Protocol of the Session on December 16, 2021

Mit dem Windenergieanlagenabstandsgesetz schaffen wir Planungssicherheit für den Windenergieausbau und schützen gleichzeitig unsere Wohngebiete. Es ist aber nur ein Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Um auch zukünftig den Ausbau der Windenergie voranzubringen, spielen neben dem Aspekt der Akzeptanzförderung auch Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung vor Ort, der schnellere Ausbau durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren und ein angemessener Umgang mit den artenschutzrechtlichen Belangen und dem Landschaftsschutz eine wichtige Rolle.

Zudem müssen die Rahmenbedingungen für die Steuerung von Windenergie auf allen Planungsebenen verbessert werden. Um die Planungssicherheit für den weiteren Ausbau zu erhöhen, ist es zwingend notwendig, rechtssichere Flächennutzungs- und Regionalpläne zu erstellen. Diese Planungen müssen unbedingt robuster, das heißt weniger fehleranfällig, werden, indem der Planerhalt entsprechender Planungen verbessert, aber auch die außerordentlich komplex gewordenen Anforderungen an das Konzept der Konzentrationsplanung wieder vereinfacht werden. Die bisher von den Gerichten geforderte Unterscheidung zwischen sogenannten harten und weichen Tabukriterien sollte kritisch reflektiert und entsprechende Regelungsmöglichkeiten im Bundesrecht - sei es im BauGB oder im Raumordnungsgesetz - sollten geprüft werden. Dafür wird sich mein Ministerium weiterhin einsetzen und Prozesse der Veränderung anschieben. Aus diesem Grund begrüßen wir auch die nun auf Bundesebene angestoßenen Lockerungen von EU-Naturschutz-Richtlinien, um Planungs- und Genehmigungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Wir werden diese Entwicklung konstruktiv begleiten.

Meine Damen und Herren, abschließend bitte ich um Unterstützung des Gesetzentwurfs. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen. - Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Günther.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer daheim! Viele Mitmenschen in Brandenburg haben bereits jetzt große Probleme mit den vielen Windkraftanlagen. Die Landesregierung möchte gern die Forderungen erfüllen, wonach bis 2030 mindestens 2 % der Landesfläche zur Erzeugung von Windenergie oder Photovoltaik genutzt werden sollen. Damit nimmt die Akzeptanz auch gegenüber Windenergieanlagen in der Bevölkerung weiter ab.

Wir von der Alternative für Deutschland stehen weiterhin zu unserer Forderung, dass die 10H-Regel eingehalten werden muss. Das heißt: Neu errichtete Anlagen müssen einen Mindestabstand zu Häusern haben, der zehnmal die Höhe des Windrades beträgt - hauptsächlich, weil die Anlagen immer höher und größer werden und weil zudem mehr dieser gigantischen Anlagen - entweder als Ersatzinstallation oder als Austausch von Altanlagen - in der Landschaft aufgestellt werden sollen.

Der Hauptgrund, aus dem Altanlagen abgebaut und durch gigantisch große neue Anlagen ersetzt werden sollen, ist übrigens nicht, dass die Altanlagen defekt oder schrottreif sind. Der Hauptgrund ist, dass sie aus der zugesicherten 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. Das heißt: Sie sind für die Betreiber nur rentabel, solange sie am staatlichen Subventionstropf hängen. Da muss man sich einmal fragen: Was für ein Geschäftsmodell ist das Ganze, wenn es nur funktioniert, weil es neben der Stromeinspeisevergütung hoch subventioniert wird?

Die EEG-Umlage sorgt somit für immer höhere Strompreise in Deutschland.

Zur Erinnerung: Deutschland hat weltweit die höchsten Strompreise für den Privathaushalt - Tendenz weiter steigend. Zum Vergleich: In Tschechien und Österreich müssen die Bürger rund ein Drittel weniger zahlen. In Polen, Frankreich und den Niederlanden müssen die Bürger für Strom nur halb so viel oder noch viel weniger als in Deutschland zahlen. 51 % der deutschen Stromkosten resultieren aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Mit dieser falschen Energiepolitik ruinieren Sie von den Altparteien weiter die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf, den Sie uns präsentieren, ist eine einzige Blendgranate. Der Titel soll den Eindruck erwecken, dass durch die neuen Mindestabstände die Belange der Bürger berücksichtigt werden. Das Gegenteil ist der Fall: Dieses Gesetz legt zwar auf den ersten Blick betrachtet fest, dass neue Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 1 000 m zur Wohnbebauung haben müssen. Gleichzeitig ist es aber so geschickt ausformuliert und geradezu gespickt mit Ausnahmeregelungen, dass es trotz der neuen Mindestabstände künftig sogar möglich ist, noch viel mehr Windenergieanlagen zu genehmigen und zu bauen als bisher.

