Berndt.

So viel ist zu den Quellen zu sagen. Jetzt komme ich zu dem Inhalt Ihrer Quellen.

(Zuruf)

- Ja, darauf komme ich auch noch; ich habe ja 15 Minuten Zeit. - Wenn man die in Ihrem Antrag angeführten Studien vollständig durchliest, muss man sich ernsthaft fragen, ob Sie, Herr Berndt, Ihr Mitarbeiter, der das geschrieben hat, oder die AfD-Fraktion sich diese Studien tatsächlich durchgelesen haben. Ich habe das zusammen mit anderen Kollegen gemacht. Es fällt auf, dass Sie in - wie drücke ich es aus? - unwissenschaftlicher Rosinenpickerei die Aussagen, die in einzelnen Artikeln stehen, aus dem Kontext reißen und sie interpretieren, um eine bestimmte wissenschaftliche Richtung zu induzieren, die gar nicht Inhalt dieser Artikel ist.

Alle Autoren, die Sie zitiert haben - hören Sie gut zu! -, heben den Nutzen von Drittimpfungen hervor, alle. Lediglich in der zuletzt aufgeführten israelischen Studie werden vielleicht Zweifel an der vierten Impfung, also an der zweiten Boosterung, gehegt. Das kann durchaus sein. Aber dann muss man zunächst zum ersten, zum zweiten und zum dritten Mal geimpft worden sein, meine Damen und Herren.

Sie schreiben auch ausdrücklich, sie könnten darüber noch kein abschließendes Urteil fällen. Wenn man sich die Zeit nimmt, um die von Ihnen zitierten Studien genau und gründlich zu lesen, stellt man fest, es besteht eigentlich überhaupt kein Zweifel daran, dass die Drittimpfung das einzig wirksame Mittel ist, um sich gegen das Coronavirus zu schützen. Insofern ist es mir ein schieres Rätsel, wieso Sie die Quellen, die Sie angegeben haben, zur Begründung Ihres Antrags heranziehen. Den Autoren des Antrags, insbesondere Herrn Berndt, kann ich nur empfehlen, an der Universität Potsdam eine Einführungsveranstaltung zum korrekten Zitieren von wissenschaftlichen Arbeiten zu belegen.

Womit wir zum eigentlichen Antrag kommen: Darin werfen Sie der Universität Potsdam vor, dass sie ungeimpfte Studierende bewusst diskriminiere. Dies haben Sie als „Impfapartheid“ bezeichnet - was mein großes Problem damit ist. Die Universität Potsdam bezieht sich in ihrer Entscheidung auf § 25 Abs. 4 und auf § 7 Abs. 2 der Zweiten SARS-CoV-Eindämmungsverord

nung. Diese eröffnet den Hochschulen die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie die 2G- oder die 3G-Regelung einführen. Die Uni Potsdam hat für sich in Anspruch genommen, die 2G-Regelung einzuführen, alle anderen die 3G-Regelung. Die Uni Potsdam hat das auf der Grundlage der eben genannten Eindämmungsverordnung gemacht. Es entspricht auch dem Geist der Hochschulautonomie, die ich im Wissenschaftsausschuss immer verteidigt habe und auch immer verteidigen werde, dass es eine Entscheidung der Universität Potsdam ist, die ich nicht unbedingt weiter infrage stellen möchte.

Aber viel entscheidender ist - und darauf kommt es hier an -, ob die Universitätsleitung diesen schwierigen und einschneidenden Schritt auch ordentlich und hinreichend begründet hat. Die Universität Potsdam führt als Begründung an, dass das Infektionsrisiko so gemindert oder gering gehalten werden kann. Zugleich zeigt man sich bestrebt, eine möglichst weitgehende und vollständige Schließung der Universität Potsdam zu verhindern. Als Motiv wird außerdem angegeben, dass die psychologische Situation der Studierenden ernst genommen wird.

Deshalb soll auch die Präsenzlehre, soweit es möglich ist, aufrechterhalten werden. Sie wissen, im vergangenen Jahr fanden bekanntlich keine Lehrveranstaltungen in Präsenz statt, sondern nur Onlineveranstaltungen. Insofern scheint der Schritt verhältnismäßig zu sein, dass zumindest die geimpften Studierenden die Möglichkeit erhalten, in Präsenz mit ihren Dozentinnen und Dozenten, Professorinnen und Professoren sowie Mitstudierenden zu diskutieren. Somit wird, im Vergleich zum letzten Jahr, nicht den Ungeimpften die Möglichkeit der Teilnahme verwehrt, sondern es wird den Geimpften die Teilnahmemöglichkeit jetzt zurückgegeben, meine Damen und Herren.

