Protocol of the Session on December 16, 2021

Land“ entsprechen. In kommunaler Baulastträgerschaft können demnach folgende Maßnahmen gefördert werden: Wege für den Fuß- und Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen, Radschnellwege, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, Umbau von Knotenpunkten, Bau von Schutzinseln und vorgezogenen Haltelinien, Wegweisungen, Beleuchtungsanlagen, betriebliche Maßnahmen - zum Beispiel Koordinierung von Lichtsignalanlagen -, Erstellung von Radverkehrskonzepten sowie Machbarkeitsstudien. - Sie sehen: Die Unterstützung der kommunalen Familie bei der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in eigener Baulast ist über unsere bestehende Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau“ und eine Vielzahl an Fördertatbeständen bereits umfangreich gewährleistet.

Die Kommunen sind jetzt am Zug. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Instrumente zur Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann hat für die einbringende Fraktion, die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, noch einmal das Wort. Bitte.

Ja, erst einmal bedanke ich mich für diese hochinteressante und offensichtlich äußerst fantasielose Diskussion,

(Zuruf: He!)

denn ich bin, ehrlich gesagt, erstaunt, dass Sie alle mehr oder weniger den Antrag nicht verstanden haben wollen; bei dem einen oder anderen glaube ich natürlich, dass das eher als Ausrede dient, um den Antrag abzulehnen. Ich versuche deswegen, das Ganze mal von hinten aufzurollen.

(Zuruf: Falsche Rede, Herr Zeschmann!)

- Nein, nicht falsche Rede! - Es geht natürlich darum, das, was hier ausgeführt wurde, also die unterschiedlichen Baulasten, sozusagen integrativ, gemeinschaftlich und im Gesamtkonzept zu betrachten, weil wir ja von Radverkehrsnetzen reden. Deswegen: integrierte Struktur. - Dabei reicht es eben nicht, Herr Minister, von neuen Konzepten und dem neu erstellten Radwegekonzept zu sprechen, sondern es geht um die Umsetzung und darum, dass die Kommunen Fördermöglichkeiten bekommen, die sie offensichtlich nicht haben.

Und, Herr Büttner, ich finde es schon interessant, dass Sie offensichtlich noch nie in den Haushalt, den wir heute, gerade, verabschiedet haben, geschaut haben, sonst hätten Sie festgestellt, dass wir selbstverständlich zu genau den drei Punkten, die vorhin aufgeführt wurden und die ich in diesem Antrag genannt habe, jeweils konkrete Änderungsanträge - zu den straßenbegleitenden Anträgen,

(Zuruf)

den Radschnellwegen und den innergemeindlichen Radwegekonzepten zur Erschließung der Nahmobilität - eingebracht haben. - Das nur am Rande. Ich hätte mir gewünscht, bevor Sie solche Vorwürfe erheben, wir hätten das nicht fundiert gemacht und nicht finanziell hinterlegt,

(Zuruf)

dass Sie doch einmal in den Haushalt geguckt hätten.

Mich freut erst einmal, Frau Kornmesser, dass Sie gesagt haben, wir stimmten in den Zielen überein. Wir sind uns, glaube ich, alle einig: Wir wollen mehr Radverkehr. Das Problem ist leider - Sie haben wieder wie andere Rednerinnen und Redner auf entsprechende Anträge von 2020 und früher verwiesen -: Wir brauchen keine Konzepte, wir brauchen nicht noch mehr Pilotprojekte, sondern wir brauchen die Umsetzung, die Finanzierung dazu! Deswegen ist es notwendig, das Ganze integriert zu betrachten - nur irgendwie hat das hier leider niemand verstanden.

Bei den Kommunen ist es nämlich so: Sie - fast alle - haben schon Konzepte. Ich kenne ganz viele kommunale Ebenen, ganz viele Städte und Gemeinden, die lange - bei mir in der Gemeinde seit 23 Jahren - ein Radwegekonzept haben. Was ist passiert? So gut wie nichts wird umgesetzt, weil das Geld einfach nicht vorhanden ist; da müssen wir ansetzen. Nötig sind hier also keine Konzepte, sondern Investitionshilfen für den Ausbau der Radverkehrsstrukturen auf den verschiedenen angesprochenen Ebenen, insbesondere um die Nahmobilität zu heben. Wenn Sie sich mit der Vorbereitung des Mobilitätskonzepts befasst und die Studie gelesen hätten, würden Sie diese Aussage natürlich teilen.

