Protocol of the Session on December 16, 2021

Drug-Checking kontrolliert als eine Maßnahme der Schadensbegrenzung mit dem Ziel der Angebotsreduzierung. Es geht um eine akzeptierende Drogenpolitik mit Fokus auf dem Schutz selbstbestimmter Verbraucherinnen und Verbraucher. Dies beinhaltet eine fortschrittliche Drogenpolitik, die neben der Prävention die gesundheitliche Unterstützung Suchtkranker in den Mittelpunkt stellt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird durch Drug-Checking überhaupt erst ermöglicht.

Sie haben bestimmt schon wahrgenommen, dass im aktuellen Koalitionsvertrag ebendiese Aussagen zum Drug-Checking enthalten sind. Ich zitiere daraus:

„Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“

Dem werden wir uns in Brandenburg stellen.

Ich möchte abschließend zusammenfassen: Das Mittel der Wahl sind weiterhin die Maßnahmen zur Suchtprävention und Aufklärung sowie Projekte zur Minderung von Konsumrisiken. Genau diese müssen ausgebaut werden. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank. - Das Wort erhält jetzt noch einmal die Abgeordnete Block für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Vielen Dank für die gute Debatte, für die klaren Bekenntnisse der meisten Fraktionen zur Legalisierung. Ich möchte nur auf einige Punkte der Debatte eingehen.

Herr Möller, Sie haben auch bei diesem Thema bewiesen, wie wissenschafts- und praxisfern Ihre Fraktion ist. Sie haben den Widerspruch in der Argumentation ja direkt an Ihrem persönlichen Beispiel aufgezeigt. Warum kommt denn ein junger Mensch an Cannabis und danach an Kokain? Das liegt doch daran, dass die Kriminalisierung nicht funktioniert, dass das mit dem Strafrecht nicht funktioniert. Die Droge Cannabis ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und auch für Jugendliche verfügbar. Wir überlassen den Dealern, dem Schwarzmarkt, die Umsetzung des Jugendschutzes. Die haben natürlich ein Interesse daran, auch andere Drogen zu verkaufen. Da ist schon mal ein Fehler in Ihrer Argumentation.

Herr Dr. Schierack, es braucht mich nicht, um festzustellen, dass der Konsum in der Gesellschaft angekommen ist. Studien zeigen, dass wirklich ein großer Teil der Gesellschaft - es gibt ein großes Dunkelfeld - in der Freizeit Cannabis konsumiert. Ich verharmlose nicht, dass Cannabis ein Problem für junge Gehirne darstellt, für Menschen, die möglicherweise auch eine Prädisposition für psychische Erkrankungen haben. Aber gerade deshalb muss man dafür sorgen, dass die Menschen nicht kriminalisiert werden, sondern sich Hilfe suchen können und die Drogen eben auch checken lassen können.

Meine Damen und Herren, wir halten das Abwarten hier für schädlich, denn, wie gesagt, es kann noch mehrere Jahre dauern, bis eine Lösung auf Bundesebene gefunden ist. Es ist natürlich schade, dass Sie unseren Antrag ablehnen. Ich habe auch nicht damit gerechnet, dass Sie ihm zustimmen; das wäre ja ein Novum gewesen. Aber so schaffen wir es natürlich nicht, hier in Brandenburg ein Zeichen zu setzen. Wir werden dranbleiben, damit zumindest die bestehenden Möglichkeiten der Einstellung von Verfahren genutzt werden.

Auch ich wünsche Ihnen nun entspannte Weihnachten. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 7/4253, Neudruck, mit dem Titel: „Kriminalisierung beenden - bis zu einer bundesweiten Regelung Cannabisbezug und -anbau für den eigenen Bedarf nicht weiter kriminalisieren!“ Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 23 und erlaube mir an dieser Stelle, weil ich nämlich gleich an die Präsidentin übergebe, Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen. Ich möchte mich auch noch einmal ganz herzlich bei der Landtagsverwaltung für ihre hervorragende Arbeit und Zuarbeit bedanken. Ich glaube, viele von uns wissen manchmal gar nicht so richtig, was dort geleistet wird. Davor kann man nur den Hut ziehen und Hochachtung haben. Vielen Dank dafür!

(Vereinzelt Beifall)

Ich übergebe jetzt an die Präsidentin. Bitte schön.

So, meine Damen und Herren, noch drei Anträge in frischer, vorweihnachtlicher Stimmung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf.

TOP 25: Integrierte Förderkulisse zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4633

Es spricht zuerst Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann zu uns. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Es ist erstaunlich und bezeichnend zugleich: Um eines Antrags oder gar verschiedener Anträge der Koalitionsfraktionen zum Radverkehr habhaft zu werden, muss man immerhin bis in den Mai 2020 zurückgehen, sehen wir einmal von den die verschiedenen Verkehrsträger umfassenden Versuchen ab, die Sie unternommen haben, um die Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ im Nachhinein, nachdem Sie sie hier in diesem Hause abgelehnt haben, wieder einzufangen. In dem entsprechenden Antrag vom Mai 2020 finden sich dazu nur einige Zusammenstellungen von Papieren, Konzepten, Ergebnissen von Pilotprojekten, also ein buntes Sammelsurium - alles andere als ein Beitrag zu einem bahnbrechenden Fortschritt im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur.

Erstaunen sollte dies deshalb, Herr Bretz und Herr Scheetz - ich spreche Sie immer wieder gerne an, wenn Sie in Ihre intimen Diskussionen verfallen, was Sie heute schon mehrfach getan haben …

(Zuruf)

- Ach ja, Entschuldigung! Jetzt ist es Herr Keller. Dann haben Sie jetzt getauscht; auch gut. Trotzdem müssten Sie Ihre Gespräche mal beenden.

Erstaunen sollte dies deshalb, weil von Ihnen und Ihrer Landesregierung doch stets vertreten wird, dass Sie dem Ziel eines Anteils des Umweltverbunds am Modal Split von 60 % angeblich in schnellen Schritten näherkommen wollen, um Ihre klimapolitischen Ziele erreichen zu können. Das steht ja auch in Ihrem Koalitionsvertrag.

Wie ein Gutachten zur Überarbeitung der Mobilitätsstrategie des Landes Brandenburg 2030, also eine wissenschaftliche Vorstudie für die neue Mobilitätsstrategie, jedoch ausweist, ist die Quote der Nutzung des Umweltverbundes in den letzten Jahren - übrigens schon vor Corona - auf unter 40 % gesunken. Besteht inzwischen also nicht ziemlich dringender Handlungsbedarf Ihrerseits, werte Koalitionsfraktionen, werte Landesregierung, zumindest wenn man die Ziele des eigenen Koalitionsvertrages ernst nähme? Oder haben Sie die Ziele doch schon aufgegeben, wie ich es bei Ihrem Haushalt schon konstatieren musste?

Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1557 „Ziele des Koalitionsvertrages zur Stärkung der Mobilität, insbesondere eines leistungsfähigen Straßen- und Radwegenetzes in Brandenburg“, Drucksache 7/4423, zeigt die Landesregierung aber gerade sehr deutlich, dass sie im Hinblick auf den Verkehrsträger Fahrrad genau das - Ihre eigenen Ziele aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und ein leistungsfähiges Straßen- und Radwegenetz in Brandenburg wirklich wahrnehmbar voranzubringen - nicht tut.

Zum Beispiel lautete die Frage 4 dieser Kleinen Anfrage:

„Laut Koalitionsvertrag soll das Fahrradwegenetz weiter ausgebaut und Kommunen bei der Sanierung von Fahrradwegen unterstützt werden. Welche Fahrradwege wurden seit 2019 zusätzlich ausgebaut und welche sind in der Planung?“

Als Antwort gab es eine Anlage in Form einer dreiseitigen Liste von Radwegen, deren Ausbau weitestgehend unerledigt ist. Das heißt also: Die Radwegebedarfe, die auf Landesebene sowieso schon bekannt sind - das sind lange nicht alle; das weiß ich aus unserem Kreis; da gibt es noch viele Probleme mit Lücken im Radwegenetz -, sind nur zu einem kleinen Teil, noch nicht mal zu einem Drittel, abgearbeitet, und bei ganz vielen steht „offen“. Da ist also noch nicht mal klar, ob und wann die abgearbeitet werden sollen.

Frage 5 lautete wie folgt:

„In welchem Finanzvolumen wurden die Kommunen bei der Sanierung von Radwegen seit 2019“

- also seit Beginn dieser Koalition -

„unterstützt bzw. wieviel Streckenkilometer an kommunalen Radwegen konnten seit 2019 dank der finanziellen Unterstützung des Landes saniert werden?“

Darauf erhielten wir die Antwort, dass man immerhin „schon“ im August 2020 eine Richtlinie dazu veröffentlicht habe und die Sanierung von Radwegen für die Kommunen seitdem förderfähig sei. Und jetzt kommt das Interessanteste: Ganze vier Kommunen hätten einen entsprechenden Antrag gestellt, und seitdem seien unglaubliche 6,59 Kilometer in ganz Brandenburg ausgebaut worden.

Die Antwort auf diese Kleine Anfrage stammt nicht aus dem Jahr 2020, sondern aus dem Oktober dieses Jahres - Ende Oktober, wohlgemerkt -, womit eindeutig klar ist, dass der dringend notwendige Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur von den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung mindestens sehr stiefmütterlich behandelt wird und auch die Umsetzung zusammen mit den Kommunen nur äußerst schleppend vorankommt, siehe die Förderrichtlinie und die vier Anträge in fast eineinhalb Jahren.

Aber wir von den Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freien Wählern helfen Ihnen im Interesse unserer Brandenburgerinnen und Brandenburger natürlich immer gerne, wenn es um wichtige Themen, bei denen die Dinge im Argen liegen, geht, Herr Keller und Herr Bretz, und servieren Ihnen hier jetzt einen ganz tollen Antrag, mit dem Sie wieder, genauso wie bei unseren Änderungsanträgen zum Haushalt, die Chance bekommen, Ihre eigenen Ziele aus Ihrem Koalitionsvertrag vielleicht doch noch zu erreichen. Denn Ziel muss es doch sein - ich glaube, da sind wir

uns alle einig -, die bisher löchrige Radverkehrsinfrastruktur so auszubauen, dass sie spürbar attraktiver und als echte Alternative zum Auto für die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzbar wird und wir damit auch Ihren verkehrspolitischen Zielen, nämlich 60 % Nutzung des Umweltverbundes, wenigstens ein kleines Stückchen näherkommen.

Obendrein dient dies auch dazu, auf dem Weg zur Erreichung Ihrer klimapolitischen Ziele voranzukommen und auch diesen ein klein wenig näherzukommen, auch wenn wir bislang wenig Anlass haben, zu glauben, dass Sie diese Ziele mit Ihrer Politik in den nächsten Jahren, zumindest bis 2030, erreichen können. Zumindest was den ÖPNV, den SPNV und insbesondere die Radverkehrsinfrastruktur angeht, können Sie das mit dieser Verkehrspolitik definitiv nicht schaffen; aber das wissen Sie selber.

Eine kooperativere und hilfsbereitere Opposition, als wir es natürlich sind, kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen; denn wir bieten Ihnen, wie gesagt, nicht nur dauernd Chancen an, sondern spielen Ihnen auch die Bälle zu, um dem Ziel der Stärkung der Mobilität in Brandenburg etwas näherzukommen.

Jetzt bin ich gespannt auf die bestimmt wieder superfundierte und interessante Diskussion. Mal schauen, was kommt!

(Zuruf)

- Gerne, gerne! Kommt doch!

Vielen Dank. Die Diskussionen sind immer motiviert. - Frau Abgeordnete Kornmesser für die Fraktion der SPD, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Zeschmann gerade richtigerweise ausgeführt hat, bekennt sich unsere Regierungskoalition im Koalitionsvertrag klar dazu, den Anteil des Umweltverbundes am Mobilitätsverhalten der Brandenburgerinnen und Brandenburger deutlich zu erhöhen. Bis 2030 sollen 60 % der Wege in unserem Land entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.

Um dies in die Praxis umzusetzen, ist es notwendig, eine kluge und durchdachte Förderpolitik zu betreiben, die alle Bereiche gleichermaßen in den Blick nimmt und die richtigen Anreize dafür setzt, sich für eine umweltfreundliche Alternative zum Auto zu entscheiden. Ein wichtiger Baustein hierfür ist selbstverständlich die Ausgestaltung der Radwegeinfrastruktur, denn eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat jeder Fahrradpolitik, und ein engmaschiges Radverkehrsnetz motiviert Menschen, auf das Fahrrad umzusteigen.

Als Koalition haben wir uns deshalb fest vorgenommen, das Radwegenetz in Brandenburg in den kommenden Jahren zu erhalten, zu modernisieren und insbesondere zu erweitern. Die Verknüpfung von Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr soll gestärkt, Lastentransporte sollen auf Lastenräder verlagert und das Unfallrisiko für Radfahrende soll wesentlich vermindert werden. Ich verweise an dieser Stelle auf den Beschluss des Landtages „Den Radverkehr weiter ins Rollen bringen“, der bereits viele konkrete Projekte und Ziele zur Verbesserung der Radinfrastruktur enthält.

Klar ist: Für diese Maßnahmen bedarf es entsprechender Förderungen. Deshalb ist der Ruf der Kommunen nach einer ambitionierten Förderkulisse und einer verständlichen und einfachen Antragstellung keinesfalls abwegig, sondern gerechtfertigt. Was Sie allerdings unter dem Begriff einer integrierten Förderkulisse verstehen, sehr geehrter Herr Zeschmann, erschließt sich mir nicht; denn das ist kein feststehender Begriff, soweit ich weiß. Ich kenne integrierte Stadtentwicklungskonzepte; da liegt allerdings die Hauptverantwortung bei den Kommunen und gerade nicht beim Land.

Der Neu- und Ausbau von Radwegen richtet sich in Brandenburg nach ganz klaren Bedarfskriterien, die man auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenwesen einsehen kann. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat darüber hinaus in der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg klar und deutlich festgelegt, welche Förderungen die Kommunen für den Ausbau ihrer Radwegeinfrastruktur vom Land erhalten können und unter welchen Bedingungen diese ausgereicht werden können. Auf Betreiben der Koalition wurde diese Richtlinie im Übrigen erst in diesem Jahr überarbeitet. Seit April enthält sie auch die Unterstützung der Kommunen bei der Aufstellung eigener Radverkehrskonzepte für den Alltagsverkehr vor Ort.