Protocol of the Session on December 16, 2021

Es ist übrigens auch unwahr, dass der Integrationserfolg von der Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft abhängt. Es ist völlig unerheblich, ob sich die Aufnahmegesellschaft bereit erklärt oder nicht, sondern was Integration ausmacht, ist ja gerade, dass das Erlangen von Akzeptanz im selben Umfeld immer das Ergebnis persönlicher Anstrengung, des Auftretens und des Einbringens eines jeden einzelnen Migranten selbst in unsere Gesellschaft ist. Von daher ist eine Verlängerung der Migrationssozialarbeit oder gar eine Verstetigung, wie es hier schon anklang, wie ja schon zu hören war, in unseren Augen nicht zielführend. Dass es mittlerweile viele Menschen mit Migrationshintergrund gibt, die es aus eigener Kraft geschafft haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, war auch ohne eine ausufernde Betreuung möglich - das erwähnte ich schon.

Ich möchte die Leistungen der Migrationssozialarbeiter nicht schmälern. Ich bin überzeugt, dass sie größtenteils mit Herzblut ihre Arbeit verrichten. Aber auch wenn die Migrationssoziarbeit nicht weitergeführt würde, gäbe es in unserem Land genügend Beschäftigungsmöglichkeiten.

Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Richstein für die CDU-Fraktion zu uns. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nothing, ich bin so dankbar, dass ich in einer anderen Gedankenwelt lebe als Sie. Ich lebe nicht in einem Deutschland ungezügelter Zuwanderung, ich lebe nicht in einem Brandenburg zügelloser Zuwanderung, und ich muss mir auch keine Gedanken über die Folgen dieser sogenannten zügellosen Zuwanderung machen. Ich mache mir eher Sorgen über die Folgen, die Sie mit der Spaltung der Gesellschaft vorantreiben. Diese Spaltung müssen wir überwinden.

Allein, dass Sie sagen, Integration sei eine Bringschuld, zeigt, dass Sie das ganze Thema nicht verstanden haben. Es muss immer jemanden geben, der integriert werden möchte,

(Zuruf)

- ja -, und es muss auch jemanden geben, der einem überhaupt die Chance gibt, sich zu integrieren. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Ich habe einen Migrationshintergrund

(Zuruf: Schön!)

- ja, schön -, aber akzeptieren Sie doch, dass jemand, der gerade frisch aus dem Ausland hierherkommt, auch die Möglichkeit hat, sich zu integrieren, und schlagen Sie es nicht von vornherein aus, indem Sie die Möglichkeit nicht geben, und behaupten Sie nicht, dass die Leute gar nicht integrationswillig seien. Sie spalten mit dieser Diskussion wirklich die Gesellschaft, und ich finde es unerträglich, wie Sie mit diesem Thema umgehen.

Aber jetzt zum Thema: Meine Damen und Herren, vor über einem Jahr haben wir bereits über einen Gesetzentwurf der Landesregierung debattiert und die Fortführung der Migrationssozialarbeit für die Integrationsarbeit bei den als Rechtskreiswechslern bezeichneten anerkannten Flüchtlingen thematisiert. Damals war das Auslaufen der Finanzierung zum Ende 2020 verhindert und diese um ein Jahr, bis 31. Dezember dieses Jahres, verlängert worden. Bei allen Fraktionen - bis auf die AfD wahrscheinlich - hat der Haushaltsentwurf 2022 der Landesregierung zunächst Bestürzung ausgelöst, da sich die Landesregierung in vielen Bereichen zu Kürzungen gezwungen sah - so auch im Bereich der Integration und der MSA II. Umso erstaunlicher ist, was trotz angespannter Haushaltslage nun doch zum Jahresende gelungen ist, nämlich dass die zielgruppenspezifische MSA II nicht nur um ein Jahr, sondern sogar bis 2024 verlängert wird. Zudem wird die Bemessungsgrundlage auf drei vorangegangene Jahre verbreitert; das vereinfacht die Planungssicherheit vor Ort. Das ist ein gutes Zeichen in diesen Zeiten, denn die wachsende Zielgruppe sind die sogenannten Rechtskreiswechsler, die aufgrund

zügiger Asylverfahren nach kurzer Zeit in den SGB-II-Leistungsbezug übergehen.

Gerade dieses Jahr haben wir wieder unterschiedliche Flucht- und Migrationsbewegungen erlebt. Die Flüchtlingszahlen sind weiter gestiegen - sei es aufgrund der aus Afghanistan kommenden Ortskräfte oder der Geflüchteten, die über Belarus und Polen nach Brandenburg gekommen sind. Die finanziellen Hilfen sind notwendig, um schnelle Integration voranzutreiben und in alltäglichen Dingen zu unterstützen. Gerade die afghanischen Ortskräfte, die direkt in die Zuständigkeit des Jobcenters übergehen und in Wohnungen ziehen, benötigen eine Begleitung durch Sozialarbeiter.

Die Ortskräfte, die mit guten Sprachkenntnissen und Ausbildungen in Brandenburg ein neues Zuhause finden wollen, müssen schnell integriert werden. Wir können es uns nicht leisten, gut ausgebildete Menschen nicht dabei zu unterstützen, sich in der neuen Heimat zurechtzufinden, wo in vielen Bereichen dringend Fachkräfte gesucht werden.

Um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Aufgabe der Integration von Geflüchteten zu unterstützen, ist es begrüßenswert, die MSA II gleich um drei Jahre zu verlängern. Besonders die Beratungstätigkeit nimmt hier eine wichtige Stellung ein; insbesondere Familien und junge Erwachsene profitieren von der niederschwelligen Beratung der MSA II. Der Integrationsprozess kann so positiv begleitet und verbessert werden. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Übergangsmaßnahme handelt, nicht um unbegrenzte Begleitung. Das wäre eher desintegrativ, denn auch das Jobcenter hat ein umfassendes Betreuungssystem.

Außerdem plädiere ich auch weiterhin für eine Evaluierung, um zu schauen, welche Projekte sinnvoll sind, um das Ziel der Integration zu erreichen, und zu sehen, wo nachgebessert werden muss. Das Integrationsbudget ist ebenfalls auf einem guten Weg, die Richtlinie soll im Januar veröffentlicht werden. Auch wenn wir gerne jammern, wie schön doch die Integrationspauschale war, können wir sehr froh sein, dass es in diesen finanziell schwierigen Zeiten weitergeht.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich eine zusätzliche Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Sozialgesetzbuches. Grund für die Änderung des Artikels 2 ist der am 1. Januar 2022 in Kraft tretende Artikel 1 des Teilhabestärkungsgesetzes vom 2. Juni 2021. Die durch bundesgesetzliche Änderungen veranlasste Anpassung des Landesrechts betrifft unter anderem die Bedarfe für Bildung und Teilhabe.

Wir bitten um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Bessin hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön.

Frau Richstein, Sie sprachen vom Integrationswillen. Ich glaube, Herr Nothing hat es vorhin eigentlich sehr gut ausgedrückt, indem er sagte, dass Integration für einen sogenannten Integrationswillen eine Bringschuld benötigt. Genau das haben wir jetzt in diesem Landtag seit mehreren Jahren immer wieder vorgetra-

gen, dass man, wenn man einen Integrationswillen hat, diesen natürlich auch selbstständig leben und nach außen tragen muss, also eine Bringschuld hat, sich bei uns hier im Land zu integrieren. Dafür braucht man nicht massenweise Sozialarbeiter oder sonst jemanden, die diesen Integrationswillen erst einmal bei demjenigen wecken.

Wenn Sie einmal an die Situation in den letzten Jahren zurückdenken: Was wurde denn alles eingeführt? Frauenschutzzonen zu Silvester, Armlänge Abstand, Toleranztattoos. Das sind alles Dinge, die nicht von der AfD eingeführt wurden, sondern von denen Politiker auch Ihrer Parteien gesprochen haben, weil dieser Integrationswille und diese Bringschuld eben nicht vorhanden waren. Und dass Sie sich immer hier hinstellen und meinen, das zu leugnen und dass wir gar keine Integration wollten - das hat noch nie jemand von uns gesagt, sondern Sie verdrehen die Tatsachen. Wir sagen immer wieder,

(Zurufe)

dass Integration von jedem Einzelnen abhängig ist und jeder Einzelne die Pflicht hat, sich in unserem Rechtsstaat unseren Rechten unterzuordnen.

(Zurufe)

Wer sich hier - in einem Rechtsstaat - nicht an unsere Gesetze hält, der hat nun mal sein Gastrecht verwirkt und hat dieses Land zu verlassen. Das Gleiche gilt auch für all die Personen, die illegal nach Deutschland kommen, die meinen, sich hier ein besseres Leben aufbauen zu können, aber kein Recht auf Asyl haben. Alle Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, haben unser Land zu verlassen. Dann hätten wir auch eine ganz andere Situation: Dann wäre nur ein geringer Teil an Menschen hier, der sich integrieren könnte, und dann hätten wir viele Probleme gar nicht, denn die Masse der Menschen, die hierherkommt, ist wohl kaum hierhergekommen, weil sie Asyl sucht.

(Zuruf: So ein Quatsch! - Gegenruf: Sondern?)

Vielen Dank. - Frau Richstein, möchten Sie reagieren? - Ja, sie möchte.

Ihre Kurzintervention, Frau Bessin, hat ja noch nicht einmal Ihre eigene Fraktion überzeugt; zumindest konnte ich keinen Beifall hören.

Sie haben ja auch, glaube ich, zehn Jahre Rechtswissenschaften studiert. Insofern kennen Sie den Begriff der Bringschuld. Eine Bringschuld haben wir immer dann, wenn wir auch ein Schuldverhältnis haben, wo zwei Personen interagieren. Insofern brauchen wir - das habe ich vorhin schon gesagt - jemanden, der sich integrieren möchte, das ist richtig.

(Zuruf: Genau!)

Aber wir möchten auch - Sie haben jetzt nicht das Wort! - eine Gesellschaft haben, die anderen Menschen überhaupt die Chance gibt, sich zu integrieren. Wenn Sie jeden, der hier ankommt, der eventuell kein Einreise- oder ein Tourismusvisum

oder was weiß ich hat, von vornherein als - wie Sie immer sagen - „sogenannten Flüchtling“ darstellen, dann sehe ich bei Ihnen überhaupt keine Bereitschaft, jemanden in unsere Gesellschaft aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Johlige fort. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie. Ich fange mit der guten an.

(Zuruf)

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil das Gesetz tatsächlich eine Verbesserung für die Betroffenen ist

(Zuruf: Genau!)

und natürlich auch für die Migrationssozialarbeiterinnen und für die Träger, die damit zumindest für drei Jahre Sicherheit haben. Wir wissen, dass es in der Beratungsarbeit, gerade auch in der Migrationsberatungsarbeit, sehr wichtig ist, dass Vertrauensverhältnisse aufgebaut werden können. Deshalb sind dort Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit sehr wichtig. Deshalb werden wir zustimmen.

Die schlechte Nachricht ist allerdings: Ich bin enttäuscht.

(Zurufe: Oh!)

Und zwar bin ich enttäuscht von der fachlichen Debatte im Ausschuss. Ich möchte das hier thematisieren, weil wir im nächsten Jahr eine Evaluation des Landesaufnahmegesetzes haben und ich wirklich dringend darum bitten möchte, dass wir mit vorliegenden Änderungsanträgen anders umgehen. Wir haben in unserem Änderungsantrag ein Problem thematisiert, und ich habe bis heute nicht ein einziges Argument von Ihnen gehört, warum Sie ihn abgelehnt haben. Das finde ich sehr schade, denn in ihm wird ein Problem thematisiert, das tatsächlich vorhanden ist und auf das wir übrigens auch schon im vergangenen Jahr hingewiesen haben:

Es ist in erster Linie nicht die Frage, wie lange die Anspruchsberechtigung - also diese drei Jahre - nach Anerkennung besteht, sondern es ist vor allem die Berechnung der Stellen und die Grundlage. Sie sagen: Anspruch hat, wer anerkannt ist, bis zu drei Jahre danach. Das wird an den Zugang zum SGB II gekoppelt. - Das kann man machen, irgendeine Berechnungsgrundlage braucht man. Man produziert damit aber virtuelle Anspruchsberechtigte, denn in dem Moment, wo jemand zwischendurch mal wieder einen Job hatte, aus dem SGB II herausgefallen ist, und dann wieder hereinkommt, ist er auf einmal zweimal darin. Damit ist er ein virtueller Anspruchsberechtigter.