Die Mittelkürzungen im Haushalt, die hier schon angesprochen wurden, lassen uns leider jeden Glauben verlieren, dass Sie das noch irgendwie erreichen wollen. Da wir mit Ihnen ja einer Meinung sind, dass wir mehr Radverkehr brauchen, die Nahmobilität heben müssen und 60 % Umweltverbundnutzung wollen, haben wir diesen Antrag - übrigens auch die Änderungsanträge im Haushalt - eingebracht, um dafür Geld einzustellen, denn hier wurde gesagt - ich glaube, auch von Herrn Büttner -, es fehlen das Personal und die Finanzen. Ja, genau das haben wir auch beantragt. Wir haben für den Landesbetrieb Straßenwesen gesagt: Wir brauchen 20 neue Planer. - Wir haben das durchkalkuliert, es mit Beträgen versehen und als Änderungsantrag eingebracht. Dann haben wir gesagt - dazu hatte ich in der Haushaltsdiskussion ja auch ausgeführt -, dass der Landesbetrieb Straßenwesen neben diesen Planern nicht nur das Geld im Jahr 2020, um die Radwege und die Straßen instand zu setzen und auszubauen, sondern auch erhebliche Verpflichtungsermächtigungen - ich glaube 96 Millionen Euro pro Jahr - braucht, dass man also die Sicherheit haben muss, damit das auch umgesetzt werden kann. Deswegen, muss ich ehrlich sagen, verstehe ich die Kommentare und Rückmeldungen, die hier so gekommen sind, nicht so recht.

Und, Frau Walter-Mundt, letzter Satz: Die Hoffnung stirbt bei mir nie; ich bin total positiv. In unserem Antrag geht es darum, das Ziel umzusetzen, es endlich zu erreichen und seine Erreichung nicht durch Mittelkürzungen im Haushalt zu verunmöglichen.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion mit dem Titel „Integrierte Förderkulisse zum Ausbau der Radver

kehrsinfrastruktur“ auf Drucksache 7/4633. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 25 und rufe Tagesordnungspunkt 27 auf.

TOP 27: Asylantragsteller bis zum Verfahrensabschluss in Erstaufnahmeeinrichtung unterbringen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/4636

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mit unserem heute hier zur Debatte stehenden Antrag wollen wir unter anderem erreichen, dass die hier in Brandenburg ankommenden Asylsuchenden für die Dauer ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben und nicht bereits davor auf die Kommunen verteilt werden. Eine grundsätzliche Verlängerung der Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung ist bekanntlich in weiteren Bundesländern - zum Beispiel in Sachsen-Anhalt - gängige Praxis. Auch die Fraktion der CDU hier im Landtag Brandenburg hat sich in der letzten Legislaturperiode dafür ausgesprochen und sogar ähnliche Anträge hier eingebracht.

(Zuruf: Aha!)

Ich bin schon gespannt darauf, ob sich auch zu diesem Thema die Position der CDU wieder um 180 Grad gewendet hat, da Sie ja nunmehr in Regierungsverantwortung sind. Erwartungsgemäß wird für die CDU-Fraktion heute jedenfalls niemand sprechen, sondern lediglich die Abgeordnete Frau Gossmann-Reetz für die Koalition - was für ein Armutszeugnis!

(Zuruf)

Haben alle drei Fraktionen - aus CDU, SPD und Grünen - tatsächlich nur eine - gleichlautende - Meinung? Verschiedene Diskussionen im Innenausschuss lassen anderes vermuten. Nun gut, wir hören gleich noch den CDU-Landesvorsitzenden in Brandenburg, Herrn Stübgen, hier in seiner Funktion als Innenminister.

Weiter zum Antrag: Hintergrund der Verlängerung der Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung ist, den Betroffenen keine falsche Bleibeperspektive zu vermitteln. Für die Linken, Grünen und Teile der SPD zum Beispiel scheint es immerhin völlig egal zu sein, ob jemand illegal einen Fuß auf deutschen Boden setzt.

Nach deren Auffassung soll offenbar jeder Ausländer für immer hierbleiben dürfen - ohne jegliche Voraussetzung oder Verpflichtungen. Jeder ist willkommen, nur die Ungeimpften nicht - sofern sie keine Asylbewerber sind.

Sie verfolgen Ihre als verblendet zu bezeichnende Ideologie der Deutschlandabschaffung konsequent weiter und schaffen es

wieder nicht, sich der Realität zu stellen. Um es noch einmal und auch für Sie verständlich zum Ausdruck zu bringen: Wir wollen hilfsbedürftigen Menschen sehr wohl helfen. Wer aber bereits beim ersten Betreten Deutschlands eine Straftat begeht, indem er illegal einreist, ist auch zu bestrafen und abzuschieben.

Und wer nach Abschluss des Asylverfahrens rechtskräftig festgestellt keinen Asylanspruch hat, der muss dieses Land auch wieder verlassen, ganz einfach. Deshalb soll jeder Asylsuchende bis zum Abschluss seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Dadurch würde verhindert, dass Maßnahmen zur Ausreise und Aufenthaltsbeendigung wegen eines Wohnortwechsels nach dem Ende des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung durch Zuweisung in die Aufnahmekommune unnötig erschwert würden. Außerdem träte dadurch in jeglicher Hinsicht eine spürbare Entlastung für die Kommune ein.

Meine Damen und Herren von den Linken und Grünen und auch von einem Großteil der SPD, Sie können im privaten Bereich jederzeit gern Ausländern helfen, indem Sie eine Patenschaft für einen Asylantragsteller übernehmen, ihn bei sich zu Hause wohnen lassen, seine Kleidung und Unterkunft zahlen und eine selbstschuldnerische Bürgschaft für den Fall übernehmen, dass sonstige Kosten durch Dritte verauslagt werden müssen. Und wenn Sie persönlich noch mehr Leuten helfen möchten, können Sie das auch mit einer zweiten oder dritten Person tun. Aber auch da sind irgendwann Kapazitätsgrenzen erreicht.

Allerdings bin ich mir sicher, dass Sie einer Person schon dann nicht helfen wollen würden, wenn sie vorher Ihre Haustür aufbricht oder die Scheibe Ihres Wohnzimmerfensters einschlägt und sich widerrechtlich Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft. Es muss daher sichergestellt sein, dass die falschen Anreize abgestellt werden und nur die wirklich Anspruchsberechtigten länger hierbleiben dürfen.

Wenn man wirklich helfen will, muss man die Asylindustrie stoppen und die Fluchtursachen vor Ort bekämpfen und darf keine falschen neuen Anreize schaffen. Die politischen Rahmenbedingungen in Deutschland sind wieder so auszugestalten, dass Deutschland nicht der Hauptanziehungspunkt für illegale Armutsmigranten aus dem Nahen und Mittleren Osten, Afrika und Südosteuropa bleibt. Andere europäische Staaten, wie das Vereinigte Königreich, Schweden und Dänemark, haben das Problem erkannt und Maßnahmen zu seiner Abstellung getroffen. Gehen Sie einen ersten Schritt in die richtige Richtung und stimmen Sie unserem Antrag zu! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Für die Koalition spricht Frau Abgeordnete Gossmann-Reetz. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger und Brandenburgerinnen! Angesichts der Tatsache, dass Sie immer erzählen, dass unser Land komplett zugrunde gerichtet sei, verwundert es, dass wir solch ein Anziehungspunkt sind; aber egal.

Der uns vorliegende Antrag glänzt vor allen Dingen mit einem: absoluter fachlicher Inkompetenz. Sie haben nicht ansatzweise eine Ahnung davon, über welche Bearbeitungszeiten wir im Moment in Deutschland und auch hier Brandenburg bei Asylanträ

gen sprechen. Sie überschreiten die maximal möglichen Aufenthaltszeiten in den Aufnahmeeinrichtungen nämlich mehr als deutlich. Und sie werden vom Asylgesetz, also bundesgesetzlich, normiert, und wir dürfen sie überhaupt nicht überschreiten. Ihre angedachte Verlängerung ergibt demnach bei den jetzigen Bearbeitungszeiten praktisch und juristisch überhaupt keinen Sinn.

Dass Sie es jedoch auch noch geschafft haben, sich in dem Antrag auf genau jene Vorschrift zu beziehen, welche die maximalen Aufenthaltslängen regelt, zeigt, dass Sie sie nicht gelesen oder nicht verstanden haben. Ich bin sicher, dass der Innenminister Ihnen das gleich noch einmal erklärt. Hören Sie dann bitte gut zu!

Dann ist in Ihrem Antrag von einer weiterhin besorgniserregenden Entwicklung der Zahlen Asylsuchender die Rede. Das ist auch falsch. Die Zahlen sind in Brandenburg im Moment wieder rückläufig. Aktuell betragen sie nur noch ein Achtel dessen, worüber wir im Oktober gesprochen haben, und auch im Oktober gab es keine dramatischen Situationen. Wir waren auch in der Erstaufnahmeeinrichtung, und da waren die Zustände alles andere als dramatisch.

(Zuruf)

- Nein, das waren sie auch nicht.

Des Weiteren frage ich mich, ob Sie wirklich glauben, dass Sie Sekundärmigration mit einer vollständigen Umstellung der Versorgung von Geld- auf Sachleistungen beenden können. Man muss einmal überlegen: Die Personen, die über die Sekundärmigration kommen, sind längst anerkannt, sie haben kein laufendes Asylverfahren.

Und Tatsache ist doch: Es sind die schlechten, teils menschenunwürdigen Bedingungen in den Erstankunftsstaaten, die Geflüchtete zu einer Weiterreise nach Deutschland bewegen. Das wollen und können Sie nicht verstehen, denn Sie möchten die Spaltung der Gesellschaft, egal, was Sie am Montag hier anderes propagiert haben, und Ihre unglaubhaften Beteuerungen helfen hier nicht weiter. - Wir lehnen diesen Antrag ab.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein.

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Abgeordneten Johlige für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD stellt fest: