Wir wissen, dass die Flächenkonkurrenz groß ist, und sie wird auch immer größer. Ich erinnere nur an den Aufschrei, als wir in der letzten Legislaturperiode den Landesentwicklungsplan beschlossen haben und es um die Siedlungsentwicklung der Gemeinden ging, die dort geregelt wurde. Deshalb braucht es eigentlich ein tragfähiges Gesamtkonzept und keinen Schnellschuss auf eine Nutzungsart. Es braucht wirksame Instrumente und ein kluges Flächenmanagement. Wir befinden uns im Spagat zwischen dem Bedarf an mehr Siedlungsflächen im berlinnahen Raum, dem Bedarf an mehr Ausbau von Schiene, Straße und Gewerbegebieten und dem Bedarf an zusätzlichem Ausbau von erneuerbaren Energien. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal auf die Lausitz verweisen, auf das, was dort an Flächen für den Strukturwandel noch benötigt wird.
Es braucht solche Instrumente wie den Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrs-, Siedlungs- und Gewerbeflächen. Es braucht sozusagen ein Gesamtkonzept. Deswegen werden wir diese Regelung ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Spätestens seit Beginn der Coronakrise haben viele von uns wieder ihre Liebe zu langen Spaziergängen im Grünen entdeckt. Besonders der Wald wirkt auf uns entschleunigend und lädt zum Durchatmen ein.
Das Thema Flächenknappheit wurde heute auch schon bei der Diskussion um das Agrarstrukturelle Leitbild besprochen. Bei einer jährlich um über ein Prozent wachsenden Weltbevölkerung sind Agrarflächen ein besonders kostbares Gut. Boden ist nicht vermehrbar, und er ist zu kostbar, um als Ausgleichsfläche für Bauvorhaben aufgeforstet und somit für die Nahrungsmittelproduktion wertlos gemacht zu werden.
Der Vorschlag, als Ersatz für Ausgleichsflächen ungenutzte Flächen wie Industrieruinen oder ehemalige LPG- und Militäranlagen zu nutzen, ist überlegenswert. So könnten neue Aufforstungsgebiete entstehen. Aber sind die Investoren, die die Ausgleichsmaßnahmen erbringen müssen, auch Eigentümer dieser
Flächen? Oder ist das Land Brandenburg Eigentümer dieser Flächen? Oder ist der Umfang des Ausgleichs so groß, dass man mit dem Eigentümer in vertragliche Beziehungen treten kann? Wenn nicht: Wie soll erreicht werden, dass der Eigentümer der Industrieruinen und der ehemaligen LPG- und Militäranlagen eine Entsiegelung und Renaturierung und eine mischwaldgerechte Aufforstung in kleinen Schritten auf seiner Fläche zulässt? Nach meinem Verständnis müssten die Kommunen oder das Land diese Flächen erwerben, um dann den Investoren dies als Ausgleichsmaßnahme auferlegen zu können. Etwas illusorisch!
Nun zu den angesprochenen Waldumbaumaßnahmen: Wenn man sich den Zustand unseres Waldes ansieht, wird schnell klar, dass ein großes Problem vor allem seine Gesundheit darstellt. Trockenheit, Waldbrände und Schädlinge setzen den Wäldern seit Jahren zu. Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen, die der Gesunderhaltung des verbliebenen Waldes und dem Waldumbau zu gesunden Mischwaldbeständen und Urwäldern dienen, ist sehr sinnvoll. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob das mit den Interessen des Waldeigentümers in Einklang gebracht werden kann.
Mit Sorge betrachten auch wir die zunehmende Bodenversiegelung in Brandenburg. Ausgleichsmaßnahmen auf ungenutzten, bereits versiegelten Flächen vorzunehmen wäre sinnvoller, als dafür wertvolles Ackerland zu verbrauchen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende an den Bildschirmen - oder am Radio, falls es übertragen werden sollte!
Herr Roick hat ja, denke ich, aufgrund seiner hohen Kompetenz als früherer Mitarbeiter der Forstverwaltung sehr fachkundig zu all den Themen Stellung genommen, die mit dem Wald an sich zusammenhängen und mit der Problematik, die mit dem Waldgesetz in Verbindung zu bringen ist. Und die beiden Vortragenden Frau Schwarzenberg und Frau Wernicke haben ein ganz grundsätzliches Problem angesprochen, nämlich dass ein Ausgleich für das Roden von Wald üblicherweise in Offenlandflächen stattfindet und wir auf diese Weise in die Situation geraten, dass die Offenlandschaft unter Druck gerät, weil der Waldanteil konstant gehalten wird. Das ist in der Tat eine Frage, der wir uns stellen müssen.
