Protocol of the Session on January 19, 2022

(Zuruf)

Meine Damen und Herren, es ist spät.

(Zurufe)

- Herr Abgeordneter Walter! Herr Abgeordneter Hohloch!

Der erste Ordnungsruf geht an Herrn Hohloch, und wenn Herr Walter jetzt noch einmal erwidert, bekommt er auch noch einen. Meine Damen und Herren, es ist spät.

(Zurufe)

Möchte da hinten noch jemand einen haben? - Es ist spät, die Gemüter sind erhitzt, aber ich möchte wirklich darum bitten, dass Sie den Abgeordneten, die vorn am Rednerpult stehen, Respekt zollen und ihnen zuhören, auch wenn Sie nicht ihrer Meinung sind. - Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte sehr.

Vielen Dank. - Frau Vizepräsidentin, Sie haben gerade sehr freundlich und höflich nachgefragt, ob sich noch ein Abgeordneter einen Ordnungsruf einhandeln möchte. Das mache ich jetzt

auf sehr klassischem Wege: Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie eine neutrale Sitzungsleitung zu gewährleisten haben, und bitte darauf zu achten, wenn Sie unserem Abgeordneten Hohloch einen Ordnungsruf erteilen, weil er eine Erwiderung auf eine sehr provokante Äußerung des Kollegen Walter äußert, dass Sie dann auch beide zur Räson rufen und nicht nur einem einen Ordnungsruf erteilen.

Ich bitte Sie daher - und dafür werde ich jetzt meinen Ordnungsruf erhalten -, auch dem Kollegen Walter einen Ordnungsruf für seine Boshaftigkeit von eben zu erteilen. - Vielen Dank.

Weil Sie so freundlich darum bitten, Herr Abgeordneter, bekommen Sie jetzt für die Kritik an der Sitzungsleitung auch noch einen Ordnungsruf.

(Zuruf)

Frau Abgeordnete Gossmann-Reetz, bitte.

Also, Herr Hohloch, Demagogie - diese Vorwürfe verbitte ich mir. Ich möchte auf Ihre Frage antworten bzw. auf Ihren Einwurf reagieren, ich sei noch nie vor Ort gewesen oder hätte noch nie mit diesen Querdenkern und Spaziergängern gesprochen. Dazu muss ich Ihnen leider mitteilen: Ich war durchaus bei mehreren Veranstaltungen vor Ort und habe auch mit den Personen gesprochen. Ich war auch in Cottbus und habe mir dort den Polizeieinsatz sehr genau aus der Nähe angeschaut. Ich wurde von der Polizei sehr gut begleitet, dafür noch einmal vielen Dank!

(Zuruf: War sicher nötig! - Lachen)

- Ja, zum Teil war das auch nötig, aber ich hatte auch die Möglichkeit, mit mehreren anderen, unter anderem Frau Schäffer, unter die Leute zu gehen. Wir sind auch angesprochen worden und haben Demo-Hinweise bekommen, wie wir Polizeikontrollen umgehen könnten, wie wir uns verhalten sollten, wie dieser Spaziergang organisiert werden sollte, und ich muss Ihnen sagen: Was mir dort - wir waren auch nach der Einkesselung mit den Leuten sehr lange, mehrere Stunden, unterwegs - an Staatsverachtung und Hetze gegen die Polizei, an übelster Beschimpfung der Polizei und an Misstrauen gegenüber dem Staat begegnet ist, geht auf keine Kuhhaut. Das mag größtenteils im ersten Anschein bürgerliches Milieu sein,

(Unruhe)

aber was dort gesagt worden ist, ist keine bürgerliche Mitte mehr, das ist tiefste Staatsverachtung. Und was sich die Polizisten dort anhören mussten, meine Damen und Herren! Da war „Arschgeigen“ noch das freundlichste Wort.

Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Block für die Fraktion DIE LINKE zu uns.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Die AfD versucht seit Monaten, deutschlandweit, aber auch in Brandenburg zu beweisen, dass Grundrechte ausgehebelt werden, dass die Versammlungsfreiheit nicht gewährleistet sei. Meine Damen und Herren von rechts, kommen Sie sich dabei nicht langsam ein wenig albern vor? Das sollten Sie, denn dafür, dass Ihre These nicht ganz stimmt und die aktuellen Probleme, die Sie mit dem Versammlungsrecht haben, ganz andere Ursachen haben, gibt es klare Hinweise. Gerade Sie laufen seit Wochen auf angemeldeten - und viel häufiger auf unangemeldeten - Versammlungen mit, rufen dazu auf, daran teilzunehmen, initiieren sogenannte Spaziergänge, die aber nichts anderes sind als Versammlungen, die unter das Versammlungsrecht fallen. Dass Sie das wissen, haben Sie heute in Ihrem Beitrag deutlich gemacht, und es steht auch in Ihrem Antrag unter Punkt 2 und 3. Dort setzen Sie nämlich die Spaziergänge und Versammlungen gleich.

Meine Damen und Herren, wäre das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wirklich unangemessen eingeschränkt, wären viel mehr Versammlungen aufgelöst worden, hätten aber auch Gerichte die Beschränkung der Versammlungsfreiheit schon beendet. Die Gerichte haben die Beschränkung der Versammlungsgröße und die Auflagen aber bisher weitestgehend mitgetragen.

(Zuruf)

Die Abwägung zwischen Erfordernissen der pandemischen Lage, dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auf der einen und dem Versammlungsrecht auf der anderen Seite wird jeden Tag, jeden Monat vorgenommen, und die Gerichte haben auch Beschränkungen von Versammlungen aufgehoben und diese genehmigt. Das zeigt doch: Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn Sie anderes herbeireden wollen, meine Damen und Herren von der AfD.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Frau Kotré, gerade Sie rufen ja auf Twitter und in anderen Netzwerken immer gern nach dem Rechtsstaat, der härter durchgreifen soll - dann, wenn es Ihnen passt: bei Ihrer Pseudo-Debatte zur Antifa beispielsweise; wir werden es nachher wahrscheinlich noch hören.

Ansonsten machen Sie - so wie jetzt - aber gerade auch hier im Parlament unsere Verfassungsorgane verächtlich, stellen sich gegen geltende Gesetze und rufen offen zum Rechtsbruch auf. Sie agieren damit klar verfassungsfeindlich, und Sie missachten ganz bewusst geltende Regelungen, indem Sie sich anmaßen, alternative Protestformen zu propagieren, um Hygienemaßnahmen zu umgehen, weil Sie auf die Grundrechte anderer Menschen, die auch geschützt werden wollen und ein Recht darauf haben, in ihrem Grundrecht nicht beeinträchtigt zu werden, keine Rücksicht nehmen wollen. Für Sie sind die Grundrechte, die gerade in Ihre Argumentation passen, offenbar schrankenlos und

dienen ausschließlich der Durchsetzung individualistischer Interessen. Doch, Frau Kotré, auch Sie haben einmal eine juristische Ausbildung genossen und sollten wissen, dass Grundrechte natürlich immer aufgrund intensiver Abwägung der widerstreitenden Interessen eingeschränkt werden können.

Wenn man nach Sachsen schaut, wo es eine Begrenzung auf zehn Personen gab und Sie auch schon mit einem ähnlichen Antrag im Landtag, aber auch vor Gericht gescheitert sind, zeigt sich doch auch Ihnen, dass in Brandenburg die Beschränkung auf 1 000 Menschen bei einer Versammlung - und Sie können auch mehrere anmelden, das haben Sie vorhin auch ausgeführt - durchaus eine milde Beschränkung ist.

Die Umgehung von Hygienemaßnahmen ist eines Ihrer Ziele. Was aber viel perfider ist: Sie wollen den Rechtsstaat provozieren. Sie wollen eine Überforderung von Ordnungsbehörden. Sie wollen eine Auflösung von nicht angemeldeten Versammlungen, auf denen Abstands- und Maskenpflicht nicht eingehalten werden. Sie wollen Bilder wie gestern und vorgestern in Cottbus provozieren,

(Zuruf: Genau so!)

und Sie nehmen in Kauf, dass Polizistinnen und Polizisten verletzt werden, dass sich Menschen auf Demos anstecken, und Sie versuchen, die Demokratie zu beschädigen.

Ihr schwer gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat und zu gesetzlichen Regelungen, zur Pressefreiheit und anderen Grundrechten kommt jetzt deutlicher als je zuvor zum Vorschein. Sie lassen Ihre Maske jetzt vollends fallen und wollen hier eine große Bewegung initiieren. Aber das wird Ihnen nicht gelingen, nicht mit diesem Antrag und auch nicht mit den sogenannten Spaziergängen, denn nach wie vor ist der Großteil unserer Bürgerinnen und Bürger solidarisch, lässt sich impfen und hält sich an geltendes Recht.

Die Menschen, die Zweifel an den Coronamaßnahmen haben, die Kritik an der Politik in diesen Zeiten anbringen wollen, Menschen, die ein Problem mit einer möglichen Impfpflicht haben, können ihren Protest natürlich auf die Straße bringen. Dazu braucht es keine sogenannten Spaziergänge. Und: Die Menschen sind auch nicht dumm; sie wehren sich inzwischen auch gegen die Vereinnahmung der Proteste durch Sie.

Gerade in Potsdam - auch ich war auf Veranstaltungen - haben sich in dieser Woche die Veranstalterinnen und Veranstalter der angemeldeten Demonstration gegen die Impfpflicht offen gegen eine Vereinnahmung durch Ihre Partei ausgesprochen. Sie haben auf der Maskenpflicht bestanden und hielten sich an Auflagen. Daran sehen Sie: Eine Kriminalisierung, wie von Ihnen behauptet, findet nicht statt, solange man sich in den gesetzlichen Grenzen bewegt, die für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gelten. Das Versammlungsrecht gilt auch in Pandemiezeiten, und gerade jetzt hat auch die Polizei gezeigt, dass sie mit Augenmaß agiert. Für diesen momentan schwierigen und arbeitsintensiven Einsatz möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.

Meine Damen und Herren, Sie können auf der Straße, in den sozialen Netzwerken und in Ihren kruden Presseerzeugnissen, ja sogar hier im Landtag jeden Quark erzählen, der Ihnen gerade einfällt; die einzige Einschränkung ist, dass Sie akzeptieren müssen, dass dieser Unsinn nicht unwidersprochen bleibt und Sie nicht für eine Mehrheit in diesem Land sprechen. - Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Lakenmacher.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor wir uns mit dem vorliegenden Antrag der AfD auseinandersetzen, müsste sich die AfD selbst erst einmal darüber klar werden, ob sie nun, Frau Kotré, die sogenannten Spaziergänge, zu denen gerade auch Vertreter der AfD aufrufen, unter Versammlungen im Sinne des Art. 8 subsumieren will oder nicht. Bisher erklären die Mitglieder der AfD nämlich immer wieder, es handele sich bei den Demonstrationen um Spaziergänge, die eben keine Versammlungen sind; zuletzt übrigens Herr von Lützow im Innenausschuss. Aus diesem Grund - so die AfD - müsse man den Verpflichtungen des Versammlungsgesetzes, wie etwa der Versammlungsanmeldung, nicht nachkommen.

Nun legen Sie einen Antrag vor, mit dem Sie den Landtag auffordern, dass die Schutzrechte aus Artikel 8 Grundgesetz auf die sogenannten Spaziergänge Anwendung finden, denn anders ist die von Ihnen gewählte Formulierung „demokratische Teilhabe“ in Bezug auf die Spaziergänge nicht zu verstehen.

Also, dazu muss man in Richtung AfD wirklich einmal sagen: Offenbar fehlt Ihnen das verfassungsrechtliche Verständnis, um die Schizophrenie Ihres eigenen Antrags zu erkennen; und dann fällt vom Kotré’schen Subsumtionshimmel der AfD auch noch eine mir noch gar nicht bekannte Abgrenzung, und Sie wollen uns sagen, was lose Spaziergänge, frank und frei, und was in Abgrenzung dazu Versammlungen sind. Frau Kotré, das war nicht nur fachlich daneben, das war auch aberwitzig, das muss ich Ihnen leider so sagen.

Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, eine Versammlung ist nach gängiger Definition die Zusammenkunft mehrerer Personen - nach herrschender Meinung von mindestens drei Personen - zu einem gemeinsamen Zweck bei innerer Verbundenheit. Sie selbst bringen in der Begründung Ihres Antrags zum Ausdruck, dass der Zweck der sogenannten Spaziergänge sei, den Protest gegen die Maßnahmen der Landesregierung zum Ausdruck zu bringen. Es liegt also zweifelsfrei der Zweck der politischen Meinungsbildung in kollektiver Form vor.

Und, meine Damen und Herren, diese Menschen gehen auch nicht einfach gemeinsam spazieren. Sie haben nicht rein zufällig dasselbe Ziel. Die Menschen, die daran teilnehmen, haben das gemeinsame Ziel, durch ihre Anzahl ein Zeichen, und zwar ein politisches Zeichen zu setzen. Um es klar zu sagen: Das sind Versammlungen und diese Menschen haben das Recht, an Versammlungen teilzunehmen und ihre Meinung kundzutun. Das ist überhaupt keine Frage.

Aber wer sich auf das Grundrecht berufen will, der muss sich auch an die daraus resultierenden Pflichten und an das Versammlungsrecht halten; und diese Spaziergänge haben eben oft keine Versammlungsleitung, sie werden nicht angemeldet, und - wie wir leider immer wieder feststellen müssen - sie sind auch nicht immer friedlich. Jeder, der sich zumindest oberflächlich mit der Verfassung auskennt, weiß, dass Grundrechte Schranken unterliegen. Grundrechte sind einschränkbar, nämlich immer dann, wenn ein ebenfalls verfassungsrechtlich geschütztes Gut durch die Ausübung konkret gefährdet wird. Genau diese Abwä

gung, Frau Kotré, wurde mit der Formulierung der Eindämmungsmaßnahmen vorgenommen, ob Sie nun persönlich damit einverstanden sind oder nicht.

Mit diesem Antrag beweisen Sie, dass das Narrativ, das Sie seit Monaten zu bedienen versuchen, nicht stimmt. Wir haben eben nicht die Demokratie und die Bürgerrechte beendet, und wir rutschen nicht in eine Diktatur. Die Menschen, die auf der Straße ihre Meinung bekunden, sind der Beweis dafür, dass die Demokratie in unserem Land ausgeübt werden kann.

Das Recht zur Meinungsäußerung auf Versammlungen und das Recht, mit den Maßnahmen der politisch Verantwortlichen nicht einverstanden zu sein, ist selbstverständlich, und es wird bei uns gelebt, und nicht jeder muss in unserem Land derselben Meinung sein, das ist doch ganz klar. Aber die Vereinnahmung, die Sie vorhin wieder vornehmen wollten, dass jeder Teilnehmer dieser Versammlungen sozusagen uneingeschränkt die Meinung der AfD teilt und Ihren Erzählungen vom Untergang der Demokratie folgt, stimmt - zum Glück - nicht mit der Realität überein. Viele Bürgerinnen und Bürger sind ob der Pandemie verdrossen. Sie sind ob der Maßnahmen verdrossen und mit diesen auch nicht einverstanden. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie sie vereinnahmen können und sie Ihre Meinung teilen. Zum Glück umfasst Meinungsfreiheit auch, nicht der Meinung der AfD zu sein.

Und wissen Sie, Frau Kotré: Die Gesellschaft muss sich wieder zusammenfinden und darf nicht gespalten werden; aber das, was Sie hier tun, ist genau das. Gerade nach dieser schweren Pandemie muss unsere Gesellschaft zusammenfinden und darf nicht - wie durch Sie und diesen Antrag - gespalten werden. Dafür haben Sie, haben wir alle Verantwortung, und dieser werden Sie leider nicht gerecht.

Ich möchte abschließend …

Herr Abgeordneter, abschließend!

… der Polizei, den Polizeibediensteten in diesem Land danken, die immer einen schweren Job haben, aber jetzt umso mehr und ganz besonders, und ich möchte dafür danken, dass die Polizei und die Polizeiführung in diesem Land sehr umsichtig agieren, dem Versammlungsrecht Geltung verschaffen, aber dort, wo es notwendig ist, auch einschreiten, weil Recht und Gesetz gebrochen werden. - Vielen Dank.

(Zuruf)

Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht jetzt Herr Abgeordneter Stefke.