Protocol of the Session on December 16, 2021

Was sich uns nicht erschließt, ist, dass jetzt ein weiteres Mal Regelungen zur Gebietsänderung im Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz in einem solchen Schnellverfahren durchgezogen werden sollen. Es läuft derzeit ein Einzelgesetz-Verfahren. Uns zumindest sind keine derzeit anhängigen Probleme dieser Art, dass also Ämter aufgelöst werden sollen, bekannt. Insofern erschließt sich nicht, warum nun erneut eine solche Regelung eingebracht wird, zumal der Landtag vor nicht einmal einem halben Jahr eine ähnliche Regelung bereits abgelehnt hat. Wir fragen uns, warum damit nicht bis zur großen Novelle der Kommunalverfassung gewartet werden kann, um das im Komplex mit allen anderen Regelungen, die noch vorzunehmen sind, zu diskutieren. Wir sind daher diesbezüglich eher skeptisch.

Ich verkünde in meinen Reden heute immer sowohl gute als auch schlechte Nachrichten. Die gute Nachricht ist in diesem Fall: Wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schaller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Johlige, wir reden sonst immer in anderer Reihenfolge - so herum ist das auch einmal interessant und spannend.

Ich kann mich Ihnen in einem Punkt nur anschließen: Wir freuen uns auch auf die Anhörung und die Diskussion im Innenausschuss.

Ich möchte heute einmal das Fazit voranstellen: Auch ich werbe für die Überweisung an den Innenausschuss. Wenn man zu diesem Zeitpunkt in der Diskussion reden darf, merkt man, dass man gar nicht mehr so viel werben muss, weil sich in diesem Punkt offensichtlich alle einig sind. Darüber bin ich auch sehr froh.

Ich bin auch in der Feststellung bei Ihnen, dass der Umfang unseres Artikelgesetzes zu groß ist, um das in drei Minuten zu behandeln.

Was werden wir also im Innenausschuss diskutieren? Zum einen ist das die Änderung des Stiftungsrechts. Ich will mich dabei gerne den Sachdarstellungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner sowie des Ministers anschließen: Das ist etwas für Feinschmecker, für Schöngeister, die sich einmal etwas mit Stiftungsrecht beschäftigen wollen; und wir dürfen dabei sein. Das ist doch auch eine spannende Geschichte. Mit Stiftungsrecht hat man ja nicht so oft zu tun, nicht wahr, Herr Vida? Ich finde es auch spannend, wie wir auf die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, liebe Frau Johlige, im Ausschuss antworten und uns vielleicht auf andere Ideen und Gedanken verständigen. Auch ich habe da einige Fragen, das will ich an der Stelle ganz klar sagen.

Der zweite hier behandelte Punkt hat mit dem Stiftungsrecht nicht direkt etwas zu tun, aber vielleicht ist es doch ganz gut, dass wir diese Dominosteine einmal zum Kippen bringen. Es geht um die Rechtssicherheit der Kreishaushalte bzw. der Kreisumlage. Ich meine auch, dass es hier notwendig ist, als Gesetzgeber zu reagieren. Es ist, wie es der Minister bereits sagte, im Sinne des Vertrauensschutzes wichtig, der kommunalen Familie klar zu sagen: Es wird keine Verschlechterung, keine Verböserung geben. - Es ist für die Kreise wichtig, dass sie arbeitsfähig bleiben. Deshalb finde ich es richtig, hier den Anschluss herzustellen. Ob das letztlich die hundertprozentige Lösung ist oder wir auch da noch andere Ideen entwickeln werden, bleibt der Diskussion vorbehalten. Wir hatten das Thema aber auch schon in der letzten Plenarwoche auf der Tagesordnung. Insofern schließt sich da ein Stück weit der Kreis.

(Abgeordneter Stefke [BVB/FW] erhebt sich von seinem Platz.)

- Ist das eine Zwischenfrage?

(Stefke [BVB/FW]: Nein, ich mache mich nur bereit!)

- Ach, Sie machen sich schon fertig. Wir straffen die Sache, ja. Wenn das ein Wink mit dem Zaunpfahl ist, dass ich zum Ende kommen soll, nehme ich ihn gerne an.

(Zuruf)

- Lieber Kollege Stefke, alles gut. Ich wollte tatsächlich zum Ende kommen.

In einem Punkt sind wir unterschiedlicher Meinung, Frau Kollegin Johlige: Ich glaube, dass die Änderungen des Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetzes sinnvoll sind. Ich meine, dass sie eine Gesetzeslücke schließen. Auch hierzu werden wir

in der Diskussion im Innenausschuss sicherlich noch miteinander ins Gespräch kommen; darauf freue ich mich.

Ich freue mich vor allem - auch wenn das jetzt uncharmant klingt -, dass wir das alles erst im Januar machen, denn ich glaube, es ist ganz gut, dass wir nach einem so arbeitsreichen Jahr erst in eine besinnliche Zeit übergehen. Deshalb auch von mir eine wunderschöne Advents- und Weihnachtszeit! Glück auf und bis nächstes Jahr!

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Herr Abgeordneter Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Herr Minister, ich mag Ihren Humor, aber zu diesem TOP lache ich mal nicht mit, weil es aus unserer Sicht dazu nichts zu lachen gibt.

Der Gesetzentwurf trägt den Namen „Gesetz zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften“. Zu diesen „weiteren Vorschriften“ zählt eine Regelung, die es Landkreisen ermöglichen soll, Haushaltssatzungen, die von einem Gericht für unwirksam erklärt wurden, rückwirkend zu ändern. Heimlich, still und leise soll § 65 der brandenburgischen Kommunalverfassung, der Regelungen zur Haushaltssatzung zum Inhalt hat, ein fünfter Absatz angefügt werden, der es Kreisen erlaubt, rückwirkend die Haushaltssatzung zu ändern, wenn die Kreisumlageerhebung rechtswidrig war. Was haben wir hier? Die Lösung eines Problems, dass in diesem Jahr für Furore sorgte?

Die Stadt Zossen hat erfolgreich gegen den Kreisumlagebescheid 2015 der Kreisverwaltung Teltow-Fläming geklagt. Es sind weitere Klagen für die Jahre 2016 bis 2019 anhängig, die voraussichtlich ebenfalls zugunsten der Stadt Zossen ausgehen dürften. Dem Landkreis drohen Rückzahlungen in Höhe von über 80 Millionen Euro allein an die Stadt Zossen, was mir als Kreistagsabgeordnetem keine Freude, sondern eher große Sorgen bereitet.

Und warum ist das so? Weil es der Landkreis unterlassen hat, den tatsächlichen Bedarf für die Höhe der Kreisumlage rechtssicher nachzuweisen. Nun hat es das kleine „gallische Dorf“, in dem Fall die Stadt Zossen, dem großen Landkreis Teltow-Fläming gezeigt. Seit 2008 hat sich die Stadt gewehrt; für das Jahr 2015 erstmals mit großem Erfolg. Aber anstatt Regelungen zu schaffen, die eine bedarfsgerechte Kreisumlageerhebung sichern, versucht man nun, Zossens Anspruch durch die kalte Küche auf einen Bruchteil zu reduzieren und das rechtswidrige Handeln des Landkreises nachträglich zu legitimieren und zu lindern. Das erscheint aus Sicht der Landesregierung wohl mehr als erforderlich, denn auch in anderen Landkreisen drohen aufgrund erfolgversprechender Klageerhebungen hohe Rückzahlungen an Kommunen.

Was hier so eher unverdächtig unter Änderung „weiterer Vorschriften“ daherkommt, löst aber das Grundproblem nicht, nämlich das der rechtswidrigen Kreisumlageerhebung über den tatsächlichen Bedarf hinaus. Aber dieses Themas möchten Sie sich ja nicht annehmen, wie die Ablehnung unseres Antrags dazu in der Novembersitzung eindrucksvoll bewiesen hat. Das Problem

ausbaden müssen die Kommunen, die sich ihr Recht über jahrelange Prozesse erst erstreiten müssen, um eine zu hoch erhobene Kreisumlage zurückzubekommen. Erst dann greift die von Ihnen angestrebte Regelung.

Einige unter uns sind auch Gemeindevertreter und wissen, wie hoch die Belastung kommunaler Haushalte durch die Kreisumlage ist. Einige sind zudem Kreistagsmitglieder, die die Kreisumlage zu verantworten haben. Und wir sind Landtagsabgeordnete, die die Interessen beider, der Städte und Gemeinden wie der Landkreise, betrachten und berücksichtigen sollten. Deshalb halten wir ein Fachgespräch dazu im AIK für dringend geboten. Ich hoffe auf eine offene und konstruktive Diskussion unter Beteiligung von Kommunen, Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden.

Hinsichtlich der Überweisung an den AIK werden wir uns wegen der Vorgehensweise, diese schwerwiegende Änderung unter vorgeblicher Änderung stiftungsrechtlicher Vorschriften durchzubringen, dennoch enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Danke, dass ich zu Ende sprechen durfte, Frau Präsidentin.

Sehr gerne, Herr Abgeordneter - es ist ja auch Weihnachtszeit.

Ich nehme an, Herr Abgeordneter Klemp hat keine Zwischenfrage, sondern macht sich jetzt für seinen Redebeitrag bereit. Es ist schön, dass heute alle so um einen zügigen Ablauf bemüht sind.

