Protocol of the Session on January 19, 2022

(Zuruf: Es sind mehr!)

- Zu dem Zeitpunkt waren es zwei. Auch bei Frau GossmannReetz waren es noch zwei.

Und ich hätte mir gewünscht, dass wenigstens die Staatskanzlei vertreten gewesen wäre, also die Institution, die in dem Bericht nicht nur einmal angesprochen wird.

Meine Damen …

(Unruhe)

- Bei der Rede … Ich versuche es noch einmal.

Meine Damen und Herren, könnten Sie bitte etwas ruhiger sein!

(Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

- Herr Walter, das gilt auch für Sie.

Zur Rede der Datenschutzbeauftragten waren genau zwei Ministerinnen bzw. Minister anwesend. Ich finde, das ist dem Thema nicht angemessen. Das ist meine persönliche Position.

Meine Damen und Herren, breiten Raum im vorliegenden Bericht nehmen Feststellungen zum Umgang von Behörden und Verwaltungen mit dem Datenschutz während der Coronapandemie ein.

Ich verweise auf die Feststellungen zum Thema Videokonferenzen, zu nicht notwendigen Datenerhebungen bei der Beantragung von Hilfsgeldern, zum Umgang mit Kontaktdaten in der Gastronomie und zur Nutzung solcher erhobenen Daten durch Ordnungsbehörden. Das alles zeigt, dass Datenschutz noch stärker in unseren Fokus rücken muss, erst recht bei stark zunehmender Digitalisierung.

Meine Damen und Herren, fünf Minuten reichen eigentlich nicht aus, um diesem Bericht wirklich gerecht zu werden. Aus der Sicht der Linken möchte ich aber an ein paar Punkte aus dem Bericht und der Befassung damit im Innenausschuss erinnern:

Da ist erstens die Verwarnung der Staatskanzlei durch die Datenschutzbeauftragte wegen datenschutzrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit der Videoüberwachung im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Dass die Staatskanzlei die erforderlichen Unterlagen der Datenschutzbeauftragten trotz Aufforderung nicht bereitgestellt und auch nicht nachgereicht hat, ist ein nicht zu akzeptierendes Verhalten der Staatskanzlei.

Zu diesem Teil des Berichts gibt es - wohl aus gutem Grund - keine Stellungnahme der Landesregierung; aber vielleicht hören wir gleich etwas dazu.

Zweitens. Auch in dem Bericht für das Jahr 2020 ist ein Bußgeldverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizistinnen und Polizisten aufgeführt. Das ist wahrlich nicht in Ordnung. Ebenso ist es nicht in Ordnung, dass das Innenministerium uns im Innenausschuss nicht mitteilen konnte, wie oft das im Berichtszeitraum vorgekommen ist.

Dass Sie das Problem sehr ernst nehmen, Herr Stübgen, haben wir vernommen. Wir haben auch keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die ergriffenen Maßnahmen richtig sind. Mehr Engagement in dieser Frage wünschen wir uns dennoch. Ich kann hier versprechen - das wussten Sie wahrscheinlich vorher -: Wir werden selbstverständlich regelmäßig nachfragen.

Der dritte Punkt, den ich hier nennen möchte, ist - natürlich - KESY. Die Landesregierung widmet in ihrer Stellungnahme dem Thema Kennzeichenerfassung sehr viel Raum - anders als dem Thema Videoüberwachung. Die Kennzeichenerfassung und -speicherung, wie sie die Polizei jahrelang in Brandenburg betrieb, hat mit dem 30. Juni 2021 ein Ende gefunden. Und das ist auch gut so.

Die Datenschutzbeauftragte hatte 2019 den Betrieb der Kameras im Aufzeichnungsmodus beanstandet und eine Warnung ausgesprochen. Der Umgang mit den über Jahre aufgehäuften Daten wurde dann geändert. Die Daten wurden auf ein spezielles Speichermedium übertragen und die verantwortlichen Staatsanwaltschaften aufgefordert, die Notwendigkeit der weiteren Speicherung zu prüfen.

Langsam hat sich so das Innenministerium von diesen Altlasten befreien können. Die von der Datenschutzbeauftragten kritisierten Mängel und ihre Hinweise wurden bei der Neukonzeption vom Innenministerium umgesetzt. Das haben wir auch gelobt. „Alles gut“ könnte man also meinen. Offenbar ist man - leider - im Innenministerium aber der Ansicht, dass mit der Neuregelung der StPO eine Dauererfassung von Kennzeichen zu Ermittlungszwecken künftig nicht ausgeschlossen sei. So muss man es jedenfalls aus dem Innenministerium hören. Auch die Stellungnahme der Landesregierung versucht das zumindest anzudeuten.

Meine Damen und Herren, DIE LINKE lehnt den Vorschlag, die bisherige Verfahrensweise der Aufzeichnung von Kennzeichendaten in anderer Form fortzuführen, klar ab.

