Protocol of the Session on December 16, 2021

(Unruhe - Zuruf: Corona schlägt aufs Hirn - man merkt’s!)

Jetzt ist immer noch Herr Hohloch dran, und ich bitte, ihn einfach zu Ende reden zu lassen. - Danke.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wenn 25 % der Neuntklässler in Nordrhein-Westfalen sagen, dass sie lieber die Scharia als das Grundgesetz haben wollen, und wenn 20 % dieser Schüler sagen, dass sie den Westen und die westlichen Werte, von denen Sie alle immer schwadronieren, als Gefahr für ihre Religion sehen und bereit sind, gewaltsam gegen den Westen vorzugehen, um ihre Religion durchzudrücken, haben wir in diesem Land ein riesiges Problem. Sie verkennen dieses Problem bewusst, weil Sie Angst haben, sich damit auseinanderzusetzen, und an jeder Ecke irgendwelchen sinnlosen und blödsinnigen Rassismus sehen, der überhaupt nicht vorhanden ist. Es geht klar um Daten und Fakten, mit denen man arbeiten muss.

Wenn Sie diese Daten, die Sie nicht haben wollen, nicht haben, meine Damen und Herren, können Sie mit diesem Problem auch

nicht arbeiten und brauchen sich nicht zu beschweren, wenn wir hier in 20 Jahren dieselben Verhältnisse wie an irgendwelchen Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen haben. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/2534, „Islamische Tendenzen an Brandenburger Schulen konsequent bekämpfen“, ab. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 22 und rufe Tagesordnungspunkt 23 auf.

TOP 23: Kriminalisierung beenden - bis zu einer bundesweiten Regelung Cannabisbezug und -anbau für den eigenen Bedarf nicht weiter kriminalisieren!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/4253 (Neudruck)

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Abgeordnete Block für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich möchte meine Rede ausnahmsweise nicht mit einem Dank beenden, sondern diesen voranstellen: Ich möchte mich bei all denen bedanken, die sich in den vielen Jahren für die Legalisierung von Cannabis eingesetzt haben und immer noch für die Entkriminalisierung streiten. Dazu zählen Menschen wie der Richter Andreas Müller am Amtsgericht Bernau, die Organisation LEAP, der Hanfverband und viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter und Patientinnen und Patienten, Konsumentinnen und Konsumenten und Kolleginnen und Kollegen in vielen verschiedenen Parteien. Dank eures jahrlangen Einsatzes ist eine Legalisierung nun in greifbarer Nähe.

Auch die Politik hat nun endlich verstanden, was sich in Wissenschaft und Gesellschaft - und unter anderem bei der Linken - schon längst als Erkenntnis durchgesetzt hat. Wenn ich sage, die Politik hat verstanden, muss ich eine Ausnahme machen: Die CDU wehrt sich noch immer gegen wissenschaftliche Erkenntnisse und warnt vor Cannabis als Einstiegsdroge. Das konnten wir den Presseerklärungen des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Eichelbaum und der Justizministerin im Vorfeld dieser Debatte entnehmen.

Diese Abwehrhaltung zeigt sich womöglich auch in der heutigen Debatte. Ich war nämlich ziemlich überrascht, als ich die Liste der Rednerinnen und Redner der heutigen Debatte gesehen habe. Ich habe mich gefragt, wieso zu einem rechtspolitischen Thema, eindeutig gekennzeichnet durch Überschrift und Inhalt des Antrags, nicht die Justizministerin und der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion sprechen. Wir werden die Antwort hören. Lieber Kollege Eichelbaum und Frau Ministerin Hoffmann, ich nehme mit dem mir innewohnenden Optimismus mal an, dass auch bei Ihnen die Erkenntnis Einzug gehalten hat, dass wir mit

unserem Antrag recht haben, und es Ihnen einfach nur unangenehm ist, sich in der Öffentlichkeit dazu zu bekennen.

