Protocol of the Session on January 19, 2022

Wir guten Demokraten treten Straftätern und Extremisten entschlossen entgegen, und darum werden wir diesen Antrag ablehnen.

Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige. Da die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER ihr ihre Redezeit übertragen hat, hat Frau Johlige theoretisch zehn Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, das ist jetzt der dritte Antrag zum Thema Antifa. Erst wollten Sie, dass der Landtag sich von der Antifa distanziert. Das hat der Landtag abgelehnt. Dann wollten Sie das Symbol der Antifaschistischen Aktion verbieten. Das hat der Landtag abgelehnt. Und nun wollen Sie die Antifaschistische Aktion - in Klammern: Antifa - verbieten. Auch das wird der Landtag ablehnen.

Aber, meine Damen und Herren, das wussten Sie schon vorher. Und eigentlich haben Sie den Antrag auch nicht gestellt, weil Sie glauben, irgendjemand in diesem Hause außerhalb der AfDFraktion würde dem zustimmen. Ihnen geht es nicht um den Schutz der Zivilgesellschaft, des Staates und seiner Institutionen, obwohl Sie diese Sorge in Ihrem Antrag vortäuschen. Sie verfolgen mit Ihrem Antrag genau ein Ziel: Sie wollen erneut politische Gegner markieren, diffamieren und letztlich politisch eliminieren. Das kennen wir mittlerweile aus mehr als hundert Anfragen und diversen Anträgen; das ist also nichts Neues.

Wir wissen auch schon, dass Sie nicht in der Lage sind, die verschiedenen Strömungen in der politischen Linken auseinanderzuhalten. Das sieht man übrigens auch an der Begründung Ihres Antrags: Alles, was in Ihren Augen linksextrem ist, ist Antifa, und alles, was irgendwie etwas gegen Faschismus hat, ist linksextrem. Aber, meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen gern erneut etwas Nachhilfe.

Erstens: „Antifa“ ist die Abkürzung von Antifaschismus. Und Antifaschismus ist in allererster Linie eine Haltung - eine Haltung gegen Faschismus, gegen alte und neue Nazis. Eine Haltung aber, meine Damen und Herren von der AfD, kann man nicht verbieten.

Zweitens: Es gibt nicht die eine Antifa. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages gibt es - Zitat - „nicht ‚die Antifa‘ im Sinne einer einheitlichen, bundesweiten Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene mit allenfalls einzelnen, dann mutmaßlich vornehmlich lokal begrenzten Gruppierungen. […] Insbesondere könne ein ‚einheitliches Handeln oder ein in sich geschlossenes, politisch-ideologisch geschlossenes Konzept‘ […] nicht unterstellt werden.“

Was also wollen Sie eigentlich verbieten? Eine Szene?

Drittens: Ein Blick in den Duden hilft bei der Eingrenzung dessen, worüber wir eigentlich reden. Dort heißt es zur Bedeutung „Antifaschismus“:

„Gesamtheit der Bewegungen und Ideologien, die sich gegen Faschismus und Nationalsozialismus richten“.

Was genau wollen Sie denn bitte jetzt verbieten? Eine Ideologie? Eine Bewegung? Und was hieße das eigentlich - diese Frage würde ich gerne beantwortet bekommen - praktisch? Wie stellen Sie sich das praktisch vor, wenn Sie das verbieten?

Aber, meine Damen und Herren, ich habe noch einen vierten Punkt: Die Antifa ist keine Organisation, die man verbieten kann. Und übrigens ist auch die Antifaschistische Aktion keine Organisation, die man verbieten kann. Sie war historisch allerdings mal eine Organisation. In Deutschland bildete sich die Antifaschistische Aktion 1932, um gegen den aufkeimenden Faschismus zu kämpfen. Aber, meine Damen und Herren von der AfD, die antifaschistische Aktion existiert als Organisation nicht mehr, und das hat auch einen Grund: weil Ihre geistigen Väter sie verboten und zerschlagen und ihre Mitglieder in KZs gesperrt, gefoltert und gemordet haben. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Jeder sucht sich die Tradition aus, in die er sich stellt. Mit diesem Antrag stellen Sie sich genau in diese Tradition.

(Zuruf: Genau!)

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? - Nach dem Redebeitrag.

(Zurufe: Frau Präsidentin!)

