Protocol of the Session on January 19, 2022

Wegen der Expertise in der Lehrkräfteausbildung und sicher auch wegen des Kostenvergleichs wird der Standort Uni Potsdam präferiert. Dort sollen in einem Masterstudiengang jährlich 60 Berufsschullehrkräfte ausgebildet werden. Dabei würden wir erstmals auf eine entsprechende Änderung des Lehrerbildungsgesetzes von 2018 zurückgreifen. Dies ermöglicht einen lehramtsbezogenen Master, der auf einem nicht lehramtsbezogenen Bachelor aufbaut. Das Ganze würde uns im Endausbau jährlich ca. 2,9 Millionen Euro kosten, plus einmaligen Investitionskosten von 400 000 Euro. Die Alternative in Cottbus wäre mit 4,8 Millionen für 50 Studienplätze teurer. Sie hätte zudem den Nachteil, dass es dort keine grundständige schulpädagogische Hochschulausbildung gibt. Natürlich wissen wir auch den Vorteil der Anbindung an das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung in Potsdam zu schätzen.

Eine der Herausforderungen wird dennoch sein, wie wir Studierende, die zuvor in technischen Studiengängen in Cottbus ihre Leistungspunkte erworben haben, zu einem Lehramtsmaster in Potsdam bewegen können. Und - das gehört auch zu den Herausforderungen - wie können wir sie dann in Brandenburg halten und auch für Oberstufenzentren fernab von Potsdam und Berlin gewinnen, auch vor dem Hintergrund, dass Berlin Lehrkräfte jetzt wieder verbeamten will?

Aber die Herausforderungen werden umso größer, wenn wir jetzt nicht handeln. Bisher bildet das Studienseminar in Cottbus nur 26 Lehrkräfte für berufliche Bildung aus. Der Nachwuchsbedarf liegt aber kurzfristig bei 120 bis 130 Berufsschullehrkräften jährlich. Längerfristig wird sich das in den nächsten zehn Jahren bei 100 jährlich einpendeln.

Unsere jungen Leute haben ein Anrecht auf eine gute duale Ausbildung mit gut ausgebildeten Lehrkräften. Es ist also keine Zeit zu verlieren. Wir wissen auch aus dem Fachgespräch im Ausschuss, dass die Uni Potsdam rund eineinhalb Jahre braucht, um eine entsprechende Studienordnung zu schreiben und die Akkreditierung zu durchlaufen. Dazu müssen entsprechende Raumkapazitäten geschaffen und Professuren besetzt werden.

Was die Räumlichkeiten angeht, regen wir als Interimslösung eine Zusammenarbeit mit den Oberstufenzentren oder mit der Fachhochschule Potsdam an. Die Kammern haben auch bereits ihre Hilfe angeboten.

Wir hoffen auf einen Start zum Wintersemester 2023/24. Natürlich ist dies auch eine Frage des Haushalts. Diese Fragen müssen wir klären, und das werden wir tun; denn wir können uns nicht nur auf die berufsbegleitende Lehramtsausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger konzentrieren. Wir müssen unsere Oberstufenzentren zukunftssicher machen, und dazu gehören gut ausgebildete Lehrkräfte.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? - Nein. Gut.

In diesem Sinne unterstützen wir das Konzept und seine baldige Umsetzung. - Danke schön.

Vielen Dank. - Ich beende die Aussprache. Damit ist das Konzept der Landesregierung, Drucksache 7/4810, zur Kenntnis genommen.

Ich komme jetzt zur Abstimmung. Ich lasse über den Entschließungsantrag „Für eine zukunftsfähige Berufsschullehrerausbildung im Land Brandenburg“ der AfD-Fraktion, Drucksache 7/4922, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und komme zu Tagesordnungspunkt 12.

TOP 12: Versammlungsfreiheit uneingeschränkt wiederherstellen - Wahrnehmung von Bürgerrechten unterstützen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/4880

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Kotré.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Nach wie vor müssen wir schwerwiegende Grundrechtseingriffe hinnehmen, denn auch mit der erst am 14. Januar 2021 verabschiedeten Dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde die in Brandenburg immer noch bestehende Einschränkung des Versammlungsrechtes nicht aufgehoben.

