Protocol of the Session on January 19, 2022

(Zurufe)

- Ich glaube es einfach nicht!

Frau Block, ich missachte die Maßnahmen nicht, nicht generell. Ich missachte Maßnahmen, wenn sie unverhältnismäßig sind.

(Zuruf)

- Richtig. Aber ich muss Ihnen als Juristin auch nicht erklären, wann das der Fall ist.

Herr Lakenmacher, der Unterschied zwischen Versammlungen und Spaziergängen: Ich zitiere kurz aus meiner Rede:

„Es finden überall im Land Brandenburg angemeldete und genehmigte Demonstrationen sowie friedliche Spaziergänge und Spontanversammlungen statt, die nicht unter den Begriff der anmeldepflichtigen Versammlung fallen.“

Ob Sie das jetzt kognitiv oder akustisch nicht erfasst haben, weiß ich nicht - Fakt ist, Ihnen fehlt die Fähigkeit dazu. Für Herrn Stefke, tut mir leid, gilt das gleichermaßen.

Frau Schäffer, Sie haben so stark angefangen, als Sie sich hier hingestellt und uns das Versammlungsrecht erklärt haben. Sie haben mich ein bisschen an meinen ehemaligen Professor in Verwaltungsrecht erinnert. Dann fiel mir aber auf: Sie meinen wahrscheinlich gar nicht die Demonstrationen, die sich gegen die Coronamaßnahmen richten, sondern Sie meinen eher Demonstrationen wie die im Jahr 2020 in Berlin - die „Black lives matter“Demo -, da war auf einmal überhaupt keine Maskenpflicht mehr zu erkennen. Da liefen die Leute ganz eng beieinander, haben rumgetanzt, und niemand hat eine Maske getragen. Ich glaube, Sie meinten das.

Herr Stübgen, Pressefreiheit - bzw. Frau Baerbock sagt ja „Fressefreiheit“ - ist keine Einbahnstraße.

Auch ich möchte meine Rede mit einem Aufruf beenden. Liebe Brandenburger, gehen Sie spazieren! Spazieren ist gesund, Spazieren macht Fremde zu Freunden, Spazieren eint die Leute. Und: Lassen Sie sich nicht aufhetzen, lassen Sie sich nicht spalten. Sie sind keine Rechtsextremisten, Sie sind keine Verschwörungstheoretiker. Sie sind friedliebende Bürger wie wir von der AfD-Fraktion auch! - Vielen Dank.

Meine Herren, setzen Sie sich bitte. - Ja, es gibt hier eine Pflicht zum Sitzen.

(Zuruf und Lachen)

- Herr Hünich, wenn Sie mich so fragen: Oder sehen Sie andere Abgeordnete hier, die die ganze Zeit rumstehen?

(Zuruf)

- Herr Hünich, Sie haben nicht das Wort. Es wurde eine Kurzintervention von Frau Abgeordneter Gossmann-Reetz angezeigt. Ich bitte darum, dass Sie Ihre Gemüter wieder ein bisschen abkühlen, damit wir der Kurzintervention zuhören können.

Meine Damen und Herren, ich muss darauf hinweisen: Hier wurde jetzt nochmals zu einem Rechtsbruch aufgefordert.

Ich möchte auf ein paar Dinge eingehen, die Sie gerade gesagt haben. Auch wenn es möglich ist, eine spontane Versammlung durchzuführen, muss ein Versammlungsleiter und damit auch ein Verantwortlicher benannt werden. Dies geschah in mehreren Fällen nicht, und dies geschah auch in Cottbus nach mehreren Aufforderungen nicht. Es gab immer Durchsagen, für alle hörbar, mit Uhrzeiten, sehr entspannt und sehr freundlich und sehr deeskalierend vonseiten der Polizei. Eine Benennung fand aber nicht statt.

Der Reizgaseinsatz erfolgte nach einem wirklich massiven Widerstand gegen die Staatsgewalt und war eine sehr gezielte Einzelhandlung. Zu den Reaktionen darauf: Der, der an diesem Samstag von Polizeimaßnahmen betroffen war, hat dermaßen geschrien - als ob er abgestochen würde! Ich weiß, dass Polizeimaßnahmen manchmal etwas ruppig sein können, aber das war völlig unverhältnismäßig. Wie gesagt hatten wir hier einen sehr verhältnismäßigen, sehr deeskalierenden Einsatz durch tolle, ruhige Beamte. Sie haben meine tiefe Bewunderung, das muss ich hier noch einmal klarstellen.

Und dass es möglich ist, rechtskonform zu demonstrieren, zeigen auch Mitglieder Ihrer Fraktion, die an angemeldeten Veranstaltungen teilnehmen, die dort reden und auch froh sind, dass sie frei reden können. Ich bin froh, dass es noch Mitglieder Ihrer Fraktion gibt, die das auch betonen. - Danke.