Der weitere massive Ausbau von Windkraftanlagen ist das Hauptziel, das die Landesregierung mit diesem Gesetz verfolgt. Es geht Ihnen nicht darum, auf die Belange der Bürger einzugehen, die einem weiteren Ausbau aufgrund der Verunstaltung der Landschaft und der Umweltbelastung außerordentlich ablehnend gegenüberstehen. Sie wollen einzig Ihre Klimaideologien durchsetzen - einerseits, weil dies vom Bund, aber auch von der Windkraftlobby so gefordert wird, andererseits, weil Brandenburg ein Stromexportland ist.

Nur ein Drittel des Stroms, der in Brandenburg hergestellt wird, bleibt in Brandenburg, zwei Drittel fließen in andere Bundesländer, vor allem nach Berlin. Berlins rot-rot-grüne Regierung strebt an, die eigenen Kraftwerke bis 2030 überwiegend zu schließen, um zukünftig lokal emissionsfrei zu sein. Gleichzeitig wird der Strombedarf in der Hauptstadt bis 2030 und darüber hinaus massiv steigen. Das heißt: Es muss mehr Strom eingekauft und vor allem in Brandenburg produziert werden - Strom, der auch noch sogenannt grün sein soll.

Gleichzeitig hat die Landesregierung nun noch den Aufbau einer inflationär grün gehaltenen Wasserstoffwirtschaft beschlossen. Zur Herstellung von Wasserstoff bedarf es aufgrund des sehr schlechten Wirkungsgrades sehr viel Energie. Unter anderem deswegen ist beabsichtigt, künftig die Fläche für Windkraftanlagen in Brandenburg nahezu zu verdoppeln.

Ein ganz wesentlicher Baustein dafür - ich komme zum Schluss - ist dieser Gesetzentwurf mit seinen vielen Ausnahmen. Dieses Gesetz ist eindeutig gegen die Belange der Bürger und damit gegen den Schutz der Bürger gerichtet. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung und den Änderungsantrag ab.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es keine Impfpflicht geben soll, auch keine indirekte. - Vielen Dank.

Ich habe gerade überlegt, ob das noch zur Sache war; aber lassen wir es dabei bewenden. - Wir kommen zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Noack, bitte.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Günther, nicht der Gesetzentwurf ist eine Blendgranate, sondern die Blendgranate muss unmittelbar neben Ihnen eingeschlagen sein und Ihnen den Blick auf die Lebenswirklichkeit völlig vernebelt haben. Zumindest müssen Sie so geblendet sein, dass Sie die Realitäten in unserem Land nicht mehr wahrnehmen.

Zum Sachverhalt: Brandenburg ist Energieland, Industrieland und Investitionsland. Brandenburg ist vor allen Dingen Energieland, was erneuerbare Energien angeht. Ich möchte, dass dies, weil alle drei Punkte zusammengehören, in Zukunft auch so bleibt.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, auf den zumindest ich schon lange gewartet habe, kann einen Beitrag dazu leisten, wie wir zukünftig nicht nur Industrie- und Investitions-, sondern auch Energiepolitik in Brandenburg positiv gestalten. Und vielleicht kommen andere Bundesländer auf die Idee, Gleiches zu tun. Denn wir sind bei den erneuerbaren Energien - und Windenergie hat einen Anteil von fast 45 % an den Trägern der erneuerbaren Energien - führend. Möglicherweise wird man in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg Gleiches tun. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir in Anbetracht der Situation, dass in der Vergangenheit gerade der Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie in Brandenburg für viel Konfliktstoff gesorgt hat, dazu einen Beitrag leisten können.

Wir sind gut beraten, nicht nur mit der Bundesgesetzgebung, sondern zukünftig auch mit diesem Windenergieanlagenabstandsgesetz - ich will nicht die Abkürzung vorlesen, wir nennen es mal Mühlenabstandsgesetz - dazu einen Beitrag zu leisten, und zwar in mehrerlei Hinsicht:

Erstens läuft das Moratorium aus. Wir haben noch in diesem Jahr das Regionalplanungsgesetz - einige werden sich daran erinnern - geändert, weil die Ausweisung von Windeignungsgebieten im Rahmen der Regionalplanung schwierig ist und wir in diesem rechtlich noch zu bewertenden - ich sage jetzt nicht: rechtsleeren - Raum Planungssicherheit für die Regionalen Planungsgemeinschaften schaffen müssen.

Zweitens eröffnen wir im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung die Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger. Das große Problem in der Vergangenheit war, dass im Außenbereich gemäß § 35 BauGB nach Immissionsschutzrecht genehmigt wurde. Das hat zu vielen Konflikten geführt, mit denen sich auch dieser Landtag in der Vergangenheit ausreichend beschäftigt hat.