Es dürfen sich weiterhin allenfalls bis zu 1 000 Menschen versammeln. Dadurch werden friedliche Bürger gegängelt und bevormundet. Es ist schließlich schwer nachzuvollziehen, warum Versammlungen, die unter freiem Himmel ohnehin keine Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus darstellen, mit 1 001 Menschen auf einmal sogenannte Pandemietreiber sein sollen.

(Zuruf: Das habe ich nicht verstanden!)

Ich möchte kurz den ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann zitieren, der Folgendes sagte:

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“

Und ebendieses Recht wird den mündigen Bürgern in diesem Land genommen, indem ihre Freiheitsrechte beschränkt werden. Das geht nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht ein Ruck durch Deutschland, eine unbeschreibliche Welle des Aufwachens von friedlichen und frei denkenden Menschen, die sich nicht länger von den außer Rand und Band geratenen Regierungen der 16 Bundesländer und des Bundes gängeln lassen wollen.

So ist schon allein das Versprechen der Altparteien im Wahlkampf hervorzuheben, dass es keine Impfpflicht geben werde. Aber wie zu erwarten war, hält sich nach der Wahl mal wieder keiner an diese Versprechen. Auf einmal beschließt die neue Bundesregierung mit ihren neuen Mehrheiten eine Impfpflicht für den Gesundheitssektor und will sogar noch weiter gehen - und das alles in Anbetracht der entgegenstehenden Lage, in der andere Staaten Europas schon lange zur Vernunft gekommen sind, die unverhältnismäßigen Maßnahmen herunterfahren und die Pandemie für erledigt erklären.

Nein, Deutschland will wieder einmal den Weltmoralapostel spielen und denkt sich immer weiter Einschränkungen für die Bürger aus.

Da ist es auch kein Wunder, dass immer mehr Menschen ihr Demonstrationsrecht ausüben wollen, um ihren Unmut über die Regierung auszudrücken. Aber anstatt die Regeln der Demokratie einzuhalten und sich der Kritik zu stellen, wird mit Verboten und Einschränkungen sowie Diffamierungen und Repressalien weiter versucht, friedliche Bürger von ihrem wichtigen Recht, sich zu versammeln und ihre Meinung zu äußern, abzuhalten - und das in Deutschland.

Die neue Außenministerin, Frau Baerbock, wird nicht müde, anderen Staaten, etwa Kasachstan, sinngemäß vorzuwerfen, das Versammlungsrecht mit Füßen zu treten, während hier in Deutschland harmlose Spaziergänger kriminalisiert werden. Sie werden wegen angeblicher Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung mit Bußgeldern belegt oder gar wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht verfolgt. Sie müssen es hinnehmen, von den Ordnungsbehörden gefilmt und sogar durch Gefährderansprachen stigmatisiert zu werden.

Meine Damen und Herren, der Unmut der Bürger wird durch Ihr Handeln nicht weniger. Man hat den Eindruck, Sie leben in einer Blase und wollen das nicht erkennen. Sie haben jeglichen Realitätsbezug verloren. Es finden überall im Land Brandenburg angemeldete und genehmigte Demonstrationen sowie friedliche Spaziergänge und Spontanversammlungen statt, die nicht unter den Begriff der anmeldepflichtigen Versammlung fallen.

Vom Verfassungsschutz wurde unlängst geäußert, dass es eine verschwindend geringe Zahl - angeblicher - Übergriffe auf Polizeibeamte gegeben haben soll. Mit anderen Worten: Es ist alles friedlich in diesem Land. - Bedauerlicherweise kommt aber auch ein großer Teil der Presselandschaft in Brandenburg bei diesem Thema seiner presserechtlichen Pflicht zur objektiven Berichterstattung nicht nach. Es wird teilweise versucht, die friedlichen Demonstrationen und zusätzlichen Spaziergänge zu diffamieren, es wird versucht, die Teilnehmer als - vermeintliche - Verschwörungstheoretiker, als - angebliche - Coronaleugner oder gar als Rechtsextreme und Nazis darzustellen.

Ich bin wirklich froh, dass dieses Framing die Menschen nicht davon abhält, an den Spaziergängen teilzunehmen. Nein, dieses Framing scheint die Menschen sogar zu einen, das ist großartig. Ich lade wirklich jeden Demokraten ein, sich ein Bild von den friedlichen und zutiefst demokratischen Protesten gegen die Coronamaßnahmen zu machen. Das sind angemeldete Demonstrationen einerseits und friedliche, nicht unter das Versammlungsrecht fallende lose Spaziergänge andererseits.