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter Klemp.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste am Livestream! Ich muss nicht ganz so schnell sprechen wie Herr Stefke, denn so viel Text habe ich nicht. Wir reden heute über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften, und in genau dieser Aufteilung möchte ich den Entwurf auch diskutieren.

Die beiden Teile haben nichts miteinander zu tun, wie wir schon oft gehört haben, und ich bin, ehrlich gesagt, auch nur mäßig begeistert, dass hier sachfremde Themen ihre Reise durch den Landtag huckepack im selben Entwurf antreten. Aber sei es, wie es ist. Der Rechtsstaat kennt solche Verfahren, das wissen Sie auch, und man muss darüber trotzdem nicht glücklich sein.

Der Bundesgesetzgeber hat am 24.06.2021 die stiftungsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs überarbeitet und damit das Stiftungsrecht abschließend bundesrechtlich neu geordnet. Im Stiftungsrecht fehlte es zuvor an bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen, ohne dass das durch hinreichende Gründe - wegen regionaler Unterschiede - gerechtfertigt gewesen wäre. Daher sind die neuen Regelungen im BGB zu begrüßen. Über die Umsetzung in Landesrecht werden wir eingehend im Innenausschuss beraten.

Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt verschiedene Änderungen von Regelungen für den kommunalen Bereich huckepack. Für die Kreisumlage werden Möglichkeiten zur rückwirkenden

Heilung ihrer unwirksamen Festsetzung geschaffen. Auch werden die von der Rechtsprechung herausgebildeten Regeln für ihre Festsetzung in das Gesetz übernommen.

Über die Problematik der Kreisumlage hatten wir in unserer letzten Sitzung debattiert. Die vorgeschlagenen Regelungen scheinen mir nach kursorischer Prüfung sachgerecht. Ob sie allerdings ausreichen, die Unsicherheiten bei der Kreisumlage auszuräumen, wird zu besprechen sein. Auch die vorgeschlagenen Regelungen im Bereich der Ämter und der Mitverwaltung werden zu besprechen sein. Mit ihnen versucht man offenbar, Lehren aus dem Fall Oder-Welse zu ziehen. Der Landtag wird sicherlich eingehend beraten, ob er bereit ist, diesen Weg mitzugehen, oder in solchen Fällen auch zukünftig einzelgesetzliche Regelungen bevorzugt, wie wir es im Fall Oder-Welse gerade machen.

Meine Damen und Herren, ich bitte um die Überweisung an den AIK zur weiteren Beratung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften“, Drucksache 7/4597, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung bei einigen Enthaltungen zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf.

TOP 15: Neuer Anlauf für ein konsequentes Nachtflugverbot am Flughafen BER

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/4419

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/4533

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Herr Abgeordneter Walter.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich schlafe sehr gern, und ich schlafe sehr gern ruhig, zumindest in dem Sinne, dass mich Ruhe umgibt. Und Sie kennen das sicherlich auch, wenn es im privaten Bereich dann doch nicht ruhig ist, sondern zum Beispiel der Nachbar frühmorgens oder auch spät in der Nacht die Bohrmaschine anschlägt. Sie werden es vielleicht kennen, wenn bei den Nachbarn gerade ein Kind neu geboren ist und neu ist auf der Welt; zwar ist das schöner Lärm, dennoch: Gut schlafen können dabei die wenigsten.

Es geht aber heute nicht um Kinderlachen oder -weinen, nicht um die Bohrmaschine, sondern um einen Lärm, der deutlich, deutlich lauter ist, nämlich den Fluglärm, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Und der ist, insbesondere bei Nacht, nicht nur lästig, sondern er macht, wenn er dauerhaft oder immer wieder auftritt, uns alle krank. Fluglärm erhöht nachweislich unseren Pegel von Stresshormonen, das Depressionsrisiko steigt deutlich, und auch viele andere Krankheiten sind auf hohe Lärmpegel oder Fluglärm zurückzuführen.

Aus genau diesem Grund wollen wir heute den Antrag stellen und noch einmal an unsere gemeinsame Verantwortung erinnern und den betroffenen Menschen in der Flughafenregion deutlich machen: Wir kennen unsere Verantwortung. Wir wissen, was wir damals beschlossen haben, und stehen dazu. - Wir wollen einen neuen Anlauf für ein Nachtflugverbot am BER nehmen, denn das sind wir den Menschen schuldig.

Wie allen bekannt ist, sind Nachtflüge schon jetzt nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel für Rettungsflüge, für Polizei- und Regierungsflüge, für Überführungen und nicht zuletzt für Postflüge. Zwar schützt schon das Nachtflugverbot, wie es bisher gilt, die Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichem Fluglärm, allerdings nur zwischen 0 und 5 Uhr. In den Stunden davor und danach sind Flüge, wenn auch eingeschränkt, erlaubt.