Ich weiß, wie das zustande gekommen ist. Das wird dann ein Problem, wenn die Zugangszahlen extrem schwanken - und das tun sie derzeit -, denn dann besteht am Ende immer ein Schwanken der Stellen, weil die Zahl der Anspruchsberechtigten auch

die Grundlage dafür ist, wie viele Stellen ich landesweit habe. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, dass man das eben nicht an den Zugang zum SGB II, sondern an den SGB-II-Bezug koppelt. Da sagen Sie dann ideologisch: Das hieße aber, dass sie dann länger als drei Jahre Anspruch haben. - Ich persönlich glaube, wer im SGB-II-Bezug ist, hat auch noch Integrationsbedarf. Das würde aber einerseits das Problem des Schwankens der Stellen lösen, was wir, glaube ich, alle gelöst haben wollen. Zweitens würde es dazu führen, dass wir keine virtuellen Anspruchsberechtigten hätten, sondern nur Anspruchsberechtigte, die real existieren und tatsächlich auch Integrationsbedarf haben.

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diesen Änderungsantrag, den auch mehrere Anzuhörende als eine sehr gute Lösung bezeichnet haben, mit etwas mehr Fachlichkeit behandelt und uns an dieser Stelle auch Ihre Gegenargumente genannt hätten.

Ich sage Ihnen auch gleich: Das Geldargument kann es eigentlich nicht sein; denn ich habe ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür, dass das, was wir hier vorgeschlagen haben, zumindest nach meinen Berechnungen - leider beantwortet das Ministerium Kleine Anfragen ja so, wie es will, und dann nicht immer so, wie sie gestellt wurden; deshalb habe ich vom Ministerium in der Antwort auf meine Kleine Anfrage keine Berechnungsgrundlage erhalten, aber bei Landkreisen angefragt - nicht teurer, sondern möglicherweise sogar eine Kosteneinsparung wäre - Haushälter, aufgepasst!

Deshalb wäre - gerade weil wir im kommenden Jahr eine Evaluation des Laufaufnahmegesetzes durchführen und man bei diesem Gesetz sehr, sehr viel Unsinn machen kann, wenn man sich fachlich nicht tiefgehend damit beschäftigt - meine dringende Bitte, dass wir im nächsten Ausschuss, in dem wir wieder über das Gesetz sprechen, fachlich darüber beraten, gern auch streiten. Ich habe kein Problem damit, wenn Sie das anders einschätzen und entscheiden, als ich es tun würde. Ich möchte aber, dass zumindest eine Diskussion geführt wird und Anträge nicht einfach ohne Begründung abgelehnt werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Kniestedt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen in Brandenburg! Es tut mir ja furchtbar leid, aber, Frau Bessin und Herr Nothing, ich sage Ihnen ganz ausdrücklich: Wenn Sie zum Beispiel auch den Willen hätten, sich in die demokratische Gesellschaft zu integrieren - Sie glauben gar nicht, was in diesem Land alles aus Steuergeldern finanziert wird: Aussteigerprogramme für Rechtsextreme und lauter solche Sachen. Ein kleiner Tipp: Es ging in diesem Hause schon gestern, im Rahmen der Haushaltsdebatte, um dieses Landesaufnahmegesetz.

Ich danke Björn Lüttmann und Barbara Richstein! Das allermeiste von dem, was sie gesagt haben, würde ich unterschreiben. Ich wiederhole es nicht, weil ich es genauso sehe. Ich fasse nur kurz zusammen: Die Migrationssozialarbeit II ist für die drei kommenden Jahre abgesichert. Die Integrationspauschale ist für die kommenden drei Jahre gesichert - und ja, die Kommunen müssen einen Eigenanteil von 30 % aufbringen; das ist keine Kleinigkeit und mancherorts ein Problem. Dennoch bin ich sehr,