Zudem ist die Rechtslage eindeutig. Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts ist eine Versammlung eine Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der öffentlichen Meinungsbildung - Bundesverfassungsgericht, Beschluss aus dem Jahr 2020 sowie auch 2001. Soweit unter Bezugnahme auf die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 28a Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz Grundrechtseingriffe gerechtfertigt wurden, ist diese Möglichkeit bereits wegen der unstreitig vom Bundestag nicht vorgenommenen Verlängerung der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite weggefallen.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass das Versammlungsrecht uneingeschränkt zu gewähren ist und Spaziergänger nicht zu kriminalisieren sind. Wir hoffen daher darauf, dass sich eine Mehrheit hier im Hause auf die demokratischen Werte zurückbesinnt und unserem Antrag zustimmt. - Vielen Dank.

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Abgeordnete GossmannReetz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Um eine Versammlung handelt es sich, wenn mehr als drei Menschen zusammenkommen, um eine gemeinsame Meinung kundzutun. In unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dadurch besonders geschützt, dass es dafür feste Regeln gibt. Eine Versammlung muss angemeldet werden, es müssen Versammlungsleiter benannt werden, und es sind gegebenenfalls Auflagen zu erfüllen, damit eine Versammlung nicht zu einer Gefahr für die Teilnehmenden selbst oder für unbeteiligte Dritte werden kann, und diese Auflagen müssen verhältnismäßig sein. Diese Regeln gelten für alle - alle! Und wenn sich eine Minderheit nicht an die Regeln des Rechtsstaats hält, ist das nicht legitim, wie im Antrag behauptet, sondern eher naiv und bösartig. Aber als naiv würden wir alle sie auch nicht bezeichnen wollen.

Es ist ein Zeichen eines toleranten Staates, Proteste zuzulassen, auch wenn sie sich gegen Wissenschaft, Wahrheit oder Realität wenden. Jeder darf sich öffentlich als Quer-, Schräg- oder Nichtdenker inszenieren und erwiesene Fakten der Wissenschaft ablehnen. Das ist Meinungsfreiheit. Es ist auch Meinungsfreiheit, wenn Sie hier fordern, alle Beschränkungen komplett zu streichen, und als Argumentation für diese Forderung eine Quelle des öffentlichen Rundfunks nennen, den „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks - man höre und staune. Wann waren Sie das letzte Mal auf dieser Seite? Rufen Sie den Artikel doch mal auf, dann sehen Sie: Hier handelt es sich um einen alten Wissensstand. - Und dann wird Ihnen ein Link angeboten, und wenn Sie den anklicken, sehen Sie einen Artikel, der da heißt: „Studie: Querdenken-Demos haben zu mehr Infektionen geführt“. - Ihre Quelle zu diesem Antrag. Diesen Artikel empfehle ich Ihnen; es wird dort sehr gut begründet, was es mit dieser Studie auf sich hat.

Sie werden aber sicher weiterhin darauf verweisen, dass einmal festgestellt wurde, dass Demos keine Pandemietreiber sind; denn sie akzeptieren nur die Fakten, die Ihre Meinungen stützen. Das ist genauso absurd wie die immer wieder herangezogene Argumentation, dass ein Coronatest keine Infektion nachweise. Das ist aber mindestens so pubertär wie ein Azubi in der Pflege, der der Gynäkologin erklärt, dass ein Schwangerschaftstest keine Schwangerschaft nachweist, denn es könne auch HCGbildende Tumore geben, die einen derartigen Test positiv ausfallen lassen. Das stimmt, ja, das ist so, und trotzdem ist in der Regel ohne Regel und bei positivem Test von einer Schwangerschaft auszugehen, egal, für wie schlau sich der Azubi hält oder ob er das auf Youtube, in einem obskuren Telegram-Chat oder bei „Dr. House“ gesehen hat.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Hünich zu?

Nein. Aber der rechthaberische Azubi kann sich selbstverständlich mit anderen Sympathisanten versammeln und für seine Meinung, dass Schwangerschaftstests völliger Unsinn sind, demonstrieren - wenn er sich an die Regeln hält, die Versammlung anmeldet, einen Versammlungsleiter benennt und mögliche Auflagen erfüllt; denn in unserem Staat ist die Meinungsfreiheit geschützt.

