- Das ist keine Scheiße, die ich hier erzähle, Frau Dannenberg, das ist meine Rede. Ich bitte Sie, zuzuhören!
Jeder, der nicht Ihrer Meinung ist, so wie beispielsweise ich, soll ein Faschist sein, und dagegen lässt man die linksextreme Schlägertruppe Antifa sofort aufmarschieren.
Immer, wenn Menschen friedlich ihre demokratischen Rechte, wie das Demonstrationsrecht gegen die Coronamaßnahmen, ausüben, führt die sogenannte Antifa sofort eine Gegendemonstration durch, um die Menschen einzuschüchtern und von ihrer demokratischen Teilhabe abzuhalten.
Die extremistische Antifa-Ideologie hat sich als Konsens im linken Milieu entwickelt. So haben auch die Linken, Grünen und weite Teile der SPD kein Problem damit, auf die von der sogenannten Antifa veranstalteten sogenannten Gegendemonstrationen zu gehen. Aber die Antifa versteht nicht nur den politischen Gegner als Faschisten, sondern das gesamte politische und wirtschaftliche System Deutschlands. Das sieht man auch an den sogenannten antifaschistischen Aktionen, die ausschließlich darauf abzielen, einen allumfassenden Systemwandel linksextremistischer Prägung durchzusetzen. Diese Leute wollen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und das System der sozialen Marktwirtschaft abschaffen.
Der Kampf gegen den vermeintlichen Faschismus und das Zerschlagen des Systems werden auch nach Einschätzung des Verfassungsschutzes Brandenburg von den Akteuren wörtlich genommen, es wird tatsächliche Gewalt ausgeübt, und die Gewalt wird etwa von der Roten Hilfe noch angeheizt.
Aktuell finden viele Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen statt - wir hatten das eben -, zu denen die Antifa immer wieder sogenannte Gegendemonstrationen veranstaltet. Sie alle haben das Ziel, Andersdenkende mundtot zu machen.
Da werden in strafrechtlich relevanter Weise von der Antifa Fotoaufnahmen von Demonstrationsteilnehmern angefertigt und Daten der Teilnehmer gesammelt, um sie einzuschüchtern.
Vielen Dank, Frau Kotré. Sie haben gerade gesagt: Lachen Sie nur, solange Sie noch können. - Dazu würde mich interessieren - wenn Sie das bitte ausführen würden -: Wie lange sollen wir noch lachen können? Was passiert denn dann?
Das kann ich gern ausführen. Sie wissen selbst, dass Ihre Umfrageergebnisse sinken, und ich glaube, dass Sie in der nächsten Wahlperiode nicht mehr hier vertreten sein werden.
Ich fahre fort. In anderen Bundesländern hat man gesehen, wohin das führt. Da hat die sogenannte Antifa eine schier endlose Liste von Straftaten begangen. Zuerst fällt einem die sogenannte Hammerbande um die Antifaschistin Lina E. auf, die unter anderem folgende Straftaten begangen haben soll: Oktober 2018: Angriff gegen Cedric S. in der Nähe von Wurzen, das Opfer wurde mit Teleskopschlagstöcken von fünf Vermummten angegriffen und schwer verletzt. Januar 2019: Überfall auf den Kanalarbeiter Tobias N. in Leipzig-Connewitz von fünf vermummten Angreifern; Lina E. hält Passanten, die helfen wollen, mit Pfefferspray davon ab und verletzt auch diese. Oktober 2019: erster Angriff auf die Kneipe „Bull’s Eye“ in Eisenach, wobei ein Dutzend Angreifer den Wirt Leon R. und Gäste mit Reizgas und Schlagwerkzeugen attackiert. Dezember 2019: zweiter Angriff auf den Wirt des „Bull’s Eye“ Leon R., der wiederum verletzt wird. Februar 2020: Ungefähr 20 sogenannte Antifa-Personen greifen am Bahnhof Wurzen sechs Personen mit Teleskopschlagstöcken und Bierflaschen an, wobei sogar ein 15-Jähriger zu den Opfern gehört. Januar 2021: Sprengsätze detonieren an der Fassade des „Bull’s Eye“. Und nicht zu vergessen: die Tat gegen Raoul R., bei der im März 2021 mehrere sogenannte Antifa-Personen den 30-Jährigen in seiner Wohnung angegriffen und mit einem Hammer schwer verletzt haben. Die Täter lauerten dem Opfer auf, stürmten in gefälschter SEK-Montur seine Wohnung und schlugen mehrfach mit einem Hammer auf seine Fußgelenke ein. - Frau Johlige, bedanken Sie sich nachher auch bei diesen Leuten für all das?
Die weiteren Brennpunkte linker Gewalt in Hamburg, Berlin und anderen Städten sind noch allgegenwärtig - Stichwort G-20-Gipfel in Hamburg, die Mai-Demonstration in Berlin-Kreuzberg, die Anschläge gegen Polizeibeamte und Einsatzwagen in der Rigaer Straße in Berlin,
die Ausschreitungen im Zusammenhang mit der Räumung der linksautonomen Wagencamps in der Köpenicker Straße in Berlin-Mitte, die Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz, der Brandanschlag in Braunschweig und, und, und - die Liste ließe sich noch ewig fortführen.