Ich denke, dass wir da zu einer Lösung kommen könnten, die Transparenz schafft, und zwar auch für diejenigen Bürger und Kommunen, die zur Mitbestimmung am Tisch sitzen, wenn es um die Ausweisung bzw. Errichtung neuer Windenergieanlagen geht. Für die Regionalen Planungsgemeinschaften ist dies ein klares Signal, dass sie sich an der gesetzlichen Landesvorgabe ausrichten können.

Der dritte Punkt ist vielleicht der wichtigste. Dass ein Abstand von 1 000 m klar im Gesetz steht, ist ja auch eine Botschaft, die lautet: Unter 1 000 m ist im Regelfall keine neu zu errichtende Windenergieanlage mehr möglich. - Dieses Signal müssen wir nach außen senden, weil es in einer jahrelangen Diskussion um die Meterzahl - wie viel Abstand muss die Windenergieanlage haben? - zu einem Kompromiss führt.

Eines muss uns bewusst sein: Auch Brandenburg wird zukünftig seinen Energiehunger stillen müssen. Den werden wir nicht mehr mit dem Verbrennen fossiler Brennstoffe stillen können, sondern es werden die erneuerbaren Energien sein.

Netzentgelte, um auf diesen Punkt zu sprechen zu kommen, werden dann günstig sein, wenn die erzeugte Energie auch vor Ort verbraucht wird. Wenn wir in der Zukunft Industrieland sein wollen - 65 % der Energie werden gewerblich verbraucht -, müssen wir auf dem Energiemarkt zu einem Umdenken kommen; wir sind aber mitten dabei, und die Bundesregierung wird in der Zukunft sicherlich noch den einen oder anderen Akzent setzen.

Ich freue mich heute schon auf die Beratung im Fachausschuss über die inhaltliche Ausgestaltung. Wir werden miteinander sicherlich noch das eine oder andere Detail abwägen müssen. Ich bin mir aber sicher, dass das neue Windenergieanlagenabstandsgesetz positiv in unserer Bevölkerung aufgenommen wird. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass dies geschieht! Denn dann wird auch die Akzeptanz in der Zukunft größer sein, als sie es in der Vergangenheit war. - Vielen Dank.

Der Abgeordnete Günther hat eine Kurzintervention angezeigt.

Herr Noack, es handelt sich doch nicht um eine Blendgranate, die ich abbekommen haben könnte. Die Blendgranate ist doch dieses Gesetz. Da können Sie sich noch so viele Gesetze schreiben. Es geht doch um den Umstand, dass viele Bürger betroffen sind, an deren Gemeinden, Dörfer, Städte sehr viele Windenergieanlagen sehr dicht herangebaut sind und diese Windenergieanlagen größer und höher werden, aber denselben Mindestabstand - oder teilweise einen geringeren - haben werden als jetzt schon.

Sie können doch nicht ernsthaft sagen, dass dieses Gesetz nicht sehr viele Lücken hat bzw. Ausnahmeregelungen enthält. Es geht doch nicht nur darum, dass Sie dieses Gesetz formulieren, es den Bürgern verkaufen. Sie müssten den Bürgern vor Ort beschreiben und erklären, warum noch mehr Windenergieanlagen - wir reden jetzt über Windenergieanlagen, aber zukünftig auch über Photovoltaikanlagen - immer dichter an die Gemeinden, Städte und Dörfer herangebaut werden.

Das erzeugt den Druck und den Unwillen. Auch wenn Sie es sich wünschen, diese Energieform zu betreiben, kommen Sie dem Ziel, es den Bürgern schmackhaft zu machen, doch nicht näher. Sie wollen auf Teufel komm raus die Landschaft mit diesen Windkraftanlagen zupflastern, damit Sie Ihre Klimaziele - Ihre Klimaideologie - durchsetzen. Um mehr geht es doch nicht.

Seien Sie doch ehrlich zu den Bürgern! Ich kenne viele SPD-Abgeordnete und sogar Abgeordnete der Grünen in Gemeindevertretungen, die sich explizit gegen diese Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen ins Zeug legen und sie in den Gemeinden mit Ach und Krach verhindern. Das sind doch teilweise Ihre Kommunalpolitiker. Hier kann man große Töne spucken, aber vor Ort entscheiden Gott sei Dank immer noch die Bürger in den Gemeindevertretungen. - Danke sehr.

Herr Abgeordneter Noack scheint darauf erwidern zu wollen.

Nach meiner Überzeugung ist der Zuspruch zu erneuerbaren Energien und dem Erkenntnisprozess, dass darin unsere Zukunft liegt, in der Bevölkerung größer, als die AfD versucht, uns mit den gestrigen Antworten und dem Hinweis auf Konflikte - die in der Vergangenheit sicherlich vorhanden waren - weiszumachen. Die Lösung liegt nicht in dem, was die AfD hier fordert, nämlich auf erneuerbare Energien und Windkraft zu verzichten.