Dafür geht unsere Polizei täglich auf die Straße, und ihr spreche ich hier meinen Respekt und Dank aus - Respekt für Ihren Einsatz bei den angemeldeten Versammlungen, bei denen Sie die Meinungsfreiheit sicherstellen und beschützen, für Ihren Einsatz bei vielen rechtswidrigen Versammlungen - die hier als Form der politischen Teilhabe eingefordert werden -, wo Menschen unser Demonstrationsrecht missbrauchen, gezielt provozieren und den Staat verächtlich machen wollen. Sie von der Polizei leisten eine großartige Arbeit! Sie wägen vor Ort Grundrechte gegen Ordnungswidrigkeiten ab, Sie informieren, Sie deeskalieren und treten klar auf. Sie werden zurzeit ohne Ende provoziert und vertreten dennoch unseren Rechtsstaat mit großem körperlichen und psychischem Einsatz und wahren dabei die Verhältnismäßigkeit. Das hat sich dieser Tage auch in Cottbus gezeigt. So muss ein Rechtsstaat agieren.

(Zuruf)

- Ja, ganz richtig, Herr von Lützow, genau so wie in Cottbus muss ein Rechtsstaat agieren, und dafür danke ich der Polizei.

Ich möchte darauf hinweisen: Gemäß Versammlungsgesetz kann das Veranstalten oder Fortsetzen einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Der Antrag beweist: Bei den angeblichen Verteidigern von Bürgerrechten hapert es an bürgerlicher Verantwortung und rechtlich korrektem Handeln. Mit der Forderung in dem Antrag, diese unangemeldeten öffentlichen Veranstaltungen zu unterstützen, ruft die AfD, wie auch schon im Innenausschuss, zum Gesetzesbruch auf. Demokratische Parteien unterstützen keinen Rechtsbruch. Wir werden diesen Antrag ablehnen.

Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angezeigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Gossmann-Reetz, es ist immer schwer erträglich, wenn Sie nach vorn gehen und hier Ihre Demagogie und Hetze betreiben, wenn ich das so sagen darf.

Sie haben mit jeder Silbe gezeigt, warum dieser Antrag notwendig ist. Sie haben mit jeder Silbe gezeigt, dass Sie sich anscheinend noch nie mit den Leuten dort draußen, die spazieren gehen, unterhalten haben oder mal dabei waren.

Sie haben die Leute als Provokateure bezeichnet und gesagt, sie würden den Staat attackieren, und - jetzt kommt das Beste - haben wie ein alter SED-Mann, könnte man schon fast sagen, wenn Sie bei der Linkspartei wären, den Staat verächtlich gemacht.

Genau das ist dieser Sprech, von dem wir hofften, dass er vor 32 Jahren ausgerottet worden wäre, meine Damen und Herren. Aber sozialistisches Gedankengut ist in der SPD natürlich verbreitet, darin unterscheiden Sie sich auch nicht von anderen Denkern von vor 32 Jahren.

(Zuruf)

Am interessantesten fand ich, dass Sie gesagt haben, jeder könnte eine Demonstration anmelden, jeder könne es tun. Es gibt ja bestimmte Auflagen. Warum haben Sie denn nicht einmal gesagt, was die Auflagen sind? Warum erzählen Sie den Menschen draußen nicht, dass man sich maximal mit 1 000 Menschen versammeln darf, mit einem Abstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht, obwohl die meisten Plätze in den Kleinstädten bei uns gar keine 1 000 Leute - mit Abstandsregeln - fassen? Wieso erzählen Sie den Menschen nicht, dass in Cottbus, wenn sich 5 000 Menschen versammeln wollen, fünf Anmeldungen stattfinden müssen mit fünf Versammlungsleitern, also für fünf Versammlungen?

Damit machen Sie jeden Protest in diesem Land unmöglich. Da Sie das verschwiegen haben, gehe ich davon aus, dass Sie wissen, dass das auch der Grund ist, warum Ihre Auflagen dazu führen, dass die Menschen auf Spaziergänge ausweichen müssen, meine Damen und Herren. Sie sind der beste Beweis dafür, dass die Demokratie, die wir hier haben, nicht mehr die ist, die wir vor zwei Jahren hatten. Sie sind auch der beste Beweis dafür, dass Gedankengut aus der sozialistischen Republik heutzutage weiterbesteht. - Vielen Dank.

(Zuruf)