Protocol of the Session on January 19, 2022

Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht jetzt Herr Abgeordneter Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die AfD-Fraktion versucht, mit dem Antrag den Eindruck zu er-

wecken, dass der Artikel 8 des Grundgesetzes, also das Recht auf Versammlungsfreiheit, oder auch das Brandenburger Versammlungsgesetz außer Kraft gesetzt wurde. Beides ist nicht der Fall. Die Versammlungsfreiheit gehört zu den verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten, die auch aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER geschützt und verteidigt werden müssen und deren Einschränkung begründet sein muss und, wenn notwendig, nur befristet erfolgen darf. - So weit unsere Position, um das klar und unmissverständlich zu sagen.

Die Versammlungsfreiheit ist derzeit tatsächlich einge

schränkt - dies jedoch nicht grundsätzlich, sondern befristet für den Zeitraum der Gültigkeitsdauer der jeweiligen Eindämmungsverordnung. Ich halte es auch für wichtig, für die Zuschauerinnen und Zuschauer noch einmal festzuhalten, dass niemand, weder die Landesregierung noch das Parlament, aus Daffke diese Einschränkungen beschlossen hat, auch wenn unsere Fraktion dem nicht zugestimmt hat. Nein, es gab und gibt einen konkreten Anlass, einen Anlass, der nicht nur Brandenburg, nicht nur Deutschland, nicht nur Europa, sondern meines Wissens alle Länder dieser Erde betrifft: die Coronapandemie. Nun gestehe ich selbstverständlich jedem zu, die einzelnen Maßnahmen zu deren Bekämpfung und Eindämmung unterschiedlich zu beurteilen. Wir sollten es aber tunlichst unterlassen, den Eindruck zu vermitteln, die Einschränkung von Grundrechten erfolge mutwillig und bedeute die Einführung oder gar Existenz einer Corona-Diktatur.

Solchen Behauptungen ist entschieden entgegenzutreten und zu widersprechen. Ich möchte dies begründen und dafür einige Namen nennen: Aung San Suu Kyi, die 76-jährige Friedensnobelpreisträgerin in Myanmar, die zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, und Joshua Wong, ein Demokratieaktivist aus Hongkong, der zu insgesamt 17 Monaten Haft verurteilt wurde. Diese Menschen und weltweit noch viele weitere sind dafür ins Gefängnis gesteckt worden oder gestorben, dass sie das in Anspruch nehmen wollten, was für uns hier selbstverständlich und auch in der Pandemie nicht verboten ist: das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als Bürger oder die Freiheit der Berichterstattung als Journalist.

Bereits in Artikel 8 des Grundgesetzes ist niedergeschrieben, dass die Versammlungsfreiheit durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Das ist über das Versammlungsgesetz des Bundes, das auch in Brandenburg gilt, geschehen. Des Weiteren ist aus aktuellem Anlass die Eindämmungsverordnung zu beachten. In jedem Fall gilt, dass Versammlungen mit einem im Ergebnis größeren Teilnehmerfeld anzumelden sind. Dies erfolgt auch zum Schutz der Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie im Sinne einer geordneten Einsatzplanung der Polizei. Da hilft es auch nicht, die Veranstaltungen als Spaziergänge zu deklarieren. Dass es sich hier nicht um ganz normale Spaziergänge handelt, wird schon daran deutlich, dass Sie im Antrag mal von Versammlungen und mal von Corona-Spaziergängen reden. Es wird aber auch daran deutlich, dass Ihre Partei zu Demonstrationen mit Spaziergängen aufruft - was für ein Widerspruch! Entweder demonstriert man, oder man geht spazieren.

Also: Der Zusammenhang ist doch offensichtlich. Demonstrationen sind Versammlungen und somit gemäß § 14 Versammlungsgesetz anzumelden - Punkt. Man kann zu Detailregelungen der Eindämmungsverordnung bezüglich Teilnehmerzahl, Maskenpflicht und Abstandsregelungen selbstverständlich unterschiedliche Positionen vertreten und sie kritisch hinterfragen. Das tut unsere Fraktion seit Beginn der Pandemie auch jedes Mal wieder - zuletzt beispielsweise bei dem aus unserer Sicht unnötigen Verbot von Advents- und Weihnachtsmärkten. Die Möglichkeit, seine abweichende und kritische Meinung kundzutun, ist gegeben. Als

eine den Rechtsstaat bejahende Fraktion halten wir die Anmeldung solcher Veranstaltungen aus den genannten Gründen jedoch für unverzichtbar. Sie ist auch nicht kompliziert, bedingt allerdings, dass sich die Initiatoren in Person zu erkennen geben.