Nach Angaben der Universität Potsdam wird die 2G-Regelung außerdem von einer deutlichen Mehrheit der Studierenden befürwortet. Hinzu kommt, dass die Impfquote - das habe ich Ihnen gesagt - an der Universität Potsdam zwischen 85 und 90 % liegt. Das ist deutlich höher als im Bevölkerungsdurchschnitt. Übrigens trifft sich das mit den Zahlen für die anderen Hochschulen im Land Brandenburg. Dort ist die Impfquote ähnlich hoch; sie liegt bei 90 %, teilweise sogar bei 95 %. Insofern kann man sagen, es gibt an der Universität Potsdam wahrscheinlich viele kluge Köpfe, welche den Erkenntnissen der Wissenschaft durchaus vertrauen und bereit sind, sich impfen zu lassen. Im Sommer und im Herbst gab es zudem Impfangebote auf dem Campus, sodass sich die Studierenden unkompliziert impfen lassen konnten.

Nichtsdestotrotz - jetzt kommen wir zu den ungeimpften Studierenden - können auch Ungeimpfte ihr Studium an der Universität Potsdam problemlos erfolgreich beenden. So wird eine Vielzahl von Veranstaltungen digital angeboten, um die entsprechenden Pflichtmodule absolvieren zu können.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von der Tribüne aus zu?

Nein, am Ende. - Zudem sind die Studierenden, welche aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, von der 2G-Regelung ausgenommen. Daneben werden für das laufende Wintersemester Ausnahmen von der 2G-Regelung für Kurse mit praktischen Inhalten gemacht. Das ist ganz anders als das, was Sie gesagt haben: An Kursen mit praktischen Inhalten können auch Ungeimpfte teilnehmen, zum Beispiel in den

Fächern Kunst, Musik und Sport sowie an den Laborpraktika. Gleiches gilt übrigens für die Prüfungen: Auch daran können ungeimpfte Studierende teilnehmen, und sie können so ein Semester abschließen.

Ich komme zum Schluss. Zu guter Letzt kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. Zum einen gilt das, weil mit der Quellenlage bewusst unkritisch umgegangen worden ist. Zum anderen ist er abzulehnen, weil die Universität Potsdam die 2G-Regelung in einem verhältnismäßigen Rahmen umsetzt, sodass dafür Sorge getragen wird, dass ungeimpfte Studierende ebenfalls die notwendigen Lehrveranstaltungen besuchen können, um ihr Studium erfolgreich abzuschließen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.

(Zuruf)

- Ach so. Der Abgeordnete von Lützow wollte noch eine Zwischenfrage stellen. Wenn Sie sagten, er könne sie am Schluss Ihrer Rede stellen, kann er das jetzt tun. Dann verfahren wir so. Anschließend gibt es trotzdem noch eine Kurzintervention. - Bitte schön.

Erst einmal vielen Dank, Herr Schierack, dass Sie die Frage zulassen - Herr Prof. Dr. Schierack, Entschuldigung; Titel gehören dazu.

Ist Ihnen, während Sie diese Ausführungen machen, bewusst, dass Ungeimpfte, wenn sie ihre Arbeiten - Facharbeiten, Masterarbeiten, Bachelorarbeiten usw. - verteidigen wollen, Schwierigkeiten haben, in die Unis zu kommen? Ist Ihnen auch bewusst - das ist als eine Frage zu verstehen; die Onlineseminare sind das eine, darüber hat man immer alles gemacht -, dass sie durch diese 2G-Regel auch dann sehr große Schwierigkeiten bekommen, wenn sie in der Universität Praktikumsarbeiten machen müssen? Das ist nämlich ein großes Problem. Aber, wie gesagt, ich hätte von Ihnen gerne die Frage beantwortet, ob Sie Ihre Kollegen auch dazu befragt haben.

Dass das problematisch ist, stelle ich überhaupt nicht in Abrede. Aber ich habe hier deutlich gemacht, dass die 2G-Regelung bei Laborpraktika und bei den Prüfungen außer Kraft tritt. Das ist gesichert. Von daher gehe ich davon aus, dass die Regelung für die Lehrveranstaltungen, die auch online angeboten werden, nicht aber für die entsprechenden Praktika gilt - das habe ich gerade gesagt -, sodass der ordentliche Abschluss eines Semesters gewährleistet ist. - Danke.

Gut. - Wir kommen zu der Kurzintervention. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Prof. Schierack, Sie haben gesagt, dass wir die 2G-Regelung

deshalb an unseren Hochschulen bräuchten bzw. dass man sich deshalb dafür entschieden habe, damit der Präsenzbetrieb aufrechterhalten werden kann. Ich kann Ihnen sagen: Es gibt genug Universitäten, die eine 3G-Regelung haben. Auch die Universität Potsdam hatte zu Beginn des letzten Semesters eine 3G-Regelung, die es allen ermöglichte, an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen und ihren Abschluss zu erreichen. Das ist jetzt nicht mehr möglich, meine Damen und Herren, und das sollten wir hier nicht akzeptieren!