Hinsichtlich der Frage des Flächenverbrauchs, glaube ich, ist es tatsächlich nicht entscheidend, ob Wald oder landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen wird, sondern inwieweit überhaupt solche Flächen in Anspruch genommen werden. Wenn jetzt ein Gesetz dazu dient, praktisch die Inanspruchnahme von Wald zu verhindern und zugunsten der Inanspruchnahme von Offenlandschaft, also Ackerlandschaft beispielsweise oder Grünland, das landwirtschaftlich genutzt wird, umzuleiten, dann haben wir uns, glaube ich, damit einen Bärendienst erwiesen.
Von daher ist die entscheidende Frage tatsächlich die des Flächenverbrauchs und die nach einer Entsiegelungsstrategie. In der Koalitionsvereinbarung haben wir festgehalten:
„Die Koalition entwickelt eine Entsiegelungsstrategie und wird sie mit Hilfe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umsetzen.“
Dazu kann ich Ihnen heute berichten, dass wir im Oktober 2021 ein Gutachten „Entsiegelung von Böden als Beitrag zur Minimierung des Flächenverbrauchs und zum Klimaschutz, insbesondere unter den Anforderungen des Klimawandels und der Klimaanpassung, Erarbeitung von Grundlagen für eine Entsiegelungsstrategie im Land Brandenburg“ in Auftrag gegeben haben. Ich denke, das ist genau der richtige Ansatz. Wir erfassen jetzt erst einmal, was wir überhaupt an Entsiegelungspotenzial, insbesondere auch auf kommunaler Ebene, haben, welche Unterstützungsleistungen durch das Land möglich sind, welche Instrumente es gibt. Und dann erfolgt eben auch die Umsetzung dieser Erkenntnisse in einer Entsiegelungsstrategie. Dazu haben wir eine begleitende Arbeitsgruppe, und wir gehen davon aus, dass wir dieses Projekt bis Ende April abgeschlossen haben. Zitierfähige Zwischenergebnisse - muss ich gestehen - liegen noch nicht vor.
Aber ich kann jetzt schon sagen, die Rechtsgrundlagen für die Thematik Flächenentsiegelung innerhalb des Komplexes Flächenverbrauch sind vielfältig. Da geht es um das Baugesetzbuch, da geht es um das Bundesnaturschutzgesetz, das Wassergesetz vermutlich auch, das Bundesbodenschutzgesetz und vermutlich auch um das Waldgesetz. Aber das sind so viele Ansatzpunkte, und jetzt einen einzigen herauszugreifen und den absolut zu stellen und zu sagen: „Das ist es, das ist die richtige Lösung!“, ist falsch. Deswegen bitte ich, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. - Recht herzlichen Dank.
Frau Vizepräsidentin! Verehrte Kollegen! Werte Brandenburger! Herr Minister Vogel, erst einmal vielen Dank, dass Sie über die Entsiegelungsstrategie gesprochen haben. Dass wir sie, wie Sie sagten, höchstwahrscheinlich im April 2022 im Ausschuss erwarten dürfen, ist schon einmal ein sehr positives Zeichen, denn es reicht eben nicht aus - wie ich auch in meiner Rede erwähnte -, dass einzelne Landkreise potenzielle Entsiegelungsflächen erfassen.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Wenn ich von Zersiedelung der Landschaft spreche, rede ich davon, dass zum Beispiel auch in Hangelsberg - ECE Group; Herr Minister Vogel kennt die Problematik - 60 oder 70 ha Wald abgeholzt werden und es eben nichts nützt, wenn wir irgendwo wieder 10 oder 20 ha Waldfläche haben, denn die zusammenhängende Waldfläche ist diejenige, die einen Lebensraum für Tiere bietet. Jetzt muss ich noch einmal daran denken - ich weiß, dass die Grünen ein Problem damit haben, aber für mich gilt das immer noch: Wald und Wild. - Und ich bin auch schon fertig.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Drittes Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg“,
Drucksache 7/4775, abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Der Gesetzentwurf hat sich also erledigt.
TOP 9: Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger und weitere Änderungen
Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/4852 - der Titel wurde gerade genannt -, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
TOP 10: Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2020
Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2020
Ich eröffne die Aussprache, begrüße ganz herzlich die Landesbeauftragte, Frau Hartge, und gebe ihr auch gleich das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute die Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales zur zustimmenden Kenntnisnahme meines Tätigkeitsberichts für das Berichtsjahr 2020 vor. Bevor ich noch einmal auf den Tätigkeitsbericht eingehe, möchte ich dem Ausschuss für Inneres und Kommunales für seine konstruktive Befassung mit den Themen des Tätigkeitsberichts sehr danken.