Daher sehen wir keine Veranlassung, dem Antrag zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir kommen nun zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Schäffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Versammlungsrecht nach Artikel 8 Grundgesetz ist eines der wichtigsten Grundrechte, das wir in unserem demokratischen Staat haben. Das kann nicht oft genug betont werden, denn das Recht, sich friedlich und unbewaffnet zu versammeln, Ansichten auszutauschen und kundzutun und dadurch an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken, ist eine immens wichtige Errungenschaft.

Jede Versammlung hat das Recht, in ihrer Durchführung von der Polizei geschützt zu werden - auch wenn sie sich gegen Solidarität, gegen Gesundheitsschutz, gegen die Wissenschaft, gegen unsere Demokratie wendet. Aber die Versammlungsfreiheit ist - wie fast alle Grundrechte - nicht schrankenlos. Deshalb gibt es im Versammlungsgesetz eine gemeinsame gesetzliche Grundlage, die die Ausübung dieses Grundrechts regelt - und zwar für alle gleichermaßen.

Meine Damen und Herren, es ist absolut unerlässlich, dass Versammlungen auch während der Coronapandemie möglich sind. Meine Fraktion und ich haben immer dafür gestritten und uns dafür eingesetzt. Versammlungen sind auch möglich; man muss sich nur an die Regeln halten. Mit den Aufrufen zu sogenannten Spaziergängen versuchen Sie von der AfD und Ihre Brüder und Schwestern im Geiste jedoch, das Versammlungsrecht zu umgehen und den Staat gezielt vorzuführen. Sie wollen eben nicht die legalen Wege nutzen, um für Ihre Meinung zu demonstrieren, denn dann müsste man sich ja auch an Auflagen halten und Verantwortung für Verstöße dagegen übernehmen.

Stattdessen täuschen Sie gezielt die Öffentlichkeit und an Ihren Demonstrationen Teilnehmende. In Telegram-Gruppen und sozialen Netzwerken kann es jeder sehen. Selbst hier im Plenum behaupten Sie ganz dreist, die sogenannten Spaziergänge seien keine Demonstrationen nach dem Versammlungsgesetz. Ich glaube Ihnen nicht, Frau Kotré, dass Sie es nicht besser wissen. Sie wissen sehr genau, dass das nicht wahr ist und die Polizei diese sogenannten Spaziergänge selbstverständlich als Versammlungen behandeln muss. Die AfD-Abgeordneten und Ihre Parteifreunde rufen hier unverhohlen zum Rechtsbruch auf - und Sie stellen sich gleichzeitig hier im Landtag noch als die Partei von Recht und Ordnung hin, die Sie selbstverständlich in keiner Weise sind.

Schauen wir uns den Antrag weiter an: Sie sprechen von Kriminalisierung und Diffamierung der Demonstrierenden durch Medien, Politik und gesellschaftliche Organisationen. Und wie so oft wollen Sie doch nur Ihre eigene Meinung als die einzig richtige gelten lassen. Sie nehmen für sich das Recht auf Widerspruch in

Anspruch, aber Widerspruch gegen Ihre Positionen und Handlungen sehen Sie als Angriff auf die Meinungsfreiheit und wollen Sie auf allen möglichen Wegen, unter anderem auch hier im Landtag, unter Druck setzen. Das ist perfide und ein bewusstes Spiel mit dem Feuer. Die demokratische Mehrheit hier im Landtag und auch im Land Brandenburg wird Sie mit diesem Spiel mit dem Feuer aber nicht durchkommen lassen. Wir werden uns immer vor Journalistinnen und Journalisten, vor zivilgesellschaftliche Akteure stellen, die von denjenigen, die Sie hier bewusst aufhetzen, bedroht und bedrängt werden.

Meine Damen und Herren, die Frage der Verhältnismäßigkeit der Coronaverordnung ist während einer dynamischen Pandemie oft eine schwierige. Über einige Fragen können nur Gerichte abschließend entscheiden. Zum Glück waren die Brandenburger Verordnungen bisher fast immer so ausgewogen, dass sie der gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben, insbesondere auch, wenn es um das Demonstrationsrecht ging.

Der Landtag und seine Mitglieder unterstützen die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Meinungsäußerung und demokratischen Teilhabe, auch in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit, aber es gilt wie überall: Man muss sich dabei an geltendes Recht halten. Und an alle, die sich für unabhängige Denker halten und dabei rechten Hetzern hinterherlaufen: Nein, Unzufriedenheit mit den Coronaregeln ist keine Rechtfertigung für Menschenfeindlichkeit und Hass! Zu einem demokratischen Gemeinwesen gehört auch, dass jeder Einzelne eine Verantwortung hat.