Meine Damen und Herren, nun soll also nach dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition im Bund die Legalisierung kommen. Linke, Grüne, große Teile der SPD und ein ganz kleiner Teil der CDU hier im Haus sind erfreut. Es scheint aber der Gedanke vorzuherrschen: Was geht das uns in Brandenburg an? Können wir nicht einfach warten, bis die Regelungen im Bund getroffen werden? - Wir sagen: Nein. Die Kriminalisierung von Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten muss auch mit den landesrechtlichen Mitteln sofort beendet werden, und es müssen Angebote für Prävention und Drug-Checking geschaffen werden.

Wir können nicht noch Monate oder, wie ich befürchte, Jahre warten, bis auf Bundesebene Regelungen zur vorläufigen Entkriminalisierung oder Umsetzung der Legalisierung erlassen werden. Es ist niemandem zu vermitteln, dass wir zwar klar für die Legalisierung sind, es aber zulassen, dass wir noch jahrelang Konsumentinnen und Konsumenten - und nur um die geht es hier - verfolgen und wirksame Maßnahmen zum Jugendschutz nicht ergreifen. Menschen dürfen auch in Brandenburg nicht weiter bestraft werden für etwas, das wir nicht mehr für strafwürdig halten. Wir sollten die immensen Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden, die bisher für die Verfolgung von Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten eingesetzt werden, anderswo - besser - einsetzen. Das haben wir auch auf Landesebene in der Hand.

Zur aktuellen rechtlichen Lage: Gemäß § 29 BtMG sind unter anderem der Anbau, Handel, Erwerb und Besitz von Cannabis verboten und werden bestraft, der Konsum selbst nicht. Wir alle können mal versuchen, uns vorzustellen, wie es gelingt, ohne vorherigen Erwerb und Besitz zu konsumieren. Das heißt, dass jede Person, die mehr als den einen fertig gedrehten Joint - angezündet und im Mund steckend - besitzt oder einen solchen Joint noch gar nicht geraucht hat, sondern in der Tasche bei sich führt, strafrechtlich verfolgt wird.

Was heißt das für die Betroffenen? Es heißt zunächst Speicherung als BtM-Konsumentin oder -konsument im polizeilichen System. Es heißt Stigmatisierung durch das Verfahren und die Sanktionen. Gerade bei Jugendlichen ist das nachweislich kontraproduktiv. Es droht die Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen, es droht - konkret - das Gefängnis. Schlimmer als die Geldstrafe ist für viele: Es droht jeder Person, die in irgendeiner Form erzieherisch tätig ist oder Jugendliche ausbildet, der Verlust des Arbeitsplatzes. Bei ihnen ist nach einer Verurteilung die Untersagung der Tätigkeit für fünf Jahre zwingend.

In Brandenburg gibt es deshalb wie in allen anderen Bundesländern die Möglichkeit, aufgrund einer Richtlinie von einer Verfolgung gemäß § 31a BtMG abzusehen. In Berlin wird davon umfangreich Gebrauch gemacht. Bei einem Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis wird dort konsequent eingestellt, und wenn eine Person etwa 100 Gramm bei sich führt, spricht der Richter von Kleinstkriminalität. In Brandenburg wird dagegen so gut wie gar nicht eingestellt. Die Richter beschäftigen sich mit Kleinstmengen, und da rede ich nicht von 100 Gramm, sondern von 1 Gramm.

Es werden leider keine Zahlen erhoben, bei wie vielen Fällen es in Brandenburg zur Anklage bzw. zur Einstellung kommt. Deswegen kann ich nur auf die Ankündigung des MdJ im Rechtsausschuss, konsequent zu verfolgen, auf Antworten auf entsprechende Kleine Anfragen und beispielhaft auf Anklagen und Verurteilungen verweisen, die mir aus diesem Jahr vorliegen.

Staatsanwaltschaft Eberswalde: Anklage wegen der Übergabe von 0,39 Gramm Cannabis. - Amtsgericht Potsdam: Strafbefehl über 50 Tagessätze für den Besitz eines Joints und einer Tabakmischung.

Von der bisherigen Richtlinie aus dem Jahr 2006 wird also kaum Gebrauch gemacht - in jedem Fall nicht, wenn jemand schon vorher als Konsument aufgefallen ist. Es kann doch nicht in unserem, in Ihrem Sinn sein, liebe Grüne und Sozialdemokraten, wenn wir uns auf Bundesebene für die angekündigte Legalisierung feiern lassen und in Brandenburg nichts unternehmen.

Wir fordern daher eine Überarbeitung der Richtlinie dergestalt, dass bei einem Besitz von bis zu 6 Gramm Cannabis eingestellt werden muss, unabhängig davon, ob jemand schon einmal aufgefallen ist. Und die bisherige Kannbestimmung soll auf einen Besitz von bis zu 15 Gramm ausgeweitet werden.

In der Justiz werden leider keine Zahlen zu Cannabisdelikten erhoben. In der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2020 9 500 Delikte im Bereich von § 29 BtMG erfasst, davon mehr als die Hälfte, also etwa 5 000, im Zusammenhang mit Cannabis. Der Hanfverband geht von monatlich 15 000 Delikten deutschlandweit aus, und die muss ja jemand bearbeiten. Das sind Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter, Soziale Dienste.

Wir hören hier genug von Überlastung und fehlenden Kapazitäten an anderen Stellen. Was könnte man mit den freien Ressourcen alles tun? Hasskriminalität wirksamer bekämpfen, Wirtschaftskriminalität besser verfolgen und den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität wirksamer führen - all das ist sinnvoller, als weiter Kifferinnen und Kiffer zu belangen.

Neben der Entkriminalisierung und den Ressourcen steht für uns aber vor allem Folgendes im Mittelpunkt: der Schutz von Jugendlichen. Gerade Jugendliche schützt man nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs und Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, hat im Oktober in der „Legal Tribune“ einen Gastkommentar geschrieben, aus dem ich zitiere:

„Die Kriminalisierung von Cannabis sorgt für einen frühen Kontakt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit kriminellen Subkulturen. Gewalt, Raub und Erpressung sind in solchen Milieus nicht selten, auch andere, gefährlichere Drogen werden teilweise angeboten.“

Das wäre dann dieser „Einstieg“ - aber nur, weil es nicht legal ist.

„Die Kriminalisierung erschwert die Aufklärung der besonders gefährdeten Jugendlichen und Heranwachsenden über die Gefahren übermäßigen Cannabis-Konsums. Wem immer nur der Teufel der Sucht an die Wand gemalt wird, der glaubt - wenn er selbst ohne gravierende Folgen Cannabis ab und zu ausprobiert - staatlichen Akteuren nur noch begrenzt. Er ist dann häufig auch kaum mehr für eine vernünftige Aufklärung über die wirklichen Gefahren des Cannabis-Konsums erreichbar.“

Deshalb bedarf es für einen wirksamen Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten und vor allem Jugendlichen nun schnell einer Entkriminalisierung und dazu der schnellstmöglichen Einrichtung mobiler oder stationärer Stellen zum Drug-Checking, um die gefährlichen Beimischungen und die hohen Potenzen, mit denen das auf dem Schwarzmarkt erhältliche Cannabis

zum Teil ausgestattet ist, zu erkennen. Dabei sollen eine Kooperation mit kommunalen Drogenberatungsstellen und labormedizinischen Einrichtungen geprüft und Präventionsangebote, besonders im schulischen und außerschulischen Bereich, ausgebaut werden. Natürlich ist der Konsum von Cannabis für Jugendliche und Menschen mit einer Disposition zu psychischen Erkrankungen nicht ungefährlich. Dennoch haben bis zu 30 % der Jugendlichen in der 10. Klasse bereits konsumiert und kommen derzeit - solange die Legalisierung und Prävention nicht für einen besseren Jugendschutz gesorgt haben - offenbar sehr leicht an hochpotentes und gestrecktes Cannabis.

Wir sollten deshalb jetzt Jugendliche und Konsumentinnen und Konsumenten schützen, Ressourcen freisetzen und die Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten auch im Land Brandenburg beenden. Ich freue mich auf die Debatte. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Adler zu uns. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Verehrte Ministerinnen und Minister! Liebe Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE deutet auf einen unbequemen, aber längst eingetretenen gesellschaftlichen Tatbestand hin: Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland längst als eine gesellschaftliche Realität anzuerkennen. Millionen von Menschen konsumieren regelmäßig oder unregelmäßig Cannabis.

Gemäß § 29 BtMG stehen in Deutschland unter anderem der Handel, der Anbau, die Herstellung sowie die Abgabe oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln unter Strafe. Durch ein Verbot von Cannabis werden wir auch in der Zukunft keine drogenfreie Gesellschaft haben. In Deutschland gibt es bereits heute den Cannabiskonsum betreffend ein sehr großes Dunkelfeld. Es existiert ein Schwarzmarkt, der mit einem in Art und Umfang unbekannten Angebotsportfolio täglich verunreinigte Cannabisprodukte und andere Drogen in unsere Gesellschaft hineinspült.

Wegen des derzeit bestehenden Verbots sind Konsumenten gezwungen, sich in ein kriminelles Milieu zu begeben, und werden zwangsläufig selbst kriminalisiert. Moderne Zeiten brauchen moderne Antworten - auch auf den bereits seit Langem stattfindenden auf den Konsum von Cannabis bezogenen Wertewandel innerhalb unserer Gesellschaft. Die Antwort darauf heißt: mehr Fortschritt wagen. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu - ich zitiere -:

„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“

Sie sehen, meine Damen und Herren Abgeordneten, die sichernden Leitplanken zum verantwortungsbewussten Umgang sind konkret benannt. Schutzmechanismen werden von Beginn an

mit bedacht, und eine ergebnisoffene Evaluierung ist fest eingeplant.

Liebe Abgeordnete, eine mögliche Legalisierung des Cannabiskonsums darf nicht - unter keinen Umständen - von dem berechtigten Interesse der Eltern und des Staates ablenken, Kinder und Jugendliche vor dem Konsum zu schützen und über mögliche gesundheitliche Folgen eines Konsums aufzuklären.

Die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche muss auch in Zukunft verboten und als ein Straftatbestand im Betäubungsmittelgesetz erhalten bleiben. Eine prozessbegleitende gesundheits- und bildungspolitische Befassung, eine objektive Darstellung von arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Begleitfaktoren kann der avisierten gesetzgeberischen Entscheidung zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz verhelfen. Legal verfügbares Cannabis muss aus legalem, staatlich lizensiertem und behördlich überwachtem Anbau kommen. Die Verteilungs- und Abgabeinfrastruktur gehört klar definiert und bundesgesetzlich geregelt. Die illegale Einfuhr von Cannabis gehört weiterhin unter Strafe gestellt.

In Deutschland gehen wir von jährlich etwa 74 000 Todesfällen allein durch übermäßigen Alkohol- oder Mischkonsum von Tabak und Alkohol aus. Die indirekten Kosten des Alkoholkonsums in Deutschland werden auf rund 57 Milliarden Euro geschätzt.

Liebe Fraktion DIE LINKE, unsere Fraktion vertritt den Standpunkt, dass Ihr Antrag in Kürze von der politischen Lebenswirklichkeit eingeholt wird und in diesem Zusammenhang einzelne Punkte Ihres Antrags bundesgesetzlich aufgegriffen werden. Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab. - Herzlichen Dank.

Alles Gute, bleiben Sie gesund! Frohe Weihnachten, feliz Navidad, merry Christmas!

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion fort.

Meine Damen und Herren! Das Thema ist ideologisch belastet, und fünf Minuten reichen nicht. - Entschuldigung, Herr Präsident, ich habe Sie vergessen.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag zum ersten Mal las, dachte ich: Was haben die eigentlich geraucht? Bereits nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, Seite 87, sollen Cannabisprodukte in Grenzen legalisiert werden. Was also soll jetzt dieser Antrag auf Landesebene?

Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1200 der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3476 stellte die Landesregierung klar, dass sie an der Strafbarkeit festhält und keine Vorteile erkennt, die sich aus der Legalisierung ergeben könnten. Sie hält insbesondere für junge Menschen die Kombination von Prävention, Repression und Beratung für gut und nicht änderungswürdig; das steht da drin.

Schauen wir in die Niederlande: Die Niederlande mit ihrer liberalen Drogenpolitik sollten uns eine Warnung sein. 1976 beschloss