Meine Damen und Herren, damit bin ich bei der Frage, warum es auch heute noch antifaschistische Überzeugung braucht. Auch dazu lohnt ein Blick in die Geschichte. Nächste Woche Donnerstag gedenken wir am Internationalen Holocaustgedenktag zum 77. Mal der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz. Dies tun wir, um die Monstrosität der Shoah nicht aus dem kollektiven Gedächtnis zu verlieren. Die geplante Tötung von Millionen Jüdinnen und Juden steht heute noch als Sinnbild für den Ausschluss und schließlich die Vernichtung aller, die von den Nationalsozialisten als minderwertig imaginiert oder als Gegner identifiziert wurden. Und, meine Damen und Herren, uns Demokraten in diesem Parlament eint: Nie wieder darf so etwas passieren! Genau deshalb braucht es Antifaschismus und antifaschistische Bewegungen auch heute noch.

Aber, meine Damen und Herren, wenn wir bei Geschichte sind, stellen wir uns einmal die Frage: Wie hat es damals eigentlich begonnen? Es hat begonnen mit der Verrohung der Sprache. Die monströsen Taten wurden in der Sprache vorweggenommen. Ich empfehle dazu einen Blick in Victor Klemperers „LTI“. Schon in den 1920er-Jahren pflegten die Nationalsozialisten die Rhetorik des Antisemitismus, sie kennzeichneten und verleumdeten ihre Gegner, sie verunglimpften die Presse. Erst kam die Radikalisierung der Sprache und dann die der Menschen.

Diese Verrohung der Sprache, die Verleumdung demokratischer Strukturen und ihrer Trägerinnen und Träger sehen wir auch heute - meine Damen und Herren, in der Debatte zur Versammlungsfreiheit haben wir diese von Ihnen ein weiteres Mal sehr deutlich präsentiert bekommen. Egal, ob es um Abgeordnete hier

im Parlament geht, die als Mitglieder der Altparteien oder der „eingebetteten Opposition“ diffamiert werden, um die von den Rechtsextremen als „Systemmedien“ verunglimpfte Presse oder um Geflüchtete, die bei jeder Gelegenheit herabgewürdigt werden - die Radikalisierung der Sprache ist sichtbar und wird von Ihnen vorangetrieben.

Ich verspreche Ihnen: Wir werden nicht zulassen, dass Sie die Kraft gewinnen, nach der Sprache auch noch diese Gesellschaft zu verrohen. Antifaschismus heißt Solidarität, Antifaschismus heißt Humanität, und Antifaschismus heißt auch Verteidigung der Demokratie gegen die, die sie mit Füßen treten. Und, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen auch versprechen: Dafür stehen wir hier in diesem Parlament. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Hohloch hat einen Antrag zur Geschäftsordnung angekündigt. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte klarstellen, dass das, was sie eben gesagt hat, niemand in meiner Fraktion teilt. Die Nationalsozialisten wurden eben als geistige Väter...

Entschuldigung, Herr Hohloch, Sie können einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Wenn Sie eine Kurzintervention machen möchten, müssten Sie das bitte anzeigen. Was ist Ihr konkreter Geschäftsordnungsantrag?

Ihre Kollegen, zum Beispiel Herr Bretz, führen ja auch immer lange aus, um ins Thema einzuführen. - Frau Präsidentin, man kann doch davon ausgehen, dass das Präsidium bei solchen Dingen, die hier gesagt wurden, wenigstens eingreift. Es muss ja kein Ordnungsruf sein, aber Sie können doch wenigstens - und das ist der Antrag zur Geschäftsordnung - die Rednerin ermahnen, die sagte, dass die Nationalsozialisten, die Menschen abgeschlachtet haben, unsere geistigen Väter seien. Wenn hier so etwas behauptet wird und vom Präsidium kein Einspruch kommt, dann - es tut mir leid - kann ich nicht anders als annehmen, dass Sie die Leitung nicht neutral durchführen.

Dann können Sie gerne einen Antrag ans Präsidium stellen, Herr Abgeordneter Hohloch. Aber wenn man sich „geistige Väter“ zu eigen macht, ist das eine Sache jedes Einzelnen. Ich sehe nicht, dass hier ein Ordnungsruf notwendig gewesen wäre. Aber Sie können gerne einen Antrag ans Präsidium stellen.

Wir fahren in der Rednerliste fort. Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Herr Minister Stübgen, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich fachlich-sachlich zum Antrag der AfD-Fraktion äußern.

Punkt 1: In unserem Rechtsstaat sind die Einleitung und der Vollzug eines Verbotsverfahrens nicht Frage einer wie auch immer gearteten Weltanschauung. Insbesondere für den Vollzug eines Verbotsverfahrens bedarf es vielmehr einer rechtsstaatlichen Befugnis. Dieses stellt im vorliegenden Fall, wie im Übrigen auch im Fall rechtsextremistischer Umtriebe, das Vereinsgesetz dar.