Deswegen sollte dieser Passus bezüglich der Wahlmöglichkeit aus der Eindämmungsverordnung gestrichen werden.

Ich möchte noch eine Sache erwähnen, die schon die 3G-Regelung betraf - das Thema Datenschutz spielt in Zeiten der Coronapandemie hier generell kaum noch eine Rolle -: Diejenigen - ganz aus dem praktischen Leben; meine Frau studiert auch noch nebenbei -, die nicht geimpft sind, müssen natürlich nach vorne gehen und ihren Testnachweis vorzeigen. Dementsprechend ist allen im Seminar bekannt, wer der sogenannte Ungeimpfte ist. Das ist zum Beispiel zu dem Thema Datenschutz zu sagen.

Das Nächste: Sie haben gesagt, Präsenzveranstaltungen sollten aufrechterhalten werden. Ich weiß aus erster Hand, dass viele als Präsenzveranstaltungen gedachte Veranstaltungen aufgrund der 2G-Regelung jetzt wieder nicht mehr in Präsenz stattfinden, sondern als Onlinevorlesung oder als Onlineseminar, weil die meisten - oder viele - Dozenten erkannt haben, dass es ungerecht ist, was hier passiert. Um allen die Möglichkeit zu erhalten, am Betrieb teilzunehmen und ihr Studium zu beenden, dürfen sie jetzt wieder an einer Onlinevorlesung teilnehmen. Das ist das Resultat Ihrer desaströsen Politik: Wir haben wieder keinen geregelten Präsenzbetrieb, sondern eine Hybridvariante. Das ist die Praxis dort draußen.

Ganz zum Schluss möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen: Ich habe einen Freund, der mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft ist. Er hat mir vorhin geschrieben, er hat jetzt Corona und wird in vier Wochen den Genesenenstatus bekommen. Der Impfstoff von Johnson & Johnson wurde jetzt so eingestuft, dass man, wenn damit geimpft wurde, nicht mehr als geimpft gilt, sondern sich erst einmal boostern lassen muss. Die Boosterung kann man aber erst drei Monate nach dem positiven PCR-Test vornehmen lassen. Das heißt, einen Monat lang ist diese Person weder genesen noch geimpft und kann auch nicht an der Universität studieren. Was sind das für sinnlose Regelungen, meine Damen und Herren! Da müssten doch selbst Sie wach werden und merken, dass das Schwachsinn ist!

Herr Prof. Dr. Schierack möchte darauf antworten. Bitte schön.

Herr Hohloch, ich will noch einmal deutlich machen, wie es ist - auch wenn Sie hier so etwas behaupten. Erster Punkt. Es ist versichert worden - ich kenne die Universitäten sehr genau -: Auch ungeimpfte Studierende können nach wie vor einen ordentlichen Abschluss machen.

(Zuruf)

- Nein. - Der zweite Punkt ist: Es gibt viele Studierende, die ganz klar sagen, sie kämen nicht mehr in den Hörsaal, wenn sie dann mit denjenigen in einem Saal sind, die nicht geimpft sind. Auch

dieses Problem haben wir. Deswegen bewegen sich Studierende freier, wenn sie mit ebenfalls Geimpften unterwegs sind - auch im Labor im Übrigen. Das ist die Wahrheit.

Ich bin Honorarprofessor an der Universität in Cottbus. Ich stelle mich diesem Problem und führe aufgrund dieser Tatsachen Hybridveranstaltungen durch. Ich habe gelernt - und bin es durchaus gewohnt -, Präsenzveranstaltungen und natürlich auch Hybrid- und Onlineveranstaltungen durchzuführen. Das können Sie in einer modernen Gesellschaft sehr gut machen.

Etwas anderes ist es beispielsweise mit Laborpraktika oder anderen Veranstaltungen. Da haben Sie Schwierigkeiten; das gebe ich zu. Aber eine Onlinevorlesung multiprofessionell oder auch multidigital durchführen - das können Sie gern machen. Das ist möglich und hindert niemanden daran, einen Abschluss zu machen. So viel zu meiner Aussage. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächste spricht zu uns Frau Abgeordnete Vandre für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete und AfD! Ich kann vorneweg sagen: Die Linksfraktion schließt sich der Einschätzung der Koalitionsfraktionen an und wird den Antrag der AfD-Fraktion natürlich ablehnen. Sie fordern mit Ihrem Antrag die Landesregierung dazu auf, die Uni Potsdam anzuweisen, ungeimpfte Studierende nicht von der Präsenzlehre auszuschließen. Das ist jedoch in mehrerlei Hinsicht eine vollkommen falsche Herangehensweise.