(Zuruf: Auch Sie!)

Verantwortung heißt eben auch, dass man, wenn man sich bewusst über geltende Gesetze hinwegsetzt, die Konsequenzen des eigenen Handelns tragen muss.

Und wenn die Polizei geltendes Recht durchsetzt, Frau Kotré, ist das keine Diktatur und nicht vergleichbar mit den Staaten, die Sie hier aufgezählt haben, sondern notwendig für ein funktionierendes Gemeinwesen. Denn Rechtsstaat heißt eben auch, dass Gesetze für alle gleichermaßen gelten.

Der Einsatz in Cottbus war nicht antidemokratisch, war nicht mit Einsätzen in den Diktaturen dieser Welt vergleichbar, sondern er war ganz im Gegenteil ein Einsatz, der in sehr maßvoller und verhältnismäßiger Weise geltendes Recht durchgesetzt hat. Ich danke ganz herzlich allen Beamten, die dort eingesetzt waren und den schwierigen Einsatz gemeistert haben.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu?

(Frau Schäffer [B90/GRÜNE]: Selbstverständlich nicht!)

Nein.

(Zuruf: Wir haben kaum etwas gehört!)

- Für diejenigen, die es nicht gehört haben, weil das Mikrofon nicht angeschaltet war - nicht etwa, weil Frau Abgeordnete Schäffer so leise gesprochen hätte -: Sie hat gesagt, sie lässt die Frage nicht zu.

(Zurufe: „Selbstverständlich“! - Gegenruf: Doch gehört?)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, unsere Demokratie kann nur von uns allen gemeinsam gegen ihre Feinde verteidigt werden. Die übergroße Mehrheit der Menschen in unserem Land steht zum Glück zur freiheitlichen Grundordnung. Deswegen möchte ich meine Rede mit einem ausdrücklichen Dank an all diejenigen beenden, die sich an vielen Orten in Brandenburg rechten Demonstrationen friedlich entgegenstellen, die der Toten der Pandemie gedenken und die Gesicht zeigen - stellvertretend für die große Mehrheit derjenigen, die sich an Maßnahmen zum gegenseitigen Schutz halten, die solidarisch sind und sich nicht von rechten Hetzern vereinnahmen lassen. - Vielen Dank.

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Auftrag, für den Schutz und die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Dies betrifft ganz ausdrücklich auch den Schutz der Gesundheit.

Die zusätzlichen Regelungen zur Versammlungsfreiheit sind daher unter der Berücksichtigung der derzeitigen Infektionslage und im Hinblick auf das Ziel einer Reduzierung der Infektionszahlen nicht nur zulässig, sondern auch geboten. Die Schutzmaßnahmen dienen vor allem dem Schutz der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer vor Infektionen. Eine Streichung der Einschränkungen nach § 8 der Eindämmungsverordnung kann deshalb im Moment nicht in Betracht kommen. Gerade diese Maßnahmen dienen dazu, das Versammlungsrecht auch weiterhin gefahrlos ausüben zu können.

Der überwiegende Teil der brandenburgischen Bürgerinnen und Bürger erkennt die Notwendigkeit der derzeitigen Einschränkungen an und akzeptiert sie. Diejenigen, die das nicht tun, haben selbstverständlich das demokratische Grundrecht auf friedlichen Protest. Davon wird auch in Brandenburg Gebrauch gemacht: Im Schnitt nahmen seit Mitte Dezember pro Woche zwischen 20 000 und 30 000 Personen an Versammlungen teil, also etwa ein Prozent der Brandenburger Bevölkerung. Das Demonstrationsgeschehen konzentriert sich dabei in aller Regel auf den Montag. So waren es am ersten Montag des Jahres rund 23 000 Teilnehmer, vergangene Woche etwas über 26 000 und in dieser Woche in etwa 25 000, die an Versammlungen teilnahmen. Im Gegensatz zu manch anderen Orten in Deutschland war das Versammlungsgeschehen in Brandenburg bisher im weit überwiegenden Maße friedlich.

Noch einmal: Alle Bürgerinnen und Bürger haben so lange das Recht, ihre Meinung durch Demonstrationen kundzutun, wie sie damit nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zu dem ganz allgemeinen, klar und höchstrichterlich x-mal bestätigten Vorgang gehört, dass eine Demonstration im Vorfeld angemeldet und ein Versammlungsleiter der Polizei als Ansprechpartner namentlich benannt werden muss. Zu den zusätzlichen im Moment geltenden pandemiebedingten Auflagen für Demonstrationen gehören drei ganz einfache Punkte: das Tragen einer Maske, das Einhalten von Mindestabständen und die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 1 000. Wenn Sie diese wenigen Punkte beherzigen, trägt

die Polizei dafür Sorge, dass Ihre Demonstrationen ungestört verlaufen können.