Das Vereinsgesetz verlangt objektive, nachvollziehbare, mithin gerichtlich nachweisbare Tatbestände. Derartige Tatbestände können nur vorliegen, wenn erstens überhaupt ein Verein im Sinne von § 2 des Vereinsgesetzes besteht und zweitens der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins - nicht etwa dessen Mitglieder - ein Verbot rechtfertigt.

Im Zusammenhang zum Beispiel mit dem während der gewaltsamen Demonstrationen 2017 in Hamburg während des G-20Gipfels durchgeführten Versammlungen bzw. Demonstrationen - Frau Johlige hat schon darauf hingewiesen - hat der Wissenschaftliche Dienst folgendes Ergebnis festgestellt: Bei der Antifa handelt es sich nicht um eine klar umgrenzte Organisation oder Vereinigung - anders, als dies zum Beispiel bei dem rechtsextremen Verein „Zukunft Heimat“ und bei dem linksextremen Verein „Rote Hilfe“ der Fall ist -, sondern um eine lose strukturierte Strömung der linken, einschließlich der linksextremistischen Szene. Deshalb ist das einseitige Lob von Frau Johlige - ich sage mal - nicht ganz passend.

(Zuruf: Sie hat gar nicht gelobt!)

- So habe ich es verstanden.

Eine Verallgemeinerung solcher Antifa-Gruppen unter dem strafrechtlichen Vereinsbegriff kann nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall erfolgen. Phänomene wie Links- oder Rechtsextremismus existieren nicht im Kollektivsingular. Es gibt nicht den Rechtsextremismus, und es gibt auch nicht den Linksextremismus. Gerade in diesen Bereichen haben wir es vielmehr mit einem diversifizierten Spektrum unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zu tun.

Was die AfD-Fraktion fordert, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist juristisch und praktisch nicht möglich. Deshalb empfehle ich die Ablehnung des Antrages.

Das Wort geht noch einmal an die AfD-Fraktion. Frau Abgeordnete Kotré spricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Gossmann-Reetz, dass Sie für die Koalition sprechen, spricht für sich, und dass Sie hier keine neuen stichhaltigen Argumente vorbringen, spricht gegen Sie.

Selbstverständlich kann eine Organisation - und die Antifa ist eine Organisation; ich sage Ihnen gleich, weshalb - verboten werden. Eine Organisation, die sich unter einer Fahne versammelt, die Devotionalien teilt und verteilt, ist eben eine Organisation, kann als Organisation aufgefasst und daher auch verboten werden.

Frau Johlige, ich habe Ihren Aufruf in den sozialen Medien - ich glaube, Twitter war es - gesehen. Sie haben da irgendwie nach

Anmerkungen oder vielmehr nach Anregungen für Ihre Rede gesucht; das spricht übrigens auch gegen Sie. Ich hoffe, Sie konnten dort ein bisschen was finden, man ist Ihnen da zur Seite gesprungen. Nachdem ich jetzt aber Ihre Rede gehört habe, glaube ich, dass das nicht so recht der Fall war.

(Zuruf)

Sie haben gefragt, wie wir uns ein solches Verbot praktisch vorstellen. Wir stellen uns beispielsweise vor, dass Telegram-Kanäle, Twitter-Kanäle gesperrt,

(Lachen)

Internetseiten, die als Sprachrohre dienen, verboten werden, wenn dort eben zu Gewalt aufgerufen wird …

(Unruhe)

- Frau Richstein, könnten Sie bitte mal?

Meine Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe bei diesem Tagesordnungspunkt.

… wenn mit Gewalt gedroht, zu Gewalt aufgerufen wird, wenn private Adressen von sogenannten Rechtsextremen dort geteilt werden, dann müssen diese Kanäle tatsächlich verboten werden. So stellen wir uns das vor - ganz einfach.

Und, Frau Gossmann-Reetz - Herr Minister Stübgen, auf Sie komme gleich noch einmal ganz kurz zu sprechen; ich habe gar nicht mehr so viel Zeit -, haben Sie sich bereits einmal mit diesen Verboten - beispielsweise der „Spreelichter“ oder der „Freien Kräfte Teltow-Fläming“ - beschäftigt? Das sind auch keine Ver-

eine. Da kriegt man auch nicht so ein kleines Kärtchen, das man sich dann als Mitgliedsausweis einsteckt.

(Zuruf: Darum geht’s nicht!)

- Doch, genau darum geht es. Denn alles, was vermeintlich rechtsextrem ist, also von sogenannten Rechtsextremen kommt, kann als Organisation verboten werden - alles, was linksextrem ist und zu Gewalt aufruft, nicht.