Aufgabe des Tätigkeitsberichts ist es, aufzuzeigen, womit sich die Aufsichtsbehörde im Berichtszeitraum befasst hat, welche Arten von Verstößen es gegeben und welche Maßnahmen sie nach Art. 58 der Datenschutz-Grundverordnung getroffen hat. Wer meinen Tätigkeitsbericht liest, stellt fest, dass die Mehrzahl der Verstöße im Bereich der Datensicherheit stattgefunden hat. Der technisch-organisatorische Datenschutz ist, was nicht weiter verwunderlich ist, in Zeiten der Digitalisierung der fehleranfälligste Bereich der Datenverarbeitung. Im Gegensatz zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Papierakten wirken sich Fehler, Lücken und das Ausnutzen von Schwachstellen bei digitalisierten Verfahren in einem ganz anderen Ausmaß aus.
Ein abschreckendes Beispiel war die Citrix-Sicherheitslücke in Webauftritten, die zahlreiche öffentliche Stellen in ganz Deutschland getroffen hat. Über Citrix-Terminalserver können Behörden oder auch Unternehmen Nutzerinnen und Nutzern einen sicheren Fernzugriff auf ihre Serverdienste wie E-Mail- und Dateidienste ermöglichen. Über eine kritische Sicherheitslücke war es möglich geworden, von außen auf interne Anwendungen der betroffenen Stellen zuzugreifen und Schadsoftware nachzuladen. In Brandenburg gehörten die Behörden der Landeshauptstadt Potsdam zu den betroffenen.
Zwar hatte Potsdam Glück im Unglück und gelang das Nachladen von Schadsoftware nicht, jedoch deckte der Sicherheitsvorfall zahlreiche Mängel in der Organisation der Informationssicherheit und im Datenschutz auf. Ein besonders gravierender Mangel war das nicht zeitnahe Auswerten der Tageslageberichte des CERT-Brandenburg. Wären die Berichte tagesaktuell gelesen worden, wäre es möglich gewesen, rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung des Angriffs einzuleiten.
Da die Datenschutzdokumentation der Systemlandschaft und der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung der Risiken lückenhaft war, konnte der Vorfall sehr viel schwerer nachvollzogen und nur verzögert analysiert werden. Die Lücken in der Datenschutzdokumentation konnten nur schrittweise bereinigt werden. Die Systemdienste der Stadt Potsdam standen den Bürgerinnen und Bürgern erst nach etlichen Monaten wieder zur Verfügung. In dieser Situation war es gut, dass längst noch nicht alle Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert waren.
Leider sind Lücken in der Datenschutzdokumentation nach wie vor keine Seltenheit. Das gilt besonders für Verfahren von Kommunen, die die Hauptträger der Digitalisierung sind. Mangelhafte Dokumentationen werden nach wie vor als Bagatelle angesehen, selbst in Verfahren, in denen sensible Daten verarbeitet werden. Der Citrix-Sicherheitsvorfall hat bundesweit gezeigt, welchen Schaden ein erfolgreicher Hackerangriff anrichten kann. Ein Sicherheitsvorfall kann die online zur Verfügung gestellten Verwaltungsdienstleistungen für einen langen Zeitraum unbrauchbar machen. Ist ein solcher Angriff erfolgreich, ist es möglich, Daten zu löschen oder einfach zu verändern.
In Zeiten der Digitalisierung gehört Datenschutz gemeinsam mit Informationssicherheit ganz oben auf die To-do-Liste jeder Stelle, die personenbezogene Daten webbasiert verarbeitet. So wie Unternehmen daran gewöhnt sind, Buchführung zu machen, müssen datenverarbeitende Stellen eine gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzdokumentation führen. Es müssen risikoangemessene Maßnahmen getroffen werden, um im Falle eines Angriffs Schaden abwenden zu können.
Der Einsatz von Verschlüsselungstechnik muss dabei als Maßnahme selbstverständlich werden und darf nicht länger als mühsam und bürgerunfreundlich angesehen werden. Wenn Verwaltungen heute nicht einmal die transportverschlüsselte Übertragung personenbezogener Formulardaten implementieren, wie wir es bei einer anlasslosen Prüfung der Kommunen festgestellt haben, missachtet das nicht nur simpelste IT-Standards des BSI, sondern werden gleichzeitig auch die Datenschutzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung gefährdet. Es gefährdet Daten der Bürgerinnen und Bürger, die mit Verwaltungen in Kontakt treten. Keine Bürgerin und kein Bürger kann sich die Verwaltung danach aussuchen, ob sie sicher ist.
Eine einfache Transportverschlüsselung von Daten reicht beim Versenden von personenbezogenen Daten dann nicht mehr aus, wenn es um sensible Daten geht. Dabei weise ich als Beispiel auf die im Tätigkeitsbericht erwähnten Sozialdaten von Jugendämtern hin oder auf die Übertragung von Steuer- und Personaldaten bei der Beantragung der Corona-Fördergelder.