Frau Abgeordnete Kotré, möchten Sie antworten?

Frau Präsidentin! Frau Gossmann-Reetz, Sie haben sicherlich mit den Leuten, die an diesen spontanen Versammlungen teilgenommen haben, gesprochen

(Zuruf)

- genau, richtig - und wissen Sie deshalb, dass es keine Anmelder gab. Oder haben Sie vielleicht in Ihre kleine GossmannReetz’sche Kristallkugel geguckt und das gesehen?

Wissen Sie, was? Sie kriminalisieren Einzelne, Sie machen Opfer zu Tätern. Sie wundern sich, dass jemand schreit, der völlig unverhältnismäßigen, willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt ist, der wirklich Angst um Leib und Leben haben muss? - Es ist doch nicht zu fassen, was Sie hier von sich geben. Das ist ja unglaublich!

Schauen Sie sich einmal die Videos aus Cottbus an. Es gibt ein Video, auf das mich mein Kollege eben hingewiesen hat. Da standen die Leute eingekesselt. Die Leute waren friedlich, und auf einmal wurde Pfefferspray gegen diese Leute eingesetzt! Und das finden Sie richtig? Sie wundern sich, wenn sich dann jemand beschwert? - Nicht zu fassen, Frau Gossmann-Reetz! Es ist nicht zu fassen.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/4880, „Versammlungsfreiheit uneingeschränkt wiederherstellen - Wahrnehmung von Bürgerrechten unterstützen“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zuruf: Frau Hiekel, bitte hinsetzen! Es besteht die Pflicht zum Sitzen! - Vereinzelt Heiterkeit)

Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf.

TOP 13: Freigabe des BER-Zuschusses aus dem Landeshaushalt 2022 erst nach Vorlage eines tragfähigen Zukunftskonzepts der FBB GmbH

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4874

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Stefke spricht für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, manch eine oder manch einer von Ihnen wird sich gedacht haben: Schon wieder ein Antrag zum BER! - Ja, wieder ein Antrag zum BER, und ich verspreche Ihnen, es wird nicht der letzte unserer Fraktion gewesen sein. Der Grund ist schnell erklärt: Der Haushalts- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Haushaltsberatungen am 24. November vergangenen Jahres eine Sperre für den in dem Titel „Zuweisungen an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH“ eingestellten Betrag in Höhe von 146 520 000 Euro beschlossen.

Ich möchte daran erinnern, dass zunächst ein gleichlautender Antrag unserer Fraktion abgelehnt, dann aber der der Koalition angenommen wurde. Man ist also unserer Anregung letztlich gefolgt. Hier dürfte die Festlegung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Rolle gespielt haben, die ob unseres Drängens öffentlich verkündete, dass der BER keinen Blankoscheck erhalten darf. So weit, so gut.

Wir haben aber die Sorge, dass man der FBB statt eines Blankoschecks die Kreditkarte der Finanzministerin ohne Limit übergeben will; denn die Liquidität der Flughafengesellschaft - das wurde von deren Chefin, Frau von Massenbach, mehrfach erklärt - reicht nur noch bis zum Februar dieses Jahres, weshalb sie Cash benötige, und das möglichst schnell.

Wenn man auf den Kalender schaut, erkennt man den zeitlichen Ablauf für die Aufhebung der Sperre schnell. Die nächste Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ist für den Vormittag des 10. Februar 2022 terminiert. Somit ist zu erwarten, dass am 10. Februar 2022 die Aufhebung beschlossen werden soll, und dies wohl ohne vorherige Beratung und Empfehlung des Unterausschusses; denn der tagt erst am Nachmittag - was Beratung und Empfehlung des Unterausschusses ad absurdum führen würde. Deshalb besteht heute hier die letzte Möglichkeit, die Aufhebung - über einen Beschluss des Landtages - zumindest vorerst zu verhindern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte kurz die Frage stellen und auch beantworten: Warum gibt es eigentlich Landesbetriebe oder Landesbeteiligungen? - Sie werden zumeist für Aufgabenstellungen errichtet bzw. beschlossen, die der Daseinsvor- und -fürsorge dienen, beispielsweise für die Wasserver- und die Abwasserentsorgung, für die Abfallentsorgung und die Energieversorgung, für den Bau und Betrieb von Krankenhäusern oder Häfen und auch von Flughäfen. Das sind Bereiche, die entweder aus unterschiedlichen Gründen bewusst nicht dem Markt überlassen werden sollen oder für die sich mangels Gewinnerzielungsmöglichkeiten auf dem privaten Markt keine Interessenten finden lassen würden.