Wichtig ist in dem Zusammenhang - und da merkt man, dass sich noch niemand aufseiten der AfD-Fraktion mit dem Gesetzentwurf befasst hat -, dass erstens die gesamte Fläche für Windenergieanlagen im Land auf 2 % begrenzt wird. 98 % der Fläche im Land Brandenburg werden zukünftig auch nicht als Windenergie- eignungsgebiet ausgewiesen sein.

Zweitens - und das finde ich besonders wichtig -: Sie haben sich nicht mit den gesetzlichen Vorschriften beschäftigt. Wenn Sie sich im kommunalen Planungsrecht und im Immissionsschutzrecht auskennen würden, wüssten Sie, dass in der Vergangen-

heit nach § 35 BauGB - Außenbereich - nur immissionsschutzrechtlich genehmigt wurde und die Beteiligung der Bürger nicht in der Art und Weise, wie jetzt geplant, vorhanden war. Das mussten wir in einem langen und zum Teil schmerzhaften - weil sich die Bürger nicht mitgenommen gefühlt haben - Prozess, der zum heutigen Gesetzentwurf geführt hat, erkennen.

Wenn man eine Erfahrung aus der Vergangenheit mitnehmen muss, ist das die Notwendigkeit der Beteiligung. Die Windenergie wird in Zukunft ein wesentlicher Baustein im Sektor der Erzeugung erneuerbarer Energien sein, auch in Brandenburg.

Ich bitte die AfD, ihre Art und Weise, die sie hier an den Tag legt, nämlich alles zu verteufeln, abzulegen und zu versuchen, sich einmal inhaltlich mit den Dingen auseinanderzusetzen. Ich bin sehr gespannt, welche inhaltlichen Beiträge von Ihrer Fraktion im Fachausschuss kommen, wenn es darum geht, wie wir die Energieproblematik im Land Brandenburg, die Zukunftsfähigkeit des Landes Brandenburg auch bei der Energieerzeugung, der Industrieansiedlung und der Innovation fördern wollen.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Die Antworten bleiben Sie nämlich grundsätzlich schuldig.

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Schwarzenberg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Windenergieanlagenabstandsgesetz“ - heute geht es um den Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 1 000 m; das ist vorgesehen. Was Wohnbebauung ist, ist im Gesetz beschrieben oder soll zumindest geregelt werden.

Der Gesetzentwurf kommt damit einer vielfach erhobenen Forderung von Bürgerinnen und Bürgern nach, die natürlich mehr Abstand brauchen wegen verschiedener Belastungen: Schall, Schattenschlag usw. Das spüren sie, und sie wollen den Abstand vergrößern. Diese Forderung der Bürger ist auch berechtigt und vom Grundsatz her richtig und auch verständlich.

In Brandenburg ist den Regionalen Planungsgemeinschaften die Aufgabe übertragen worden, den Ausbau von Windkraftanlagen entsprechend § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch im privilegierten Außenbereich mittels Festlegung von Eignungsgebieten über Regionalpläne zu steuern; sie steuern also den Ausbau.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Regionalen Planungsgemeinschaften gut zurechtkommen, und damit lässt sich gut planen. Insofern scheint der Gesetzentwurf auf den ersten Blick richtig und logisch zu sein. Dieses Gesetz ist aber aus unserer Sicht eine Mogelpackung. Ich möchte das begründen. Die erste Bemerkung: In der Begründung des Gesetzentwurfes wird auf

bestehende Ausbauziele laut Energiestrategie 2030 hingewiesen. Wir wissen, dass die Energiestrategie 2030 zurzeit in der Überarbeitung ist. Die jetzige Fassung sieht vor, dass 2 % der Landesfläche für den Ausbau auszuweisen und 10 500 Megawatt bis zum Jahr 2030 zu erreichen sind. Das sind Zielstellungen, die mit dem Beschluss zum Klimaschutzgesetz auf Bundesebene, das höhere Klimaziele enthält, nicht zusammenpassen. Wir wissen faktisch nicht, ob 2 % der Landesflächen ausreichen oder es vielleicht 3 % oder 4 % sein müssen. Wir wissen auch nicht, um wie viel sich die Leistung von 10 500 Megawatt erhöhen muss, um die Klimaneutralität zu erreichen.

Hinzu kommt - das habe ich heute früh schon zum Strukturwandel gesagt -, dass es den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gibt, in dem auch von einem idealerweise vorzeitigen Kohleausstieg bis 2030 gesprochen wird. Das bedingt natürlich auch einen Ausbau erneuerbarer Energien.

Zweite Anmerkung. Im Gesetzentwurf heißt es:

„Im Rahmen dessen können die Kommunen zukünftig auch geringere oder größere Abstände vorsehen.“

Zweites Zitat: