Protocol of the Session on December 16, 2021

Ja, die Kritik ist richtig, und wir sagen auch, dass die Zahlungen schneller erfolgen müssen und dass einige Probleme ernster genommen werden müssen. Aber das, was Sie hier machen, ist wirklich realitätsfremd und hat nichts mit Anstand zu tun, weil Sie so etwas überhaupt nicht besitzen. Lassen Sie es einfach bleiben!

Allen anderen wünsche ich schöne Weihnachten! - Vielen Dank.

Danke schön. - Für BVB / FREIE WÄHLER spricht Frau Abgeordnete Wernicke. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hallo, Herr Walter! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bleibe mal sachlich. Am 23. November dieses Jahres wurde für viele Verkaufsstellen des Einzelhandels die 2G-Regel eingeführt, nicht jedoch für Reformhäuser, Babyfachmärkte, Optiker, Blumen- und Zeitungsläden oder den Tabakwarenhandel.

Mich haben seitdem sehr viele Bürger aufgesucht oder angerufen, und ich wurde gefragt: Was unterscheidet den Besuch eines Schuhladens in der Prenzlauer Friedrichstraße von einem Besuch des Lebensmitteldiscounters Marktkauf, der gleichermaßen Schuhe anbietet, die man dort anprobieren kann? Warum kann man dort Bekleidung von Strümpfen bis zur Winterjacke kaufen, im Einzelhandel allerdings nur mit 2G?

Die Bürger fragen auch, warum die Politik dem Einzelhandel nicht zutraut, Hygienekonzepte umzusetzen. Die Auswertung der Luca-App hat eindeutig gezeigt, dass der Einzelhandel eben nicht das Infektionsgeschehen antreibt. Lediglich 1 % der Warnungen im Oktober sind auf den Einzelhandel zurückzuführen. Viele Eindämmungsmaßnahmen entbehren für die Bürger jeglicher Logik. Groß ist gerade im ländlichen Raum der Ärger über die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Wurde der Bus vorher schon nicht genutzt, wird er jetzt gar nicht mehr genutzt. Wie sollen die Menschen von A nach B fahren, wenn eine Teststelle nur in der Kreisstadt vorhanden ist und erst um 9 Uhr öffnet? Der Zug zur Arbeit ist dann längst weg.

Die Antwort, man könne sich doch impfen lassen, genügt nicht. Bei uns im Land sind 72,5 % der über 18-Jährigen doppelt geimpft. Damit ist Brandenburg Schlusslicht in Deutschland. Das andauernde Politikversagen, welches in die Schließung der Impfzentren und die Abschaffung der kostenlosen Tests am 10. Oktober dieses Jahres mündete, ist für den Anstieg des Infektionsgeschehens mitverantwortlich.

Begründet werden die Verschärfungen mit der drohenden Überlastung der Intensivstationen. Wieso belegt aber Brandenburg mit 2,7 vorhandenen Intensivbetten pro 10 000 Einwohner den vorletzten Platz im Bundesvergleich? Für 2,5 Millionen Brandenburger sind derzeit 970 Betten vorhanden, davon 310 als Notreserve. Vor einem Jahr waren es noch 1 083. Auf 3 700 Brandenburger kommt also ein Bett. Das Problem ist jedoch das fehlende Personal, auch bei den Pflegehelfern. Frau Nonnemacher, sorgen Sie bitte dafür, dass das Pflegepersonal gut bezahlt und wertgeschätzt wird, nicht aber gegängelt und unter Druck gesetzt.

Wie lange wollen wir uns noch in dem Labyrinth der Eindämmungsmaßnahmen bewegen? Geben Sie den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung. Mit gesundem Menschenverstand kommt man viel weiter als mit ständiger Reglementierung und hilflosen Maßnahmen.

Wir werden uns zu diesem Antrag enthalten.

Sehr geehrte Präsidentin, gestatten Sie mir als Parlamentarischer Geschäftsführerin - ich denke, da spreche ich im Namen aller Parlamentarischen Geschäftsführer -, mich noch beim Sitzungsdienst für die geleistete Arbeit in diesem Jahr zu bedanken. Wir wünschen gerade dem Sitzungsdienst geruhsame Feiertage und alles Gute! - Danke schön.