Aus dem erstgenannten Grund sind wir deshalb auch nicht strikt gegen Landesbetriebe oder Landesbeteiligungen. Ziel muss aber sein, dass sie - wenn überhaupt - nur geringe Defizite erwirtschaften, damit notwendige Zuschüsse aus Steuergeldern so niedrig wie möglich gehalten werden können. Am besten wäre es, wenn eine schwarze Null unter dem Strich stünde.

Beides ist hier nicht der Fall und leider auch nicht in Sicht. Die FBB ist mit ca. 4,5 Milliarden Euro verschuldet. Das Land Brandenburg hat als Gesellschafter entsprechend seinem Geschäftsanteil zur Finanzierung des BER-Projekts bisher Zuführungen in Höhe von 603 Millionen Euro in das Eigenkapital der FBB geleistet sowie 409 Millionen Euro als rückzahlbare Darlehen an die Gesellschaft ausgezahlt. Zur Besicherung von Langfristkrediten der FBB hat das Land Bürgschaften in Höhe von 1,3 Milliarden Euro übernommen. Das war der Stand im Januar 2020.

Hinzugekommen sind im vergangenen Jahr noch einmal 39 Millionen Euro an Darlehen aus unserem Landeshaushalt. Weitere 2,4 Milliarden Euro braucht die FBB bis 2026. Brandenburgs Anteil daran beträgt ca. 650 Millionen Euro. Das ist ungefähr so viel wie die prognostizierten Steuermehreinnahmen für das gesamte Jahr 2022. Der Jahresabschluss 2019 hatte noch ein Eigenkapital von 1,1 Milliarden Euro ausgewiesen. In der Bilanz 2020 ist es auf 26,9 Millionen Euro geschrumpft.

Frau Finanzministerin Lange, wir haben Ihnen nach der Verabschiedung des Landeshaushalts 2021 eine Gelddruckmaschine überreicht. Ich habe überlegt, ob ich Ihnen heute eine Feuertonne mitbringe.

In zwei der in unserem Antrag genannten Gutachten wurde bereits vor acht Jahren prognostiziert, dass sich der BER zu keinem Zeitpunkt refinanzieren kann und immer auf Zuschüsse angewiesen sein wird bzw. dass, wenn sich bei den Erlösen keine Änderung einstellt, das Projekt in einem wirtschaftlichen Desaster enden wird. Eines dieser Gutachten sollten die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kennen; sie hatten es schließlich damals in Auftrag gegeben.

Ich sehe beide Aussagen im Grunde auch in einem sogenannten Eröffnungsbericht zum Businessplan 2021 der FBB - manche sagen auch „Gutachten“ dazu - bestätigt, den die Gesellschafter aufgrund des parlamentarischen Drucks in Berlin und Brandenburg in Auftrag gegeben haben. Akteneinsicht habe ich bereits genommen, und ich sage Ihnen: Wer sich allein oder vor allem auf dieses Gutachten beruft und mehr als 146 Millionen Euro Steuergeld für die nicht nur im Sinkflug befindliche, sondern sogar kurz vor der Bruchlandung stehende FBB freigibt, sollte als Abgeordnete oder Abgeordneter sein oder ihr Verständnis von Verantwortung noch einmal hinterfragen. Nach bestem Wissen können wir - jedenfalls meine Fraktion - nach dem heutigen Kenntnisstand dafür nicht die Hand heben.

Noch eines: Wir wären schlecht - sehr schlecht - beraten, wenn wir diese schwerwiegende Entscheidung allein oder vor allem auf ein Gutachten von Wirtschaftsprüfern stützen würden, das die Kennzahlen und Annahmen der FBB zugrunde legt. Ein Wirtschaftsprüfer mag prüfen können, ob bei Annahme einer abzufertigenden jährlichen Passagierzahl X ein Erlös Y zu erwarten ist. Das ist einfache Mathematik. Rechnen sollten wir auch ohne die kostspielige Hilfe von Wirtschaftsprüfern können. Was er aber nicht beurteilen kann, ist, ob mit der vorhandenen Flughafeninfrastruktur des BER die Summe aus X auch erreicht werden kann.

Gleiches gilt für die geplanten Erweiterungen. Da helfen auch Benchmarks wenig bis gar nicht, denn jeder Flughafen ist nun einmal in seiner baulichen Anlage einzigartig und praktiziert ein anderes Ground Handling. Herr Bretz, das haben wir im Ausschuss gelernt, nicht wahr? - Deshalb brauchen wir neben Ökonomen auch erfahrene Flughafenplaner, die insbesondere das beurteilen können und die einen Weg aufzeigen, wie ein ausreichendes Abfertigungsvolumen erreicht werden kann, um den BER jemals wenigstens auf eine schwarze Null zu bringen.

Ich schließe mit einem Satz der Kollegin Petra Budke von den Grünen aus der Dezember-Sitzung:

„Eine Neuausrichtung auf ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Geschäftsmodell gehört für uns zu den Bedingungen weiterer Finanzhilfen.“