Das brandenburgische Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass es für ein Rechtsschutzbedürfnis hinreichend ist - ich zitiere -, „… dass der Beschwerdeführer im Zeitraum einer Ermittlungsmaßnahme von einer automatischen Kennzeichenerfassung betroffen worden sein könnte.“ Auch deshalb, meine Damen und Herren, plädieren wir dafür, dem Interesse der Sicherheitsbehörden rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben.

Ich danke Ihnen sehr für den Bericht, Frau Hartge, und bin auf den nächsten schon gespannt. - Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Schäffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Hartge! Meine Damen und Herren! Auch während der Pandemie stand und steht die Datenverarbeitung nirgends still. Gleichzeitig kamen im ersten Pandemiejahr, 2020, diverse zusätzliche Herausforderungen hinzu, seien es Listen oder Apps zur Kontaktnachverfolgung, Videokonferenzen für Schule und Uni, Herausforderungen des Homeoffice und auch der Umgang mit Impfnachweisen. Corona stellt uns auch in puncto Datenschutz seit zwei Jahren immer wieder vor neue Herausforderungen.

Auch deshalb lohnt es sich, diesen Bericht aufmerksam zu lesen, denn es ist davon auszugehen, dass nicht wenige der hastig eingerichteten Systeme aus der Anfangszeit der Pandemie noch überraschend lange bei uns sein werden. Nichts ist so beständig wie ein Provisorium, an das man sich gewöhnt hat. Deshalb ist es gut, dass in diesem Bericht an vielen Stellen ein Licht darauf geworfen wird, wo neue Datensammlungen entstanden sind und technische Lösungen errichtet wurden, die problematisch sind.

Ein Problemthema hingegen, das uns schon seit vielen Jahren begleitet, ist auch in diesem Bericht wieder enthalten - wir haben es auch im Ausschuss besprochen -: die Facebook-Fanpages. Dazu gibt es inzwischen diverse Gerichtsurteile, und die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass, solange keine Änderung der Praxis von Facebook stattfindet, der Betrieb einer Fanpage nicht gesetzeskonform möglich ist.

Wir in Brandenburg werden uns in diesem Jahr potenziell zwangsweise damit beschäftigen müssen, nämlich dann, wenn die Aufsichtsbehörden ihre Ankündigung wahrmachen sollten, diesen Zustand insbesondere bei öffentlichen Stellen nicht mehr hinzunehmen.

Eine Möglichkeit, zumindest eine datenschutzkonforme Alternative anzubieten, zeigt uns unter anderem Baden-Württemberg auf, das mit bawü.social eine eigene Instanz im dezentralen sozialen Netzwerk Mastodon betreibt. Das löst zwar nicht das Facebook-Problem, aber damit könnten wir einen kleinen Schritt machen, um offene und datenschutzkonforme Alternativen zu den sozialen Netzwerken aufzubauen.

Der große Schwerpunkt des Berichts und unserer Diskussion im Innenausschuss - auch des Vortrags von Frau Hartge hier - lag aber auf dem Bereich IT-Sicherheit. Das ist auch gut so, denn wenn technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit nicht umgesetzt werden, ist das Fundament der digitalen Transformation unserer Verwaltung gefährdet.

Besonders radikal führte das im Berichtszeitraum der wochenlange Ausfall der IT in der Landeshauptstadt Potsdam vor Augen - ein Ausfall, der tragischerweise weniger auf einen erfolgreichen gezielten Angriff zurückzuführen ist als vielmehr auf eine Reihe von Mängeln im Informationssicherheitsmanagement, die in ähnlicher Form wahrscheinlich in jeder Kommune Brandenburgs hätten auftreten können.

Dieser Fall zeigt eindringlich: Gesetzliche Vorschriften zur Dokumentation und zum Informationssicherheitsmanagement sind eben nicht nettes Beiwerk, das man irgendwann nachholen kann, wenn man die Digitalisierung erst einmal geschafft hat. Ohne vernünftiges IT-Sicherheitskonzept für die essenziellen ITInfrastrukturen in unserem Land ist man im Blindflug unterwegs. Dann kann selbst ein noch so kleiner Vorfall das gesamte System schlagartig zum Erliegen bringen.

Der Bericht und die Debatte im Ausschuss zu diesem Punkt führen einmal mehr vor Augen, wie wichtig der technische und der organisatorische Datenschutz ist und welch große Lücken hier noch zu schließen sind - auch, aber nicht nur in den Kommunen in Brandenburg.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch meiner besonderen Freude Ausdruck verleihen, dass Frau Hartge im Innenausschuss berichten konnte, dass beim Rahmensicherheitskonzept der Polizei endlich deutliche Fortschritte zu sehen sind. Nachdem sich ausgerechnet in diesem Bereich über lange Jahre ein erheblicher Nachholbedarf angesammelt hatte, ist das eine gute und wirklich wichtige Nachricht. An dieser Stelle herzlichen Dank an alle Beteiligten im Innenministerium, die sich dieser schwierigen Aufgabe angenommen haben.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen, Frau Hartge, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die viele Mühe, die in diese 154 Seiten Bericht geflossen ist, ganz herzlich danken. Die tägliche Arbeit, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der Praxis durchzusetzen, und vor allem die Beratungsleistungen für Brandenburger Behörden sind ein unersetzlicher Beitrag, um die Digitalisierung in unserem Land auf ein solideres Fundament zu stellen. Dafür meinen herzlichen Dank!