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht Herr Minister Prof. Dr. Steinbach. Bitte sehr.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die wesentliche Aussage am Anfang: Der Antrag der AfD ist abzulehnen. Die Schutzmaßnahmen nach der - Kurzbezeichnung - Eindämmungsverordnung liegen im aktuell dramatischen Infektionsgeschehen im Land Brandenburg begründet. Die Eindämmungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die aktuelle, vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen effizient einzudämmen.

Die zwingende 2G-Regelung wurde aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, der rasch ansteigenden Inzidenzzahlen, aber im Wesentlichen wegen einer drohenden maximalen Auslastung der gesundheitlichen Versorgungskapazitäten eingeführt. Die Einführung der zwingenden 2G-Regelung war erforderlich, da das Infektionsgeschehen diffus war und es immer noch ist und deshalb schärfere Zutrittsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden mussten.

Insbesondere ist der individuelle Krankheitsverlauf bei Geimpften im Vergleich zu Ungeimpften im Regelfall deutlich milder. Aus diesem Grund stellen ungeimpfte Infizierte für die Intensivbettenkapazität eine größere Herausforderung dar, sodass die Einführung der zwingenden 2G-Regel im Einzelhandel, in der Gastronomie und in anderen Bereichen, die nicht zur Daseinsvorsorge gehören, eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems darstellte und immer noch darstellt.

Lohnersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz bestehen nicht. Die von der Coronapandemie betroffenen Unternehmen erhalten umfangreiche Wirtschaftshilfen. Für deren Beschäftigte wurden die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Länder stehen mit dem Bund in enger Abstimmung über bundeseinheitliche schnelle Hilfen. Mit der „Überbrückungshilfe III Plus“ und der „Neustarthilfe Plus“ stehen bis zum 31. Dezember finanzielle Hilfen bei wirtschaftlicher Notlage bereit. Für Unternehmen, die aufgrund der 2G- und 3GRegelungen unwirtschaftlich agieren müssen und ihre Geschäfte nur mit schlechten Umsätzen betreiben oder nur eingeschränkt

öffnen können, wird kurzerhand die Antragsberechtigung in der „Überbrückungshilfe III Plus“ geöffnet.

Ab 1. Januar nächsten Jahres wird die „Überbrückungshilfe IV“ einschließlich Neustarthilfe bei hohen Umsatzausfällen finanziell unterstützen können. Zudem sind Sonderregelungen für Veranstalter von Advents- und Weihnachtsmärkten sowie für Schausteller und Marktkaufleute vorgesehen, inklusive der Abschreibungsmöglichkeiten, die vorhin schon genannt wurden. Damit die Hilfen schnell fließen - dafür bin ich dem Bund ausgesprochen dankbar -, hat der Bund auch wieder die Abschlagzahlung nach Antragseingang vorgesehen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur letzten Abstimmung in dieser Plenarsitzung, und zwar über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/4637, „‚2G‘-Regelungen für die Brandenburger Wirtschaft aufheben - Lockdown-Betroffene entschädigen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.

Meine Damen und Herren, kurz und bedeutend: Ich möchte Ihnen allen ganz herzlich für die intensive und engagierte Arbeit in diesem Jahr danken. Ich danke der Landesregierung für viele komplizierte Entscheidungen, die sie getroffen hat. Ich danke zudem - stellvertretend für die gesamte Landtagsverwaltung und für die Mitarbeiter von Zech - Frau Grams, Frau Hintz und Frau Preilipper. Das sind die Damen unseres Saaldienstes, die uns drei Tage lang begleitet haben.

(Anhaltender Beifall)

Ich glaube, das war der längste Beifall dieser Sitzung.

Jetzt kommt noch das ganz lange Gedicht: 94 Strophen - mit jeder Zeitüberschreitung wurde es eine mehr.

Albert Einstein:

„Wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue.

Und war es schlecht, ja dann erst recht.“

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2022!

(Beifall)

Ende der Sitzung: 17.26 Uhr