Auch in Brandenburg sieht es nicht besser aus. Schaut man sich nur die Aktivitäten der Linksautonomen im Land Brandenburg an, die im aktuellen Verfassungsschutzbericht beschrieben werden, wird deutlich, dass das dort angegebene Personenpotenzial von 240 Angehörigen der sogenannten autonomen Antifa-Szene fehlerhaft - nämlich zu gering angegeben - ist. Auch die Gesamtzahl der Linksextremisten in Brandenburg ist mit 640 Personen viel
zu gering dargestellt. Wer die Bekämpfung des Linksextremismus tatsächlich ernst meint, wird unserem Antrag nachher zustimmen müssen. Der Linksextremismus ist und bleibt die größte Bedrohung für unsere Demokratie.
Seit der Jahrtausendwende hat sich die linke Kriminalität mehr als verfünffacht. Die Schlägertruppen der Antifa bedrohen weiterhin friedliche Demonstranten und Spaziergänger und wollen sie von der demokratischen Teilhabe ausschließen. Das Verbot der Antifa ist seit Jahren überfällig. - Vielen Dank.
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, möchte ich darauf zurückkommen, dass Sie, Frau Abgeordnete Kotré, den Begriff „Mauermörderpartei“ verwendet haben. Über diesen Begriff haben wir hier im Parlament schon mehrfach diskutiert. Ich sage es jetzt eindringlich und zum letzten Mal: Das wird der Würde des Parlaments nicht gerecht, und für diesen Begriff - egal ob von Ihnen oder jemand anders verwendet - wird demnächst ein Ordnungsruf erteilt.
Ja, danke. - Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Staatssekretär Schüler hat hier vor einem Jahr der AfD erklärt, dass das ihr so verhasste Symbol der Antifaschisten nicht verboten werden kann. Ein Verbot wäre nur möglich, wenn es sich um ein Kennzeichen oder Symbol einer verfassungswidrigen Organisation oder Vereinigung handelte, die unanfechtbar verboten wurde, oder wenn es sich auf Parteien bezöge, die für verfassungswidrig erklärt wurden.
Und jetzt kommt - ganz überraschend - dieser Antrag, der die „Gruppierung“ verbieten will - am liebsten bundesweit, aber ganz sicher in Brandenburg.
Ganz davon abgesehen, dass die in der Begründung und in der Rede angeführten sehr schlimmen Straftaten grundsätzlich ein
Fall für die Polizei sind, hätte ein Blick in den Verfassungsschutzbericht gereicht, um festzustellen, dass es keine Erkenntnisse gibt, die ein Verbot aller Gruppierungen rechtfertigen würden, die sich selbst der Antifa zuordnen. Denn dazu müssten alle Gruppen, die sich der Antifa zuordnen, unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen oder ansatzweise eingestuft worden seien, weil sie sich der Antifa zuordnen. Das ist aber nur bei einigen Gruppen der Fall.
Der Verfassungsschutz soll Gefahren für die Sicherheit und Ordnung vorher erkennen und die Öffentlichkeit warnen. Dazu gehört die Beobachtung von Extremisten, aber auch des Entstehens von Organisationen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören wollen. Dazu müssen dem Verfassungsschutz allerdings gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Ansonsten wäre zum Beispiel eine öffentliche Benennung von Extremisten oder eine Verbotsforderung rechtswidrig und könnte von Betroffenen zu Recht gerichtlich angefochten werden.
Der Antrag vermischt also zwei Dinge, die in unserem Land aus gutem Grund strikt getrennt werden: die Verfolgung begangener Straftaten und die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Daran wird das Weltbild der Antragstellerin noch einmal deutlich: Mit staatlichen Mitteln möchte die Antragstellerin Gesinnung verbieten. Das wäre Rechtsbeugung, denn in unserem Land ist der Staat ein Garant für die freie Entfaltung der Menschen. Es ist eben nicht mehr so, dass auf Antrag willkürlich private Lebensumstände oder politische Meinungen verboten werden können - im Gegenteil: Die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte verbieten es jedem aufrechten Demokraten, nur im Ansatz über Gesinnungsstrafrecht oder Ähnliches nachzudenken.
Und um diese freie Entfaltung zu sichern, müssen wir Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung frühzeitig erkennen.
Nee. - Darum interessiert sich der Verfassungsschutz für alle dagegen gerichteten Bestrebungen und benennt sie auch ganz klar, damit der Rechtsstaat eingreifen kann, bevor es zu spät ist. Es ist auch eine Warnung an diejenigen, die sich diesen Bestrebungen vielleicht blauäugig oder in jugendlichem Leichtsinn anschließen: Wir haben diese Extremisten auf dem Schirm. Kehrt um, steigt aus, guckt euch genau an, mit wem ihr unterwegs seid!
Doch es gibt keine Sippenhaft für Menschen, die vielleicht die gleichen, nicht verbotenen Symbole benutzen wie erwiesene Straftäter. Denn das wäre Rechtsbeugung.
Wir guten Demokraten treten Straftätern und Extremisten entschlossen entgegen, und darum werden wir diesen Antrag ablehnen.