Es ist aber auch die Aufgabe unserer Polizei, die Einhaltung der allgemeinen wie auch der gegenwärtig geltenden besonderen Regeln durchzusetzen. So hat die Polizei wegen Verstößen gegen geltendes Recht seit Mitte Dezember etwa 600 Platzverweise erteilt sowie knapp 400 Straftaten und über 1 000 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals klarstellen: Weder wir als Landesregierung noch unsere Polizei des Landes lassen uns hinters Licht führen. Wenn sich Personengruppen zum wiederholten Male treffen, um durch Innenstädte zu ziehen - und in Netzwerken dafür geworben wird -, und damit eine politische Botschaft aussenden wollen, handelt es sich nicht um einen Spaziergang, sondern um Aufzüge im Sinne des Versammlungsrechts.

Ich möchte noch etwas ansprechen, was mir beim Lesen Ihres Antrags, meine Damen und Herren von der AfD, besonders übel aufgestoßen ist: Sie fordern in Ihrem Punkt 3, dass der Landtag den Medien vorschreibt, wie sie über Corona-Proteste zu berichten haben. Sie fordern auch, dass der Landtag politische Parteien und gesellschaftliche Organisationen verurteilt, wenn sie die Corona-Proteste kritisieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Demokratie gehört nicht nur die Versammlungsfreiheit, sondern gehören auch Pressefreiheit und Meinungsfreiheit. Jede Minderheit, sei sie noch so klein, hat das Recht, sich Gehör zu verschaffen. Wir alle müssen aber auch ertragen, dass andere uns für unsere Meinung und Position kritisieren. Das macht Demokratie aus und ist einer der wesentlichen Unterschiede zu einer Diktatur wie dem SED-Regime, gegen das wir Ostdeutschen vor über 30 Jahren auf die Straße gegangen sind. Der Wert der Demokratie, den wir uns damals erkämpft haben, ergibt sich aus dem hohen Maß an Freiheit, das jedem Einzelnen von uns heute per Gesetz garantiert wird.

(Zuruf: Das Sie einschränken!)

Freiheit ist aber immer auch die Freiheit der anderen.

(Vereinzelt Beifall)

- Herr Walter, jetzt ich hätte erwartet, dass ich von Ihrer Fraktion Beifall bekomme. Das ist nämlich ein Zitat von Rosa Luxemburg. Das kommt bei mir nicht so oft vor. Aber vielleicht werden Sie jetzt munter.

Der vorliegende Antrag der AfD ignoriert nicht nur die Pflicht, die Bevölkerung zu beschützen, sondern ist in seiner Begründung auch durch und durch undemokratisch. Ich empfehle die Ablehnung des Antrages.

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Kotré.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Gossmann-Reetz, Demonstrationen müssen angemeldet wer-

den, das ist richtig. Sogenannte Spontanversammlungen, die nicht unter das Versammlungsrecht fallen - darauf komme ich später noch einmal zurück, Herr Lakenmacher, damit auch Sie das begreifen -, müssen aber eben nicht angemeldet werden. Das ist einfach so - egal, wie süffisant Sie sich hier hinstellen und behaupten, wir würden hier irgendetwas mit Schwangerschaftstests gleichsetzen! Haben Sie mal einen Schwangerschaftstest in Cola gehalten und waren danach schwanger? Ich glaube, nicht. Mit einem Coronatest haben Sie danach aber Corona. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, Frau Gossmann-Reetz.

Sie danken der Polizei; das ist richtig, das ist in gewisser Weise richtig. Ich danke der Polizei auch, der besonnenen Polizei. Ich danke aber nicht denjenigen - das sind sehr wenige, das muss ich sagen -, die obrigkeitshörig Leute einkesseln und Reizgas verwenden. Diesen Leuten danke ich nicht. Aber das ist vorgekommen. Wenn Sie sich mit den Vorkommnissen in Cottbus beschäftigt hätten, wüssten Sie, dass das so passiert ist.

(Zuruf: Ich war da!)

Und Sie empören sich darüber, dass Sie bei einer Corona-Demo gehört haben, wie man Polizeimaßnahmen umgehen kann?! Haben Sie sich einmal damit befasst, was hier im „freiLand“ passiert? Da gibt es sogenannte Demotrainings, die mit staatlichen Geldern finanziert werden, bei denen man lernt, wie man auf Demonstrationen die Polizei austricksen kann.

(Zurufe)