Meine Damen und Herren, ich freue mich schon auf den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021, der nun gar nicht mehr in so weiter Ferne liegt. Ich kann jedem hier im Saal nur noch einmal sehr ans Herz legen, diesen Bericht tatsächlich zu lesen bzw. sich ihn zu Gemüte zu führen. - Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion

BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht der Abgeordnete Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen!

Ja, wenn man als Letzter spricht, kommt es zu Doppelungen. Tut mir leid!

In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 1. Dezember vergangenen Jahres haben wir uns mit dem Bericht der Landesbeauftragten zum Bereich Datenschutz zum 31. Dezember 2020 und der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt und im Ergebnis deren Kenntnisnahme empfohlen.

Die insgesamt 409 Meldungen von Datenschutzverletzungen im Berichtszeitraum stammten jeweils etwa zur Hälfte aus dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Bereich. Einen signifikanten Anteil der Meldungen machten dabei die 93 Datenschutzverletzungen aus, die auf technischen Mängeln beruhten und Virenbefall, Fishing, Hackerangriffe, unberechtigte Zugriffe Dritter und erpresserische Verschlüsselungen von Datensätzen ermöglichten. Hier wurde dringend dazu geraten, dem Einsatz und der Aktualität der technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen; Frau Hartge hat dazu ausführlich ausgeführt.

Ein Thema, das auf der Agenda bleibt und dringend einer Lösung zugeführt werden sollte, ist der Betrieb von Facebook-Fanpages. Dies war schon Gegenstand der Berichte in den Vorjahren. Auch wenn es ein dickes Brett zu bohren gilt, sollte die Landesregierung alles unternehmen, den Schutz von Nutzern zu erhöhen.

Ein EuGH-Urteil - bereits aus dem Jahr 2020 - hierzu hat die Rechtswidrigkeit der bislang praktizierten Verfahren festgestellt. Somit ergibt sich Handlungsbedarf. Verständlicherweise ist hier eine bundeseinheitliche Vorgehensweise angeraten. Wir hatten erwartet, dass sich die Innenminister der Länder auf ihrer Frühjahrs- oder ihrer Herbstkonferenz im vergangenen Jahr damit befassen würden; dem war offenbar nicht so. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme keinen Satz dazu verliert.

KESY war erneut ein strittiges Thema zwischen der LDA und der Landesregierung in Bezug auf die Fortentwicklung der Strafprozessordnung über den Deutschen Bundestag. Im Kern geht es um die Frage, ob nur der Fahndungsmodus oder doch auch der Aufzeichnungsmodus spezialgesetzlich geregelt werden kann, der eine zeitlich begrenzte Speicherung der Daten und einen späteren Abgleich mit den anderweitig gewonnenen Erkenntnissen erlaubt.

Für eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfs hatte sich die Mehrheit der zuständigen Ressortministerinnen und -minister der Länder im Rechts- und im Innenausschuss des Bundesrates auf der Grundlage eines von der Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg erarbeiteten Änderungsantrags ausgesprochen, der - bei Enthaltung des Landes Brandenburg - im Bundesrat aber keine Mehrheit erhalten hat. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang unter dem Gesichtspunkt „Einigkeit der Koalition in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten auf der bundespolitischen Bühne“.

Innenminister Stübgen hat hierzu noch einmal einen Vorstoß angekündigt. Man darf gespannt sein, ob, wann und mit welchem Inhalt er vorgelegt wird und ob es dafür auch wieder „Lob“ aus den Reihen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken gibt.

Positiv zu erwähnen sind die Anstrengungen der Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Fortentwicklung des IT-Rahmensicherheitskonzepts der Polizei. Bei den unberechtigten Da-

tenabrufen durch Polizeibedienstete war eine Zunahme der Fälle festzustellen. Unklar war, ob es sich dabei um einen tatsächlichen Anstieg handelte oder durch eine stärkere Sensibilisierung lediglich das Dunkelfeld aufgehellt worden ist.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales betonte, dass unberechtigte Datenabrufe durch Polizeibedienstete sehr ernst genommen und der Landesdatenschutzbeauftragten konsequent gemeldet würden. Zudem werde eine noch stärkere Sensibilisierung der Beschäftigten angestrebt.

Auch an diesem Beispiel zeigt sich die Daseinsberechtigung einer Landesdatenschutzbeauftragten.